Nie wieder PayPal

    • Trage hier mal ein Posting aus dem HG rüber mit Erlaubnis des Verfassers:

      "Nie wieder PayPal":

      Es handelt sich weder um ein Urteil noch einen Vergleich, und auch nicht um ein Anerkenntnis. PP hat dasselbe gemacht, was eBayPal immer tut. Sie haben einfach gezahlt.
      Dem Kläger ist jetzt sein Rechtsschutzinteresse abhanden gekommen, und er muß die Klage für erledigt erklären.
      Über die Verfahrenskosten wird dann nur noch im Beschlußwege (!) nach billigem Ermessen (heißt: nach Aktenlage!) entschieden.

      dejure.org/gesetze/ZPO/91a.html

      Es gibt gegen den Beschluß unterhalb von 600 Euro Streitwert (der Streitwert, ab dem auch eine Berufung zulässig wäre) kein Rechtsmittel.
      Wenn die Aktenlage zum Zeitpunkt der Erledigung so aussah, daß der damit befaßte Richter zu der Meinung gelangt, ein Obsiegen wäre denkbar, ein Verlieren jedoch auch, kann er jeden zu seinen Kosten verdonnern. Das wars, Ende, aus, finito.
      Dafür kann der Anwalt nix, er ist dem -genau wie der Mandant - tatsächlich ausgeliefert. Das ist der Preis, den man dafür zahlt, daß es einen definierten Weg zum Rechtsfrieden (nicht Recht) gibt, und der ist bei geringem Streitwert eben bisweilen sehr kurz.

      Und im Wege der Klagehäufung PP und den K anzugehen ist übrigens ebenfalls die völlig korrekte Vorgehensweise gewesen.

      Zu den grundlegenden Erfolgsaussichten: PP hat nicht aus Spaß gezahlt, sondern weil sie es ernsthaft für möglich gehalten haben, einen auf den Deckel zu kriegen. Noch ein Grund dafür, die Arbeit des RA anders zu beurteilen als das Forum es tut: Der hat sein Handwerkszeug drauf und hätte offenkundig gewonnen, wenn PP nicht den Notausstieg gewählt hätte.

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    • Wollmilchsau schrieb:

      Daher sollte man abwägen, ab welchem
      Streitwert man sich das dann antut.
      Ich zitiere mich selbst, mir bleibt nichts anderes übrig!

      Das alles weiss der RA doch vorher. Der ist doch nicht dämlich!
      Du schreibst ja selber, dass das übliche Verhalten von PayPal kein grosses Geheimnis ist.

      Die höhere Gesellschaft lebt davon, Druck nach unten zu machen.
      Sonst hätten sie schliesslich ihren derzeitigen Stand nie erreicht.

      Wer genug Widerstand hat, dagegen anzugehen, wird früher oder später immer einsehen müssen, dass
      denen stets ein Hintertürchen bleibt. Sonst könnten sie sich ja auch gar nicht da halten, wo
      sie angekommen sind. Rund um´s Geld stellen sie unfaire Regeln auf und hoffen, damit durchzukommen.

      Wird das dann mal rechtlich in Frage gestellt (von einem, der sich nicht verscheissern lassen will), muss man
      sagen dürfen "unter diesen Umständen bin ich jetzt raus ".

      Übrigens:

      Die besten Ärzte sind die mit einem leeren Wartezimmer.
      Und die besten Rechtsanwälte müssten ihre Mandanten gleich wieder nach Hause schicken.

      Doch wer will schon der Beste sein, wenn der Schmartzer besser bezahlt wird?

      Das ist hart - aber das ist auch die Wahrheit. Wer was anderes behauptet, ist ein Lügner!
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Klar weiß das der Anwalt vorher und wir wissen nicht, ob der RA dem TE von drüben gar von einer Klage oder dem MB abgeraten hat bzw. auf alle möglichen Risiken hingewiesen hat.

      Habe in meiner Kundschaft genügend Leute, die dennoch auf ihr "Recht" bestehen wollen und auch über mögliche Kosten vorher informiert sind, was sie jedoch nicht daran hindert, dennoch den Rechtsweg zu beschreiten.
      Erst, wenn dann die Kostennoten tatsächlich vorliegen, kommt das Erwachen und der HInweis, dass wenn man das vorher alles gewusst hätte..........

