Verkauf von DVDs bei Ebay - Käufer spricht von schwerwiegendem Mangel, da DVDs nach Rauch riechen

    • Verkauf von DVDs bei Ebay - Käufer spricht von schwerwiegendem Mangel, da DVDs nach Rauch riechen

      Hallo Leute,

      ich habe mal eine Frage an Euch.

      Folgender Sachverhalt:

      Ich habe DVD´s bei Ebay verkauft und als Artikelzustand "Gut" angegeben. Die DVD´s sind alle voll funktionsfähig und befinden sich auch in einem guten Zustand. (Normale Gebrauchsspuren). Nun schreibt mir der Käufer eine Nachricht, dass die DVD´s einen schwerwiegenden Mangel haben, da diese nach "Rauch" riechen. Laut dem Verkäufer hätte ich in der Auktion angeben müssen, dass die DVD´s aus einem Raucherhaushalt stammen, denn DVD´s die aus einem Raucherhaushalt stammen, können sich keineswegs in einem guten Zustand befinden. Der Herr besteht jetzt auf Teilerstattung des Kaufpreises (75%), ansonsten würde er mir die DVD´s zurücksenden und möchte DVD´s die sich in einem guten Zustand befinden, sprich nicht nach Rauch riechen.

      Die Frage hier ist jetzt folgende:

      Bin ich verpflichtet in einer Ebayauktion anzugeben, dass die Filme aus einem Raucherhaushalt stammen?
      Entspricht ein Artikel der nach Rauch riecht tatsächlich nicht dem Zustand "Gut"?

      Meiner Meinung nach schon denn Ebay besagt ja mit dem Zustand "Gut" folgendes:

      Gut: Artikel, der gebraucht wurde, sich aber in einem guten Zustand befindet. Die Hülle kann geringfügige Beschädigungen aufweisen, wie z.B. Gebrauchsspuren oder Risse, oder die Artikelverpackung weist Gebrauchsspuren, Kratzer oder Risse auf. Bei einer CD sind das Albumcover und der Einleger vorhanden. Die VHS- oder DVD-Hülle ist vorhanden. Die Anweisungen zum Videospiel sind vorhanden. Die CD/DVD springt nicht. Das VHS-Band zeigt keine verschwommenen/grießigen Bilder. Genauere Einzelheiten sowie eine Beschreibung eventueller Mängel entnehmen Sie bitte dem Angebot des Verkäufers

      Über ein paar Ratschläge wäre ich Dankbar.
    • Hanswurst87 schrieb:

      Der Herr besteht jetzt auf Teilerstattung des Kaufpreises (75%), ansonsten würde er mir die DVD´s zurücksenden und möchte DVD´s die sich in einem guten Zustand befinden, sprich nicht nach Rauch riechen.
      Das würde ich auch so sehen


      Hanswurst87 schrieb:

      Bin ich verpflichtet in einer Ebayauktion anzugeben, dass die Filme aus einem Raucherhaushalt stammen?
      Entspricht ein Artikel der nach Rauch riecht tatsächlich nicht dem Zustand "Gut"?
      Du bist nicht verpflichtet anzugeben, dass es ein Raucherhaushalt ist, aber stinkende Dinge sind mangelhaft. Und kalter Rauch stinkt sogar Rauchern.

      Und bei der reinen Belästigung bleibt es ja nicht, wenn du einmal ein Raucherzimmer gereinigt hast, weißt du vielleicht auch, dass sich der Niktotin wie eine Bedampfung auf alles legt und dabei auch um die Ecken kriecht.

      Da die Dvdhüllen ja nicht luftdicht versiegelt sind, ist je nach Geruchsintensität auch mit Qualitätseinbußen zu rechnen.
      Auch die Reinigung um der eigenen Sinneszellen wegen ist ein Aufwand, den man sich als Nichtraucher nicht zumuten möchte (es ist langwierig, schwierig, das Papier hat es bis in die Poren inhaliert und am Ende ist es höchstwahrscheinlich doch vergebens.

      Ich kann das nachvollziehen, gerade in einem neutral riechenden Nichtraucherhaushalt miefen Raucherutensilien wie alte Kneipe. Ein Fremdkörper.

      Das einfachste für dich, ist tatsächlich alles zurück abzuwickeln und dich für die Umstände die dieser arme Käufer mit dir hatte zu entschuldigen.

