Darf Paypal das ? Was kann ich jetzt machen ?

    • 62hamburg62 schrieb:

      Paypal hat auch auf die letzte mail mit ,,die Entscheidung sei endgültig`` geantwortet
      Endgültig ist gemäß Paypal tatsächlich endgültig!

      Auszug aus den Paypal AGB:

      Paypal schrieb:

      4.5. Die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.
      Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Beim "PayPal-Käuferschutz" ist man in der Hand der Paypal-Götter-Gauner. Es ist leider ein weitverbreiteter Irrglaube, daß der "PayPal-Käuferschutz" ein rundum-sorglos-Paket ist, weil sich die Käufer nur selten die AGB durchlesen.

      In diesem Fall wird sich Paypal -trotz der Plagiatsbelege- wohl auch deshalb gegen den Käuferschutz ausgesprochen haben, weil sie ahnen können, daß sie vom Verkäufer des Plagiats keinen Schadensersatz erhalten werden. Und Paypal fährt für sich immer auf Nummer sichererer!
      ----

      62hamburg62 schrieb:

      VIELEICHT SOLLTE MAN NOCHMALS ERWÄHNEN DAS ES UM 2565 EURO GEHT

      62hamburg62 schrieb:

      die kosten ja neu 350 daher auch der zoll preis von 102 euro
      Der Neupreis ist 350€. Deine Schuhe haben 2565€ gekostet?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • neuland36 schrieb:

      Ja da hast du sicher recht.Die Frage ist ja immer lohnt sich der aufwand?
      Es geht um ca. 2.600 Euro

      Fairhandel schrieb:

      Endgültig ist gemäß Paypal tatsächlich endgültig!

      Fairhandel schrieb:

      In diesem Fall wird sich Paypal -trotz der Plagiatsbelege- wohl auch deshalb gegen den Käuferschutz ausgesprochen haben, weil sie ahnen können, daß sie vom Verkäufer des Plagiats keinen Schadensersatz erhalten werden.
      Das ist kein berechtigter Grund, den Käuferschutz abzulehnen.

      Ziffer 2 PayPal-Käuferschutzrichtlinie schrieb:

      Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob PayPal den Erstattungsbetrag von dem Zahlungsempfänger zurückfordern kann.

      Wenn die "Formalien" des Käuferschutzes erfüllt sind, hat PayPal kein Recht, den Käuferschutz zu verweigern. :!:
      Käuferschutz ist Teil des zwischen dem Nutzer und PayPal bestehenden Vertrages, ist also auch einklagbar!
    • oldschmatterhand schrieb:


      Das ist kein berechtigter Grund, den Käuferschutz abzulehnen.

      Das war eine Vermutung von mir. Aber selbst (und gerade dann) wenn meine Vermutung zutrifft, würde die Frage nach einer Berechtigung der Entscheidung bei Paypal ins Leere laufen.
      Paypal muß seine Entscheidung nicht begründen. Nicht gegenüber dem Käufer und auch nicht gegenüber einem Richter. Das ist bereits alles in den AGB festgelegt.
      Paypal sieht sich mit seinen AGB und Entscheidungen als Eiche. Die Kunden sind dementsprechend die Säue, die sich daran scheuern können (so lange sie möchten*) ...

      (*) na ja, eigentlich hängt es auch vom Können ab. So lange eben, wie der Geldbeutel es zulässt, erfolglose Anwälte zu bezahlen.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • neuland36 schrieb:

      Ja da hast du sicher recht.Die Frage ist ja immer lohnt sich der aufwand?
      Für 400 Euro? Ich denke schon.
      Ich weiß ja nicht, wie weit du es zum nächsten Zollamt hast, deswegen vorher anrufen, um das Prozedere abzuklären.
      Meiner Erfahrung nach, haben die jeweiligen Zollbehörden Ermessensspielraum.
      Ruhig auch einen anderen Ansprechpartner verlangen.

      Die PayPal-Entscheidung verstehe ich nicht.
      Vielleicht fehlen uns noch wichtige Infos?
    • Naja ich gehe mal davon aus das ich das dann beim Zoll noch bezahlen muss. Das nächste Zollamt wäre in Frankfurt. Da kommt Sprit und Zeit dazu ist nun auch schon zu lange her. Von Pay Pal habe ich damals aber genau so wenig Hilfe bekommen . Ich hatte es dann einfach unter Lehrgeld verbucht .
    • Ganz nüchtern betrachtet:

      Stimmen hier die Fakten und Abläufe, muss man das leider so sehen:
      PayPal ist es völlig Wurscht, ob hier Plagiate verkauft werden.
      Das interessiert die einfach nicht.

      Wenn sie sich nicht in der Position sehen, sowas prüfen zu müssen, wäre
      die verlangte Herstellerbestätigung, dass es sich auch tatsächlich um Plagiat handelt,
      reines Vorgaukeln von Interesse und Verantwortung.

      Entscheidung entspricht jeder Logik und sowas ist Förderung von Handel mit gefälschten Waren jeder Art.

      Ganz fatale Entscheidung.... eine der wenigen übrigens, bei der der Verkäufer
      mal sagen kann...... PayPal ist prima!

      Mirabella Neumann schrieb:

      Die PayPal-Entscheidung verstehe ich nicht.

