PayPal friert willkürlich Guthaben für bis zu 180 Tage ein

    • PayPal friert willkürlich Guthaben für bis zu 180 Tage ein

      Hallo liebes Auktionshilfe Forum,

      ich weiß das ihr solch ein Topic bereits öfters gesehen habt, jedoch denke ich hat jeder seinen eigenen Fall mit PayPal.

      Zur Vorgeschichte :

      Ich habe seit Ende 2015 ein Bankkonto bei der Fidorbank und dieses direkt mit meinem PayPal / eBay Konto verknüpft.
      Seitdem Verkaufe ich regelmässig (gewerblich) Artikel bei eBay und habe über 200 Positive Bewertungen (Keine Negative/Neutrale).

      Es gab nie Probleme die Kunden waren Zufrieden und alles lief ohne Probleme ab.
      Wenn PayPal Dokumente angefordert hat wurden diese so schnell wie möglich nachgereicht.

      Mitte Februar hatte ich eine E-Mail von PayPal erhalten das sie mir aufgrund des Hohen Risikos den Vertrag Kündigen und mein Guthaben was aufdem PayPal Konto ist einfrieren werden bis zu 180 Tagen.

      Ich sollte einen haufen Unterlagen nachreichen z.B :
      - Amtliche Dokumente
      - Rechnungen der Händler von dennen ich meine Ware beziehe
      - Strom / Wasser / Gas abrechnungen etc etc etc.
      Eine wirklich lange Liste.
      Natürlich wurden alle Unterlagen eingereicht da mein komplettes Verdientes Geld der letzen 4 Monate aufdem Konto lag.

      Ich hatte am Anfang eine Automatisierte Nachricht erhalten das nun alle 30 Tage eine Überprüfung stattfinden wird in der beschlossen wird ob ein Anteil des Geldes ausgezahlt werden kann.

      Bis heute kam keine Antwort von PayPal auf meine Zahlreichen Nachrichten per E-Mail oder es waren die standart Texte das man doch Hilfe per telefon oder die Homepage bekommt.

      Die Anrufe bei PayPal haben mich auch nicht weiter gebracht.
      Entweder wurde man immer wieder weitergeleitet und hat keine Infos erhalten und hingehalten oder es wurde gleich gesagt das man nichts machen kann.


      Ich stehe aufdem Schlauch und weis einfach nicht weiter. Ich muss Rechnungen zahlen was mir durch diesen Vorfall nicht möglich ist und die Verkaufszahlen fallen nach Unten ohne PayPal.

      Hat jemand ebenfalls diesen gang durch die Hölle durch und hat es geschafft vor der Frist an das Geld zukommen ?

      Ich hoffe auf schnelle Rückmeldung
    • Also die Geschäftsbeziehung wurde von Paypal sowieso gekündigt. Von daher ist es egal, was Du jetzt machst, kündigen können sie dich eh nicht mehr.

      Wie hart magst Du denn?

      Kuschelweich: Du schreibst Paypal eine Mail, in der Du dein Problem nochmal schilderst und mit der Du sie zur unverzüglichen Herausgabe deines Guthabens aufforderst. Diese Mail schickst Du per CC auch an direction@cssf.lu. Danach rufst Du bei Paypal an, verweist darauf, dass Du diese Mail nicht nur an Paypal sondern auch an die CSSF geschickt hast.

      Weniger kuschelig: Du beantragst einen Mahnbescheid und sendest gleichzeitig eine Beschwerde an die CSSF. Die geht CC auch an Paypal.

      Unkuschelig: wie "weniger kuschelig", gleichzeitig erstattest Du Strafanzeige gegen Paypal wegen aller in Frage kommenden Eigentums- und Vermögensdelikten. Namentlich kommen da in Frage: Betrug und Untreue.

      Brutal: Du beauftragst einen Anwalt damit, unkuschelig zu werden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Variante "Weniger kuschelig": Mahnbescheid ist rausgeschmissenes Geld, da PP zurückweisen wird. Danach müsstest du klagen, aber das dauert mehr als 180 Tage.

