PayPal entscheidet für den Käufer

    • Wenn du PayPal Fotos schickst, auf denen das eindeutig zu sehen ist, können die nicht gegen dich entscheiden.
      Hast du Glück, dann macht der Holländer das dauernd und die haben ev. nicht den ersten Fall, den er meldet.

      Läuft das so, muss er handeln und hat das Problem.
      Anzeigen brauchst du momentan da niemanden, Ausgang ist ja wieder offen.

      Teil mal mit, wenn dazu was von PayPal vorliegt.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Saeschau schrieb:

      hansi.l schrieb:

      Der Artikel wurde vor dem Verkauf angeschlossen und funktionierte einwandfrei.
      Mal ne blöde Frage - wie kann man eine Lichtmaschine testen, indem man sie nur anschließt?
      Das ist ein Stromgenerator, der muss mechanisch verbunden bzw. ins Moped eingebaut sein, um zu sehen, dass er richtig funktioniert. Und das kann ganz schön viel Schrauberei sein. Da ist nix mit Strommesser dranhängen und mal bisserl bewegen, selbst wenn da was messbar ist heißt das noch lange nichts...
      Angeschlossen war falsch ausgedrückt. Natürlich wurde die eingebaut. Ist bei dem Moped eine Sache von 20 Minuten.
      Da das Moped damit einwandfrei lief und die Batterie geladen wurde, sollte das Teil schon funktionieren.

      Schützin schrieb:


      Möglichkeit 2:
      Idealerweise käme tatsächlich eine andere als die von V versendete LiMa zurück, denn offensichtlich hat der Käufer ja eine LiMa, die nicht völlig baugleich ist mit der, die der Verkäufer versendet hat. Die Frage ist allerdings: Kann man hieb- und stichfest beweisen, daß die vom Verkäufer verkaufte und versendete LiMa anders aussah? Wurde die Kleinanzeige, über die der Verkauf lief, mit Bildern, auf denen der Unterschied klar erkennbar ist, per Screenshot gesichert?
      Es genügt ja nicht, daß der Verkäufer das sofort erkennt, daß seine LiMa etwas anders aussah. Er muss es in jedem Fall auch gerichtsfest beweisen können, damit ihm diese Tatsache auch wirklich etwas bringt. Und dafür reicht es evtl noch nichtmal, wenn er nur Bilder von einer anders aussehenden LiMa vorweisen kann. Es müsste wohl außerdem auch belegbar sein, daß genau diese Bilder auch in der Annonce waren, über die die fragliche LiMa verkauft wurde, damit der Käufer nicht behaupten kann, das Teil in der Annonce sei ein anderes gewesen als das auf den Bildern, die der Verkäufer jetzt als Beweis vorlegt.
      Im übrigen bezweifle ich sogar, daß Paypal das interessiert, ob der Verkäufer beweisen kann, daß das garnicht die von ihm versendete LiMa ist. Für die ist der Fall geschlossen, basta.
      Dh, der Verkäufer müsste seinen niederländischen Käufer vor irgendeinem echten Gericht ( wo ist da der Gerichtsstand ? ) verklagen, um von dem das Geld zurückzufordern, das Paypal ihm abgezogen hat... :S
      Selbstverständlich wurde alles per Fotos und Screenshots dokumentiert.
      Die Unterschiede der verschickten und erhaltenen sieht ein Blinder mit Krückstock :)
      Zudem gabs es, wie bereits erwähnt, einen Zeugen, worauf PP nicht einmal eingangen ist...
    • Wollmilchsau schrieb:

      Wenn du PayPal Fotos schickst, auf denen das eindeutig zu sehen ist, können die nicht gegen dich entscheiden.
      Hast du Glück, dann macht der Holländer das dauernd und die haben ev. nicht den ersten Fall, den er meldet.

      Läuft das so, muss er handeln und hat das Problem.
      Anzeigen brauchst du momentan da niemanden, Ausgang ist ja wieder offen.

      Teil mal mit, wenn dazu was von PayPal vorliegt.
      Habe ich getan. Alles eindeutig. Sogar auf den Bildern, die der Käufer PP zu Verfügung gestellt hat, sieht man, dass es nicht die ist, die er mir zurückgeschickt hat.
      Wenn das wirklich nicht der erste Fall des Holländers war verstehe ich PP gar nicht mehr.
      Betrugsanzeige geht aber dennoch raus, egal ob PP für oder gegen mich entscheidet.
    • hansi.l schrieb:

      wobei der strittige Betrag von PayPal eingefroren wurde.

      hansi.l schrieb:

      Sogar auf den Bildern, die der Käufer PP zu Verfügung gestellt hat, sieht man, dass es nicht die ist, die er mir zurückgeschickt hat.

      hansi.l schrieb:

      Die haben sich allerdings wieder eine Zeit bis Ende Dezember gesetzt
      Setz PayPal eine Frist (ca. binnen 7 Tage) Dein PayPal-Konto wieder auszugleichen -> Verzug -> Mahnbescheid/Klage
    • Nein, also bis Ende Dezember ist schon abgebracht.

