Hallo,
ich habe folgendes Problem. Habe über eBay Kleinanzeigen ein Tablet verkauft. Die Käuferin wollte kein Risiko eingehen, deshalb habe ich PayPal als Zahlungsmittel vorgeschlagen, was von der Käuferin auch akzeptiert wurde.
Sie hat das Tablet per PayPal bezahlt, ich sollte das Tablet aber an eine andere Lieferanschrift senden, als bei PayPal hinterlegt.
Ich habe der Käuferin mitgeteilt, das dies wegen dem Verkäuferschutz nicht möglich ist.
Dies wird aber von der Käuferin ignoriert und sie besteht auf dem Versand an die andere Lieferanschrift. Den Vorschlag von mir, ihr dann das Geld zu erstatten, hat sie abgelehnt. Die Käuferin besteht das ich den Kaufvertrag zwischen mir und ihr einhalte und bis zum 31. Dezember das Tablet versende ansonsten würde sie weitere Ansprüche geltend machen.
Nachrichten an PayPal haben nichts gebracht, da immer eine Standardantwort folgt.
Ich habe nicht vor das Tablet unter diesen Umständen zu versenden. Kann die Käuferin in diesem Fall tatsächlich weiter Ansprüche geltend machen, wie Schadensersatz? In diesem Fall wäre ich ja in jedem Fall der Gelackmeierte.
Danke sagt Michael
ich habe folgendes Problem. Habe über eBay Kleinanzeigen ein Tablet verkauft. Die Käuferin wollte kein Risiko eingehen, deshalb habe ich PayPal als Zahlungsmittel vorgeschlagen, was von der Käuferin auch akzeptiert wurde.
Sie hat das Tablet per PayPal bezahlt, ich sollte das Tablet aber an eine andere Lieferanschrift senden, als bei PayPal hinterlegt.
Ich habe der Käuferin mitgeteilt, das dies wegen dem Verkäuferschutz nicht möglich ist.
Dies wird aber von der Käuferin ignoriert und sie besteht auf dem Versand an die andere Lieferanschrift. Den Vorschlag von mir, ihr dann das Geld zu erstatten, hat sie abgelehnt. Die Käuferin besteht das ich den Kaufvertrag zwischen mir und ihr einhalte und bis zum 31. Dezember das Tablet versende ansonsten würde sie weitere Ansprüche geltend machen.
Nachrichten an PayPal haben nichts gebracht, da immer eine Standardantwort folgt.
Ich habe nicht vor das Tablet unter diesen Umständen zu versenden. Kann die Käuferin in diesem Fall tatsächlich weiter Ansprüche geltend machen, wie Schadensersatz? In diesem Fall wäre ich ja in jedem Fall der Gelackmeierte.
Danke sagt Michael