Käufer besteht auf Versand an andere Lieferanschrift als bei PayPal angegeben

    • Hallo,

      habe folgende Mail von der Dame bekommen.

      hallo,
      sorry ,was kann ich dafür, dass sie nicht in der lage sind eine simplen kaufvertrag abzuwickeln wie millionen anderer menschen und daraus ein auch noch falschen juristischen sachverhalt konstruieren, den es gar nicht gibt.
      weiterhin kann man bei paypal nur die adresse ändern und nicht den namen, somit würden sie mir xxx xxxxx die ware an die adresse meines freundes schicken, der derzeit bei seinen eltern ist- ergo der bote überhaupt nix mit dem namen und der adresse angfangen kann. sie mussten doch wissen, dass ich ausschliesslich nur die adresse ändern konnte, aber nicht meinen namen als paypal inhaber - ganz grandios!!!
      ihre ganzen behauptungen, dass sie die ware nicht an eine von mir bestimmte lieferadresse schicken können, war grandioser juristischer blödsinn. wenn ich behaupten würde, dass ich die ware nicht erhalten habe, obwohl sie einen nachweis per einlieferungsbeleg bei versichertem versand erbringen könnten, würde ich mich des betruges strafbar machen !!! und es ist quatsch, dass ihnen das geld paypal in rechnung stellen könnte ohne rechtsgrund und mir gutschreiben; dazu muss man in bayern nicht 2 prädikatsexamina abgelegt haben, um das vom reinen menschenverstand zu wissen zumal ich den adressaten der lieferung bestimmt habe.
      im übrigen geben das auch nicht einmal ansatzweise die agbs von paypal her; im übrigen wären sie in ihrem geschilderten fall, wo sie angeblich mal probleme hatten unwirksam !!! aber ich vermute, dass sie da völlig andere fehler gemacht haben, wie ich es ja auch in meinem fall feststellen konnte, dass sie nicht in der lage sind, die gezahlte ware korrekt mir absender und empfänger versichert zu versenden.
      da ich das kasperletehater leid bin, fodere ich sie auf, dass sie die ware bis zum 31.12.2015 versichert verschicken -datum des einlieferungsbeleges an die benannte adresse :

      Hxxxxxt Plxxxxx
      Zxxxxxxxxxxxxxxxxxx
      4xxxxxx xxxxx
      da sie sich im annahmeverzug befinden, werde ich ihnen erst nach zugang der ware innerhalb eines 1 tages die zahlung über paypal erneut überweisen.
      mfg
      p.s. so ein zirkus nur weil sie nicht in der lage sind eine einfache paketmarke mit richtiger empfängeradresse zu versehen, die man sich heutzutage sogar online ausfüllen und ausdrucken kann, dann ein paket über hermes , dhl, dpd oder sonstwen abzugeben und die track and trace nummer zu mailen; so ein vorgang mit mit drucken, vertütteln und wegbringen dauert bei mir 30 min ! und nicht tage !


      Ich habe ihr dann dies zurück geschrieben

      Guten Tag,

      ich bin es langsam leid mit Ihnen. Ich werde die ware nicht versenden, ich habe das Geld zurückerstattet. Ihre Drohungen können sie sich ... Und wenn sie mich für blöd hinstellen, das ich keine Paketmarke ausfüllen können, dann kann ich auch anders.

      Und hier nun ein Auszug aus der Verkäuferschutzrichtlinie von PayPal, die ein Teil der AGBs sind. Besonders Punkt 3.6. beachten. Und in den Transaktionsdetails steht ihre Adresse und nicht die von xxxxxxxxx

