Darf Paypal das ? Was kann ich jetzt machen ?

    • Mittlerweile nur noch eine total verrückte Welt...

      Der eine entscheidet hier was auf Grund von AGB`s, der andere was wegen bestehender Bestimmungen....
      Nur wir... wir dürfen gar nichts mehr entscheiden. Und zahlen sollen wir dafür auch noch!

      Das nenn ich mal ein funktionierendes Mdell!
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Es gibt nämlcih zusätzlich noch das Problem der Europa-Lizenzen, was dieser "Zoll-Oberhauptmann" als Ausrede benutzte.
      Aber, auch diesbezügl. hatte der Hersteller selbst bezügl. der von mir importierten Ware, keinerlei Beanstandungen.

      Jetzt frage ich aber euch, WMS und fairhandel, habt ihr bezügl. dieser Materie wirklich praktische Erfahrung oder erzählt ihr einfach nur, so wie es ein Cody, sogar farbig untermalt, hier tat?

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    • Also ich schreibe hier nur meine Gedanken nieder. Praktische Erfahrungen zu Plagiaten und größeren Paypal-Problemen habe ich nicht.
      Die Paypal-AGB sind allerdings Fakt. Und das Paypal seine AGB vorrangig in eigenen Sinne anwendet ist eine logische Schlussfolgerung.

      Was nun folgt, ist rein hypothetisch. Würde mich aber nicht wundern, wenn´s tatsächlich so wäre!

      Meine Annahme der Hintergründe der paypal-Entscheidung ist, daß der Ebay-Verkäufer der Schuhe kein etablierter verlässlicher Ebay-VK ist. Eventuell ist der VK mit gefälschten Daten bei Ebay und Paypal registriert. Nur so kann sich ja ein Gauner sicher sein, nicht erwischt zu werden. Wegen der Plagiatsbeschuldigungen ist der VK eventuell bei Ebay bereits in Verdacht geraten und das Konto eingeschränkt worden. Das kann Paypal ja relativ unkompliziert bei Ebay nachfragen. Die Hauptquartiere liegen übrigens beide in San Jose, Californien. Da kann man sich -abgesehen vom internen Netzwerk- beim Lunch mal schnell austauschen. Paypal wäre nun mit dem Hammer gefönt, wenn es dem Käufer Käuferschutz gewähren würde, die Ansprüche aber, die der K gemäß AGB an Paypal abgetreten hat, nicht durchsetzen kann, weil der VK und sein Geld nicht greifbar sind. Paypal ist nämlich kein Wohlfahrtsinstitut, sondern ein gewinnorientiertes Unternehmen mit einem Erlös von 8 Milliarden Euro (2014). Warum wohl?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Ja, dann schreiben wir hier mal einfach so, alle unsere Gedanken nieder.
      Wenn ich das mal einfach so tue, weil ich mal einfach so denke und phantasiere, dann ist ein ermahnender Big Uhu eigentlich nicht weit.......
      Das tue ich aber i. d. R. nicht.
      Warum sollte ich mit meinen Phantasien belästigen? Irgendetwas predigen, von dem ich keine Ahnung habe?
      Ich bemühe hier vor allem praktische Erfahrung und Sachverstand und nicht so irgendwas.
      Oldschmatter tut das normalerweise auch, so zumindest mein Empfinden.

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    • Bezogen au diesen Fall ist es keine wirre Theorie, dass PP hier einem Käufer den Käuferschutz zu Unrecht verwehrt, welcher ihm
      auf Grund der vorliegenden Beweise eigentlich hätte gewährt werden müssen.

      Fragen zu dieser Entscheidung hattest du!

      Was folgt, sind mögliche Erklärungen und Erfahrungen, warum so entschieden wurde.
      Mehr nicht.