      .... ist der Weg des geringsten Widerstandes.
      Den ganzen Mist hat nun der Käufer an der Backe....
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Generell finde ich es aber wichtig, dass endlich mit diversen Foren-Gerüchten, besonders aus der Ebay-Community, aber auch zuweilen hier, aufgeräumt wird.
      Da wird erzählt "lasse in einem Fachgeschäft prüfen" (die werden bezügl. des Anliegens evtl. den Vogel zeigen oder höchstens mündlich Auskunft geben),
      "du machst dich selbst mit dem Besitz des Plagiats strafbar" (als privater K, im Einzelfall, wo genau steht das?) und weiterer Schwachsinn.
      Es kommt aber darauf an, ob ein Hersteller überhaupt Plagiate verfolgt, das machen nicht alle, und ob sie mit dem Zoll koopieren.
      Der Zoll hat da eine sehr umfangreiche Liste, wie ich schon mit eigenen Augen sehen konnte.
      Bemühe ich Google, dann hat der Zoll schon Adidas-Ware beschlagnahmt, insofern gehe ich von einer Kooperation bzw. von Eigeninitiative des Zolls aus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Wollmilchsau schrieb:

      Ganz nüchtern betrachtet:

      Stimmen hier die Fakten und Abläufe, muss man das leider so sehen:
      PayPal ist es völlig Wurscht, ob hier Plagiate verkauft werden.
      Das interessiert die einfach nicht.

      Wenn sie sich nicht in der Position sehen, sowas prüfen zu müssen, wäre
      die verlangte Herstellerbestätigung, dass es sich auch tatsächlich um Plagiat handelt,
      reines Vorgaukeln von Interesse und Verantwortung.

      Entscheidung entspricht jeder Logik und sowas ist Förderung von Handel mit gefälschten Waren jeder Art.

      Ganz fatale Entscheidung.... eine der wenigen übrigens, bei der der Verkäufer
      mal sagen kann...... PayPal ist prima!

      Mirabella Neumann schrieb:

      Die PayPal-Entscheidung verstehe ich nicht.
      .... ist der Weg des geringsten Widerstandes.
      Den ganzen Mist hat nun der Käufer an der Backe....
      Das halte ich für überwiegend Theorie oder hast du diesbezügl. eigene praktische Erfahrung?
      Natürlich erkennt PayPal bewiesene Plagiate als K-Schutz-Fall an, wenn alle anderen "Regularien" beachtet wurden.
      Also z. B. Fristen und eine Zahlungsweise, die überhaupt K-Schutz vorsieht.
    • Wollmilchsau schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Das halte ich für überwiegend Theorie
      Das ist richtig!
      Aus Sicht des Verbraucherschutzes lässt es leider keinen anderen Schluss zu...
      Aber nur, wenn man es nicht sonderlich irritierend findet, dass der TE nicht ganz konkret auf die Hinweise Oldschmatters eingegangen ist, sondern eine Erklärung wünschte, und sich nun gar nicht mehr zu Wort meldet.
    • Ein paar Punkte bleiben da natürlich immer offen.
      Schlecht, wenn der TE dann ausweicht.

      Vielleicht kann er ja einfach genau hier wieder einsteigen.
      Dann könnten wir das auf den Punkt bringen.

      Vorherige Erklärung basierte auf der Grundlage, dass nach Angaben des Käufers für PP kein nachvollziehbarer
      Grund mehr bestand, hier für den Verkäufer zu entscheiden.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Die meisten "PayPal-Opfer" kennen die aktuellen AGB nicht, hören auf blödsinniges Forengequatsche (hat alles keinen Sinn, Entscheidung endgültig) und/oder werden von schlechten Anwälten vertreten.

      Ich erinnere hier nur an einen Cody, Ex- und Wieder-Ebay-Foren-Protagonist, der hier predigte, Ebay-Sperren seien endgültig, obwohl er hier umgehend von TE widerlegt wurde.

      Das irritiert solche "Prediger" aber i. d. R. nicht.

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    • Generell sollte man penibel gucken, ob bzw. welche Fehler einem unterlaufen sind und, ab einem gewissen Gegenstandswert, das ehrlich mit einem fähigen RA, der nicht nur Dollarzeichen in den Augen hat, besprechen.
      Oder erst einmal die Verbraucherzentrale aufsuchen, aber auch dort strotzen sie nicht unbedingt vor lauter Fähigkeit und Engagement.
    • PP und besagtes Online-Auktionshaus verhalten sich so fair wie die direkte Konkurrenz.

      Ob das nun die ungenügende Sicherheit ist - oder die Kapitulation vor der Schwemme
      von Plagiaten.... die Zeche soll gefälligst der Kunde zahlen!

      Klar darf man sich sowas nicht gefallen lassen.... keine Frage!
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Die beste Prophylaxe:
      Teure "Originale" nicht mehr bei Ebay kaufen!
      Früher hatte ich diesen Mut auch, sogar aus "Übersee", und hatte nicht nur gute Kenntnisse, sondern auch Glück (Fotos müssen nicht von der Ware selbst sein), wie mir der Zoll regelmäßig bestätigte :)

      Heute empfehle ich andere Quellen, wie hier schon nachzulesen war.
      Ich habe übrigens aufgrund der mehrmaligen, vom Zoll veranlassten, Prüferei, ein Einfuhrverbot kassiert, obwohl alle, vom Hersteller bestätigte, Originale waren.

      Bis auf eine Ausnahme, da intervenierte ich, deshalb weiß ich vom Ermessensspielraum der Zollbehörden.
      Diese Ware ist aber auch original, sonst hätte ich nicht interveniert, das aber nur so nebenbei.

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