      Und wenn du meinst, es mache keinen Unterschied, ob der "Raucherhaushalt" dabei steht oder nicht, dann setze ihn doch bitte bei der erneuten Auktion ein - mal sehen, wie groß der Preisunterschied sein wird - das würde ich gern wissen - danach könnte man ja in einem neuen Fall den Schadensersatz berechnen, den man einem enttäuschten Käufer zumessen müsste, der nichts vom Rauchgeruch wusste.

      Nein, eigentlich ist das nicht vergleichbar, wer davon weiß und trotzdem bietet, der hat andere Interessen oder ist eh Raucher, wer einfach von dem, was er kaufen will geruchlich nicht erschlagen werden will, für den sind 75% (von was?) vielleicht angemessen, weil er in Wirklichkeit eh lieber ganz zurücktreten möchte, nur vielleicht bedenkt, dass dann der doppelte Versand auch noch oben drauf kommt. Also für den Vk noch nett mitgedacht.

      Ob du nun zurückabwickelst oder je 75 C je Euro zurückerstattest (die Kosten für den Versand hat dann der Käufer ja allein) hängt also von den jeweiligen Summen ab.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Nun, ich würde die DVDs zurücknehmen, dem Käufer das Porto zahlen und damit hat es sich.
      Eine nach Rauch riechende DVD wird durch eine Teilerstattung von 75% !!! nicht besser.
      Einen Anspruch auf nicht nach Rauch riechende DVDs hat er nicht, außer er hat vorher ausdrücklich abgeklärt, dass sie aus einem Nichtraucherhaushalt kommen.
      Noch gehört das in Deutschland nicht zu den erwähnenswerten Mängeln.
      Übrigens bin ich ein seit Jahren recht intoleranter Exraucher, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen.
      Entweder die DVDs sind, was ich suche, dann lüfte ich sie oder ich kann den Geruch nicht ertragen, dann gebe ich sie zurück, alles andere ist in meinen Augen Beutelschneiderei
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Einen Anspruch auf nicht nach Rauch riechende DVDs hat er nicht, außer er hat vorher ausdrücklich abgeklärt, dass sie aus einem Nichtraucherhaushalt kommen.
      Noch gehört das in Deutschland nicht zu den erwähnenswerten Mängeln.
      Das sehe ich anders.

      alles, was eine Immission absondert, die nichts mit dem Produkt selbst zu tun hat, sondert einen Mangel ab. Der Verkäufer allein ist dafür verantwortlich, alle Mängel zu benennen, die für die Abgabe eines Gebotes ( und ggf. dessen Höhe ) wichtig sind.

      Das ist die Überschrift zu "Mängeln" der Gesetzgeber kann nicht jeden möglichen Mangel vorhersehen und im BGB aufnehmen. Dito kann das ebay nicht. Daher gibt es solche Generalklauseln.
    • mijanne2007 schrieb:



      Einen Anspruch auf nicht nach Rauch riechende DVDs hat er nicht, außer er hat vorher ausdrücklich abgeklärt, dass sie aus einem Nichtraucherhaushalt kommen.
      Noch gehört das in Deutschland nicht zu den erwähnenswerten Mängeln.
      Dem würde ich auch nicht so ganz zustimmen. Wenn ich ein Produkt als "gut" kaufe, kann ich davon ausgehen, dass es die für dieses Produkt üblichen Eigenschaften aufweist. Ein starker Nikotingeruch ist jedoch keine übliche Eigenschaft einer DVD, ich würde hier durchaus einen Mangel unterstellen. Genauso wie bei einem Handy das streng nach Fisch riecht oder Legosteinen, die altes Frittenfett ausdünsten....
    • Nun, darüber kann man sicher trefflich streiten:

      frag-einen-anwalt.de/Ebay-Kaeu…es-Notebook---f34093.html

      dann dürfte auch keinerlei anderer Geruch, Essen, Parfum oder sonstiges irgendwo haften, dürfte für einen Normalbürger kaum einschätzbar oder einhaltbar sein


      Wobei ich auf dem Standpunkt stehe, wenn der Geruch so unerträglich ist, warum dann 75% Nachlaß?
      Rückgabe gegen Bezahlung der Portokosten okay, wie oben bereits erwähnt, der Geruch wird durch den Nachlaß nicht weniger.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • mijanne,

      das halte ich für problematisch denn:

      Diese Antwort ist vom 12.12.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.

      und im Antworttext: "Denn grundsätzlich können Sie als Verbraucher die gesetzliche Gewährleistung beschränken oder ganz ausschließen. Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte gehe ich davon aus, daß Sie von dieser Möglichkeit hier wirksam Gebrauch gemacht haben"


      halte ich für falsch. Nikotingeruch ist keine Frage der Gewährleistung, sondern ein Mangel..... und Mängel kann ein privater Verkäufer nicht ausschliessen.
    • Nun, die Frage ist, inwieweit bei einer DVD der Rauchgeruch ein Mangel ist.
      Abgesehen davon, dass der Raucher dies wahrscheinlich nicht einmal riecht.
      Aber mir stoßen die 75% auf. Das klingt mir nach Geldschneiderei und nicht nach unerträglichem Rauchgeruch.
      Ich persönlich würde auslüften und gut wäre es, sonst komplett gegen Kostenübernahme zurückgeben.

      Wobei es mich noch interessieren würde, wie viel Rauch die DVDs ausgesetzt waren
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    • Ich schließe mich Deiner Meinung nach Rückgabe gerne an.

      Was rein rechtlich den Kaufvertrag nicht beendet. ( Aber das ist eine andere Bausteille )

      Die CD könnte man z.B. abwaschen, die Hülle aus Plastik auch, Papiere wohl nicht.

      Ich habe letztens eine Grafiklieferung mit intensivem Nikotin-Rauchgeruch erhalten. Da die eine Grafik höchst selten ist, habe ich die komplette Lieferung in einen
      Beutel gepackt und Kaffeepulver zwischen die Seiten der Blätter gestreut. und in den ( trockenen ) Keller gelegt. Nach ca 4 Wochen war der Geruch zu über 90% weg. ( nein, es hat keine Verfärbung auf den Papieren gegeben )
    • Aber auch wenn es Geheimtipps zur Verbesserung gibt, so ist doch zur Zeit alles mit einer gravierenden Einschränkung der Gebrauchtüchtigkeit verbunden UND mit massivem Aufwand das zu ändern.

      Wenn das nun viele DVD für kleinen Preis waren, ist der Auwand in Relation dazu um so größer (für ein seltenes, wertvolles Sammlerstück wäre er relativ dann wieder kleiner)

      So könnte man auch neue Hüllen kaufen und mit neuen Covern (selbsterstellten) ausstatten, aber wieviele Stunden braucht das? Davon abgehen ist auch einfach der Wert gemindert. WENN es nicht so wäre, dann könnte der TE ja mal versuchen die DVD als "Raucher-DVD" anderweitig zu verkaufen.

      Aber in Sachen Wert und was deshalb die 75 % bedeuten sind wir ja eh nur am Spekulieren.
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    • "Wobei es mich noch interessieren würde, wie viel Rauch die DVDs ausgesetzt waren"

      Die DVD´s waren in einer Glasvitrine im Wohnzimmer die immer geschlossen ist. Geraucht wird lediglich in der Küche.

      Das Problem ist zur Zeit folgendes:

      Der Käufer möchte entweder die 75% vom Kaufpreis zurückerstattet oder besteht auf Erfüllung des Kaufvertrages (DVD´s die nicht nach Rauch riechen).

      Mir geht es hier in erster Linie nicht um die 75% vom Kaufbetrag, sondern eher darum, dass ich der Meinung bin, dass es sich hier um keinen Mangel handelt.
      Es wurde angegeben die DVD´s sind gebraucht und wenn nicht ausdrücklich im Angebot steht, dass es sich hier um keinen Nicht-Raucherhaushalt handelt, dann muss ich doch damit rechnen das dieser Fall eintreten kann. Und Falls mir das wichtig ist, dass die Filme aus keinem Raucherhaushalt stammen, dann kann man doch als Käufer auf vor Gebotsabgabe kurz Anfragen.

