damokles70

    • Wenn ich mir das genau anschaue - ca. 50 hochpreisige Apple-Produkte als Privatverkauf innerhalb eines halben Jahres bei eBay - da stellt sich mir die Frage nach der Herkunft der Ware. Es geht ja keiner in den Apple-Shop nebenan, um den Kram dort einzukaufen und dann billiger über eBay zu verticken. Und selbst das "kleine Computerlädchen" kommt mit Gewerbeschein kaum an gute Konditionen bei diesen geringen Stückzahlen.

      Und daneben - das Risiko für den Verkäufer ist hier immens, Abmahnungen drohen genau so wie Forderungen des Finanzamtes, bei dem Volumen geht es ja schon in die Gewerbesteuerpflicht.

      Da stimmt gewaltig was nicht, selbst wenn er alles geliefert hätte...

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    • Was ganz fehl am Platz ist, ist das Bedenken der Geschädigten, sich hier zu beteiligen:

      damokles70 kann euch hier keinen neuen Strick drehen, er hängt sich mit jedem weiteren Wort nur selbst auf!

      Das sind alles nur ganz lächerliche Versuche, euch um euer Recht zu bringen.

      Dagegen müsst ihr angehen!


      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Richtig, so sehe ich das ebenfalls......

      Selbst, wenn weiterhin ab November PayPal als Zahlungsmethode angegeben worden wäre, hätte dieser luxemburgische Zahlungsdienstleister das PayPal Konto erstmal für 180 Tage eingefroren wegen zu hohem Risiko.

      Dabei hätten allerdings die Geschädigten Ihre Rückerstattung längst erhalten.

      Weshalb verlangt eBay bei solch höherpreisigen Artikeln in solch einem Angebots -Umfang keine Eigentumsnachweise ?

      Weshalb wurde dieser Account, selbst nach Meldungen an die eBay-Sicherheitsabteilung nicht längst vom Handel ausgeschlossen und gesperrt ? Ok... Angebote laufen ja seit Dezember keine weiter, vermutlich wurde auf Unterdurchschnittlich im Cockpit gestzt, aufgrund der vielen Negativbewertungen und Fallöffnungen.
    • Ach doch, als Mitarbeiter bei einem großen Händler oder einer Firma die Verträge mit Apple hat, kann man schon recht günstig an den Kram kommen und wenn man es richtig anstellt auch in größeren Mengen.
      Da gibt es haufenweise solcher priverblichen Händler, die sich so etwas dazuverdienen.
    • Handel.aller.Art schrieb:

      Weshalb wurde dieser Account, selbst nach Meldungen an die eBay-Sicherheitsabteilung nicht längst vom Handel ausgeschlossen und gesperrt ?
      - Sehr viele geöffnete Fälle mit Fristsetzung und ungewissem Ausgang.

      - Die grosse Frage, welchen Mist er denen geschickt hat

      - und die vorübergehende Unterbindung seiner Verkaufsaktivitäten

      Das scheint aus deren Sicht erst einmal so ausreichend zu sein.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

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    • Pandora schrieb:

      Da gibt es haufenweise solcher priverblichen Händler, die sich so etwas dazuverdienen.
      Ja... und so 40.000 Euro, das ist schon ein echt fleissiges Kerlchen.

      Erstaunlich, dass der in dieser Lage auch noch richtig frech wird.

      Angriff ist die beste Verteidigung!
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Hallo Leute.
      Vielen Dank "Handel.aller.Art".
      Ich habe am 7.11.15 bei Damokles einen "IPhone 6 Plus 128GB" gakauft
      und am 09.11.15 das Geld überwiesen.
      Artikelnummer151877251500

      Dann das gleiche Spielchen wie bei den anderen Betroffenen:
      -Ware nicht erhalten, Konflikt eröffnet, hin und her geschrieben, Hinhaltetaktik, Anwaltschreiben...

