Nie wieder PayPal

    • Nie wieder PayPal

      in diesem Forum bei ebay zu lesen:

      community.ebay.de/t5/Verkaufen…k%C3%A4ufer/qaq-p/2879882

      "Warnung vor Paypal Käuferschutz als Verkäufer!
      Optionen am ‎11-12-2015 14:06
      Nie wieder Paypal!!!
      Weil ich als Privatverkäufer einen Videorekorder verkaufte der völlig in Ordnung war.
      Käufer meldete einen Mangel nach 1 Monat.
      Paypal forderte ein Gutachten ein und entschied: das ich das Gerät zurückerhalte und der Käufer mein Geld!
      Ich machte einen Mahnbescheid. Käufer Einspruch, dann ging es vor Gericht.
      Da ich mir ja sicher war das ich gewinne weil ich ja im "Recht" bin nahm ich mir einen Anwalt.
      Der jedoch verklagte auch Paypal! Da habe ich mir erst einmal gedacht: Ok wenn es hilft.
      Dooch weit gefehlt; Denn Paypal zahlte irgendwann "als sie erkannten das sie verlieren würden" einfach den Streitwert.
      Was zur folge hatte das alle Kosten geteilt wurden!
      Somit hatte ich zwar die 90€ vom Videorekorder wieder. Dem gegenüber standen aber Anwalts,Gerichtskosten von 250€.
      Einspruch war auf Grund des geringen Streitwertes auch ausgeschlossen.
      Rechtsstaat????????????? Warum kann man in Deutschland durch simple Zahlung der Streitsumme das verfahren einstellen und dann noch nicht mal alle Kosten tragen zu müssen.
      Wenn ich die Streitsumme zahle ist das doch ein Schuldeingeständnis!? Womit ich auch alle kosten Tragen müsste! Anderenfalls könnte man ja das Prozessende abwarten und würde ein „Hoffentlich“ Faires Urteil erhalten.
      Welsche Möglichkeit habe ich dann also dem Betrug oder Unrecht beizukommen ohne mit Mehrkosten leben zu müssen?
      Ich weiß kein Rat mehr!"


      bevor es von der netten Moderation gekillt wird.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Der konfuse Inhalt ist ja noch schlimmer als die Optik (gut, dass wir hier keinen Screen haben).

      Wieso z.B. verklagt der Verkäufer den Käufer und PayPal gleichzeitig? Und was ist denn aus dem angeblich wasserdichten Prozess gegen den Käufer geworden? Und der Mahnbescheid erscheint mir hier auch fragwürdig. Und was hat ein Zivilprozess schon wieder mit dem Rechtsstaat zu tun. Ich weiß, Fragen über Fragen und die kann eigentlich nur der dortige TE beantworten. Ich bezweifle aber, dass es dies vernünftig artikuliert bekommt.

      Die einzige, nicht gerade neue Erkenntnis, mit der man etwas Anfang kann: Als Verkäufer nach Möglichkeit auf PayPal verzichten!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Kann man gut den abgelutschten Spruch der Richter anführen....

      Recht haben und Recht kriegen....

      Wenn jemand bockig ist und es drauf ankommen lässt, kostet das
      immer Zeit, Arbeit und Geld. Daher sollte man abwägen, ab welchem
      Streitwert man sich das dann antut.

      Der Anwalt hätte bestimmt auch noch das Wetter verklagt, wenn
      es eine Adresse geben würde.
      Und PayPal hat einfach nur den Notausgang benutzt.

      Bei Betrug ist´s doch noch viel schlimmer:

      Wenn man Pech hat, gibt man auch noch viel Geld aus um hinterher mit
      einem Urteil in´s "Nichts" zu vollstrecken, da der Gegner pleite ist.
      Im schlimmsten Fall gibt er dann eíne EV ab. Was hat man?
      Ein Urteil, das man sich dann an die Wand hängen kann.

      Kann also alles auch noch viel schlimmer kommen.

      Er will einen Tipp?

      "Leb damit und mach das nie wieder...."
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wollmilchsau ()

    • Saeschau schrieb:

      Also - entweder, es gibt ein Urteil (also hier für den VK, dann trägt K und/oder PP alle Kosten) oder einen Vergleich. Dem Vergleich müssen beide Seiten zustimmen, dann werden oft die Anwaltskosten gegeneinander aufgehoben.
      Die Geschichte liest sich für mich so, als gab es keinen "offiziellen" Vergleich, sondern PayPal hat einfach überwiesen und RA/VK dann zugestimmt.
      Wie der Rechtsstreit VK/K endete, habe ich nicht begriffen. Vielleicht aufgrund des "Vergleichs" mit PayPal?
      Wie auch immer. Der fähigste RA scheint es eher nicht zu sein.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wie der Rechtsstreit VK/K endete, habe ich nicht begriffen

      Notausstieg:

      Zahl, bevor ein Gericht urteilt, wer hier zu zahlen hat.

      Ist gleich Anerkenntnis und damit zu Ende.

      Folglich:

      Kein Vergleich... kein Urteil....gar nichts.

      Und jeder zahlt, was bis dahin angefallen ist.

      Geht auch bei Inkasso:

      Nimm kurz vor Mahnbescheid Ratenzahlung auf und teil das
      schriftlich mit.

      Beginn der Ratenzahlung = Anerkenntnis der Forderung = Ende
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • In den Kommentaren steht das:

      Eine andere Frage: Welche Konsequenz hatte dieses Verfahren denn nun für den Käufer?


      Das weiß ich nicht. Nur das der sein Geld bis auf das Gutachten wieder hat. Wer also genug Kriminelle Energie hat und etwas Defektes ersetzen möchte sucht nur bei Ebay den Gleichen Artikel und achtet auf Paypal und nimmt den Käuferschutz in Anspruch und schickt das Defekte Gerät zum Verkäufer zurück. Toll nicht war "aber nur für Betrüger"
      Als Verkäufer ist man in diesem Staat dann machtlos!!!!
    • Wenn man gewinnt, hat man nur die Anfahrten/Parkgebühren RA/Gericht zu tragen, wie ich aus Erfahrung weiß :)

      Das z. B. (in den Kommentaren)

      "Das hatte ich meinen Rechtsanwalt gefragt worauf er sagte: Das war ein Kunstgriff von Paypal und ich habe halt Pech gehabt. Da kann man nichts mehr machen! das habe ich mir von einem anderen Rechtsanwalt bestätigen lassen."

      glaube ich nicht. Den Kunstgriff schon, dass die Sache jetzt gegessen ist auch, aber ich glaube nicht, dass ein umsichtiger RA so einem, i. d. R. vorhersehbaren Kunstgriff, hilflos ausgeliefert ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • RA vom Verkäufer hat hier den berufsbedingten Fehler gemacht,
      der Gegenseite keine Vernunft zuzutrauen.

      Ist ja auch kein schöner Gedanke, das sowas einfach zu Ende ist.
      War also eher sein "Kunstfehler"

      Frage mich allerdings folgendes:

      Was hätte er denn tun können, wenn er´s vorher geahnt hätte?
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Schwer zu beurteilen, weil man bei diesen Infos so gut wie nix verstehen kann.
      Eines weiß ich aber, einem Vergleich muss man nicht zustimmen.
      Sollte man aber natürlich, wenn man sich bezüglich des Prozessausgangs nicht besonders sicher ist.

      Die ganze Kiste, bei dieser Darstellung, hilft jedenfalls bezügl. künftiger Prognosen nicht weiter.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()