      1. Anspruchsberechtigung.PayPal schützt den Zahlungsempfänger, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.3.1 Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Zahlungsempfänger von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt. 3.2 Der Zahlungsempfänger beantwortet sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des vorübergehend einbehaltenen Zahlungsbetrags innerhalb der von PayPal vorgegebenen Frist; in der Regel bedeutet dies innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Antworten sind in der Regel online auf der Website von PayPal oder per E-Mail zu geben. Dies umfasst auch Anfragen zur Dokumentation oder Verifizierung der ordnungsgemäßen Auslieferung der Ware, die von PayPal in angemessenem Umfang zur Untersuchung des Geschäftsvorgangs gefordert werden können.3.3 Der Zahlungsempfänger hat die Zahlung als eine Zahlung von einem PayPal-Konto erhalten (keine Ratenzahlung, ausgenommen hiervon ist die "Ratenzahlung mit PayPal", wobei Sonderkonditionen gelten, keine Anzahlungen, keine Hinterlegungen, keine zurückgestellten Zahlungen).3.4 Der der Zahlung zugrunde liegende Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.Der Verkäufer hat den Artikel versandt und PayPal wird der Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vorgelegt.Falls der Zahlungsempfänger dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann er alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen. 3.6. Der Verkäufer hat den Artikel an die auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versandt. Wenn der Artikel vom Käufer persönlich abgeholt wird oder der Verkäufer den Artikel persönlich ausliefert oder an eine andere als auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versendet, gilt der Verkäuferschutz nicht.3.7. Um Verkäuferschutz in dem Fall zu erhalten, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat, muss der Verkäufer den Artikel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zahlungseingang versandt haben. Dies gilt nicht für vorbestellte oder noch herzustellende Artikel; diese müssen innerhalb der vom Verkäufer in seinem Angebot angegebenen Frist versandt werden.


      Hier nun die Transaktionsdetails von PayPal


      Die Rückzahlung über 225,63 EUR wurde Ihnen am 29. Dezember 2015 gutgeschrieben.
      Lieferadressexxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
      DeutschlandBezahlt vonxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
      Transaktionscode31L08784BH327763KWo steht denn da bitteschön etwas von xxxxxxx nirgendwo.
      Und da sie ja mit der Bezahlung über PayPal diesen AGBs zugestimmt haben, sind diese Bestandteil des Kaufvertrages. Da sie aber den Versand an ihre Adresse verweigern, und somit die AGBs von PayPal nicht erfüllen wollen und dies mehrfach kundgetan haben, ist der Kaufvertrag für mich hinfällig. Und mit der Rückerstattung des Geldes habe ich meine Pflichten erfüllt. Wenn Sie wegen vielleicht 30 EUR Schadensersatz klagen wollen, dann nur zu. Meine Rechtsschutzversicherung wird sich freuen.


      Anschriften wurden editiert
    • Langsam habe ich das Gefühl, das es jemand ist, der auf geplatzte Transaktionen hofft
      , um dann Sachadensersatz einzuklagen. Jetzt kam doch diese Antwort:


      hallo,
      1. “Wenn Sie wegen vielleicht 30 EUR Schadensersatz klagen wollen, dann nur zu. Meine Rechtsschutzversicherung wird sich freuen.”
      zeigt mir , dass sie in bei dieser simplen abwiclung des kaufvertrages wie auch zur zahlung leider überfordert sind- sie haben u.a. natürlich eine selbstbeteiligung von sicherlich 150 – 300 € pro fall in ihrer rsv vereinbart- alles andere würde mich wundern- schauen sie mal in ihre rsv. – das hilft ungemein bevor man rumfabuliert; abgesehen vom weiteren zeitlichen aufwand diesbezüglich.
      2.
      da sie nunmehr endgültig und ausdrücklich die lieferung gegen zahlung des kaufpreises abgelehnt haben, behalte mich mir schadensersatzrchtliche ansprüche ausdrücklich vor.
      3.
      “ Und wenn sie mich für blöd hinstellen, das ich keine Paketmarke ausfüllen können, dann kann ich auch anders.”
      was genau können sie anders ? eine paketmarke ausfüllen ? offenkundig haben sie ja nicht geliefert – geschweige überhaupt die ware versandt; sie hätten weniger fabulieren, sondern sich an den vertrag halten sollen, sie wollten eine zahlung über paypal- diese habe ich geleistet; ich hätte auch auf ein bankkonto überweisen könnne, dass haben sie aber nicht angegeben ! ich erhalte auch bei verkäufen gelder auf mein konto und versende an die bestimmte versandadresse des käufers !!!
      mfg ct
    • Ist doch ganz einfach: Du verschickst nicht an andere als die bei PP hinterlegte Adresse, das ist absolut OK. Wenn sie das anders will, muss sie Vorkasse leisten - also schickst du ihr deine Bankdaten.
      Versand nach Geldeingang, das kann sogar zum 31. noch funktionieren.
    • @ mivarrelmann

      Mal abgesehen davon, dass ich unbedingt von ihr das Bowle-Rezept brauche, hast du eigentlich nur folgendes:

      1.) Eine Käuferin, die sich nicht an AGB´s halten will.
      2.) Einen Kaufvertrag, nach dem du ihr zur Erfüllung einfach an die hinterlegte Adresse versenden könntest.
      3.) Und die Möglichkeit, ihr alternative Vorschläge zu machen... siehe #27

      Frag sie, was es nun sein soll: 2.) oder 3.)

