Handwerker-Betrug: "Firma" Oliver Karhausen bei ebay Kleinanzeigen

    • Mystique schrieb:

      Kurzes abschließendes Statement:
      Die Kontaktdaten den Anwalts habe ich bis übrigens bis heute nicht erhalten!

      Allerdings hatte ich im Mai Gelegenheit beide persönlich zu sehen. Die öffentliche Verhandlung habe ich mir angeschaut, die Plätze für die Zuschauer waren fast zu wenig. Schlussendlich wurde die gleiche Masche bei allen Geschädigten gefahren, Geld wurde vereinnahmt, Arbeiten nicht geleistet oder leere Versprechungen gemacht.
      Auch wenn es für die Justiz nur ein kleiner Fisch ist, für die Geschädigten bedeutete es in jedem Fall viel Ärger.
      Kann man nur hoffen, dass er keine Möglichkeiten mehr erhält so weiter zu machen.
      Nach der Gerichtsverhandlung zeigte sich Herr Karhausen uns gegenüber sehr freundlich, entschuldigte sich und bot uns an ,den Schaden zu begleichen. Er meldete sich sogar später noch einmal bei mir persönlich und wir machten einen Treffpunkt aus, um uns außergerichtlich zu einigen. Schade ist, dass es nie zu einem Treffen gekommen ist.
    • Hm, irgendwie verstehe ich nicht ganz. Gerade, WENN es einen weiteren Verhandlungstag gegeben hat, sollte es doch irgendeinen Mini-Bericht in einer örtlichen Tageszeitung geben? Auch diese kostenlosen Wochenblätter berichten oftmals von Verhandlungen.

      Als ich vor vielen Jahren bei ebay betrogen wurde, hatte ich das unglaubliche Glück, dass das Konto des Täters bereits von der Staatsanwaltschaft geschlossen worden war. Mein Geld wurde zurück überwiesen. Der Typ hatte in großem Stil betrogen und hat vor dem Auffliegen blitzartig seine große Lagerhalle geräumt. Ich fand einen Artikel in der Zeitung und passend dazu ein Foto der Lagerhalle mit den spärlichen Überresten.
      Der Betrüger wurde geschnappt und ein Jahr später war die Verhandlung. Auch darüber wurde berichtet und spätestens, als ich dieses Foto wiedersah, wusste ich, um wen es sich handelte.
      Es ging runter wie Öl, dass die Strafe Dreieinhalb Jahre betrug. Natürlich ohne Bewährung.
      Trotzdem bin ich so gut wie überzeugt, dass der weitermacht. Vielleicht vom Ausland aus. Sein Heimatland war der tiefe Süden...

      Also: Vielleicht mal googlen, ob es in eurem Fall nicht auch einen Zeitungs-Artikel über den Prozess-Ausgang gibt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sybille53 ()

    • Hallo, Herr Karhausen hatte einen guten Anwalt, der dem Richter glaubhaft machen konnte, dass er selbst verschiedene Arbeiten getätigt hat und er anschließend leider verhindert war und daher die Arbeiten nicht zu Ende führen konnte. Der Richter hat letztendlich aus Mangel an Beweisen einen Freispruch ausgesprochen. Zivilrechtlich ist er allerdings zumindest in einem Fall zu ca. 5000Euro Schadenersatz verurteilt worden (in einer anderen Verhandlung). Bei den anderen Geschädigten hat er bereits vor der strafrechtlichen Verhandlung Rückzahlungen getätigt. Bei uns hat er sich nach der Verhandlung entschuldigt und einen Ausgleich versprochen, den er aber nie getätigt hat.
    • Sybille53 schrieb:

      Freispruch mangels Beweise.
      Ist der sogenannte "Freispruch 2. Klasse": Das Gericht hat da oft durchaus Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Angeklagten, nur reichen die Beweise eben für eine Verurteilung nicht aus. Anders der "Freispruch 1. Klasse", nämlich der wegen erwiesener Unschuld, da kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass eine Täterschaft nicht vorliegt. War dann aber hier nicht der Fall.
    • Kurzes abschließendes Statement Mystique:

