ebay-Sperre: Verkäuferkonto - unzureichender Service / neuer Kontakt auch gesperrt - Hilfe

    • ebay-Sperre: Verkäuferkonto - unzureichender Service / neuer Kontakt auch gesperrt - Hilfe

      Moin Zusammen,

      ich bin neu hier und vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Das wäre echt super geil.

      Folgender Sachverhalt...

      im Alter von 14 Jahren (das war 2001) habe ich unter dem Namen von meinem Vater einen ebay-Account eröffnet mit meiner Emailadresse und auch stets meine Adresse als Lieferadresse etc angegeben...bis ins Jahr 2014 habe ich diesen verwendet. Dann wurde er vom Verkauf gesperrt aufgrund verlangsamter Versandzeiten. Es gab ja mal eine regelrechte Sperrungswelle. Alles klar, wollte ich mir also einen eigenen Account zulegen, der jedoch auch "direkt" vom Verkaufen gesperrt wurde, da er "eindeutig" in Verbindung mit dem Alten Account stand. Jetzt, 2 Jahre später habe ich also nochmal bei ebay angefragt ob ich denn wieder verkaufen dürfte, da es sich ganz klar um unterschiedliche Personen/Orte handelt.

      Als Antwort bekam ich:

      Sehr geehrter Herr ....,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie baten uns um Prüfung der Einschränkung Ihres eBay-Kontos "k".

      Ich kann sehr gut verstehen, dass Ihnen unsere Maßnahme Unannehmlichkeiten bereitet. Ihrem Wunsch entsprechend habe ich den Sachverhalt für Sie genau geprüft und erläutere Ihnen gern die Hintergründe unserer Entscheidung.
      Bei meiner Recherche habe ich festgestellt, dass Ihr eBay-Konto "k" eingeschränkt wurde, weil es mit einem anderen eBay-Konto "h" in engem Zusammenhang steht. Dieses Nutzerkonto wurde bereits vom Verkaufen bei eBay ausgeschlossen.
      Bitte beachten Sie, dass wir keine detaillierteren Auskünfte zu anderen Nutzerkonten erteilen, da wir Anfragen nur über die zum eBay-Konto gehörende E-Mail-Adresse beantworten.
      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen aus Sicherheitsgründen keine detaillierten Angaben dazu machen kann, wie Ihr eBay-Konto "k" mit dem eBay-Konto "h" in Verbindung gebracht wurde. Ein Großteil dieser Informationen wird von eBay geschützt, denn wenn wir den Nutzern mitteilen würden, wie wir Verbindungen zwischen eBay-Konten herstellen, würden die Nutzer erfahren, wie sie die Verknüpfung, die sich auf §1, Absatz 6 der eBay-AGB begründet, in Zukunft umgehen können.
      Was bedeutet das für Sie?
      Aufgrund der vorgenannten Zusammenhänge haben wir Ihr eBay-Konto "k" ebenfalls dauerhaft für das Verkaufen bei eBay eingeschränkt.


      Also habe ich erneut an ebay geschrieben:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      genau dies habe ich Ihnen ja versucht zu erklären. Natürlich stand er in engem Verhältnis weil er leider auch über eine gleiche Emailadresse gelaufen ist, da mein Vater ursprünglich gar keine hatte. Wie Sie aber erkennen besteht kein Zusammenhang mehr. In keinster Weise. Die Gründe warum der Account "h" gesperrt wurde ist mir nicht bekannt und auch ziemlich egal, da es sich um grundlegend verschiedene Personen bzw. Accounts handelt. Daher bitte ich Sie erneut meinen Account freizuschalten und ggf. besonders zu beobachten.


      es hat aber nix genutzt...Antwort von Ebay:

      elen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Sie haben sich noch einmal zur Einschränkung Ihres eBay-Kontos "k" geäußert. Ihre Darlegung dieser Angelegenheit haben wir zur Kenntnis genommen.

      Wir haben die betreffenden eBay-Konten bereits mehrfach unabhängig voneinander geprüft - das Ergebnis blieb dabei stets identisch. Die Verbindungen mit dem genannten eBay-Konto sind für uns eindeutig, weshalb wir unsere ursprüngliche Entscheidung, Ihr eBay-Konto einzuschränken, nicht revidieren werden. Ich möchte Sie bitten, unsere Entscheidung als endgültig zu akzeptieren.

      Meine Kollegen haben Ihnen bereits alle relevanten Informationen zum vorliegenden Sachverhalt zur Verfügung gestellt, weshalb wir auf weitere Mitteilungen in dieser Angelegenheit nicht mehr antworten werden.

      Sollten Sie Fragen zu anderen Themenbereichen haben, bieten wir Ihnen selbstverständlich unsere vollste Unterstützung an.







      Nun meine Frage / Bitte: was kann ich tun um wieder zu verkaufen????
    • " Natürlich stand er in engem Verhältnis weil er leider auch über eine gleiche Emailadresse gelaufen ist" Soll das bedeuten du hast beide Accounts auf die selbe Mailadresse registriert ?

      BTW: Gibt es eigentlich Fälle in denen diese Sperren von eBay entfernt wurden ? Mir scheint es schon fast als würde da niemand mehr irgendwas prüfen/machen und eBay einfach nur automatisch diese Standardtexte auf entsprechende Anfragen senden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Du wirst für den Rest Deines Lebens wohl Pech haben und nicht mehr auf ebay verkaufen dürfen. Nennt sich Hausrecht des Seitenbetreibers. Er kann den einen zulassen, den anderen nicht. Ist niemandem Rechenschaft deswegen schuldig. Es ist bekannt, dass ebay Sippenhaft und ähnliches verhängt.
      Wenn Du mal heiraten solltest, nimm den Namen Deiner Frau an, zieh in eine andere Stadt und wechsle die Bankverbindung. Danach kannst Du versuchen ein neues Konto mit einner "neuen Identität" zu eröffnen. Und mach ebay nie mehr darauf aufmerksam, dass Du eine Vergangenheit hast.
    • vegomon schrieb:

      ach mist.
      Wer massivst gegen die AGB einer Firma verstößt, der darf sich dann aber auch nicht darüber beklagen, wenn er sanktioniert wird. Ich halte die Reaktion von eBay für nachvollziehbar und korrekt. Du hast jahrelang als Minderjähriger dort gehandelt und nun ist es halt indirekt aufgeflogen. Es gibt auch ein Leben ohne eBay. Bei den Waren funktioniert eBay Kleinanzeigen ebenso gut.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Du hast jahrelang als Minderjähriger dort gehandelt und nun ist es halt indirekt aufgeflogen.
      Streng genommen hat der "IT-Spezialist" der Familie einen Account für und auf den Namen des Vaters angelegt und mangels Emailadresse des Vaters auch noch die eigene Email dafür benutzt. Was streng genommen auch nicht unbedingt nachweisbar sein müsste, wenn die Eamil z. B.

      vegomon at gmx/web/tonline gehießen hätte.

      Aber Ebays Wille ist trotz aller Rechtfertigung Hausrecht, und da muss man halt durch - dagegen an kommen nur die Massen der Betrüger, die keine Skrupel haben und die Kenntnisse plausible neue Accounts mit passenden Emailadressen und passenden IPs anzulegen ...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"