Soll das jetzt heissen, das der Verkäufer, der aus Sicherheitserwägungen keine Bankverbindung für Käufer in der Kaufabwicklung hinterlegt hat, keine Überweisung mehr anbieten kann?
Oder hat "das Steffi" sich da mal wieder besonders unglücklich ausgedrückt und wollte was ganz anderes mitteilen?
Oder hat "das Steffi" sich da mal wieder besonders unglücklich ausgedrückt und wollte was ganz anderes mitteilen?