Käufer fordert Rückgabe durch Grund: Abweichung des Artikels

    • marsu_pilami schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      marsu_pilami schrieb:

      Ich bin auch der Meinung, dass alle kaufentscheidenden Informationen in die Artikelbeschreibung gehören.

      Wenn man auf der deutschen Ebay Plattform eine Tastatur von einem deutschen Verkäufer kauft, kann man davon ausgehen, dass die Tastatur ein deutsches Layout hat wenn nicht anderes in der Artikelbeschreibung vermerkt ist.
      Und wenn ein koreanischer VK auf ebay.de ein Original-Apple-Gerät anbietet, dann kann man eine koreanische Tastatur erwarten, auch wenn Apple dieses Gerät nie mit einer koreanischen Tastatur hergestellt hat :?: Wer grundsätzlich von einer herstellerseitigen deutschen Tastatur ausgeht, sollte vielleicht Geräte eines deutschen Herstellers kaufen, da sind die Chancen zumindest etwas besser.
      @Mirabella Neumann

      Meinen ersten Satz ignorierst du offensichtlich völlig.

      Bei einer Tastatur ist nunmal das Layout für die Kaufentscheidung wichtig.

      Der Verkäufer sollte den Artikel vollständig beschreiben, da gehört m.M.n. das Tastatur-Layout dazu wenn sie kein deutsches Layout hat.

      Dein Vergleich und der Satz am Ende, zeigt mir, dass du mich nicht verstanden hast oder nicht verstehen willst.

      Du betonst ja immer wieder, dass du dir die Verkäufe bezügl. einer möglichen Gewerblichkeit nicht angeschaut hast.

      Warum eigentlich nicht?

      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…pleted=1&userid=grisu1959
      Was tue ich? Ich habe mich zu diesem Thema "priverblich" gar nicht geäussert!
      Das mache ich ohnehin nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, denn das regeln normalerweise die gewerblichen Mitbewerber und für deren Angelegenheit halte ich das auch.

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    • Wollmilchsau schrieb:

      Zum ganzn Fall:

      Kein gewerblicher Verkäufer würde in der Artikelbeschreibung
      vergessen, das Layout der Tastatur korrekt anzugeben.

      Warum dies?
      Weil er sonst damit rechnen müsste, dass jede zweite zurückkommt...
      Wenn ein K sich im Vorfeld nicht über das Produkt ausreichend informieren möchte, dann sollte er nicht bei einem privat gekennzeichneten VK kaufen, sondern bei einem gewerblichen.
      Denn dann genießt er ein Widerrufsrecht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Was tue ich? Ich habe mich zu diesem Thema "priverblich" gar nicht geäussert!
      Das mache ich ohnehin nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, denn das regeln normalerweise die gewerblichen Mitbewerber und für deren Angelegenheit halte ich das auch.
      Sorry, entschuldige bitte, das war schabbes.

      Ich hoffe du kannst mir verzeihen, dass ich euch in diesem Punkt verwechselt habe.
      - Lesen gefährdet die Dummheit -
    • marsu_pilami schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Was tue ich? Ich habe mich zu diesem Thema "priverblich" gar nicht geäussert!
      Das mache ich ohnehin nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, denn das regeln normalerweise die gewerblichen Mitbewerber und für deren Angelegenheit halte ich das auch.
      Sorry, entschuldige bitte, das war schabbes.
      Ich hoffe du kannst mir verzeihen, dass ich euch in diesem Punkt verwechselt habe.
      No Prob :)
    • könnten sich die Streitparteien evtl. drauf einigen
      daß eigentlich eine Angabe des Layouts mindestens sinnvoll ist

      aber in dem speziellen fall hier, wo es nur ein einziges Layout gibt

      und ebay angesichts des dreisten Gebraucht-Liebhaber-Preises eher nicht die erste Anlaufstelle für das Produkt war, sondern "man" es zuvor zum Listenpreis bei gewerblichen Anbieter(n) MIT Hinweis aufs Layout aber nur mit Lieferfrist kaufen konnte und eben diese Lieferfrist für 50,- tacken Aufpreis bei ebay umgehen wollte

      und es reichlich naiv ist, in diesem speziellen Fall das mit dem nichtdeutschen Standard-Layout noch nicht mitbekommen zu haben

      (ist ja wie damals beim Trabbi. der war als sofort verfügbarer gebrauchter auch teurer als als Neuwagen mit Lieferfrist
      mir ist aber kein Fall bekannt, wo ein Trabbikäufer den kauf rückabwickeln wollte, weil er überrscht war, daß da nur ein 2Taktmotor werkelte)

      Mirabella, was hast du gegen PP-Freundschaftszahlung? die kann Wolmilchsau auf keinen Fall zurückfordern ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Kann er nicht, was passiert denn wenn er für diese Zahlung einen Fremdzugriff meldet ?

      @Top
      Mal so ganz nebenbei, kann mir mal jemand die Pflicht der Gewerblichen zur voll umfänglichen Warenbeschreibung herleiten. Für mich ist das reiner Selbstschutz um nicht in Widerrufen zu ersticken bzw damit der Kunde nicht auf der Suche nach Informationen bei einem anderen Händler fündig wird und direkt dort bestellt.

      Ansonsten stimme ich aurum voll zu.
    • Pandora schrieb:

      Für mich ist das reiner Selbstschutz um nicht in Widerrufen zu ersticken bzw damit der Kunde nicht auf der Suche nach Informationen bei einem anderen Händler fündig wird und direkt
      Zunächst würden einige K auch bei einem Gewerblichen reklamieren, wegen der Versandkosten.
      Für den gewerblichen VK macht es aber meistens wenig Sinn. großartig zu intervenieren, weil der K dann immer noch "hilfsweise" widerrufen kann.
      Für dieses Versandkosten-Theater nehmen wir uns nur in Ausnahmefällen Zeit.
      In diesem Fall hätten wir es evtl. getan.
    • Wollmilchsau schrieb:

      Pandora schrieb:

      Das ist ein völlig anderes Produkt!

      Zentauer schrieb:

      Und falls Du jetzt bemerken solltest ' Äpfel kann man nicht mit Birnen vergleichen', Du machst das auch.
      Apple Smart Keyboard vs.Magic Keyboard.
      So ein Quatsch, darum ging es doch gar nicht.
      Es gibt von äppel auch QWERTZ-Tastaturen für den deutschen Markt.

      Das ist das einzige, was wichtig ist:

      Wenn das beim Pro nun noch nicht der Fall ist, muss dass der Käufer nicht unbedingt wissen!

      Den Quatsch gebe ich gerne zurück.
      Der Titel des Threads lautet doch:
      Käufer fordert Rückgabe durch Grund: Abweichung des Artikels

      Dass es von Apple Tastauren in diversen Layouts gibt bestreitet ja niemand.
      Da es genau DIESE Tastatur (Apple Smart Keyboard) zum jetzigen Zeitpunkt ausschliesslich im US-Layout gibt, ist der Grund für die Rückgabe Abweichung des Artikels nicht gegeben.

      Aus der Diskussion 'priverblich' halte ich mich jetzt bewusst raus.
      Der Käufer hat genau das bekommen, was in der AB beschrieben ist. Ausserdem gibt es auch noch die Möglichkeit, dem VK eine Frage zu dem Artikel zu stellen. Was sicher sinnvoll gewesen wäre.
      Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.

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