Nie wieder PayPal

    • Mirabella Neumann schrieb:

      PayPal hat sich selbst in Verzug gesetzt, als sie mitteilten, dass bei ihrer Entscheidung bleiben oder nicht?
      Genau der Frage wollte ich mich nähern. Es hätte nach den bisherigen Schilderungen auch sein können, dass das Gericht die Kosten dem Kläger aufgedrückt hat, weil es zu der Meinung gekommen ist, dass PP gar nicht in Verzug war und umgehend auf die Klageschrift hin gezahlt hat. im Sinne einer Anerkenntnis.
      Dann hätte der Anwalt was falsch gemacht. Das vorige Mahnverfahren lief ja nur gegen den Käufer und PP hat davon nicht mal was gewusst.
      Was ich nicht weiß, bin ja kein Jurist: reicht der Widerspruch bei PP und die Ablehnung durch PP mit der Aussage, dass der Fall damit für sie "endgültig" abgeschlossen sei? Rechfertigt das eine sofortige Klage? Ich glaube das heißt: Ist die Klage geboten.
      Wenn nicht, dann ist es schon richtig, dass der Kläger die Kosten tragen muss.
    • Saeschau schrieb:

      Wenn der Anwalt gegen PP geklagt hat, ohne vorher sichergestellt zu haben, dass PP auch in Verzug ist, dann war das eine schlechte Leistung. Wenn es ihm aber bewusst war, hätte er ausdrücklich auf das Kostenrisiko aufmerksam machen müssen. Wenn das nicht passiert ist, könnte man sich bzgl. der Kosten auch einmal hier hin wenden: schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
      Meine Rede (Schreibe), dieser Anwalt ist an Unfähigkeit bestimmt zu toppen, aber wirklich gut, ist er offenbar nicht.

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    • Kaiolito schrieb:

      In diesem Fall lief das eigentliche Verfahren aber durch den Mahnbescheidswiderspruch schon und der RA war schlau genug da PP noch ins Boot zu holen, falls der Käufer nicht zahlungsfähig ist.

      EDIT
      Noch zu #57
      Bei einer außergerichtlichen Einigung mit PP, Mira.
      Wer hätte dem TE dann die Verfahrenskosten mit dem Käufer erstattet?
      Zudem wären dann auch außergerichtliche Kosten des RA angefallen, die PP wohl einfach nicht erstattet hätte.
      Auch hier hätte PP sich auf den Standpunkt stellen können: Wir ersetzen die Forderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, jeder trägt seine Kosten selbst.
      Kaio, das ist durchaus richtig, auch eine aussergerichtliche Einigung kostet.
      Aber, wer sagt denn, dass eine aussergerichtliche Einigung diese Kosten nicht berücksichtigt?
      Dann kostet das nämlich, fähiger RA vorausgesetzt, nix.

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    • Was wir hier austauschen, das ist doch total laienhaft.
      Ich schwöre es.
      Ein wirklich guter RA zückt Paragraphen, an die wir überhaupt nicht denken.
      Das meine ich mit Kreativtät renommierter Kanzlein, die durchaus auch Fehler machen.
      Aber, der Ansatz ist ein ganz anderer.
      Kaio, ich bin mir sicher, da kannst du mit deinen ganzen Einwänden einpacken.
      Und du weißt, du hast meinen Respekt, hoffe ich.

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    • So ganz laienhaft ist unsere Diskussion dann doch nicht und außerdem sehr interessant, zumindest für mich.

      So wurden die Kosten entschieden:
      dejure.org/gesetze/ZPO/91a.html

      ....Haben die Parteien in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet das Gericht über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen durch Beschluss.......

      Hier habe ich eben angesetzt, weil die Kostenfestsetzung in diesem Fall jeglicher sachlichen und rechtlichen logik widerspricht, außer der Richter hat den Sachstand bei Kostenfestsetzung gar nicht mehr berücksichtigt.
    • Kaiolito schrieb:

      So ganz laienhaft ist unsere Diskussion dann doch nicht und außerdem sehr interessant, zumindest für mich.

      So wurden die Kosten entschieden:
      dejure.org/gesetze/ZPO/91a.html

      ....Haben die Parteien in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet das Gericht über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen durch Beschluss.......

      Hier habe ich eben angesetzt, weil die Kostenfestsetzung in diesem Fall jeglicher sachlichen und rechtlichen logik widerspricht, außer der Richter hat den Sachstand bei Kostenfestsetzung gar nicht mehr berücksichtigt.
      Die Kostenfestsetzung erfolgt vermutlich nach Aktenlage, also der bis dahin beim Gericht eingegangenen Korrespondenz.
      Diese kennen wir nicht.
      Vielleicht hat sich da der RA auch nicht mit Ruhm bekleckert?
      Ohne Kenntnis dieser Korrespondenz ist das aber nicht zu beurteilen.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Was ist das denn eigentlich für ein Gutachten, weswegen PayPal für den K entschied?
      Wer hatte es denn erstellt und was hat es zum Inhalt?
      Das Gutachten spielt in meinem Fall keine Rolle, da das Risiko auf den Käufer mit Paketübergabe übergeben wurde. Ich kann belegen das der Rekorder bei Übergabe in Ordnung war. Das Gutachten konnte das nicht wieder legen. Sondern nur den Ist-Zustand, woraus aber nicht hervorgeht wann und wie er beschädigt wurde. Ergo Risiko trägt Käufer.
    • Hast wohl Recht, Mrchrissi. Diese Nachfrage geht eher in die Richtung "Wie könnte man Dir jetzt noch helfen" oder so. Den Fall noch mal aufrollen.