      Kein Grund also, sich dazu nun so zu äussern.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Natürlich erkennt PayPal bewiesene Plagiate als K-Schutz-Fall an, wenn alle anderen "Regularien" beachtet wurden.
      Also z. B. Fristen und eine Zahlungsweise, die überhaupt K-Schutz vorsieht.
      Bei Verkäufern, bei denen Paypal ihr Geld erfolgreich zurückfordern kann gewiss.
      Wenn aber befürchtet wird, daß die Forderung ins Leere läuft, ist Schluss mit Käuferschutz. Die Paypal-Entscheidung ist entgültig und muß auch nicht begründet werden. Ein Freibrief ...
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    • Fairhandel schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Natürlich erkennt PayPal bewiesene Plagiate als K-Schutz-Fall an, wenn alle anderen "Regularien" beachtet wurden.
      Also z. B. Fristen und eine Zahlungsweise, die überhaupt K-Schutz vorsieht.
      Bei Verkäufern, bei denen Paypal ihr Geld erfolgreich zurückfordern kann gewiss.Wenn aber befürchtet wird, daß die Forderung ins Leere läuft, ist Schluss mit Käuferschutz. Die Paypal-Entscheidung ist entgültig und muß auch nicht begründet werden. Ein Freibrief ...
      Ja, das steht so in deren AGB.
      "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" oder so ähnlich.
      Na und?
    • Mir wird hier einfach zuwenig differenziert!
      Das schreibe ich, obwohl wir als Ebay-Shop PayPal anbieten müssen.
      Wir lassen PayPal aber normalerweise nicht entscheiden, wir sind ja schon groß.
      Die einzigste PayPal-Entscheidung, ja, die haben wir veranlasst, Entscheidung zu unseren Gunsten.
      DHL-Sendung nach China. Nach Foren-Gequatsche angeblich, unabhängig vom Warenwert, grundsätzlich nicht AGB-konform, bei .com.
      Schwachsinn.
      Was wirklich stört, wenn man die AGB kennt und beachtet, dass sie zunächst einfach die Kohle einfrieren.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Mir wird hier einfach zuwenig differenziert!
      Das schreibe ich, obwohl wir als Ebay-Shop PayPal anbieten müssen.
      Wir lassen PayPal aber normalerweise nicht entscheiden, wir sind ja schon groß.
      Die einzigste PayPal-Entscheidung, ja, die haben wir veranlasst, Entscheidung zu unseren Gunsten.
      DHL-Sendung nach China. Nach Foren-Gequatsche angeblich, unabhängig vom Warenwert, grundsätzlich nicht AGB-konform, bei .com.
      Schwachsinn.
      Was wirklich stört, wenn man die AGB kennt und beachtet, dass sie zunächst einfach die Kohle einfrieren.
      Mir ist nicht wirklich klar, wo hier der Zusammenhang zum Fall und Plagiaten besteht....
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Ich bin auch kommunikativ, ich erzähle auch gerne.
      Ich halte aber einfach mal hier die Schnüss, wenn ich nur kaum bis gar keine Ahnung habe, praktische Erfahrung schon gar nicht.
      Da gehe ich dann doch lieber in mein Veedel und verzähl das in ner Kneipe!
      Durchaus empfehlenswwert!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • OT:/

      Mirabella Neumann schrieb:

      Aber Dankeschön, dass ihr eure wirren Theorien nicht auch noch in Fett- und Farbdruck untermalt, so wie es hier Cody und Schabbes schon taten :)
      Und das auch noch mit Zustimmung der Redaktion!
      Das wird dann aber, nicht wirklich, ein bisschen OT :)
      Dir geht es zu gut? Na, mir soll es egal sein, was Du zur "Legendenbildung" gedenkst bei zu tragen.
      Mit "Jenseits" jeglicher Erinnerung (bzw. Willen/Wollen) hat das eh keinen Sinn. Also trete ruhig weiter kräftig in alle möglichen und unmöglichen Richtungen. Irgendwann wird es schon wahr werden :/OT

      In der Sache hier ist ja sowieso nur mutmaßen, besonders nachdem TE abhanden gekommen zu sein scheint.
      Für den konkreten Fall gibt es viel zu viel offene Fragen.
      Die erste wurde von anderen längst gestellt: Wie kommt man bei einem Wert von 305 Euronen auf über 2500 "Miese" bei PP?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich habe im Moment auch nur die Erklärung, dass es sich um eine "Freundschaftszahlung" handelte.
      Dazu werden manche K bewegt, mit dem Argument, dass dies dem VK (PayPal-Gebühren) einen günstigeren Verkaufspreis ermöglicht.
      Es wird dann aber m. E. kein Käuferschutz gewährt.

      Oder gab es bei der Zahlung evtl. gar keinen Bezug auf einen Artikel, also einen Kauf?

      Natürlich müsste PayPal ansonsten die Fälschungsbestätigung seitens des Herstellers anerkennen, das dürfte über .com nicht anders sein.
      Habe mal geschaut.....

      Komisch, das nun so zu lesen.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • schabbesgoi schrieb:

      Die erste wurde von anderen längst gestellt: Wie kommt man bei einem Wert von 305 Euronen auf über 2500 "Miese" bei PP?
      Wenn man sich eine Reihe von Auktionen auf eBay anschaut, könnte man zu dem Ergebnis kommen, dass diese speziellen Schuhe von adidas weltweit nur in einer limitierten Anzahl hergestellt worden sind und deshalb wohl schon Sammlerwert haben.
      adidas.com/yeezy
    • Ich glaube aber nicht, dass PP nach "Sammlerwert" den VK-Wert eingezogen hat. Das wäre abstrus.
      Für 305 inkl gekauft, Ware (Fälschung) erhalten, Fälschung moniert, Bankeinzug von PP dafür von K storniert... und deshalb legt PP eine Rückforderung von über 2500 hin? Das wären mal Gebühren ;)

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    • schabbesgoi schrieb:

      Ich glaube aber nicht, dass PP nach "Sammlerwert" den VK-Wert eingezogen hat. Das wäre abstrus.
      Für 305 inkl gekauft, Ware (Fälschung) erhalten, Fälschung moniert, Bankeinzug von PP dafür von K storniert... und deshalb legt PP eine Rückforderung von über 2500 hin? Das wären mal Gebühren ;)
      Wo steht, dass für 305 gekauft worden ist?
      Der Kauf wurde schon für 25... getätigt, aber der Verkäufer hat für den Zoll wohl nur einen geringeren Wert angegeben...
      Anders wäre es in der Tat abstrus.
      Mit ein bisschen Mühe kann man die Auktion finden, ich stell sie aber nicht ein, da der TE selbst keinen öffentlichen Hinweis auf den Verkäufer geben wollte.