Hallo,
erstmal Grüß Gott, ich bin der Neue
Ich habe ein Frage bezüglich einer Transaktion über eBay Kleinanzeigen.
Ein privater VK verkauft eine Ware als defekt und er beschreibt einen kleinen Fehler, verschweigt aber Fehler die dazu führen das die Ware absolut unbrauchbar ist.
Sogar bei einen Telefongespräch vor dem Kauf wurden die Mängel verschwiegen und die Ware "schön geredet". Die verschwiegenen Mängel sind sogar wegen Stromschlaggefahr lebensgefährlich.Der Käufer sagt in der Anzeige sieht man das es sich nicht um die Ware handelt die auf dem Bild abgebildet ist.(Bilderklau?)
Die Anzeige wurde sofort nach dem Kauf vom VK gelöscht, somit kein Screenshot mehr möglich.
Bezahlung lief über Pay Pal, der Käufer hat erhebliche Mängel beanstandet und einen Konflikt eröffnet.
Der Verkäufer hat darauf einen Käuferschutz beantragt.
Da er sich im Recht sieht, weil er die Ware als defekt und Bastelware angeboten hat.
Muss man als Verkäufer jeden Mängel der offensichtlich ist, benennen?
Muss der Käufer die Ware behalten, denn sie war als defekt eingestellt?
Wie seht ihr das?
Gruß Wissbegieriger
erstmal Grüß Gott, ich bin der Neue

Ich habe ein Frage bezüglich einer Transaktion über eBay Kleinanzeigen.
Ein privater VK verkauft eine Ware als defekt und er beschreibt einen kleinen Fehler, verschweigt aber Fehler die dazu führen das die Ware absolut unbrauchbar ist.
Sogar bei einen Telefongespräch vor dem Kauf wurden die Mängel verschwiegen und die Ware "schön geredet". Die verschwiegenen Mängel sind sogar wegen Stromschlaggefahr lebensgefährlich.Der Käufer sagt in der Anzeige sieht man das es sich nicht um die Ware handelt die auf dem Bild abgebildet ist.(Bilderklau?)
Die Anzeige wurde sofort nach dem Kauf vom VK gelöscht, somit kein Screenshot mehr möglich.
Bezahlung lief über Pay Pal, der Käufer hat erhebliche Mängel beanstandet und einen Konflikt eröffnet.
Der Verkäufer hat darauf einen Käuferschutz beantragt.
Da er sich im Recht sieht, weil er die Ware als defekt und Bastelware angeboten hat.
Muss man als Verkäufer jeden Mängel der offensichtlich ist, benennen?
Muss der Käufer die Ware behalten, denn sie war als defekt eingestellt?
Wie seht ihr das?
Gruß Wissbegieriger