      Es mag in diesem Fall völlig anders sein, aber in meinen Augen hat der RA nichts falsch gemacht, wenn es denn der Wunsch seines Klienten war, das Verfahren durchzuziehen.

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    • Mit Zahlung und dadurch Anerkennung der streit gegenständliche Forderung war der Rechtsgrund für die Klage weggefallen. Somit gibt es auch kein Urteil.
      Grundsätzlich gehört ein solcher Fall mit zum Prozessrisiko, welches der Kläger zu tragen hat.

      Neu und außergewöhnlich ist eine solche Vorgehensweise jedoch nicht, sondern eher der Normalfall im Prozessalttag. Diese Vorgehensweise ist auch jetzt nicht unbedingt eine Erfindung des Deutschen Rechtssystem, das findet man durchaus auch im Ausland.

      Sehr häufig kommt eine solche Vorgehensweise im Übrigen im Arbeitsrecht vor, wo ein Arbeitgeber entweder durch ein Vergleich oder schlichtweg durch Anerkennung und Zahlung der streit gegenständliche Forderung ein Urteil so verhindert. Das ist auch der Grund, warum es bei bestimmten bekannten Firmen wie Lidl, Aldi & Co es kaum rechtskräftige Urteile gibt.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Laut wirrem EP war die Klage gegen PayPal bei diesem Streitwert eine Empfehlung des Rechtsanwaltes.
      Deswegen kann ich die Ansicht dieser HG-Meinung bezüglich seiner Fähigkeiten nicht teilen.

      Hätte der TE nicht bessere Chancen gehabt, und jetzt einen volleren Geldbeutel, wenn er sich nur auf den K fokussiert hätte?
    • Wollmilchsau schrieb:

      Genau!

      Schäm dich, sowas konfuses hier rüberzuschleppen!

      Und dann sitzt er da, sagt selber nichts dazu und lacht sich schlapp.
      Was bringt Dich zu dieser Meinung? Habe ich eine Pflicht, nach Einstellen eines Sachverhalts die nächsten Stunden hier am Rechner zu sitzen? Wie lange?

      Inzwischen haben einige Poster mit mehr Kenntnissen, als ich sie habe, einige Klarheit in die Sache gebracht. Hast Du das alles schon zuvor gewußt? Warum nicht selbst vorgebracht?

      Ich geh bestimmt nicht zum Lachen in den Keller. Das Thema ist nicht zum Lachen.
    • grafiksammler schrieb:

      Ich machte einen Mahnbescheid. Käufer Einspruch, dann ging es vor Gericht.
      Da ich mir ja sicher war das ich gewinne weil ich ja im "Recht" bin nahm ich mir einen Anwalt.
      Der jedoch verklagte auch Paypal! Da habe ich mir erst einmal gedacht: Ok wenn es hilft.
      Liest sich nicht so, als habe der RA über mögliche "Kunstgriffe" seitens PP aufgeklärt.

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    • auktions-manni schrieb:

      Mit Zahlung und dadurch Anerkennung der streit gegenständliche Forderung war der Rechtsgrund für die Klage weggefallen. Somit gibt es auch kein Urteil.
      Grundsätzlich gehört ein solcher Fall mit zum Prozessrisiko, welches der Kläger zu tragen hat.
      Wie sieht es aber damit aus, wenn der Schuldner bereits in Verzug war? Dann müsste er doch in aller Regel die Verfahrenskosten tragen. Ist es denkbar, dass PayPal hier noch nicht in Verzug geraten war?

      @grafiksammler

      Eigentlich kommt man nicht drumherum, das Posting von Wollmichsau vollkommen ironisch aufzufassen. Es gibt keinen Grund, sich aufzuregen, meine ich.

      grafiksammler schrieb:

      Mira, Du hast aus dem EP zitiert. Nicht von mir.
      Das kann die Forensoftware ja nicht erkennen, da du das Zitat in deinem EP nicht als solches markiert hast. Insofern predige ich immer wieder, die Möglichkeiten der Software auch hin Hinblick auf die Lesbarkeit zu nutzen, sonst kann man sich später nicht beschweren.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Auch der Beklagte selbst hätte im Vorfeld anerkennen und zahlen können.

