Darf Paypal das ? Was kann ich jetzt machen ?

    • Darf Paypal das ? Was kann ich jetzt machen ?

      das ist die mail die ich an Paypal geschrieben hab die die Sache kurz und knapp erzählt :(

      hallo paypal :(
      ich wende mich heute nochmals mit meinen grossen Problem an sie :(
      es geht um den bereits von Paypal geschlossen fall
      ich hab über eBay ein paar Yeezy Boost 750 bestellt und über Paypal bezahlt,
      nach langen warten kamen die Schuhe schlussendlich bei mir an, leider waren die Schuhe gefälscht :(
      ich bin sofort zur Polizei gefahren und habe anzeige erstattet nachdem habe ich mich
      sofort bei der Paypal Käuferschutz Abteilung gemeldet,
      es wurde ein fall eröffnet mit einer Fristsetzung von Paypal, uns wurde auferlegt die Schuhe zum Hersteller zu schicken und fristgerecht die Bestätigung von Adidas bei Paypal hochzuladen.(die Frist belief sich auf unmögliche 9 tage was eigentlich so gut wie unmöglich ist es hat aber trotzdem geklappt und ich hatte die Bestätigung drei tage vor Ablauf der Frist)

      jedoch wurde ohne die Frist verstreichen zu lasen 3 tage vorher der fall von Paypal geschlossen zu Gunsten des Verkäufers,
      ich lege Widerspruch gegen die Entscheidung ein da hier Paypal falsch entschieden hat warum weiss ich nicht, wir wurden auf übelste betrogen vom Verkäufer :(
      ich biete Paypal inständig den fall noch einmal genau zu prüfen bitte :(
      hier wurde falsch Entschieden wir haben uns nichts zu schulden kommen, warum wird hier willkürlich falsch Entschieden.

      wir haben aus angst der Lastschrift Abbuchung widersprochen, und uns einen Anwalt genommen, der Polizei haben wir auch den verlauf gemeldet.

      unsere Anwältin ist :
      XXXXXXXXXXX
      Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Internetrecht

      um einen grossen Rechtsstreit zu vermeiden biete ich Paypal alles nochmals zu prüfen den hier lieg ein grosser Fehler vor seitens paypal

      mit freundlichen Grüssen


      VIELEICHT SOLLTE MAN NOCHMALS ERWÄHNEN DAS ES UM 2565 EURO GEHT


      ich würde mich über jede Hilfe freuen, Paypal hat auch auf die letzte mail mit ,,die Entscheidung sei endgültig`` geantwortet :(

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    • 62hamburg62 schrieb:

      ein paar Yeezy Boost 750
      Hab mal nach diesen Teilen bei eBay geschaut (wurde auf eBay gekauft?), die werden i. d. R. von Accounts mit sehr wenigen Bewertungen angeboten, was bei mir Bauchgrummeln verursachen würde. Nenne bitte den Verkäufer-Account, oder sollte es z. B. eine Online-Shop gewesen sein, dann entsprechend diesen Namen

      62hamburg62 schrieb:

      ich hatte die Bestätigung drei tage vor Ablauf der Frist)
      Du meinst damit die Bestätigung von adidas, dass es sich um eine Fälschung handelte?

      62hamburg62 schrieb:

      wir haben aus angst der Lastschrift Abbuchung widersprochen

      62hamburg62 schrieb:

      DAS ES UM 2565 EURO GEHT
      Wie ist der Stand Deines PayPal-Kontos? Um diese 2565 Euro im Minus, laufen über dieses PayPal-Konto weiterhin Zahlungseingänge?

      Wurde der Fall unmittelbar bei PayPal eröffnet oder bei eBay?

      Hofft Deine RA'in, dass PayPal das selbst auf die Reihe bringt oder was schlägt sie konkret vor?

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    • hallo

      es handelt sich um einen Verkäufer aus America von ebay der hat schon paar Bewertungen mehr der kauf wurde außerhalb von ebay gemacht daher auch der fall über paypal direkt

      die Anwältin hat noch nichts gesagt ausser bringen sie 300 euro mit und wenn es so war wie ich am Telefon sage geht das garnicht und es sieht ganz gut aus

      mein paypal account ist 2565 euro im minus nein keine weiteren Zahlungen nicht verkauft nichts gekauft

      und ja ich meine die Bestätigung von Adidas das es sich um eine Fälschung handelt was ich bei ihnen eingeschickt habe

      danke für die hilfe :)
    • 62hamburg62 schrieb:

      es handelt sich um einen Verkäufer aus America von ebay der hat schon paar Bewertungen mehr
      das sagt zunächst gar nichts. Die ganzen China-Faker mit US-Accounts bewerten sich erstmal gegenseitig, bevor dsie dann ihre Fakes einstellen.
      Wenn Du den Accountnamen nicht öffentlich nennen willst, dann teile ihn zumindest der Redaktion mit kontakt@auktionshilfe.info
      Wäre schon wichtig, dass man sich den Account mal anschaut.

