Käufer besteht auf Versand an andere Lieferanschrift als bei PayPal angegeben

    • Käufer besteht auf Versand an andere Lieferanschrift als bei PayPal angegeben

      Hallo,

      ich habe folgendes Problem. Habe über eBay Kleinanzeigen ein Tablet verkauft. Die Käuferin wollte kein Risiko eingehen, deshalb habe ich PayPal als Zahlungsmittel vorgeschlagen, was von der Käuferin auch akzeptiert wurde.
      Sie hat das Tablet per PayPal bezahlt, ich sollte das Tablet aber an eine andere Lieferanschrift senden, als bei PayPal hinterlegt.
      Ich habe der Käuferin mitgeteilt, das dies wegen dem Verkäuferschutz nicht möglich ist.
      Dies wird aber von der Käuferin ignoriert und sie besteht auf dem Versand an die andere Lieferanschrift. Den Vorschlag von mir, ihr dann das Geld zu erstatten, hat sie abgelehnt. Die Käuferin besteht das ich den Kaufvertrag zwischen mir und ihr einhalte und bis zum 31. Dezember das Tablet versende ansonsten würde sie weitere Ansprüche geltend machen.
      Nachrichten an PayPal haben nichts gebracht, da immer eine Standardantwort folgt.

      Ich habe nicht vor das Tablet unter diesen Umständen zu versenden. Kann die Käuferin in diesem Fall tatsächlich weiter Ansprüche geltend machen, wie Schadensersatz? In diesem Fall wäre ich ja in jedem Fall der Gelackmeierte.

      Danke sagt Michael
    • Aus dem Bauch heraus:
      Ich würde den Wunsch der Dame schlichtweg ignorieren, und das Tablet an die bei PayPal hinterlegte Anschrift senden.
      Zusätzlich würde ich alles genauestens dokumentieren (Einpacken und versenden unter Zeugen, bestens von Ihnen gefilmt).
      Das Risiko wäre mir sonst einfach zu groß!
    • Nein, kann sie nicht.
      Genauso wenig solltest du dich übrigens auf Selbstabholung nach der Paypalzahlung einlassen, auch wenn ich diesen Vorschlag für unwahrscheinlich halte. Das Resultat wäre gleich. Du hättest keinen Versandnachweis an die bei Paypal hinterlegte Adresse.

      Rein aus Interesse solltest du mal in Erfahrung bringen, ob die neu genannte Adresse verifizierbar ist. Oder wirf mal Google in Bezug auf den Namen der gewünschten Versandadresse an.

      Schon mal im Telefonbuch nachgesehen, ob der Inhaber der bei Paypal hinterlegten Adresse im Telefonbuch steht? Mich würde auch nicht wundern, der weiß nichts von seinem Kauf bei dir.
    • Mich würde mal interessieren, wann die Forderung nach einem Versand an eine andere Adresse gestellt wurde.
      Bei/nach der Einigung über Zahlung via PP und/oder Zahlungseingang?

      Kannst du da mal die Reihenfolge niederschreiben bitte?
      Hast du die Adresse deiner Käuferin und hast du die überprüft, soweit das möglich ist?
    • Ich würde das Tablet garnichtr versenden, auch nicht an die hinterlegte Adresse. Deine angebliche Käuferin will die Sendung nicht an die bei Paypal hinterlegte Adresse. Und woandershin darfst Du auf keinen Fall versenden.

      Also solltest Du der angeblichen Käuferin mitteilen, daß sie sich ihre "weiteren Ansprüche" mal sonstwohin nageln kann, da sie ebenso wie Du die AGB von Paypal akzeptiert hat und die besagen nun mal, daß der Versand nachverfolgbar an die für diese Zahlung angegebene Adresse zu erfolgen hat.
      Das heisst, entweder wird die Ware an eben diese Adresse versendet. Oder Du erstattest die Zahlung zurück. Danach kann Deine Käuferin die Zahlung gerne erneut vornehmen mit berichtigter Lieferanschrift. Das dauert nur wenige Minuten und Du kannst anschließend umgehend, also locker noch vor dem 31.12., an die berichtigte Anschrift versenden.
    • mivarrelmann schrieb:

      Die Käuferin besteht das ich den Kaufvertrag zwischen mir und ihr einhalte und bis zum 31. Dezember das Tablet versende ansonsten würde sie weitere Ansprüche geltend machen.
      Das gleiche gilt für die Käuferin auch sie hat sich an die durch das PP-Zahlungsverfahren vorgegebene Verpflichtung zu halten.