      Dreh- und Angelpunkt ist m.E. die vorige Aufklärung über das Prozessrisiko des TE - und das werden wir nie herausfinden.

      Es gibt leider beides:
      Anwälte, die ihren Mandanten Prozesse schönreden, um zu verdienen - und Mandanten, die unbelehrbar sind und nur hören, was sie hören wollen.
      Die schlimmste Kombination entsteht, wenn 2 solcher Exemplare zusammen treffen... 8|

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    • Gut möglich! :wallbash
      Ich habe es leider in meiner früheren beruflichen Praxis oft genug erlebt...da kommt eine Klage rein, und du brauchst nur den Namen des Anwalts sehen, dann weisst du schon, was kommt.

      Aber wenn man sich dann die Mandanten dazu anschaut, ist auch das oft genug das gleiche Klientel:
      Stur, uneinsichtig und zu keinem Kompromiss bereit.

      Wird der Prozess dann verloren, ist wahlweise der "Rechtsstaat", die/der "böse Expartner", oder der heimtückische "Nachbar" schuld.
      Je nachdem, gegen wen gerade in den Krieg gezogen wird... :~
    • @'Mira

      Der TE drüben schrieb "ich war sicher, dass ich gewinne, deshalb nahm ich mir einen Anwalt".
      Diese Aussage ist in sich schon nicht schlüssig, denn wenn ich sicher bin, dass ich gewinne ist ein Anwalt vor dem Amtsgericht eher nicht nötig.

      Dass der RA dann auch gegen PP klagt, schließlich ist nicht sicher, dass beim Käufer was zu holen ist, ist dennoch total korrekt. Denn PP hat den Fall als Instanz deutlich über Gott einfach mal so entschieden.
      Ehrlich gesagt, wäre ein auslassen der Klage auch gegen PP im Falle eines nicht zahlungsfähigen Gläubigers eher ein Fall für die Berufs-/Vermögensschadenhaftplichtversicherung des RA gewesen. Denn genau die hätte er bei einem solchen Versäumnis in Anspruch nehmen müssen.

      Der Schreiber im HG wollte wohl auch mehr darauf hinweisen, dass es falsch ist, dem RA nun alles in die Schuhe zu schieben, wenn man genaue Datails nicht kennt und ich darauf, dass es außerdem die Regel ist, dass Klienten sich dann, wenn doch Kosten auf sie zukommen, oft an Gedächtsnisverlust leiden was die klaren Gesprächsaussagen des RA während der Beratung und des Verlaufes eines Verfahrens angeht.

      Außerdem gehe ich spekulativ davon aus, dass der TE drüben sehr sehr sauer auf PP war, weil diese den Fall gegen ihn entschieden haben und ihm sein Geld wieder zurückgebucht haben.
      Mehr wissen wir halt nicht.

      Schuldner waren auf jeden Fall PP und der Käufer und zwar gesamtschuldnerisch, auch für die Prozesskosten. Dass der Richter sich hier, nach Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dazu entschieden hat die Kosten so oder so zu verteilen, dafür kann der RA nichts, weil es gar nicht zu einem Urteil kam und auch zu keinem Vergleich, es kam nicht einmal zu einem Anerkenntnis. Das Geld wurde bezahlt, der Rechtsstreit war ohne Prüfung erledigt und nun hat der Richter halt seinen Stempel wegen der Kosten draufgehauen. Kann passieren, musste nicht passieren und der RA konnte das auch nicht voraussehen. Das einzige, was er sicher wusste ist die Tatsache, dass PP auf jeden Fall solvent genug ist, um die Gesamtkosten tragen zu können.

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    • Wenn man sich als VK auf diese Verfahren einlässt, dann braucht es aber auf jeden Fall einen fähigen Anwalt.
      Ich hatte mal einen RA, dem fiel so ein genialer Schachzug ein, dass ich das 3mal lesen musste um es in Gänze zu verstehen, obwohl ich mich mit der Materie sehr gut auskannte.

