Pandora schrieb:
...
Wie soll sich denn diese Nebenpflicht ergeben, und vor allem wo in den PayPal-AGB steht das man nicht an eine andere Adresse versenden darf ? Das bezieht sich einzig auf den Verkäuferschutz, dieser wurde aber seitens des Käufers nie zugesichert, zumal es dann auch noch sowas wie Vertragsfreiheit gibt.
Bzgl. des nicht eingeräumten Verkäuferschutzes durch den Käufer wird der es wohl argumentativ schwer haben, zu erklären, warum er dem Verkäufer nicht die positive Eigenschaft des Schutzes zugestehen will, der für ihn weder Nachteil oder Aufwand bedeutet, für sich aber den Schutz in Anspruch nimmt. Da wird es mMn schon an der unangenmessenen Benachteiligung des Verkäufers scheitern.
Eine weitere Vertragsklausel bei der Zahlart Painpal kann auch sein, dass der Verkäufer mit der Nutzung derselben eben nur den Versand an die dort hinterlegte Anschrift verknüpft.
Alles das bleibt im Rahmen der voin Dir erwähnten Vertragsfreiheit.
Schlechtestenfalls besteht Uneinigkeit bezgl. dieser Teilklauseln bei der Abwicklung, wodurch aber der Kaufvertrag in seiner Wirkung nicht berührt wird, oder hast Du da etwas anderes im Sinn?