      Einen Betrug führt PP imho nicht durch, ggf. Unterschlagung... zivilrechtlich in Richtung Schadensersatz dagegen vorzugehen wäre vielleicht eine Maßnahme. Der Schaden kann ja immens sein, wenn Geschäftsbeziehungen in die Brüche gehen, weil man seine Rechnungen nicht bezahlen kann - aber das muss nachgewiesen werden.

      Und der Richter muss natürlich auch der Auffassung sein, dass PP unberechtigt gehandelt hat, steht doch in der AGB

      PayPal schrieb:


      10.2 Maßnahmen von PayPal
      Falls für uns der begründete Verdacht besteht, dass Sie gegen eines der Verbote in Ziffer 9 verstoßen haben, dürfen wir Maßnahmen einleiten, die PayPal, einen betroffenen Nutzer, Dritte oder Sie selbst vor der in 10.1 genannten Haftung schützen. Wir können unter anderem folgende Maßnahmen treffen:
      1. Ihr Recht, das Zahlungsinstrument oder das PayPal-Konto zu nutzen, ausschließen, aussetzen oder einschränken. Dies kann für das gesamte PayPal-Konto oder für einzelne Zahlungsvorgänge gelten. Beispielsweise können wir die Nutzung einer Ihrer Zahlungsquellen beschränken oder die Möglichkeit, Geld zu senden, Abhebungen vorzunehmen oder Zahlungsquellen zu entfernen. Grundsätzlich informieren wir Sie über solche Maßnahmen im Voraus. Wir können Ihr Recht, das Zahlungsinstrument bzw. Ihr PayPal-Konto zu nutzen, aber auch ohne vorherige Mitteilung ausschließen, aussetzen oder einschränken, wenn wir dies zum Beispiel aus Sicherheitsgründen für notwendig halten oder Sie diese Nutzungsbedingungen verletzt haben.
      2. Ihr PayPal-Konto sperren und/oder Guthaben auf Ihrem Reservekonto einbehalten (dies gilt, ohne Beschränkungen darauf, für mehr als 180 Tage, soweit dies von PayPal benötigt wird und soweit das Recht nach Ziffer 10.2 aus einer verbotenen Aktivität gemäß Ziffer 9.1 ag herrührt).

      Gab es denn Unregelmäßigkeiten?
    • Saeschau schrieb:

      Und der Richter muss natürlich auch der Auffassung sein, dass PP unberechtigt gehandelt hat, steht doch in der AGB

      Ja, steht da. Anders KWG. Also Vorsatz, Unterdrückung von Tatsachen, Erlangung von Vermögensvorteilen.

      Daher schrieb ich ja "wegen aller in Frage kommenden Eigentums- und Vermögensdelikten". Das ist hinreichend indifferent, dass sich der Staatsanwalt damit selber beschäftigen muss.

      Wobei ich in dem Fall die kuschwelweiche Methode als erstes versuchen würde. Paypal kann vieles ab, aber eine Beschwerde bei der CSSF nehmen sie schon ernst. Da geht es nämlich im Zweifel um den Fortbestand ihrer Banklizenz. Ein Paypal ohne Banklizenz kann alles mögliche machen. Runkelrüben roden, Fritten rot-weiss servieren, an vergnügungsrelevanten Weichteilen spielen aber keine Zahlungsdienstleistungen mehr anbieten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Leute,

      Vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten.

      Ich werde erstmal die kuschel weiche Methode ausprobieren und PayPal eine Mail zukommen lassen wie dem CSSF. Natürlich per Telefon nochmal durchgeben das die Nachricht raus ist.

      Meine Frage ist nun was bedeutet CC ? Ich bin leider nicht sonderlich der Fachmann vom Dienste.