      Da hast Du in den Mist gegriffen ohne jegliche Schuld oder Versäumnis. Und Dir ist Unrecht geschehen. Ein Unrecht, das unser Rechtsstaat "in Kauf" zunehmen bereit ist. Ja, so ist es. Ein Unrecht, gegen die Du keine Chance hast, Dich legal zu wehren.
      Solche Risiken gibt es viele im Leben.
      Beispiel aus anderem Bereich: Dir fährt jemand ins parkende Auto und haut ab. Er kann nicht ermittelt werden. ....Auf den Kosten für die Reparatur bleibst Du sitzen.
      näherliegendes Beispiel: Du hättest nur den Käufer verklagt. Ohne, dass Du es wissen kannst, ist der mittellos und hat schon die Hand gehoben. Er wäre verurteilt worden und auch zur Kostenübernahme verurteilt. Aber bei ihm ist nichts zu holen. Auch da hätte es sein können, dass Du auf dem Prozeßkostenvorschuß und den Kosten für den eigenen Anwalt sitzen geblieben wärest.

      Es ist so: Bei 250 Euro...ist das so hin zu nehmen. Egal "wieviel" das für den jeweiligen MEnschne persönlich bedeutet. Für einen "Gutverdiener" ist das "hmm-ja-unangenehm-vielleicht, für einen ärmeren Menschen ist das "hart". Ganz arme Menschen können sich da staatliche Hilfe holen.
      Wie Handwerkerkosten für eine Notreparatur. Da hat man ja auch nicht "beschlossen", dass "gerade jetzt" die Heizung kaputt geht oder die Waschmaschine.

      Letzendlich ist es so: "Klagen" kann man auch um einen Euro. Wenn gegen jede Entscheidung des Gerichts (auch in der Nebensache) jeweils Widerspruch möglich wäre, man auch noch dagegen an zu gehen...Dann müsste man die Steuern erhöhen und noch ein paar tausend Juristen mehr ausbilden.

      Absichern kann man sich etwas durch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Kostet ohne eine Eigenbeteiligung aber auch.

      Ich grübele aber immer noch darüber, ob man die Sache anders hätte angehen können und damit auch eine andere Kostenentscheidung erzwingen. "Sehen" tu ich nichts. Was aber auch nichts sagt, da ich ja keine Juristin bin.

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    • Wann war dieser K-Schutz-Fall denn?
      In den aktuellen K-Schutz-Bedingungen steht nämlich das

      4.2. Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.

      Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.


      Hinweis: Dies gilt für den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn
      erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden
      ist.
      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
    • Kaiolito schrieb:

      So ganz laienhaft ist unsere Diskussion dann doch nicht und außerdem sehr interessant, zumindest für mich.

      So wurden die Kosten entschieden:
      dejure.org/gesetze/ZPO/91a.html

      ....Haben die Parteien in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet das Gericht über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen durch Beschluss.......

      Hier habe ich eben angesetzt, weil die Kostenfestsetzung in diesem Fall jeglicher sachlichen und rechtlichen logik widerspricht, außer der Richter hat den Sachstand bei Kostenfestsetzung gar nicht mehr berücksichtigt.
      @Kaiolito.....

      Nachdem ich mich lange nicht geäussert habe, denke ich mal,
      dass folgende Frage sehr interessant sein dürfte....

      "Wenn PayPal hier - um dem drohenden Kostenentscheid nach erfolgtem Urteil aus dem Weg zu gehen - abspringt,
      hätten sie wie der RA des Klägers nicht voraussetzen können, dass der Richter "unübliche" Beschlüsse rausschickt.!

      Macht also nur Sinn, wenn sie´s zu diesem Zeitpunkt schon wussten....

      Jetzt kommt die Frage: Woher????
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Wenn der RA sich in seiner Argumentation auf den Zustand des Videorekorders bei Gefahrenübergang lt. BGB fokussierte (unter Benennung von Zeugen), dann hatte der VK nach den neuen AGB nicht besonders gute Karten, weil es nach den neuen AGB um den Ist-Zustand bei Erhalt geht.
      Allerdings wäre es wirklich interessant, ob solche AGB, die dermaßen vom BGB abweichen, haltbar sind.
    • Mira, da hat gar keiner drüber "disputiert" oder entschieden. Kein Gericht, kein Richter. Ein Anwalt hat seine Klageschrift eingereicht und...PP hat einfach gezahlt. Ganz unabhängig von irgendwelchen AGB, Gründen, Berechtigungen und ohne, dass man "Gewinnaussichten" näher betrachten könnte oder müsste. Kläger will "sein Geld". Gegenseite gibt ihm das geforderte Geld. Aus.

      Ich halte für vollkommen sinnlos, nun zu versuchen irgendwie darüber zu sinnieren, wie der Fall vor Gericht ausgegangen "wäre", "wenn" es zu einem Prozess oder gar zu einer Beweisaufnahme gekommen "wäre".

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    • Ich hatte bei dem Post von Saeschau überlesen, dass es sich auf eine evtl. versäumte Inverzugsetzung PayPals bezog, diese sehe ich ja auch als gegeben, aber sollten wir hier herauskristallisieren können, dass der RA massive Fehler machte, z.B. nicht die aktuellen PayPal AGB kannte, dann wäre doch eine Schlichtungsstelle eine sinnvolle Anlaufstelle.