Käufer besteht auf Versand an andere Lieferanschrift als bei PayPal angegeben

    • Und was ich auch seltsam finde. Ich hatte angeboten vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis über 230,- EUR, 20,- EUR abzuziehen also hätte Sie 210,- EUR überweisen sollen, hat aber 220,- EUR überwiesen. Da ich ja auch ein friedliebender Mensch bin, habe ich auch eine Mail geschrieben, in der ich meinen Grund, für die Rückerstattung und den Nichtversand des Tablet, geschildert habe. Habe mich auch für die Umstände entschuldigt und alles Gute gewünscht. Auf diese Mail kam bisher noch keine Reaktion.
    • Ich habe mich doch nur an die Verkäuferschutzregeln von PayPal gehalten, man liest ja soviel von Betrügereien. Jetzt warte ich ab ob das Geld meinem Girokonto gutggeschrieben wird. Erst dann werde ich das Tablet unter Zeugen einpacken und versenden. Einen Screenshot kann man ja schließlich auch fälschen.
    • mivarrelmann schrieb:

      Lt. Screenshot wurde die Überweisung um 20:18:33 Uhr ausgeführt.
      die meisten Banken haben bereits um 20 Uhr Ende mit der Ausführung von Überweisungen.
      Da wird - wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, erst heute die Buchung gewesen sein. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Geld erst im nächsten Jahr ankommt und nicht in den letzten Buchungsstunden diesen Jahres, sehr groß
    • mivarrelmann schrieb:

      @Heiner.Hemken
      Das mit der geänderten Anschrift habe ich doch auch vorgeschlagen. Dies wurde von der Käuferin aber mehrfach abgelehnt, selbst nachdem ich ihr das Geld zurück erstattet habe.
      Bei aller Spekulation über mögliche Betrugsszenarien muss man sich letztlich an das halten, was faktisch vorhanden ist und das ist ein wirksamer Kaufvertrag.
      Den ersten Zug zur Erfüllung hat die Käuferin mittels Übersendung des Geldes per Painpal vorgenommen. Durch die nicht AGB-konforme Angabe einer Versandanschrift ist sie ihrer (Neben-)pflicht aber nicht nachgekommen, dem Lieferschuldner eine vereinbarte AGB-konforme Versandanschrift zu benennen.
      Damit Du aber nun bei ausbleibender Überweisung aus dem Kaufvertrag schadlos herauskommst, muss Du die Käuferin in Verzug setzen, in dem Du Ihr eine Frist zur Mitteilung einer AGB-konformen Versandanschrift für die erfolgte Painpalzahlung und eine Zahlungsfrist für eine Überweisung setzt. Erst dann kannst Du nach Fristablauf ohne Ergebnis von dem Kaufvertrag wirksam zurücktreten.

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    • Eins verstehe ich nicht. Weshalb soll ich denn jetzt noch eine Frist für eine (PayPal) AGB-konforme Versandanschrift setzen, obwohl ich das Geld schon erstattet habe. Damit hat sich das PayPal-Problem doch erledigt. Und muss ich nicht, wegen der Frist für die Überweisung, noch bis nächste Woche warten? Wenn der Screenshot stimmt hat sie ja überwiesen, nur das Geld wurde noch nicht gutgeschrieben.
    • Wollmilchsau schrieb:

      ...

      Das wäre ein Weg gewesen, den Kaufvertrag nachträglich wieder aus der Welt zu schaffen.
      Das ist als Vorbereitung für den Fall zusehen, dass die Käuferin es sich doch anders überlegt. Bevor Du im Streitfall die ganze Konversation als Beweis vorlegen müsstest, ist es einfacher per Fristsetzung vollendete Sachverhalte zu schaffen, die keiner Interpretation bedürfen.

      Und grundsätzlich ist es immer gut Fristen zu setzen. Letztlich erwartet man bei Kauf zu dem Kaufgegenstand eine detaillierte Beschreibung der Eigenschaft. Wenns aber um die Abwicklung geht, ist das eher nebulös als konkret und provoziert teils Missverständnisse.

