eBay Kleinanzeigen - Kaufzusage nicht eingehalten

    • eBay Kleinanzeigen - Kaufzusage nicht eingehalten

      So Ihr Lieben,

      jetzt benötige ich auch mal Eure Hilfe bzw. Einschätzung der Situation:

      Ich hatte bei eBay Kleinanzeigen Konzertkarten eingestellt, für das Sarah Connor Konzert am 06.03.2016 um 20 Uhr in Bremen.

      Am besagten Sonntag, den 06.03. meldete sich um 08:39 Uhr ein Interessent mit dem folgenden Wortlaut: "Guten Morgen sind die Karten noch da? Würde diese sonst gerne haben wollen."

      Wir haben uns dann auf einen Preis geeinigt und er schrieb um 09:58 Uhr: "Würde die dann heute nachmittag abholen."


      Um 10:37 Uhr dann: "Ich benötige dann noch ihre Kontaktdaten."


      Habe dann direkt 1 Minute später meine Adresse geschickt und auch direkt gefragt, wann er denn vorbeikommt um die Karten abzuholen.
      Da darauf aber nichts zurück kam habe ich um 12:25 Uhr nochmal geschrieben, leider kam auch keine Antwort mehr.


      Inzwischen hatten sich andere Interessenten gemeldet, diese habe ich dann auf 13:30 Uhr vertröstet, da ich dem ersten Käufer noch eine gewisse Zeitspanne einräumen wollte.
      Vorher hatte ich dem ersten Käufer um 12:47 Uhr nochmal geschrieben: "Hallo, ich müsste jetzt wissen ob sie die Karten definitiv haben möchten da ich noch andere Interessenten habe!"



      Und wie es der Zufall will, antwortete dieser dann auch um 13:28 Uhr: "Ja hatte ja zugesagt."


      Auf die erneute Frage, wann er nun genau kommt kam auch direkt eine Antwort: "würde die dann auf dem hinweg abholen kommen. denke so 17-17:30 werde ich da sein. Ist das in Ordnung?"

      Da er sich ja mit seinen Antworten immer viel Zeit gelassen hatte fragte ich also noch einmal nach und sagte, ich müsse mich darauf verlassen können.
      Er antwortetet: "Ja ich mich auch. .. Aber von meiner Seite aus ja... Bis später"



      Tja, und blöd oder gutgläubig wie ich bin habe ich mich darauf verlassen und einigen anderen potentiellen Käufern abgesagt :wallbash


      Und es kam wie es kommen musste... Es wurde 17 Uhr, es wurde 17:30 Uhr und niemand kam. Also wartete ich noch bis 17:45 Uhr bevor ich ihm wieder schrieb, ob er schon unterwegs ist oder nicht mehr kommt.


      Da es von meinem Wohnort bis zum Veranstaltungsort nach Bremen ca. 1,5 Stunden sind konnte ich die Karten also auch nicht mehr an jemand anderen verkaufen und bin somit auf diesen sitzen geblieben.
      Ca. 90 Euro fürn Popo ;(


      Nun meine Frage: Kann ich irgendwelche Ansprüche gegen den Käufer geltend machen? Schließlich hat er mehrfach zugesagt, die Karten zu kaufen. Ist dabei schon ein Vertrag zustande gekommen?



      Leider habe ich keinerlei Kontaktdaten von ihm und habe schon den Support von eBay Kleinanzeigen angeschrieben in der Hoffnung an irgendwelche Daten zu kommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nordseepete () aus folgendem Grund: Falsch zitiert

    • nordseepete schrieb:

      Nun meine Frage: Kann ich irgendwelche Ansprüche gegen den Käufer geltend machen? Schließlich hat er mehrfach zugesagt, die Karten zu kaufen. Ist dabei schon ein Vertrag zustande gekommen?
      im Prinzip ja, aber, da du nichts Schriftliches hast, ist es schwer nachzuweisen, dass wirklich übereinstimmende Willenserklärunge vorlagen und nicht doch irgendwelch Einschränkungen im Raum standen.

      Hattest du nicht per Festnetz telefoniert und die Adressdaten geprüft?

      nordseepete schrieb:

      Leider habe ich keinerlei Kontaktdaten von ihm und habe schon den Support von eBay Kleinanzeigen angeschrieben in der Hoffnung an irgendwelche Daten zu kommen.
      Also nicht - Kleinanzeigen hat auch nur die Emailadresse.

      Nächstes Mal nicht so kurz vor knapp verkaufen, und dann an den, der wirklich zuerst vor Ort ist - und wer da als Käufer sicher gehen will, dass er der Auserwählte ist, sollte bereit sein, vorab eine Anzahlung online zu überweisen. Wenigstens die $chmerzgrenz€...

      Und generell gebe ich lieber mit Verlust an liebe Menschen in der nächsten Nachbarschaft, als mich mit Heiopeis mit Wackelkontakt per Schmarfön rumzuärgern. :whistling:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Das lustige ist ja, dass der Käufer eigentlich aus der unmittelbaren Nähe kam, ca. 10 km von mir entfernt.
      Deswegen war es mir ja ganz recht, als mich erst noch irgendwo weiter weg mit jemandem zu treffen.