      Zumal ich es auch schon dreist finde, dass der Käufer von einem schwerwiegendem Mangel spricht da die DVD´s alle voll funktionsfähig sind. Ich habe mitlerweile den Eindruck, dass der Herr im Nachhinein einfach nur den Preis nach unten drücken möchte.
    • Also wenn die DVDs niemals direktem Rauch ausgesetzt waren, dann empfinde ich das Verhalten des Käufers als reinen Versuch, sich die DVDs für einen Minipreis anzueignen.
      Da in der Artikelbeschreibung wohl nicht stand, dass die DVDs nicht nach Rauch riechen dürfte das auch nicht Teil des Kaufvertrages sein.
      Ich würde dem Käufer anbieten, seine Kosten zu erstatten und auch das Rückporto zu tragen und die DVDs zurückzuschicken oder eben die DVDs für den Preis, für den er sie gekauft hat zu behalten.
      Auf weitere Diskussionen würde ich mich da nicht einlassen.
      75% vom Kaufpreis machen die DVDs nicht geruchsärmer.
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    • Ich habe dem Käufer nun den Vorschlag gemacht, dass er mir die DVD´s zusendet und ich ihm den Kaufpreis und ihm die Versandkosten erstatte.

      Darauf lässt er sich nicht ein.

      Er ist folgender Meinung:

      Es würde hier ein Kaufvertrag vorliegen und diesen muss ich erfüllen. Und entweder ich erstatte ihm die 75% des Kaufbetrages, oder ich schicke ihm DVD´s zu die nicht nach Rauch riechen und er schickt mir diese zurück ansonsten wird er sich die DVD´s privat kaufen wodurch deutlich höhere Kosten enstehen würden und diese müsste ich dann tragen.

      Komme mir von dem Herrn etwas veräppelt vor.
    • Der Kaufvertrag beinhaltet die Lieferung der gekauften DVDs, ob mit oder ohne Rauch dürfte nicht im Kaufvertrag stehen.

      Ich würde ihm obiges Angebot machen und wenn er nicht will, dann läßt er es.
      Er hat nicht ausdrücklich nach rauchfrei gefragt, es wurde nicht ausdrücklich als rauchfrei angeboten.

      Langsam wird es wirklich nur noch lächerlich.

      Wenn er sich die DVDs privat kauft ist das sein Problem, er hat die gekauften DVDs ja erhalten.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Also ich würde es als Mangel betrachten, wenn bei den DVDs 'Herrschaft des Feuers' oder 'Eragon' dabei gewesen wäre, und keine nach Rauch stinkt. Oder wenn bei 'König der Löwen' die Katzenhaare fehlen würden.



      Sehr geehrter Herr (Nichtraucher)

      Von meiner Seite aus sehe ich den Kaufvertrag als erfüllt an.
      Es steht Ihnen frei diesen, von Ihnen erwähnten Mangel rechtlich prüfen zu lassen.
      Jeden weiteren Versuch, den Verkaufspreis zu drücken, betrachte ich als den Versuch einer Nötigung und werde diesbezüglich Anzeige erstatten.
      Für den Fall, dass Sie von der Transaktion zurücktreten wollen, senden Sie mir die DVDs bitte vollständig und wie geliefert zurück.
      Ich setze voraus, dass die Kosten für die Rücksendung Sie tragen werden.
      Nach Eingang der zurückgesandten DVDs werde ich umgehend den Kaufpreis auf ihr Konto überweisen.
      Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Kontoverbindung mit.

      Hiermit verbleibe ich
      mit den besten Grüßen,
      Hanswurst87
      Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.
    • wat will er ?
      CD`s welche nicht nach Rauch riechen !
      sollte man vorher Fragen !
      ist er wirklich Nichtraucher ?
      geht bei 75% Nachlass der Geruch weg?
      unwahrscheinlich
      und zum Schluß
      Ebay-Kleinanzeigen sind Abholartikel
      prüfen vor ORT
      der Rest ist sein Problem
      was er auch wußte !
    • wat willst du?

      zapaul1 schrieb:

      Ebay-Kleinanzeigen sind Abholartikel
      Es war Ebay und Versand war angeboten.

      Und wie stark dürfen Dinge nach Fisch, RAuch oder Verwesung riechen, bis das von der verehrten Raucherschaft als Mangel gesehen wird? Aber ich frag trotzdem nicht vorher, ob die Pretiziosen vielleicht an einem Tatort-Haushalt oder in ner Fischkutter-kajüte lagen, denn Gestank gilt für mich als nicht normal und absolut bemerkenswert für eine AB. Das könnte notfalls auch in einem Zivilverfahren durch Vorlage der Duftproben belegt werden.

      Das ist natürlich Abwägungssache. Der Käufer scheint jedenfalls über seine Rechte bei einem verschwiegenen Mangel infomiert zu sein, ob man den Geruch nun als Mangel sehen möchte oder nicht.