      MfG
    • http://www.t-online.de/ratgeber/technik/internet/id_65642652/cc-und-bcc-e-mail-so-nutzen-sie-die-funktion-richtig.html schrieb:

      Wer E-Mails an mehrere Empfänger gleichzeitig schreiben möchte, wird sicher die Funktionen CC und BCC schon kennen. Doch was hat es genau mit den beiden Funktionen auf sich, und worauf ist bei der Anwendung zu achten?CC: Empfänger der E-Mail sind für alle sichtbar

      Die CC Funktion nutzen Sie am besten, wenn Sie Rundmails mit gleichem Inhalt an eine Gruppe senden, deren Mitglieder sich untereinander kennen und die Weitergabe der E-Mail-Adressen deshalb kein Problem darstellt. CC steht für „carbon copy“ und bedeutet, dass jeder Empfänger die Mailadressen aller weiteren Empfänger sehen und bei Bedarf für eigene Zwecke verwenden kann.
      in diesem Fall bedeutet es, dass PAYPAL sehen SOLL, an wen die Nachricht noch geht und deshalb die Mail gleichzeitig an beide gehen MUSS

      (wenn du nicht willst, dass der erste Empfänger sieht, dass du die Mail auch noch jemand anderem zur Kenntnis gibst, dann setzt du den zweiten Empfänger auf BCC - umgangssprachlich: Blindkopie)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • AM93 schrieb:

      Weiß jemand wa sich noch tun könnte ?

      Zwei Optionen.

      1.) Gar nichts

      2.) Mahnbescheid und Strafanzeige wegen Untreue.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Leute,

      ich wollte euch nochmal aufdem laufenden halten.

      Die CSSF hat sich bei mir gemeldet.
      Ich habe eine Kontaktemail Adresse erhalten (PayPal) an die ich eine PDF Datei der CSSF senden soll.

      Sollte es nach 30 Tagen keine Lösung geben besteht die möglichkeit auf ein Gerichtliches Verfahren.

      MfG
    • Hallo Leute,

      ich möchte mich heute ein letzes mal bei euch mit einer Super Nachricht helfen. Für alle die das Selbe Problem haben/hatten wie euch macht weiter Druck. PayPal hat mein Geld frreigegeben.

      Hier eine Kopie der Mail :

      Betrifft: Ihre Anfrage an PayPal
      Unsere Bearbeitungsnummer: 2xxxxxxx
      Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
      vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal in Bezug auf das Guthaben auf Ihrem PayPal Konto.
      Sie baten uns Ihr PayPal-Konto in Bezug auf die Freigabe des Guthabens erneut zu prüfen.
      Nach erneuter Prüfung Ihres PayPal Kontos mit der registrierten E-Mail Adresse xxxxxxxxx bleiben wir bei der Entscheidung die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen zu beenden. Dies ist eine geschäftliche Entscheidung von Seiten PayPal anhand des Punktes 10 der PayPal-Nutzungsbedingungen und basiert auf dem bestehenden Risiko.
      Sie sind jedoch nun in der Lage das bestehende Guthaben auf Ihr registriertes Bankkonto abzubuchen.
      Wir bitten in diesem Fall zu beachten, dass PayPal ein bestehendes Guthaben, solange wie dies vernünftigerweise notwendig ist, einbehalten kann, um sich gegen ein Haftungsrisiko zu schützen. Solch ein Risiko kann z. B. durch Kreditkartenrückbuchungen, Käuferschutzanträge und Konflikte oder Insolvenzen bestehen.
      Auch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie weiterhin für sämtliche eventuelle Forderungen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrem PayPal Konto und Ihren Transaktionen haften, nachdem Ihr Guthaben abgebucht wurde.
      Für entstandene Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir in Einklang mit unseren Nutzungsbedingungen handeln, welche Sie am 19.11.2015 mit der Eröffnung des PayPal-Kontos akzeptiert haben.
      Diese Nutzungsbedingungen stellen einen Vertrag dar zwischen Ihnen und
      PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
      22-24 Boulevard Royal
      L-2449 Luxemburg
      Die in diesem Fall zutreffenden Punkte der PayPal Nutzungsbedingungen, welche Sie zu jederzeit erneut unter „AGB” auf der PayPal-Webseite www.paypal.de einsehen können, sind
      1. Ihre Haftung - Unsere Maßnahmen
      Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.
      Sollten Sie mit dieser abschließenden Stellungnahme von PayPal nicht einverstanden sein, können Sie sich an folgende Stellen wenden um eine offizielle Beschwerde gegen PayPal vorzubringen:
      - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland - Kiel
      Andreas-Gayk-Str. 15
      D - 24103 Kiel
      - Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
      110, Route d’Arlon
      L-2991 Luxembourg
      Mit freundlichen Grüßen
      xxxxxxxxxxx
      CEO, PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie, S.C.A.
      SVP, GM EMEA
      Copyright © 1999-2016 PayPal. Alle Rechte vorbehalten. PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. Société en Commandite par Actions. Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449, Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349
    • Danke für die Rückmeldung. Dass sie die Kündigung beibehalten hatte ich ja wohl schon geschrieben. Denn das war ja bereits im Vorfeld passiert und das darf Paypal natürlich. Aber wenigstens hast Du dein Geld bekommen.