      Andererseits musste ich während einer Gerichtsverhandlung auch einmal einem RA massiv ins Wort fallen und seinen Job übernehmen, weil er, trotz meiner sehr guten Chancen, aus Unwissenheit quasi die Arbeit der Gegenseite erledigte bzw. fast erledigt hätte.
      Man erlebt ja in solchen Angelegenheiten die tollsten Geschichten. Zumindest sind diese mir schon widerfahren.

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    • biguhu schrieb:

      Wie sieht es aber damit aus, wenn der Schuldner bereits in Verzug war? Dann müsste er doch in aller Regel die Verfahrenskosten tragen. Ist es denkbar, dass PayPal hier noch nicht in Verzug geraten war?
      Ich hatte das so verstanden, dass man sich erst einmal auf den Käufer konzentriert hatte und diesem einem Mahnbescheid hat zukommen lassen und paypal erst einmal außen vor war, bis eben die Klage direkt an paypal ging. Wobei ein Schuldnerverzug auch nur dann vorliegen kann, wenn auch den Anspruch gegen den Schuldner rechtens ist.


      Kaiolito schrieb:

      Das Geld wurde bezahlt, der Rechtsstreit war ohne Prüfung erledigt und nun hat der Richter halt seinen Stempel wegen der Kosten draufgehauen.

      Wenn die Forderung bezahlt ist, gibt es keinen Grund mehr vom Gericht irgend etwas zu prüfen, weil durch Zahlung die Hauptsache erledigt ist. Eine solche Vorgehensweise ist auch an sich nichts neues, sondern seit Jahrzehnten gängige Praxis. Der Anwalt hat vermutlich die Klage, nach Zahlung, zurück gezogen. Etwaige Verzugsschäden, insofern diese überhaupt konkret entstanden sind, können jedoch in einem sep. Verfahren eingefordert werden bzw. der Anwalt hätte auch eine Klageänderung vornehmen können. Das sollte man sich aber immer reichlich überlegen, ob man das auch macht. Das sollte man nur wirklich tun, wenn es recht eindeutig ist dass die Klage Erfolg hat. Der Kostenentscheid dürfte auf § 269 ZPO beruhen. Der Kläger hat demnach nämlich die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn er die Klage zurück nimmt . Das Gericht bestimmt hier lediglich den Streitwert und nicht die Aufteilung der Kosten. Hier wäre es vielleicht taktisch Klüger gewesen eine Erledigungserklärung abzugeben. In diesem Fall hätte das Gericht nämlich durchaus die Kosten des Verfahrens auch dem Beklagten also paypal auferlegen können, wenn das Gericht der Meinung ist das die Klage zurecht bestanden hat.

      Was die Aufklärung und Haftung des Anwaltes betrifft, so kann man hier letztlich nur spekulieren, was zwischen Mandant und Anwalt gesprochen wurde bzw. was es schriftlich gibt, da uns diese wichtigen Details gar nicht bekannt sind.


      schaum-wilk-rechtsanwälte.de/h…altlicher-berufsausuebung

      repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/16__7591_[b]Schuldnerverzug.pdf[/b]

      Nachtrag
      Irgendwie scheint der eine Link nicht zu funktionieren, daher lade ich das PDF mal hoch





      Dateien
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Der RA hat mich Nicht über dieses Risiko informiert. Sonst hätte ich aleine geklagt. Ich war fest der Ansicht zu gewinnen.
      Ich bin der Meinung das man hier eine Veränderung im Rechtssystem herbeiführen muss. Die Kosten währen ja vom unterlegenen zu begleichen. Aber das würde die Gerichte wahrscheinlich noch mehr überfordern als aktuell schon!
    • Du hättest hier nun die Gelegenheit, die Geschichte nochmal etwas geordneter zu erzählen und dabei alle unbeantworteten Fragen zu klären, die aufgeworfen wurden. Insbesondere würde interessieren, was aus dem Verfahren gegen den Käufer geworden ist. Klagen über den Rechtsstaat und die Illusion, das Rechtssystem zu verändern, sind doch nicht sehr zielführend.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.