      Ich würde das aussitzen. Auch über den 31.12. hinaus. ( Und das PP-Konto schon mal leerräumen )
    • Warum würdest du das Kto. bei PP leerräumen @grafik?
      Die Rückzahlung steht der Dame bei Nichtlieferung auf jeden Fall zu.

      Richtig ist, dass nicht an eine andere Adresse versandt werden soll.

      Mein Bauchgefühl sagt hier "toter Briefkasten" oder ähnliches, danach Käuferschutzantrag mit Gutschrift für die Käuferin durch PP und dass der VK aus Angst vor möglichen Problemen dazu stark ermutigt werden soll, trotz fehlendem Verkäuferschutz an die zweite Adresse zu senden.

      Dann Tablet und Geld........ macht für die Käuferin auch Sinn. Ein ziviles Mahnverfahren läuft ins Leere, PP bekommt von dem Mist gar nichts richtig mit oder ignoriert es und die Käuferin kauft weiter und weiter und weiter........
      Bis das Kto. dann doch irgendwann bei PP zugemacht wird, was länger dauern kann.........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Heisses Plaster Kleinanzeigen..

      @mivarrelmann,

      Alles aus #8 ist goldrichtig, könntest auch noch schauen, ob was rauszukriegen ist...


      Die E-MAIL-Adresse, über die die Zahlung bei PayPal eingegangen ist:

      Hast du die mal genommen und ne Mail geschickt?
      Würd ich einfach mal machen und schauen, was passiert.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Kaiolito schrieb:

      Warum würdest du das Kto. bei PP leerräumen @grafik?
      Die Rückzahlung steht der Dame bei Nichtlieferung auf jeden Fall zu.

      Dem Verkäufer steht die Bezahlung für das zu liefernde Tablett zu. Es liegt alleine an der Käuferin, die PP-Bedingungen korrekt zu erfüllen. Rücktritt bei einem PVK gibt es nicht, der Vertrag bleibt also alleine deswegen in der Schwebe, weil die Käuferin sich nicht an die im Kaufvertrag für die Zahlung festgelegten BEdingungen hält. Damit PP nicht zugunsten der Käuferin ( erfolgreich ) eingreifen kann, würde ich das Konto leerräumen.
    • Nur über eBay Kleinanzeigen. Habe der Käuferin aber jetzt eine MAil an die PayPal Mail Adresse zukommen lassen. Darin habe ich ihr mitgeteilt, das ich ihr Geld zurück erstatte und sie gerne wie in #8 beschrieben eine neue Zahlung mit berichtigter Lieferanschrift, durchführen kann. Bin mal gespannt was passiert.
    • Irgendwie riecht das nach Meyer, Lüttenredder 6, 22457 Hamburg


      Oder zumindest eine ähnliche Masche.

      @mivarrelmann
      Schick alle Infos die Du hast an kontakt@auktionshilfe.info
      Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zentauer ()

    • Hallo,

      Käuferin hat sich noch nicht gemeldet. Habe jetzt das Geld zurück erstattet. Damit ist der Fall für mich abgeschlossen. Werde bei Kleinanzeigen kein PayPal mehr akzeptieren, nur noch Überweisung oder Barzahlung bei Abholung. Habe aber auch schon Fälle erlebt, wo ich einen hochpreisigen Artikel nach London verschicken sollte. Natürlich mit einer gefälschten PayPal Zahlungsbestätigung.

      Habe aber das Gefühl, das es mit den Betrügereien im Internet immer schlimmer wird.