Frage zu Pfefferspray

    • Frage zu Pfefferspray

      Ich habe mal eine vielleicht etwas seltsame Frage.

      Pfefferspray (ich weiß, heißt offiziell anders) ist zur Tierabwehr nicht verboten, sofern auf der Sprühdose eine Kennzeichnung als Tierabwehr drauf ist.
      Ich habe aus persönlichen, sehr unangenehmen Erfahrungen mit Hunden eine solche Dose bei mir, aber der Aufkleber mit der Kennzeichnung als Tierabwehr ist abgegangen (habe ich schon länger, der Aufkleber hat sich wohl durch Reibung in der Jackentasche gelöst).
      Bei einer Durchsuchung durch die Polizei wird die Dose gefunden und ich erhalte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, was tue ich am besten?
      Reicht es, darauf hinzuweisen, dass es genau dieselbe Dose (natürlich mit Aufkleber) immer noch zu kaufen gibt?
      Oder habe ich einfach Pech gehabt und bin nun im unerlaubten Waffenbesitz gewesen, weil ich nicht darauf geachtet habe, dass der Aufkleber abgegangen ist?

      Was meint ihr?
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      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Ich hab jetzt grad mal geschaut. Mein Pfefferspray stammt noch aus meiner Hundezeit und hat auch kein Bäpperli. Da mich manche Vorschriften nur perphär interessieren oder besser gesagt, mir am Rücken vorbei laufen, behalte ich es und wenn ich von einem wildgewordenen Dackel angefallen werde, der mit mir ein Blutbad anrichten will, werde ich es gnadenlos einsetzen. Soll mich der Dackel doch verklagen :]
    • Peanuts,

      mal abgesehen vom Aufkleber brauchst du mittlerweile eh eine sehr gute Begründung, das Zeug überhaupt mit dir zu führen, da du es ohnehin nur gegen Tiere und nicht gegen Menschen einsetzen darfst. Ausnahme: Zweckentfremdung wegen Notwehr.
      Die haben sich also nicht nur wegen des Aufklebers "albern".
      Es war guter Wille, wenn sie das jetzt auf den Aufkleber reduzieren, wenn du das Zeug "immer in der Handtasche mit dir schleppst".
    • Vielleicht weiß ja noch jemand, wann genau das Zeug als Notwehrhilfe verboten wurde.

      Ich hab auch keine Ahnung, womit du dich den Beamten gegenüber schon als Selbstverteidigung selbst belastet hast.

      Ansonsten gilt: Kleine Brötchen backen, und dir war nicht bewusst, dass sich das Zeug noch in deinem 'jahrzehntelang' nicht genutzen Klammerbeutel befunden hat.
      Dann sollte es mit einem "tu das niiiiieee wieder!" ausgehen.
    • hier ein Anwalt eines "Leidensgenosse" von dir, der lang und breit beschreibt, wie er vor Gericht durchkam:

      Rechtsanwalt Andreas Jede schrieb:

      die Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste. Dort ist unter Abschnitt 1: Verbotene Waffen geregelt:
      Diese Regelungen gelten nur für Waffen und wir haben ja festgestellt, daß es auf die Widmung, auf die Seele des Gegenstandes, ankommt. Das zur Abwehr von Tieren bestimmte Pfefferspray ist keine Waffe. Diese Vorschrift ist schlicht nicht einschlägig.
      Deshalb ist ja der Aufkleber immens wichtig, --- und ein paar Kommentare dazu

      erwin schrieb:

      Das Problem ist eigentlich keines wenn man verstanden hat das Pfefferspray keine Zulassung als Waffe (also gegen Menschen) erhalten hat.
      Also darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden und unterliegt als solches nicht dem WaffG. So einfach.
      aber es kommt vielleicht wirklich auf die Kennzeichnung als "Tierabwehrspray" an?

      O.K. schrieb:

      Der Vorteil der aktuellen Rechtslage: CS-Gas (Tränengas) darf – mit amtlichen Prüfzeichen – bereits von 14-jährigen geführt werden. Oder vielmehr: erst ab 14 Jahre! Denn Tierabwehrspray (Pfefferspray ist nicht unbedingt ein Tierabwehrspray, das nur am Rande) darf, sofern es als solches gekennzeichnet ist, auch von unter-14-jährigen geführt werden!
      Was allerdings auch wichtig ist, ist der Ort, an dem das Spray "geführt wurde":

      https://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray#Deutschland schrieb:

      In der Praxis wird das Erfordernis der Zulassung dadurch umgangen, dass die Hersteller ihre Produkte als Tierabwehrsprays kennzeichnen, so dass sie nicht dem Waffengesetz unterliegen.[2] Derartige Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen ist das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das [url='javascript
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    • Danke Stubentiger, jetzt weiß ich wieder, warum ich mit juristische Ausführungen nicht klar komme ;)

      Pfefferspray ist also definitionsgemäß keine Waffe. Deshalb ist der Besitz nicht strafbar.
      Außer ich verwende es gegen Menschen (und bin kein Polizist), dann habe ich es mißbräuchlich angewendet und das ist strafbar. Außer ich befinde mich in einer Notwehrsituation? Dann darf ich es auch gegen Menschen einsetzen. Ist nicht eigentlich der Einsatz jedes Mittels gegen Menschen verboten, auch wenn es keine Waffen sind. Also z.B. Brotmesser, Äxte, Schädlingsbekämpfungsmittel? Außer in Notwehrsituationen? ?( (Mache ich mich eigentlich strafbar, wenn ich mit einer Axt in der Handtasche nachts unterwegs bin? Okay, das war jetzt albern)