      So ein komplizierter Fall, wer will denn das entscheiden?
      Und dann auch noch für den Verkäufer?

      Die Fotos müssen jetzt erst wochenlang betrachtet werden.
      Sowas sieht man nicht sofort!

      PayPal ist ein lustiger Verein....
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • hansi.l schrieb:

      Hallo,


      der private Verkäufer V verkauft Käufer K über eine Kleinanzeigen-Website ein gebrauchtes Motorrad-Ersatzteil für 165€. Die Gewährleistung wurde ausgeschlossen, es wurde Zahlung via PayPal und versicherter Versand vereinbart.
      Der Artikel wurde vor dem Verkauf angeschlossen und funktionierte einwandfrei.
      Der Freund von V war zu diesem Zeitpunkt anwesend und kann die Funktionstüchtigkeit bezeugen.

      Wenn man sich für Paypal als Zahlungsmethode entscheidet, sind die Paypal-AGBs zu beachten. Ist die Ware defekt oder anders als beschrieben, kann der Käufer direkt über Paypal das Geld zurück verlangen. Dafür ist Paypal ja da. Das bedeutet aber nicht, dass der Käufer im Recht ist. Du kannst zivilrechtlich auf dein Recht pochen aber nicht über Paypal. Paypal hat nur indirekt mit eurem Kaufvertrag zu tun. Paypal hat seine Pflicht erfüllt.

      Der Käufer kann aber nicht ohne Weiteres einen Fall gewinnen. 1. Wenn der Käufer angibt die Ware nicht erhalten zu haben, musst du die Tracking-Nummer vorlegen und gewinnst den Fall, es sei denn, das Paket ist nie angekommen. 2. Wenn die Ware defekt ist, muss der Käufer ein Gutachten hochladen, Fotos usw. reichen Paypal nicht. Nur mit beglaubigten Gutachten gewinnt der Käufer den Fall.

      Das Geld wird eingefroren sobald der Fall geöffnet ist. Das Geld wird aber nicht dem Käufer gutgeschrieben, sondern eingefroren bis der Fall gelöst ist.

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    • Gar keinen!
      "Wurde für den Käufer entschieden".

      ABER:
      Ich habe dort vorhin nochmal angerufen, da ich mich mit der Entscheidung nicht anfreunden kann. Der Hotline-Mensch konnte sich nicht erklären, wieso in diesem Fall für den Käufer entschieden wurde und wird das nochmal prüfen (lassen).
      Ich gehe denen jetzt so lange auf den Sack, bis die für mich entscheiden :)
      Ist also noch nicht abgeschlossen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hansi.l ()

    • Soooooo, Update:

      Habe heute nochmal mit PP telefoniert. Dann hieß es: "Bring uns einen Nachweis, dass du den Käufer angezeigt hast und wir erstatten dir das Geld".
      Also direkt zur Pozilei und angezeigt. Wisch hochgeladen, bei PP angerufen und 10 Min später hatte ich das Geld wieder auf meinem Konto.

      Alles bestens.

      Danke euch

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hansi.l ()

    • hansi.l schrieb:

      bei PP angerufen und 10 Min später hatte ich das Geld wieder auf meinem Konto.
      Ja, ist doch super gelaufen!

      Du hast dein Geld und der Holländer hat die Lichtmaschine, die er gekauft hat.
      Und für seine alte hat er gleich noch eine Anzeige am Allerwertesten.

      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • So ist es :)
      Eine Frage hab ich aber gerade doch noch: Was mache ich mit der zurückgeschickten LiMa?
      Ich meine, ich könnte sie ja reparieren... :)

      Ernsthaft, muss ich die jetzt monatelang aufbewahren, da quasi Beweismittel? Polizistin meinte, sie bräuchte das Teil nicht, da man alles auf den Bildern erkennen kann und ich hab vergessen zu fragen.
    • Wirst lachen, habe ich mich auch gerade gefragt.

      Denke, der wird jetzt bei PayPal nerven.
      Kriegt er da kein Recht mehr, wird er sich wohl bei dir melden.

      Bis dahin würde ich die LiMa in den Keller packen und erstmal warten.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.