      Wie stark der Duft wirklich ist, könnte der Verkäufer wissen, aber ich weiß aus Erfahrung, dass viele Raucher geruchsnervtechnisch echt nicht mehr viel auf die Reihe kriegen - insofern ist er vielleicht eher befangen.

      Ich würde es nicht auf Krawall mit dem Käufer anlegen. Auch wenn es nur um wenig geht, die Bewertung wird dafür sorgen, das Nichtraucher abgeschreckt werden, egal ob der Raucherhaushalt in die AB kommt oder nicht.

      Vielleicht findet der Käufer ja mal irgendwann hierher und gibt seine Sicht Sinneseindrücke dieser DVD wieder. Heutzutage googlen ja immer mehr von Ebay enttäuschte in ihren Fällen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Schwierig zu beantworten die Frage, inwiefern "Geruch" ein Mangel ist, und dann auch noch ein schwerwiegender, wie hier behauptet.
      Und welcher Art und wie stark darf denn der Geruch dann sein...


      Mir ist es schon oft passiert, dass ich Läden oder Supermarktabteilungen verlassen musste (insbesondere wenn im Textil- und Haushaltwarenbereich die Regale neu bestückt wurden), einfach weil es für mich unerträglich nach Chemie gestunken hat.
      Ist die neue Ware dann mit Mangel behaftet in solch einem Fall? Oder toleriert man dass, wenn man sich sowas in den Warenkob legt?


      Habe mal ne zeitlang für eine Firma gearbeitet die Matratzen verkaufte im größeren Stil. Einen Teil der Reklamationen betraf den Geruch bzw. Gestank der Matratzen. (Chemie). Eigentlich waren so weit ich erinnere alle Kunden der Reklamationen einverstanden, zunächst ca. 2 Wochen zu versuchen zu "entlüften".
      Klappte das nicht wurde umgetauscht.


      Nun, von "verrauchten" DVD bzw. Medien höre ich zum ersten Mal hier jetzt.
      Der Raum in dem die Medien waren wurde nicht "beraucht" und zudem standen sie in verschlossender Vitrine.
      Insofern kann man m.E. dem Verkäufer kein arglistiges Verschweigen eines Mangels (so es denn überhaupt einer ist) anlasten.


      Der Käufer als NR hat vllt. eine besonders empfindliche Nase. Das gibt es und ich kann das auch gut verstehen.
      Könnte aber auch sein, dass der Käufer in der Vergangenheit bereits auf diesem Wege der Reklamation schon Erfahrung im Aushandeln von Preisnachlässen gemacht hat. (Natürlich nur Spekulation, jedoch ist die Reaktion des K. schon auffällig, finde ich)


      75% Preisnachlass pauschal ohne irgendne Erklärung dazu?
      Das macht stuzig..
      Hätte er irgendwas dazu geschrieben in der Art "ich kauf mir neue Hüllen oder als Aufwandsentschädigung für´s Säubern/Abwischen".
      Nichts davon...


      Die Haupteigenschaft von DVD´s ist, Filme abzuspielen. Das tun sie und das wird nicht bemängelt.

      Die Wahrnehmung von Gerüchen und die empfundene Intensität ist sehr subjektiv.
      Mir wäre auch neu, dass Plastik und Metall von aussen einwirkende Gerüche dauerhaft abspeichern können.
      Einen leichten Ablagerungsfilm (Nikotin) müsste man abwischen können.


      Da ich auch den Eindruck habe, dass das Hauptziel des K ist, den Preis extrem zu drücken würde ich folgende alternativen Vorgehensweisen in Betracht ziehen:

      a. Anbieten die Kosten für den Kauf neuer Hüllen zu übernehmen (je nach Menge kosten die wohl zwischen 15 bis 30 Cent / Stück)
      b. Rückversand anbieten, alles sauber reinigen, neu verschicken
      c. Rücknahme, volle Kaufpreiserstattung inkl. Versandkosten
      c. Falls der K. stur bleibt, Aussitzen und Rote kassieren, die man mit Kommentar (dass Rücknahme, bzw. angemessene Teilerstattung angeboten wurde) beantworten kann;
      kann mir kaum vorstellen, dass die DVD zwecks Beweisbeschnupperung auf einem Richtertisch landen werden


      Jana