      62hamburg62 schrieb:

      der kauf wurde außerhalb von ebay gemacht daher auch der fall über paypal
      Wie ist das mit dem Zoll gelaufen, liegen Dir eventuell die entsprechenden Papiere des deutschen Zolls vor?

      Wer hat die für Dich negative Entscheidung getroffen: paypal.de oder paypal.com?
      Liegt evtl. der "Hund darin begraben" (wegen des Kaufes außerhalb ebay), dass PayPal den Fall nicht nachvollziehen kann - sprich, welche Angaben hast Du bei der Zahlung gemacht?

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    • klar ich schick den Namen dann auf die mail wäre mir lieber :)

      und der fall wurde auf paypal.com gemacht glaube ich zumindest.

      der zoll hat das packet geöffnet mir sogar noch 101 euro an der Tür abkassiert lassen von dem liebe Herr von der DHL :(

      für den zoll war es anscheinend keine Fälschung :(

      aus der bei Paypal hinterlegen Rechnung des Verkäufers geht genau hervor das es sich um einen Yeezy boost 750 100 % real handelt

      lg
    • zumindest hast Du durch den Zoll schon mal einen Nachweis, dass Du überhaupt gekauft hast und auch was.

      Sichere Dir auch noch, falls bisher nicht geschehen, das eBay-Angebot des Verkäufers.

      Jetzt geht es nur noch um die Art der PayPal-Zahlung:
      Wenn es eine solche Zahlung war "Geld an Freunde und Familie außerhalb der EU senden", dann könnte es daran liegen, dass solche Zahlungen nicht für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert sind. Falls paypal.com entschieden hat, müsstest Du Dir dazu die AGB von paypal.com dazu anschauen (wobnei eigentlich nach den AGB des Landes entschieden werden sollte, in denen der Käufer den Fall eröffnet hat - aber da gibt es offenbar keine klare Linie, mal so, mal andersrum)

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    • Ich habe im Moment auch nur die Erklärung, dass es sich um eine "Freundschaftszahlung" handelte.
      Dazu werden manche K bewegt, mit dem Argument, dass dies dem VK (PayPal-Gebühren) einen günstigeren Verkaufspreis ermöglicht.
      Es wird dann aber m. E. kein Käuferschutz gewährt.

      Oder gab es bei der Zahlung evtl. gar keinen Bezug auf einen Artikel, also einen Kauf?

      Natürlich müsste PayPal ansonsten die Fälschungsbestätigung seitens des Herstellers anerkennen, das dürfte über .com nicht anders sein.

      Dem Zoll kann so etwas schon einmal durchgehen, vor allem wenn sie selbst keine Spezialisten vor Ort haben und auf eine Überprüfung seitens des Herstellers verzichten, das scheint Ermessenssache zu sein.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      das scheint Ermessenssache zu sein.
      kann sein, dass das Augenmerk bei knapper Personaldecke und vorweihnachtlicher Überlastung doch eher auf den "großen" Lieferungen liegt.
      bild.de/regional/frankfurt/zol…ollaps-43564374.bild.html


      falls das einer lesen kann :) würd mich das auch interessieren, ich kann nur das sehen, was GOOGLE preisgibt:

      google über BILD schrieb:

      26.11.2015 - Frankfurt – Es brodelt immer schlimmer beim Zoll am Flughafen! Nach vielen ... „Zugriff“ in Rüsselsheim Bei Prüfung! ... Hoffnungslos überlastet! An den ...
      Ich fürchte, die Zollbeamten werden, wie das bei Beamten so üblich ist, mal staatdienerische im Rahmen ihrer Fähigkeiten, Befugnisse und Möglichkeiten auch an anderen Staatsbrennpunkten gebraucht.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Meine meisten US-Importe wurden zwar zuvor schon vom Zoll (am Flughafen?) geöffnet, dann aber an mein Zollamt vor Ort weitergeleitet und erst dort wurde entschieden, dass sie zur Überprüfung an den Hersteller geschickt werden.
      Wobei ich einmal (das 3. oder 4.mal?) erfolgreich intervenierte und mir die Ware ohne Überprüfung durch den Hersteller ausgehändigt wurde.

      Nur ein einziges Mal wurde die Ware schon am Frankfurter Flughafen vom Zoll direkt überprüft.

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    • aurum schrieb:

      wäre da (mal von Zollgebühren abgesehn) nicht mindestens 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig?
      vielleicht wurde das ja schon auf Grundlage des "Fälschungswertes" berechnet ;) oder macht es eigentlich einen Unterschied, wenn es als "gebraucht" deklariert wird?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • hallo

      die kosten ja neu 350 daher auch der zoll preis von 102 euro

      ich hab das geld natürlich nicht an Freude und bekannte gesendet sondern für materielle Güter also für einen Artikel

      ich werde jeglicher Forderung seitens Paypal widersprechen ich werde keine Zahlungen leisten

      ich würde sehr gerne mal die Gerichtsverhandlung sehen wo jemand von Paypal anwesend ist und rede und Antwort steht

      nie und nimmer einen Vollstreckungsbescheid werden die auch niemals bekommen da ich jeden Mahnbescheid widersprechen werde

      nach reichlicher Recherche im netzt hat es bis zum heutigen tag niemals eine Gerichtsverhandlung seitens Paypal geben wegen AGB oder so etwas interessiert mich auch nicht