      Dass das so schnell funktioniert hat, lag an der Beschwerde bei der CSSF. Kann ich nur jedem empfehlen. O-Ton eines Mitarbeiters (Abteilungsleiter-Ebene) bei der CSSF: "Paypal hat eine Banklizenz. Die kann ich aber genau so schnell widerrufen, wie sie erteilt wurde." Die Beschwerde bei der CSSF ist also ein sehr hartes Druckmittel. Diese Beschwerden werden von der CSSF üblicherweise alle zwei bis vier Wochen mit Paypal besprochen. Und "einfrieren" oder auch zurückbuchen geht nach Ansicht der CSSF gar nicht und ist bei anhaltender Bockbeinigkleit von Paypal atsächlich ein Grund, die Banklizenz zu widerrufen. Das Problem ist nur, dass viel zu wenige Beschwerden über Paypal bei der CSSF eingehen. Die meisten, denen das passiert, nehmen das Verhalten von Paypal als gegeben hin. Steht schliesslich in den AGB.

      Würde sich jeder VK, der bei ebay einen Käuferschutzfall "erlebt", bei der CSSF über das eingefrorene Guthaben beschweren, wäre das Thema Käuferschutz vermutlich recht schnell gegessen.

      Wärst Du nicht schon gekündigt gewesen, hätte PP "lediglich" den Betrag freigegeben und in deinem Account einen Vermerk gesetzt, dass bei dir nichts mehr eingefroren werden darf. Ich kenne einige VK, bei denen nach einer solchen Beschwerde genau das der Fall ist. Den Vermerk sieht man zwar nicht, aber man bemerkt ihn, wenn bei ebay ein Fall eröffnet wird.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Danke für die Rückmeldung. Dass sie die Kündigung beibehalten hatte ich ja wohl schon geschrieben. Denn das war ja bereits im Vorfeld passiert und das darf Paypal natürlich. Aber wenigstens hast Du dein Geld bekommen.

      Dass das so schnell funktioniert hat, lag an der Beschwerde bei der CSSF. Kann ich nur jedem empfehlen. O-Ton eines Mitarbeiters (Abteilungsleiter-Ebene) bei der CSSF: "Paypal hat eine Banklizenz. Die kann ich aber genau so schnell widerrufen, wie sie erteilt wurde." Die Beschwerde bei der CSSF ist also ein sehr hartes Druckmittel. Diese Beschwerden werden von der CSSF üblicherweise alle zwei bis vier Wochen mit Paypal besprochen. Und "einfrieren" oder auch zurückbuchen geht nach Ansicht der CSSF gar nicht und ist bei anhaltender Bockbeinigkleit von Paypal atsächlich ein Grund, die Banklizenz zu widerrufen. Das Problem ist nur, dass viel zu wenige Beschwerden über Paypal bei der CSSF eingehen. Die meisten, denen das passiert, nehmen das Verhalten von Paypal als gegeben hin. Steht schliesslich in den AGB.