      Als ich dann die negativen Bewertungen gesehen habe,
      habe ich am 14.12.15 eine Anzeige gegen "Damokles70" gestellt.
      17. Polizeirevier - Polizeipräsidium Frankfurt am Main
      Aktenzeichen: ST/1461029/2015

      Ich konnte bisher nicht den Mahnantrag stellen, weil ich nicht genau wieß wie ich es machen soll:
      -Welche Art von Mahnverfahren soll ich auswählen? Wenn "Regulär" ->
      -Kat Nr. ? Wenn "43 Warenlieferungen" ->
      -Rechnungsnummer? oder Kontonummer? oder Kundennummer? soll ich da lieber Artik
      -Anspruch vom -bis ?

      Ich will die Angaben 100% richtig machen, damit die Mahnung auch sinn macht.
      Kann mir jemand weiterhelfen?

      freundliche Grüße

    • hallo shanpite1

      hatte soeben eine Anfrage per Email gesendet. Bitte mir die restlichen Daten (außer Az.u.Polizeipräsidium) per Email zuzusenden.

      Zum Mahnantrag:
      1. Dein Bundesland wählen
      2. Neuer Antrag / Druck auf Papier
      3. Reguläres Verfahren
      4. Antragsteller
      5. Kat.Nr. 11 / Kaufvertrag
      6. Vertrag
      7. Rechnungsnummer : eBay Artikelnummer XXXXXXXXXXXX
      8. Betrag = Kaufprei incl. VSK
      9. keine weiteren Angaben
      10. Vordruck : z.Bspl. 5 oder 10€
      11. Schreibkosten
      12. 5 € Mahnkosten
      13. zzgl. 5% Zinsen vom .... + Punkte über Basiszins
      14. Geschäftsz.: zB. Kaufdatum
      15. Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt.
      16. Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens
      17. 2 x Ausdrucken (1x davon an das AG; 1 x selbst behalten)
    • Na, der Verkäufer hat ja einen trockenen Humor. :D

      Na gut, bekomme ich auch hin:

      damokles70 handelt gewerblich, auch wenn er in seinem Account nicht korrekt "privat" angibt. Leider vergisst er dabei auch seine Anbieterkennzeichnung. Das hole ich jetzt mal für ihn nach:

      Sascha Schwill
      Senefelderstr. 16
      10437 Berlin

      Damit können seine Kunden nun ihre Verbraucherrechte besser durchsetzen. Insbesondere besitzen sie ein Widerrufsrecht und der Verkäufer haftet in jedem Fall für den Versand. Welches Hühnchen er danach mit DHL rupfen möchte, ist seine Angelegenheit. Dem Kunden ist unverzüglich Ersatz zu schicken.

      Ach ja, Herr Schwill ist sogar eine lokale Bekanntheit und in der IMDb vertreten: german.imdb.com/name/nm0777963/?ref_=fn_al_nm_1
      Umso mehr besteht ein öffentliches Interesse an den Fakten.
    • beowulf schrieb:

      Quelle sind von Herrn Schwill verfasste Schreiben, die (vorerst) nicht veröffentlicht werden sollten....
      Ich denke, dass unter diesen Umständen nichts mehr dagegen spricht, diese nun zu veröffentlichen.

      Hintergrund - ob nun reale oder missbrauchte Existenz - ist nun bekannt und eine Veröffentlichung würde nur dazu führen, dass der Verfasser sich in seinem eigenen Interesse schleunigst dazu äussern sollte.

      Es würde ja auch - falls hier eine real existierende Person mit gutem Hintergrund zur Täuschung der Käufer herangezogen wurde - nichts dagegen sprechen, dass der dadurch Betroffene den Missbrauch seiner Daten kurz bestätigt.

      Wenn das dann u.U. nun auch noch dazu führen könnte, dass der Verkäufer sich hier vorher überhaupt nicht bewusst war, was er sich mit seiner Vorgehensweise über den Betrug hinaus noch antut, wäre das zur Verdeutlichung der Schwere seines Vergehens mehr als notwendig.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

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