      Naja, der Betreiber wird schon wissen warum er den Server abwechselnd in Kuala Lumpur, in Rumämien und in Taka-Tuka-Land.... stehen hat.....
      Diese Seite scheint zwar der Ansicht zu sein die moralische Instanz für den Onlinehandel darzustellen.
      Allerdings bewegt sie sich mit ihren Methoden zweifellos in einem kriminellen Bereich in welchem sie die Gesetzeslücken einer nicht möglichen einheitlich globalen Regulierung missbraucht. Alleine der Umstand eines nicht vorhandenen Impressums, welches jede Seite dieser Art beinhaltet, die nichts zu verbergen hat, spricht Bände und es stellt schon eine besondere Form von Scheinheiligkeit dar wenn unter diesen Rahmenbedingungen in moralischer Weise agiert....
      Dies mit "feige" zu bezeichnen ist noch beschönigt dargestellt und nicht zuletzt aus der Tatsache heraus, dass es sich in Verbindung mit den hierbei illegitim veröffentlichten Daten zu zahlreichen Falschbeschuldigungen kommt sollte der feine Herr Webmaster vielleicht aus seinem Versteck hervorkommen und mut diesem eine direkte Kommunikation zu den einzelnen Sachverhalten führen zu können.
      Ein Zusammenschluss von Geschädigten wäre hierbei vielleicht förderlich um die Herausgabe der Identität dieses Betreibers aus dem als Standort gewählten exotischen Land juristisch durchzusetzen.
      Hilfeforen und Elemente zur Unterstützung von sicherem Onlinehandel ja.., aber bitte nicht auf einer derartigen, verwerflichen Grundlage....!

      Äußerst dubios, wenn ein Forenbetreiber der sich scheinbar die Online-Betrugsbekämpfung.- u. Prävention zur Lebensaufgabe gemacht hat und der sich ununterbrochen überheblich, besserwisserisch und rechthaberische präsentiert, es gegenteilig verabsäumt auf der eigenen Internetplattform ein einigermaßen rechtlich konformes Impressum anzuführen.
      Aber dieser Forenbetreiber hat sicherlich triftige Gründe warum er sich verstecken muss und aus dem Untergrund heraus agiert. Seine Handlanger die sich selbst gerne als „Redaktion“ sehen und sich auch so bezeichnen dürfte dieser unhaltbare Zustand nur unwesentlich stören, denn sonst würde man sich nicht stillschweigend damit abfinden.
      Doch selbst die dort zuhauf anwesenden „Berufs-Moralapostel“ die normalerweise bei jedem kleinsten Fehler in einer AGB oder Impressum sofort lautstark ihre Contenance verlieren, halten sich in diesem Fall vornehmlich zurück. Dem Motto der drei Affen verpflichtet, nichts sehen – nichts hören – nichts sagen!
      Warum allerdings immer wieder Hilfesuchende genau jener „Redaktion“ möglicherweise sogar strafrechtlich relevante Fälle (inclusive ihrer privaten Daten) zur „Überprüfung“ übergeben und dazu noch aufgefordert und ermuntert werden, ohne überhaupt zu wissen mit wem man es dort zu tun hat und sich nicht direkt an die dafür vorgesehenen kompetenten Stellen richten bleibt rätselhaft.

      Domain Name:AUKTIONSHILFE.INFO
      Created On:28-Jan-2003 10:46:48 UTC
      Last Updated On:16-Mar-2013 19:15:17 UTC
      Expiration Date:28-Jan-2014 10:46:48 UTC
      Sponsoring Registrar:Web Commerce Communications Limited dba WebNic.cc (R234-LRMS)
      Status:CLIENT DELETE PROHIBITED
      Status:CLIENT TRANSFER PROHIBITED
      Status:CLIENT UPDATE PROHIBITED
      Registrant ID:WN17405615T
      Registrant Name:Team CINIPAC WHOIS PROTECTION Team CINIPAC WHOIS PROTECTION
      Registrant Organization:CINIPAC IBC
      Registrant Street1:Unit No C-6-25 Centrio, Pantai Hillpark,
      Registrant Street2:No 1 Jalan Pantai Murni Pantai Hillpark
      Registrant Street3:
      Registrant City:Kuala Lumpur
      Registrant State/Province:Kuala Lumpur
      Registrant Postal Code:59200
      Registrant Country:MY
      Registrant Phone:+1.2024701095


