Nie wieder PayPal

    • Eine kleine Anmerkung. Nicht ganz zu unrecht gibt es beim Amtsgericht bei geringen Streitwerten keinen Anwaltszwang. Warum soll eine Gegenseite "horrende" Anwaltskosten tragen, wenn sie sich doch gar nicht ernsthaft gegen eine Forderung wehrt?

      Es gibt da ein anderes Thema: "Abmahnungen". Ich weiß nicht, ob Du davon schon mal gehört hast, mrchrissi.
      Da ist es so, dass man zum Abmahnen kein Gericht braucht, aber einen Anwalt. Abmahnen können Konkurrenten sich für jedes falsches Wort in den verstricketen Tiefen der gesetzlichen Pflichten gegenüber den Kunden. Dabei fallen grundsätzlich die Kosten für den Anwalt des Abmahners an. Und die können happig sein. Eine Pflicht zuerst einfach und günstig abzumahnen (mit einem Schreiben in dem man Abstellung des Fehlers verlangt) gibt es nicht. Bei diesem Thema geht ein Großteil der Kritik dahin, dass den "Hauptgewinn" bei diesem Thema die Anwälte haben. Weil mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden darf.

      MRchrissi, weißt Du ob Dein RA "sofort" Klage gegen PP erhoben hat, oder ob er es erst mal mit einem Schreiben und Fristsetzung versucht hat?
    • Eine fristsetzung gab es ja durch mich 2x ein mal vor dem Mahnbescheid und der Mahnbescheid selber ist ja auch noch eine Frist. PayPal kam erst bei Klageerhebung durch meinen RA dazu.

      schabbesgoi schrieb:

      Eine kleine Anmerkung. Nicht ganz zu unrecht gibt es beim Amtsgericht bei geringen Streitwerten keinen Anwaltszwang. Warum soll eine Gegenseite "horrende" Anwaltskosten tragen, wenn sie sich doch gar nicht ernsthaft gegen eine Forderung wehrt?




      MRchrissi, weißt Du ob Dein RA "sofort" Klage gegen PP erhoben hat, oder ob er es erst mal mit einem Schreiben und Fristsetzung versucht hat?
      1. Ich habe einen Mahnbescheid gemacht. Da hätte der Käufer zahlen können. Da er aber glaubte im Recht zu sein, was ich im aber wiederlegen konnte und er es trotzdem auf die Verhandlung ankommen Ließ, ich keine Zeit und keine Lust hatte ein Verfahren im anderen Teil Deutschlands selber zu führen, und ich ja nicht wusste das das so ausgehen kann"da mein Anwalt das nicht erwänte" dachte ich na gut die Kosten Trägt ja der Käufer.
    • Ok, soweit verstanden. Und Dein Vorgehen war ja auch nicht falsch.
      Aber mir geht es um Paypal.
      Hast Du bei Paypal Widerspruch gegen deren Entscheidung eingelegt? Oder hat Dein Anwalt Deine Forderung per Brief/Mahnung an PayPal VOR der Klageeinreichung gestellt?

      Oder anders gefragt: Wusste PP vor der Klage überhaupt und offiziell, dass Du mit deren Entscheidung nicht einverstanden bist und Dein Geld von Paypal (oder dem Käufer) haben willst?
      • Wiederspruch bei PayPal ja. Natürlich mit der Begründung das die Entscheidungen entgültig sind, abgelehnt.
      • Klar wusste PP das ich nicht damit einverstanden bin. Hat aber erst durch meinen RA. Klage erhalten. Ob da vorher eine Mahnung gemacht wurde weiß ich nicht "ich denke nicht"
      • Währe mein RA. Nicht in der Pflicht gewesen mich auf diesen möglichen "unbefriedigenden" Ausgang hinzuweisen?
    • Da zitiere ich mich selbst

      Mirabella Neumann schrieb:

      Wenn man gewinnt, hat man nur die Anfahrten/Parkgebühren RA/Gericht zu tragen, wie ich aus Erfahrung weiß :)

      Das z. B. (in den Kommentaren)

      "Das hatte ich meinen Rechtsanwalt gefragt worauf er sagte: Das war ein Kunstgriff von Paypal und ich habe halt Pech gehabt. Da kann man nichts mehr machen! das habe ich mir von einem anderen Rechtsanwalt bestätigen lassen."

      glaube ich nicht. Den Kunstgriff schon, dass die Sache jetzt gegessen ist auch, aber ich glaube nicht, dass ein umsichtiger RA so einem, i. d. R. vorhersehbaren Kunstgriff, hilflos ausgeliefert ist.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Das sind, allerdings nicht ganz unbekannte Tricks, um für sich, die Angelegenheit noch zum Guten zu wenden, wenn der Prozessausgang aussichtslos scheint.
      Hat i. d. R. mehr mit Griff als mit Kunst zu tun, wenn die Gegenseite von einem fähigen RA vertreten wird.......
      Ja, er hätte dich auf dieses (absehbare) Risiko hinweisen müssen.
    • Nein, Mira!
      Du bist da auf der völlig falschen Spur.