      Aber nochmal zurück zu meinem konkreten Fall. Ich habe es ja nicht eingesetzt sondern nur dabei gehabt. Ich habe auch gesagt, es sei ein Tierabwehrspray. Aber es hatte eben diesen Aufkleber nicht mehr und hat deshalb keine Zulassung als Nichtwaffe. Also verboten. Aber es ist nicht verboten, weil es ja keine Waffe ist. Ach, ich verstehe es nicht :S

      Dass Pfefferspray frei verkäuflich ist - kann man sogar bei Amazon bestellen - ist euch bewußt? Im Moment natürlich nicht, ist ausverkauft, weil sich die deutsche Frau damit gegen sexuelle Übergriffe schützen muss.
      Damit keiner auf falsche Gedanken kömmt: passiert ist das ganze letztes Jahr, lange vor Silvester.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peanuts-Fan ()

    • Wenn da noch was anhängig ist, kannst du dich ja zur Beratung mal an einen im Waffenrecht firmen Anwalt wenden, vielleicht sogar an diesen, der das Thema ja vielleicht nicht umsonst öffentlich ausgebreitet hat, und eine Strategie abfragen.

      Wie gesagt, es scheint darauf hinauszulaufen, ob es denn "Pfefferspray" ist oder "Tierabwehrspray" und das wiederum könnte an der Aufschrift bzw. wegen des Alters deines Sprays am (fehlenden) Aufkleber hängen.

      Vielleicht wäre eine Möglichkeit, über Chargennummer vom Hersteller bestätigt zu bekommen, dass es als TAS verkauft wurde? Aber wahrscheinlich ist das nicht mehr möglich, da es wohl beschlagnahmt wurde?
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    • darf sich frau denn überhaupt (theoretisch) damit gegen Menschen verteidigen?
      ich mein: CS-SPray darf man ja auch nur als Verteidigung einsetzen, was ist da der Unterschied zum Notfall, wo Pfefferspray vielleicht doch gegen menschen...?
      in Dänemark jedenfalls keinesfalls, da steht das Recht des Vergewaltigers über dem des Vergewaltigungsopfers
      epochtimes.de/politik/europa/d…hr-bussgeld-a1302193.html
      aber wenn einem fußamputierten Impresario der Gehstock weggenommen wird
      lvz.de/Leipzig/Boulevard/Poliz…-Gehstock-wird-eingezogen
      und jemend, der gegen de IS gekämpft hat, wegen Mord angeklagt wird
      stern.de/politik/ausland/is--h…terrorgruppe-6652758.html
      kann mich nicht mehr viel wundern

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • aurum schrieb:

      und jemend, der gegen de IS gekämpft hat, wegen Mord angeklagt wird
      stern.de/politik/ausland/is--h…terrorgruppe-6652758.html
      er wird nicht angeklagt, er könnte angeklagt werden, wenn er gemordet hat, in der Hinsicht wird allerdings ermittelt, aufgrund seiner eigenen Facebookberichte

      http://www.stern.de/politik/ausland/is--hollaender-kaempfte-auf-eigene-faust-gegen-terrorgruppe-6652758.html schrieb:

      Das holländische Recht verbietet diese Art von Kampftätigkeit nicht generell. Allerdings genießt der Kämpfer nicht den umfassenden
      Rechtsschutz von Regierungssoldaten. Für etwaige Verbrechen, die er in
      Syrien begangen haben könnte, könnte er belangt werden. Genau das will
      die holländische Polizei nun ermitteln. Einen konkreten Vorwurf gibt es
      nicht. Allerdings hat Jitse Akse auf seiner Facebookseite von seinen
      Kämpfen berichtet.
      Dabei gab er an, mehrere IS-Kämpfer getötet
      zu haben. Genau das soll nun gegen ihn verwendet werden. "Holländische
      Kämpfer gegen den IS fallen unter das normale holländische Strafrecht
      und sie können verfolgt werden, wenn sie Verbrechen begangen haben,"
      Der Zweck heiligt nicht die Mittel, schlimm genug, wenn Soldaten losziehen (müssen), aber wenn sich jeder seine Feinde selber schnitzten und töten könnte "wo kämen wir denn da hin"!

      aurum schrieb:

      aber wenn einem fußamputierten Impresario der Gehstock weggenommen wird
      lvz.de/Leipzig/Boulevard/Poliz…-Gehstock-wird-eingezogen
      auch hier hast du ein entscheidendes "Detail" weggelassen:

      http://www.lvz.de/Leipzig/Boulevard/Polizeibesuch-bei-Peter-Degner-Sein-Gehstock-wird-eingezogen schrieb:

      Die Beamten aus Jena nahmen ihm seinen Gehstock ab. Er enthält eine herausziehbare Stichwaffe, deren Besitz verboten ist.
      er wird auf jeden Fall einen anderen, normalen Gehstock benutzen dürfen :P

      angesichts der 33 % Ausfallquote dieser Beispiele für die Eingangsthese, ob eine Frau sich angeblich nicht mit Pfeffer-, aber doch mit CS-Spraywehren darf (?) weiß ich nicht, was ich von dem Dänischen Beispiel halten soll, außer evtl der zu verifizierenden Tatsache, ob Pfefferspray dort verboten ist, oder nicht.

      Aber diese Horrormeldung (bei der selbst wenn sie auf Fakten beruhte der Verbreitungsweg des Ursprungs interessant wäre nachzuvollziehen) scheint sich besonders in Boulevardblättern der besondern Art zu verbreiten tinyurl.com/Bild-zu-Reizgas-gegoogelt
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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