Nie wieder PayPal

    • Diese Überlegungen könnte man anstellen....wenn ein Prozess verloren gegangen wäre. Ist er aber nicht. Im Gegenteil. Man hat bekommen, was gefordert wurde. Mehr geht nicht, soweit ich weiß.

      Es sei denn, aber das ist was ganz anderes...man könnte (schon) in der Klage den eigentlichen Streitwert PLUS den anfallenden Kosten durch die notwendig gewordenen Schritte fordern. Das weiß ich nicht. Aber dann hätte PP nicht der Forderung in der Klage entsprochen und die "Sache" wäre mit 90 Euro nicht erledigt gewesen? So läuft das ja wohl auch bei Inkasso-Firmen und bei Abmahnungen. Die Neben-Kosten werden gleich mit eingefordert....
    • Ihr berücksichtigt bei der Diskussion aber schon, dass der Mangel erst einen Monat nach Erhalt vom Käufer morniert wurde und somit schon davon auszugehen ist, dass der Artikel ohne Mangel beim Käufer angekommen ist.
      Das Gutachten konnte wohl nicht belegen (lt. TE), dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang oder bei Käufereingang vorhanden war.
    • OK Mira, dachte nur, weil du nun zu alten oder neuen PP-Käuferschutz-AGB kamst.
      Die würden in dem Fall keine Rolle spielen, da der Artikel wohl eher intakt ankam, dann nach einem Monat etwas kaputt ging und morniert wurde.

      Das Gutachten würde mich selbstverständlich auch interessieren.
    • Na ja, eher intakt ankam........ich denke das auch, aber ein VK kann ja normalerweise nur den Zustand bei Gefahrenübergang nach BGB belegen, das hatte mrchrissi auch gemacht, aber der spielt nach den neuen AGB keine Rolle mehr, deswegen empfinde ich diese Änderung auch als absoluten Hammer.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • auktions-manni schrieb:

      Mit Zahlung und dadurch Anerkennung der streit gegenständliche Forderung war der Rechtsgrund für die Klage weggefallen. Somit gibt es auch kein Urteil.
      Wenn Dein "Anerkennung" = Anerkenntis sein soll, dann erkläre mal bitte, warum § 307 ZPO nicht gelten und wie man durch "Anerkennung" ein Urteil vermeiden können soll.

      @All

      Irre ich oder fehlt in dem Thread eine konkrete Angabe dazu, ob im Vorfeld der Verhandlung gezahlt oder in der Verhandlung anerkannt oder aber ein Vergleich geschlossen wurde?

      Vll. kann der mal den genauen Ablauf schildern.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Irre ich oder fehlt in dem Thread eine konkrete Angabe dazu, ob im Vorfeld der Verhandlung gezahlt oder in der Verhandlung anerkannt oder aber ein Vergleich geschlossen wurde?
      ...# 1

      grafiksammler schrieb:

      Doch weit gefehlt; Denn Paypal zahlte irgendwann "als sie erkannten das sie verlieren würden" einfach den Streitwert.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Danke für den Hinweis.

      Für mich immer noch nicht wirkllich einfeutig genug (der Zeitpunkt vor einem anberaumten Verhandlungstermin ist hier nicht unwichtig), aber vll. schildert der @TE ja das einmal genauer, insbesondere die Kostengrundentscheidung ist hier von großem Interesse, neben der Berechnung der Kostennote (evtl. Terminsgebühr) gem. RVG, die der Anwalt dem @TE übersandt hat.
    • Das z. B. hätte ihm der RA auch näher erklären müssen und nicht einfach nach dem Motto, das sei ein Kunstgriff und die anfallenden Kosten einfach Pech.

      Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass ein RA künftig gegen diese neue Regelung, Zustand bei Erhalt, vorgeht.
      Es schießt für mich weit über das Ziel hinaus, wenn ein Zahlungsdienstleister einem privaten VK per AGB die Pflichten eines gewerblichen aufhalst.
      Das müsste bei einer Klage doch auch zusätzl. hilfsweise gehen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Es schießt für mich weit über das Ziel hinaus, wenn ein Zahlungsdienstleister einem privaten VK per AGB die Pflichten eines gewerblichen aufhalst.
      Privater Verkäufer und PayPal ist gut....

      Hebelt doch schon lange alle Rechte und Pflichten des
      privaten Verkaufs aus.

      Schreiben alle immer rein "keine Haftung, keine Garantie, keine Rücknahme".

      Muss man immer lachen, wenn man das liest.

      Ein Widerspruch in sich selbst!
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Wollmilchsau schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Es schießt für mich weit über das Ziel hinaus, wenn ein Zahlungsdienstleister einem privaten VK per AGB die Pflichten eines gewerblichen aufhalst.
      Privater Verkäufer und PayPal ist gut....
      Hebelt doch schon lange alle Rechte und Pflichten des
      privaten Verkaufs aus.

      Schreiben alle immer rein "keine Haftung, keine Garantie, keine Rücknahme".

      Muss man immer lachen, wenn man das liest.

      Ein Widerspruch in sich selbst!
      Deswegen habe ich auch kaum Verständnis, wenn ein RA gegen PayPal klagt und diesen Aspekt, besonders nach der Änderung, nicht auch (hilfsweise) in seine Klage bastelt.

      Dann wäre es mit der Zahlung PayPals, je nach Geschick und Formulierung, nicht getan gewesen.