      Das sagt ja alles zu diesem Forum

      Und übrigens gibt es keinen Freispruch zweiter Klasse,man sollte sich schon richtig schlau machen um auch schlau zu wirken

      Ich bitte jetzt dieses Forum meinen Namen hier zu entfernen ansonsten werde ich Anzeige erstatten gegen die Betreiber,die von meinem Anwalt bereits ermittelt werden.
    • gandalf schrieb:

      Ich bitte jetzt dieses Forum meinen Namen hier zu entfernen ansonsten werde ich Anzeige erstatten gegen die Betreiber,die von meinem Anwalt bereits ermittelt werden.

      Soll die deutsche Staatsanwaltschaft nun dem Donald Duck aus Amerika Konkurenz machen und die Weltpolizei spielen, indem sie wegen angeblicher Rechtsverstößen eines Seitenbetreibers aus Kuala Lumpur ermitteln soll?
      "Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Kopf fliegen, kannst du nicht ändern. Aber du kannst verhindern, dass sie Nester in deinen Haaren bauen" ( Aus China )
    • Werter Herr Karhausen,

      wie wäre es denn, Sie würden in Zukunft Ihre Kunden seriös bedienen, die Arbeiten sach- und fachgerecht ausführen und sie auch zur Zufriedenheit der Kunden beenden? Natürlich sollten Sie zu normalen Geschäftszeiten erreichbar sein, eine feste Anschrift besitzen, damit Kunden Sie nicht mit Hilfe der Polizei suchen lassen müssen. Sie gehen darauf gar nicht ein, scheinen also ihr Geschäftsgebaren für völlig normal zu halten. Hielten Sie sich an diese Vorschläge, würde weder von Kunden noch von den Mitgliedern dieses Forums ein Feuerchen unter ihrem Allerwertesten entfacht. Ihr Vater scheint ja auch nicht gerade ihr größter Fan zu sein. Vielleicht ändern Sie ihre guten Vorsätze für das neue Jahr entsprechend?

      Hochachtungsvoll
      pewebe
    • Herr Karhausen wenn Sie schon soviel Bockmist gebaut haben, dann kümmern Sie sich lieber gegenwärtig ihre begangenen Fehler aus der Vergangenheit zu bereinigen, als auf anderes zu zeigen um von sich abzulenken. Nur Sie stehen durch ihre letzte Handlung blöd da.

      Sie alleine haben durch ihr unprofessionelles Handeln als Gewerblicher den Verbraucher bzw. Ihren Kunden in eine missliche Lage gebracht.

      Achso, nachdem ich nochmal die Beiträge nachgelesen habe möchte ich nochmal auf Beitrag #49 eingehen:

      Sie wissen das Sie nach § 14 Umsatzsteuergesetz zum einen zur Austellung einer Rechnung verpflichtet sind, zum anderen ihren Kunden sogar in der Rechnung darauf hinweisen müssen das dieser eine Aufbewahrungspflicht von 2 Jahren dieser Rechnung hat, welches dann unter § 14b Umsatzsteuergesetz nachzulesen ist, ebenfalls sind Sie laut vorgenannten Paragrafen zur 10jährigen Aufbewahrungspflicht verpflichtet.

      Nur mal so eine Frage, war bei den Gerichtsterminen auch "Schwarzarbeit" thematisiert? Egal, die Steuerprüfung wird sicherlich noch über ein paar Ungereimtheiten stolpern.

      Sie wissen jetzt hoffentlich welche Pflichten Sie als "Gewerbetreibender" haben und welche Rechte Ihre Kunden!
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • schumiline schrieb:

      Herr Karhausen wenn Sie schon soviel Bockmist gebaut haben, dann kümmern Sie sich lieber gegenwärtig ihre begangenen Fehler aus der Vergangenheit zu bereinigen, als auf anderes zu zeigen um von sich abzulenken. Nur Sie stehen durch ihre letzte Handlung blöd da.

