Anhängen bei Amazon keine Urheberrechtsverletzung

    • Anhängen bei Amazon keine Urheberrechtsverletzung

      Internet-Law schrieb:

      Amazon-Händler müssen, wenn sie ein Produkt verkaufen wollen, die von Amazon bereitgestelle Produktseite benutzen und ihr Produkt auf dieser Produktseite anbieten, sie müssen ihr Angebot also dort anhängen. In diesem Fall haften sie nicht, wenn auf der Produktseite ein Produktfoto verwendet wird, das die Urheberrechte eines Dritten verletzt.

      Nach einer neuen Entscheidung des OLG München vom 10.03.2016 (Az.: 29 U 4077/15) verletzt ein Amazonhändler, der sich an eine bereits eingerichete Produktseite anhängt, was er nach den Vorgaben von Amazon ohnehin tun muss, die Rechte des Inhabers der Lichtbildrechte nicht, weil er das Bild nicht öffentlich zugänglich macht im Sinne von § 19a UrhG und mit Blick auf die Urheberrechtsverletzung auch nicht als Mittäter, Gehilfe  oder Störer zu qualifizieren ist.

      Quelle: internet-law.de/2016/03/anhaen…eberrechtsverletzung.html