      Über 1.) und ihre Ansichten dazu kannst du dann einfach schmunzeln.

      Es sind mehrere Szenarien denkbar, bei denen ein Versand an eine andere Anschrift fatal wäre.

      Und Druck hat sie da schon gar nicht zu machen, das ist Kinderkram....
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • mivarrelmann schrieb:

      Ich habe aber eigentlich keine Lust mehr, an diese Dame zu verkaufen. Wer weiß was die sich noch alles einfallen lässt.
      Hast Du schon mal versucht, eine Unstimmigkeit wg. Nichtzahlung zu eröffnen? ( ich weiß nicht ob das nach der Rücksendung des Zahlbetrags über PP überhaupt noch geht. Einen Versuch wäre es wert ) Wenn es ginge, könntest Du nach 4 Tagen in denen kein Geld (auf Dein Konto, das würde ich zuvor nennen ) eingegangen ist, den Fall schliessen und die Dame würde verwarnt.
    • Ja, damit bist du auf jeden Fall besser unterwegs.

      Da wir nicht wissen, was genau da im Hintergrund läuft, ist Vorsicht besser als Nachsicht.

      Der Druck, den sie hier macht, hat mir nämlich nicht gefallen.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • So die Käuferin hat mir einen Screenshot einer Überweisung gesendet. Habe noch eine umfangreiche Mail gesendet, mit der Erklärung weshalb ich mich geweigert habe and die anderslautende Adresse zu schicken. Warte noch auf das Geld und werde dann versenden.

      Ach ja und danke für die gute Unterstützung
    • Standardlaufzeit ein, maximal aber drei Werktage.

      Und Bauchgefühl hin oder her, aber wer will mir denn mal erklären warum die PayPal AGB/Richtlinien plötzlich Bestandteil des Kaufvertrages zwischen Käufer/Verkäufer sein sollen. Wurde dem Verkäufer irgendwo die Möglichkeit des Verkäuferschutzes seitens des Käufers zugesichert.
    • grafiksammler schrieb:

      mivarrelmann schrieb:

      Ich habe aber eigentlich keine Lust mehr, an diese Dame zu verkaufen. Wer weiß was die sich noch alles einfallen lässt.
      Hast Du schon mal versucht, eine Unstimmigkeit wg. Nichtzahlung zu eröffnen?

      Ich wußte gar nicht, dass das bei ebay Kleinanzeigen möglich ist? Und Fall schließen und Verwarnen gibt es bei Kleinanzeigen auch?
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten

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    • Pandora schrieb:

      wer will mir denn mal erklären warum die PayPal AGB/Richtlinien plötzlich Bestandteil des Kaufvertrages zwischen Käufer/Verkäufer sein sollen
      Das ist tatsächlich mal eine interessante Frage ... vielleicht sogar für #fragwbs : Käufer zahlt per PayPal, besteht aber auf alternative Lieferadresse, wodurch lt. PP-AGB der VK-Schutz entfällt. VK hat im Angebot nicht darauf hingewiesen, dass ausschließlich an durch PP mitgeteilte Adressen versendet wird, lehnt dennoch die Lieferung an die Alternativadresse ab. Inwieweit ist der Kaufvertrag hierdurch betroffen?
    • grafiksammler schrieb:

      ...
      Rücktritt bei einem PVK gibt es nicht, der Vertrag bleibt also alleine deswegen in der Schwebe, weil die Käuferin sich nicht an die im Kaufvertrag für die Zahlung festgelegten BEdingungen hält. ...
      Der Vertrag ist wirksam und nicht in der Schwebe.

      @TE
      Wäre es nicht möglich gewesen, wie schon vorgeschlagen, unter erneuter Zahlung per Painpal mit geänderter Anschrift und dem entsprechenden c/o mit Namen des Freundes, zu versenden?

      @Pandora

      Wenn die Zahlart Painpal als Möglichkeit der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung im Angebot angegeben wurde und man sich dann dieser bedient, ist sie Bestandteil des Kaufvertrages. Einigt man sich erst später auf diese Möglichkeit der Abwicklung, so kann man dieses als eigenständige, aber dennoch wirksame Vereinbarung ansehen, wobei da dann immer noch die Bindung beider Seiten an die AGBen gelten.

      @Saeschau

      Was liegt denn hier vor Bring-, Hol- oder Schickschuld?

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