      Paypal hat ihre AGB nicht erfüllt die genau besagen das in einen fall deer fälle der Käuferschutz mir hilf das ist aber nicht passiert, angeblich sei die Entscheidung endgültig und eine Wiederaufnahme nicht möglich

      heute kamen schon die anrufe aus irland angenommen gehört werd dran ist aufgelegt auf die fresse sorry meine Aussprache aber es reicht

      paypal kann auch wenn sie nur ein dienstleister sind und ich selber die einzugermächtigung selber erteil habe nicht wirklich Entscheiden und einen Betrüger nachweislich recht geben den richter will mal sehen der paypal da recht gibt :(
    • Nachdem PayPal mit einer luxemburgischen Banklizenz ausgestattet ist, solltest Du auch folgende Option kennen:

      cssf.lu/de/verbraucher/kundenbeschwerden/

      Vorsorglich dennoch die entsprechende Passage aus den PayPal-AGB:


      Ziffer 3.3 PayPal-AGB Käuferschutzrichtlinie schrieb:


      Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung stattgefunden hat
      1. über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der eBay-Website oder
      2. über die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto oder
      3. bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal-Website durch Anklicken des Buttons "Kaufen" oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs oder
      4. bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Ratenzahlung mit PayPal" oder
      5. bei Käufen außerhalb eBays: mit Kreditkarte oder im Lastschriftverfahren hosted by PayPal.

    • oldschmatterhand schrieb:

      Nachdem PayPal mit einer luxemburgischen Banklizenz ausgestattet ist, solltest Du auch folgende Option kennen:

      cssf.lu/de/verbraucher/kundenbeschwerden/

      Vorsorglich dennoch die entsprechende Passage aus den PayPal-AGB:


      Ziffer 3.3 PayPal-AGB Käuferschutzrichtlinie schrieb:

      Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung stattgefunden hat
      1. über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der eBay-Website oder
      2. über die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto oder
      3. bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal-Website durch Anklicken des Buttons "Kaufen" oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs oder
      4. bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Ratenzahlung mit PayPal" oder
      5. bei Käufen außerhalb eBays: mit Kreditkarte oder im Lastschriftverfahren hosted by PayPal.


      kann du mir das nochmal erklärn was du genau damit meinst :)
    • Das sind Voraussetzungen hinsichtlich der Art der Zahlung, damit der Kauf vom Käuferschutz abesichert ist.
      Oder andersrum, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, greift der Käuferschutz nicht, auch wenn der Artikel, z. B. weil es sich um eine Fälschung handelt, grundsätzlich unter den Käuferschutz fallen würde.
      Diese Bedingungen dienen u. a. dazu, dass PayPal eindeutig den Kaufvorgang zuordnen kann.
      Ich sehe da nach wie vor bei Dir Probleme, da Du weder über die eBay-Webseite gekauft hast. Selbst wenn du die Artikelnummer angegben hast, fehlt der "Klick", den (Ebay für) PayPal nachvollziehen könnte, da ja die Verhandlungen unmittelbar zwischen Dir und dem Verkäufer stattgefunden haben. Ob Ziff. 3, 4 oder 5 vorliegen, kann ich nicht beurteilen, da entsprechende Informationen nicht vorliegen.
      Lies Dir die vollständige Käuferschutzrichtlinie durch.

      Hinsichtlich des Links zur CSSF: Das ist die luxemburgische Aufsichtsbehörde für PayPal, die Anbietet, bei Kundenbeschwerden, auch über PayPal, zu vermitteln. Amtssprache in Luxemburg ist auch deutsch. Die Voraussetzungen für das dortige Beschwerdeverfahren sind auf der Homepage beschrieben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Ich frage besser noch einmal nach:
      Du hast von Adidas nicht nur in der kurzen Zeit eine Eingangsbestätigung bekommen, sondern die Schuhe wurden als Fälschung bestätigt?
      Ein ausführliches Gutachten gibt es vom Hersteller wahrscheinlich nicht, ich habe jedenfalls nie eines bekommen, weil eine Bestätigung vom Hersteller (Original bzw. Fälschung) für den Zoll ausreicht.
      Bei mir waren es allerdings immer Originale.
      Die Prüferei hat allerdings mit Versandzeit immer rund 3 Wochen gedauert.
      Wo sind denn jetzt die Schuhe? Wurden sie von Adidas einbehalten?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • ich hatte nach so kurzer zeit die Eingangsbestätigung und eine Bestätigung von adidas das es sich um eine Fälschung handelt

      ich bin mit meinen latein am ende weiss nicht mehr was ich machen soll ständig klingelt das Telefon anrufe aus irland

      meint ihr es ist klug es nicht zu bezahlen

      oder meint ihr die kommen damit durch und ich bin nachher der gelackmeierte

      lg