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    • Heiner.Hemken schrieb:

      Durch die nicht AGB-konforme Angabe einer Versandanschrift ist sie ihrer (Neben-)pflicht aber nicht nachgekommen, dem Lieferschuldner eine vereinbarte AGB-konforme Versandanschrift zu benennen.
      Wie soll sich denn diese Nebenpflicht ergeben, und vor allem wo in den PayPal-AGB steht das man nicht an eine andere Adresse versenden darf ? Das bezieht sich einzig auf den Verkäuferschutz, dieser wurde aber seitens des Käufers nie zugesichert, zumal es dann auch noch sowas wie Vertragsfreiheit gibt.
    • Pandora schrieb:

      Wie soll sich denn diese Nebenpflicht ergeben, und vor allem wo in den PayPal-AGB steht das man nicht an eine andere Adresse versenden darf ?



      https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full schrieb:

      4.2.3 Name und Adresse des Empfängers

      Diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.
      Dort muss es doch meiner unmaßgeblichen Vermutung nach, bei Zahlung/Transaktionsabschluss vom Käufer als Merkmal dieses Zahlungsvertrags hinterlegt werden?worden sein!?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Das ist aber nur eine Bedingung für den Verkäuferschutz. Daraus lässt sich nicht ableiten das alle Zahlungen für theoretisch über den Verkäuferschutz abgesicherte Waren über PayPal auch diese Bedingungen erfüllen müssen.

      Fairhandel schrieb:

      Zitat der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal:

      PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie schrieb:

      11. PayPal-Verkäuferschutz
      PayPal bietet Verkäuferschutz gemäß der Verkäuferschutzrichtlinie. Die PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.

      Bitte genau lesen, das besagt nämlich einzig das die auf einer separaten Seite ausgeführte Verkäuferschutzrichtlinie Bestandteil der AGB ist. Selbiges gilt auch für die Käuferschutzrichtlinie.

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    • und, @Pandora es gibt noch Verbotene Aktivitäten die Paypal in den AGB nennt

      Paypal verbietet folgende Aktivitäten in Zusammenhang mit der Nutzung von PayPal und schrieb:

      Den Versuch zu unternehmen, eine Handlung vorzunehmen, die zu ungerechtfertigter Bereicherung im Zuge eines Konflikts führen könnte, weil Zahlungseingänge sowohl von PayPal als auch dem Verkäufer, der Bank oder der Kreditkartengesellschaft für ein- und denselben Geschäftsvorgang erfolgen, oder den Versuch, solche Zahlungseingänge zu erwirken.
      wenn das nicht alles abdeckt, hilft vielleicht:

      Paypal hat noch für Sonderfälle die "Nothilfekeule" a la Homelandsec. und schrieb:

      Ebenso dürfen Sie nicht durch Ihre Nutzung PayPal der Gefahr aussetzen, in Widerspruch zu den Verpflichtungen von PayPal zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Anti-Geldwäsche- und ähnlichen regulatorischen Verpflichtungen zu geraten (dies gilt auch für den Fall, dass wir Ihre Identität nicht verifizieren können oder Sie die notwendigen Schritte zur Freigabe Ihres Sende-, Empfangs- oder Abbuchungslimits in Übereinstimmung mit den Ziffern 3.1, 4.1 und 6.3 nicht vollständig ausführen oder in Fällen, in denen die Ausführung Ihrer Transaktion PayPal dem Risiko von Zwangsgeldern durch europäische, US-amerikanische oder andere Behörden aussetzen würde)
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    • möchtest du das auch näher erklären, denn "eine Handlung vorzunehmen, die zu ungerechtfertigter Bereicherung im Zuge eines Konflikts führen könnte" könnte man auch so auslegen das es prinzipiell verboten ist mit PayPal Waren zu bezahlen. :lach:
      Aber viel wahrscheinlicher wird PayPal damit wohl inszenierte Käuferschutzanträge meinen, bei denen Käufer/Verkäufer zusammenarbeiten bzw ein und die selbe Person sind.

      Und was das zweite Zitat in dem Zusammenhang jetzt soll ist mir mal völlig schleierhaft.