      Die Schuld für die Kostenentscheidung liegt alleine im Desinteresse oder mangelnder Zeit des Richters, was eben nicht voraussehbar war.
      Durch die Zahlung von PP wurde eine Erledigungserklärung abgegeben. PP hatte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bezahlt und nun ist davon auszugehen, dass sich der Richter überhaupt nicht mehr mit den Fakten des Verfahrens beschäftigt hat.
      Hätte er dies, wäre er sicher zu einer anderen Kostenentscheidung gekommen. So hat er einfach entschieden, dass sich die Kosten gegeneinander aufheben.

      Der RA konnte nicht wissen und es war für ihn auch nicht absehbar, dass er auf einen desinteressierten Richter trifft. Dass dessen Entscheidung aufgrund der Streitwerthöhe nicht mal "angefochten" werden kann, wusste er natürlich. Aber er konnte mit dieser Kostenentscheidung aufgrund der Sachlage niemals rechnen.

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    • Was der RA wissen konnte, ist die Tatsache, dass auch PP gesamtschuldnerisch haftet und es einfacher ist, von PP Geld zu bekommen, als vom Käufer.
      Alles richtig gemacht, bei einer so klaren Sachlage.

      So und nun passiert im das, was ihm wohl in seinem Rechtsanwaltsleben noch nie passiert ist, bei Gericht sitzt ein Volldepp Richter der nicht willens oder in der Lage ist, genau dies zu erkennen.

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    • Nicht ganz sicher, Mira.
      Aber jeder Richter, der bei Sinnen ist und keine ungerechtfertigten Kostenentscheidungen fällen möchte, hätter vor derselben die Akte nochmals gelesen und hätte nicht einfach gedacht:
      "Hui die sind sich einig, jeder trägt seine Kosten selbst.............."

      So oder so ähnlich muss es aber gelaufen sein.
      Was mich dazu bringt?
      Die eindeutige Sachlage, die zu erkennen nicht schwierig gewesen wäre (alle Belege lagen vor) und es hätte nur zwei geben dürfen, die die Kosten tragen, PP oder der Käufer.

      Dies bringt mich halt zu der Annahme, dass der Richter da irgendeinen Mist entschieden und unterschrieben hat............ ohne die Sach- und Rechtslage zu prüfen.
    • Aber wie groß ist das Risiko, auf eben einen solchen Richter zu treffen, Mira?
      Kann ich in einem Gespräch oder Telefonat jedes Risiko, auch wenn es nur bei 0,0000001 % liegt klären bzw. muss ich auf dieses minimale Risiko hinweisen?

      EDIT:
      Immer bezogen jetzt auf die hier eindeutige Sach- und Rechtslage!

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    • Kaiolito schrieb:

      Nicht ganz sicher, Mira.
      Aber jeder Richter, der bei Sinnen ist und keine ungerechtfertigten Kostenentscheidungen fällen möchte, hätter vor derselben die Akte nochmals gelesen und hätte nicht einfach gedacht:
      "Hui die sind sich einig, jeder trägt seine Kosten selbst.............."

      So oder so ähnlich muss es aber gelaufen sein.
      Was mich dazu bringt?
      Die eindeutige Sachlage, die zu erkennen nicht schwierig gewesen wäre (alle Belege lagen vor) und es hätte nur zwei geben dürfen, die die Kosten tragen, PP oder der Käufer.

      Dies bringt mich halt zu der Annahme, dass der Richter da irgendeinen Mist entschieden und unterschrieben hat............ ohne die Sach- und Rechtslage zu prüfen.
      Ich kann meine Hand nicht dafür in's Feuer legen.
      Aber ich wurde schon von RA vertreten, denen ich zutraue, das aussergerichtlich mit PayPal zur Zufriedenheit ihrer Mandanten zu regeln.
      Ich wurde allerdings auch einmal von einer "Niete" vertreten.

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    • In diesem Fall lief das eigentliche Verfahren aber durch den Mahnbescheidswiderspruch schon und der RA war schlau genug da PP noch ins Boot zu holen, falls der Käufer nicht zahlungsfähig ist.

      EDIT
      Noch zu #57
      Bei einer außergerichtlichen Einigung mit PP, Mira.
      Wer hätte dem TE dann die Verfahrenskosten mit dem Käufer erstattet?
      Zudem wären dann auch außergerichtliche Kosten des RA angefallen, die PP wohl einfach nicht erstattet hätte.
      Auch hier hätte PP sich auf den Standpunkt stellen können: Wir ersetzen die Forderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, jeder trägt seine Kosten selbst.

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    • Ich habe nicht umsonst von dem genialen Schachzug meines RA erzählt. War aussergerichtlich.
      Ich suche allerdings, nicht ohne Grund, i. d. R. nur renommierte Kanzleien auf, denen unterlaufen zwar auch Fehler, haben aber jeweils Spezialisten und haben i. d. R. ihren guten Ruf nicht umsonst.
      Denn sie erfreuen sich zuweilen einer Kreativität, da müsste PayPal eigentlich einpacken.....

      Ok., bei diesem Gegenstandswert drängeln sie sich nicht, aber PayPal könnte dennoch den Ehrgeiz beflügeln.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()