      Und wie gesagt - der gesamte Mailverlauf lief direkt über das Nachrichtensystem von eBay Kleinanzeigen und ist da auch noch vorhanden.

      Habe übrigens gerade festgestellt, dass der Käufer seit heute mehrere Artikel selbst zum Verkauf anbietet. Leider ist sein Account auf PRIVAT eingestellt.

      Ob ich ihn auf eine seiner Anzeigen einfach mal anschreibe und nochmal frage, was das Ganze sollte? Oder solte ich das lieber sein lassen, nicht dass er sich irgendwie bedroht fühlt.

      Und immerhin hat er ja auch meine Adresse und kommt ganz aus der Nähe. Nicht dass er dann noch auf dumme Gedanken kommt...
    • nordseepete schrieb:

      Und immerhin hat er ja auch meine Adresse und kommt ganz aus der Nähe.
      Genau kannst du das ja gar nicht wissen, vielleicht wollte er auch nur die Adresse nutzen - vielleicht ist es aber auch nur ein Schludrijahn, der nichts auf die Reihe kriegt.

      Schick doch mal seine Angbote als Link an ein Redaktionsmitglied deiner Wahl ;) oder ans Kontaktformular, dann könnte man mal draufsehen.

      Wie stellt man denn bei Ebay-Kleinanzeigen auf "privat"? Das ist doch sowieso privat, und was da als Name steht ist nichts anderes als ein Avatar, Wunschdenken, annonymes Pseudonym ...
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    • Meiner Meinung nach gilt die Einigung auf einen Kaufpreis und anschließende Ankündigung abholen zu wollen schon als verpflichtender Kaufvertrag. Leider glauben manche Zeitgenossen aus der Anonymität zu handeln und sich nicht mehr zu kümmern, entbindet davon. Jemand, der was anbietet, macht das ja nicht aus Jux und Dollerei;-)
      Erst alle Schreiben, SMS ausdrucken, kopieren und den Menschen anschreiben, wo denn seine Sachen abzuholen sind (anderer account, Freund, Familie), dann schriftlich (Brief) Mahnung schicken.
      Ich würde den ausgemachten Preis einfordern, denn solchen Leuten muss klar gemacht werden, dass ihr Handeln auch Konsequenzen hat bzw. man die dann auch tragen muss!
    • Ich habe ihn auch schon bei einem seiner Angebote angeschrieben und mich als Interessent ausgegeben.

      Leider bin ich dadurch nicht an seine Adresse gekommen und auf die Frage nach einer Telefonnummer kam nur eine ausweichende Antwort.

      Habe ihm noch mal über die ursprüngliche Konversation eine Frist gesetzt sich zu melden aber bisher kam nix drauf zurück.
    • Für so clever halte ich ihn allerdings nicht wenn ich mir so seine Anzeigen und den gesamten bisherigen Nachrichten Verlauf ansehe :D

      Außerdem hat er mir auf meine Anfrage zu einem Artikel noch geantwortet, obwohl ich ihm fünf Minuten vorher noch die Nachricht mit der Frist geschickt hatte in der Konversation mit den Karten. Worauf gar keine Reaktion kam.
    • Ich habe jetzt mal online eine Strafanzeige gestellt, weil ich nämlich auch der Meinung bin dass man zu seinen Zusagen stehen sollte.

      Bin mal gespannt wie es weitergeht und ob ich so an die Daten des Käufers komme. Von eBay Kleinanzeigen kam bisher absolut nichts auf meine Anfrage.
    • Ich erhoffe mir dadurch, dass ich irgendwie an seine Daten komme, denn ich wüsste nicht wo ich die sonst her bekommen soll wenn er sich tot stellt und der Support von ebay Kleinanzeigen auf meine Anfrage ebenfalls nicht reagiert.
      Irgendwo muss ich ja die Mahnung hin schicken.
    • nordseepete schrieb:

      Ich erhoffe mir dadurch, dass ich irgendwie an seine Daten komme
      Nein, da wird nix draus. Mangels strafbarer Handlung gibts nicht einmal einen Grund für die Polizei/'Staatsanwaltschaft, sich da einzuschalten.

      Da wirst Du schon bei Kleinanzeigen nach den Anmeldedaten fragen müssen, da Du als Geschädigter Verkäufer ein Recht hast, diese Daten zu erhalten.
      Das ist aber alles zivilrechtlich.

      Vielleicht hast Du ja einen guten Freund, den Du bitten kannst auf die Angebote desjenigen mal einzugehen und die Adresse für eine Abholung zu verifizieren.
      Solange er nicht aus seinem Interesse einen Kaufvertrag macht, ist das unverbindlich.
    • Kurzes Update:

      Gestern abend dann mal eine Antwort von eBay Kleinanzeigen erhalten, die aber wie bereits erwartet ausfällt...

      Sinngemäß zusammengefasst heißt es:
      "Aufgrund von Datenschutz können wir Ihnen keine Auskunft geben, bitten erstatten Sie Anzeige bei der Polizei."