      Sie alleine haben durch ihr unprofessionelles Handeln als Gewerblicher den Verbraucher bzw. Ihren Kunden in eine missliche Lage gebracht.

      Achso, nachdem ich nochmal die Beiträge nachgelesen habe möchte ich nochmal auf Beitrag #49 eingehen:

      Sie wissen das Sie nach § 14 Umsatzsteuergesetz zum einen zur Austellung einer Rechnung verpflichtet sind, zum anderen ihren Kunden sogar in der Rechnung darauf hinweisen müssen das dieser eine Aufbewahrungspflicht von 2 Jahren dieser Rechnung hat, welches dann unter § 14b Umsatzsteuergesetz nachzulesen ist, ebenfalls sind Sie laut vorgenannten Paragrafen zur 10jährigen Aufbewahrungspflicht verpflichtet.

      Nur mal so eine Frage, war bei den Gerichtsterminen auch "Schwarzarbeit" thematisiert? Egal, die Steuerprüfung wird sicherlich noch über ein paar Ungereimtheiten stolpern.

      Sie wissen jetzt hoffentlich welche Pflichten Sie als "Gewerbetreibender" haben und welche Rechte Ihre Kunden!
      Nein gelernt hat er nicht ... sogar uns hat er geschädigt ... nur zu Dumm das er uns als seine Umzugsfirma reingelegt hat !!! Wir wissen zum Glück die Adresse!!
      Wir ist es bei Umzugs Firmen üblich Bezahlung nach Auftrags Ende... naja er sagte ja ich muss es der Versicherung geben dann iwan der Vermieter muss...

      Also wie gesagt lernen das ist für ihn ein Fremdwort ...
    • wie es bei Umzugs Firmen üblich ist Bezahlung nach Auftrags Ende... naja er sagte ja ich muss es der Versicherung geben dann iwan der Vermieter muss...usw .. aber wie schreibt er immer so schön er gibt alles an seinen Anwalt weiter.... oO ob der das bezahlt
    • Hier du Schlaukopf:
      Der sogenannte Freispruch zweiter Klasse ist ein Begriff, der insbesondere von Journalisten und teilweise von betroffenen Personen verwendet wird, um damit aus ihrer Sicht verbliebene Zweifel an der Schuldfrage bzw. eine unterbliebene vollständige Rehabilitation in den Gründen eines freisprechenden Urteils zum Ausdruck zu bringen.[4] Entsprechendes gilt für Verfahrenseinstellung ohne Urteil. Bekannte Beispiele für solche Freisprüche sind u. A. der Kachelmann-Prozess und das Wiederaufnahmeverfahren von Gustl Mollath.
      Es handelt sich jedoch nicht um einen juristischen Begriff. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen eines Urteils ist lediglich die Urteilsformel entscheidend. Die Urteilsgründe, die primär ein rechtsstaatliches Verfahren dokumentieren und die Überprüfbarkeit der Entscheidung in einer höheren Instanz ermöglichen sollen, können aus diesem Grunde auch regelmäßig nicht isoliert einer Überprüfung, z. B. durch eine Revision (Recht), zugeführt werden. Es besteht insofern nach herrschender Ansicht kein Anspruch auf die richtigen Urteilsgründe, wenn die Urteilsformel nicht beanstandet wird. Lediglich in seltenen Ausnahmefällen hat das Bundesverfassungsgericht es in der Vergangenheit für möglich erachtet, dass auch ein freisprechendes Urteil durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen kann.[5] :wallbash

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gandalf ()

    • Die Urteilsformel lautet: Der Angeklagte wird freigesprochen.[1] Bei Teilfreisprüchen folgt auf den Schuld- und Strafausspruch die Wendung: Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.[1] Floskeln wie „mangels Beweises“ gehören nicht in die Urteilsformel. In den Gründen des Urteils muss mitgeteilt werden, ob der Freispruch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen erfolgte