Das hätte auch mal einer eher sagen können, ich bin die ganze Zeit nach den Bewertungen gegangen. Insofern ziehe ich meine Aussagen zur Priverblichkeit zurück
Käufer fordert Rückgabe durch Grund: Abweichung des Artikels
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marsu_pilami schrieb:
Mirabella Neumann schrieb:
marsu_pilami schrieb:
Ich bin auch der Meinung, dass alle kaufentscheidenden Informationen in die Artikelbeschreibung gehören.
Wenn man auf der deutschen Ebay Plattform eine Tastatur von einem deutschen Verkäufer kauft, kann man davon ausgehen, dass die Tastatur ein deutsches Layout hat wenn nicht anderes in der Artikelbeschreibung vermerkt ist.
Meinen ersten Satz ignorierst du offensichtlich völlig.
Bei einer Tastatur ist nunmal das Layout für die Kaufentscheidung wichtig.
Der Verkäufer sollte den Artikel vollständig beschreiben, da gehört m.M.n. das Tastatur-Layout dazu wenn sie kein deutsches Layout hat.
Dein Vergleich und der Satz am Ende, zeigt mir, dass du mich nicht verstanden hast oder nicht verstehen willst.
Du betonst ja immer wieder, dass du dir die Verkäufe bezügl. einer möglichen Gewerblichkeit nicht angeschaut hast.
Warum eigentlich nicht?
cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…pleted=1&userid=grisu1959
Das mache ich ohnehin nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, denn das regeln normalerweise die gewerblichen Mitbewerber und für deren Angelegenheit halte ich das auch.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()
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Wollmilchsau schrieb:
Zum ganzn Fall:
Kein gewerblicher Verkäufer würde in der Artikelbeschreibung
vergessen, das Layout der Tastatur korrekt anzugeben.
Warum dies?
Weil er sonst damit rechnen müsste, dass jede zweite zurückkommt...
Denn dann genießt er ein Widerrufsrecht. -
Mach mal das, was in # 60 steht...Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
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Habe ich schon längst. Deswegen werde ich meine Haltung aus #62 dennoch nicht aufgeben.
Ich schreibe btw. hier überwiegend für einen gewerblichen Account und somit ist mir die Thematik durchaus geläufig. -
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Ich finde aber auch, die armen überforderten K, die ein Produkt kaufen über das sie sich gar nicht informiert haben und dann noch Gefahr laufen auf einen Priverblichen reinzufallen, sollen doch gleich nur bei VK kaufen, die als gewerblich gekennzeichnet sind
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Mirabella Neumann schrieb:
Was tue ich? Ich habe mich zu diesem Thema "priverblich" gar nicht geäussert!
Das mache ich ohnehin nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, denn das regeln normalerweise die gewerblichen Mitbewerber und für deren Angelegenheit halte ich das auch.
Ich hoffe du kannst mir verzeihen, dass ich euch in diesem Punkt verwechselt habe.- Lesen gefährdet die Dummheit - -
marsu_pilami schrieb:
Mirabella Neumann schrieb:
Was tue ich? Ich habe mich zu diesem Thema "priverblich" gar nicht geäussert!
Das mache ich ohnehin nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, denn das regeln normalerweise die gewerblichen Mitbewerber und für deren Angelegenheit halte ich das auch.
Ich hoffe du kannst mir verzeihen, dass ich euch in diesem Punkt verwechselt habe.
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könnten sich die Streitparteien evtl. drauf einigen
daß eigentlich eine Angabe des Layouts mindestens sinnvoll ist
aber in dem speziellen fall hier, wo es nur ein einziges Layout gibt
und ebay angesichts des dreisten Gebraucht-Liebhaber-Preises eher nicht die erste Anlaufstelle für das Produkt war, sondern "man" es zuvor zum Listenpreis bei gewerblichen Anbieter(n) MIT Hinweis aufs Layout aber nur mit Lieferfrist kaufen konnte und eben diese Lieferfrist für 50,- tacken Aufpreis bei ebay umgehen wollte
und es reichlich naiv ist, in diesem speziellen Fall das mit dem nichtdeutschen Standard-Layout noch nicht mitbekommen zu haben
(ist ja wie damals beim Trabbi. der war als sofort verfügbarer gebrauchter auch teurer als als Neuwagen mit Lieferfrist
mir ist aber kein Fall bekannt, wo ein Trabbikäufer den kauf rückabwickeln wollte, weil er überrscht war, daß da nur ein 2Taktmotor werkelte)
Mirabella, was hast du gegen PP-Freundschaftszahlung? die kann Wolmilchsau auf keinen Fall zurückfordernDieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von aurum ()
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Kann er nicht, was passiert denn wenn er für diese Zahlung einen Fremdzugriff meldet ?
@Top
Mal so ganz nebenbei, kann mir mal jemand die Pflicht der Gewerblichen zur voll umfänglichen Warenbeschreibung herleiten. Für mich ist das reiner Selbstschutz um nicht in Widerrufen zu ersticken bzw damit der Kunde nicht auf der Suche nach Informationen bei einem anderen Händler fündig wird und direkt dort bestellt.
Ansonsten stimme ich aurum voll zu. -
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Pandora schrieb:
Für mich ist das reiner Selbstschutz um nicht in Widerrufen zu ersticken bzw damit der Kunde nicht auf der Suche nach Informationen bei einem anderen Händler fündig wird und direkt
Für den gewerblichen VK macht es aber meistens wenig Sinn. großartig zu intervenieren, weil der K dann immer noch "hilfsweise" widerrufen kann.
Für dieses Versandkosten-Theater nehmen wir uns nur in Ausnahmefällen Zeit.
In diesem Fall hätten wir es evtl. getan. -
Kleiner Gag am Rande: Bei PayPal-Zahlung und Entscheidung gegen (gewerblichen) VK gingen die Rückversandkosten zu Lasten des K......
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Wollmilchsau schrieb:
Pandora schrieb:
Das ist ein völlig anderes Produkt!
Zentauer schrieb:
Und falls Du jetzt bemerken solltest ' Äpfel kann man nicht mit Birnen vergleichen', Du machst das auch.
Apple Smart Keyboard vs.Magic Keyboard.
Es gibt von äppel auch QWERTZ-Tastaturen für den deutschen Markt.
Das ist das einzige, was wichtig ist:
Wenn das beim Pro nun noch nicht der Fall ist, muss dass der Käufer nicht unbedingt wissen!
Den Quatsch gebe ich gerne zurück.
Der Titel des Threads lautet doch:
Käufer fordert Rückgabe durch Grund: Abweichung des Artikels
Dass es von Apple Tastauren in diversen Layouts gibt bestreitet ja niemand.
Da es genau DIESE Tastatur (Apple Smart Keyboard) zum jetzigen Zeitpunkt ausschliesslich im US-Layout gibt, ist der Grund für die Rückgabe Abweichung des Artikels nicht gegeben.
Aus der Diskussion 'priverblich' halte ich mich jetzt bewusst raus.
Der Käufer hat genau das bekommen, was in der AB beschrieben ist. Ausserdem gibt es auch noch die Möglichkeit, dem VK eine Frage zu dem Artikel zu stellen. Was sicher sinnvoll gewesen wäre.Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zentauer ()