      Würde sich jeder VK, der bei ebay einen Käuferschutzfall "erlebt", bei der CSSF über das eingefrorene Guthaben beschweren, wäre das Thema Käuferschutz vermutlich recht schnell gegessen.

      Wärst Du nicht schon gekündigt gewesen, hätte PP "lediglich" den Betrag freigegeben und in deinem Account einen Vermerk gesetzt, dass bei dir nichts mehr eingefroren werden darf. Ich kenne einige VK, bei denen nach einer solchen Beschwerde genau das der Fall ist. Den Vermerk sieht man zwar nicht, aber man bemerkt ihn, wenn bei ebay ein Fall eröffnet wird.

      Das Spiel mit dem Einfrieren vonn Konten macht PayPal glaube auch seit Beginn an.
      Mein früherer Lebensgefährte hatte von ca. 10 Jahren ein ähnliches Problem mit dem Verein.
      180 Tage sperre ohne Begründung und nach vielen Mails und Unterlagen wurde das Geld wieder freigegeben.

      Der Firmensitz inn Luxemburg ist aus meiner Sicht wirklich ein Problem.
      Die Firma könnte mit den eingefrorenenn Kundengeldern einfach an der Börse spekulieren oder was auch immer. Ich denke soetwas in die Richtung werden die auch damit machen.
      In Luxemburg gilt dies nicht als Veruntreung sondern ist laut derenn Gesetzeslage legal.

      Ich finde es eine Sauerei das ein solch augenscheinlich unnseriöses Unternehmen eine beinah Monopolstellung inne hat und nicht einmal nach deutschem Gesetz arbeitet.
      Man ist ja heutzutage quasi gezwungen ein Konto dort zu haben. Selbst wenn man kein eBay nutzt.
    • Michelle schrieb:

      Der Firmensitz inn Luxemburg ist aus meiner Sicht wirklich ein Problem.

      Nö, überhaupt nicht. Wenn Du als Verbraucher, egal wegen was, gegen Paypal klagen musst, dann ist der Gerichtsstand das für deinen Wohnsitz zuständige Amts- oder Landgericht.

      Wenn Du als Unternehmer gegen Paypal klagen musst, ist für alle Klagen aus unerlaubter Handlung (also insbesondere für diese Kontofrostungen) der Gerichtsstand das für deinen Geschäftssitz zuständige Amts- oder Landgericht, für Klagen, die sich auf etwas beziehen, das sich internetweit auswirkt auch jedes andere Gericht in Deutschland. Wobei das eher ebay betrifft, wenn die mal wieder vom Löschwahn betroffen sind. Und ja, auch eine Klage wegen ungerechtfertigten Mängeln, falschen Verkäuferstandards etc ist wahlfrei (fliegender Gerichtsstand) in Deutschland zu führen.


      Michelle schrieb:

      Man ist ja heutzutage quasi gezwungen ein Konto dort zu haben. Selbst wenn man kein eBay nutzt.

      Tschuldige, aber diese Aussage ist Kappes. Ich habe keinen Paypal-Account. Und ich bin bei ebay nicht nur als Käufer aktiv sondern auch als Verkäufer mit Top-Bewertung und Powerseller. Allerdings stört mich der PP-Zwang für ebay-Shops auch. Aber nur ein bisschen. Wenn er mich mal zu sehr stört, klage ich ihn weg.

      Paypal ist ungefähr so nötig wie eine zweite Schwiegermutter. Und da ist schon die erste hyperfluid.

      Deinen Käuferschutz - falls Du den meinst - kannst Du dir übrigens gepflegt in die Haare schmieren. Bei einem normalen Verkäufer (also kein Betrüger) hilft er dir nicht, weil ein GVK sowieso weiss, dass er für unversicherten Versand haftet und ein PVK klagt dir den von PP an dich zurückgeschubsten Betrag ganz locker einfach wieder aus dem Geldbeutel.

      Gegen einen Betrüger hilft dagegen eine ganz einfache Methode: nicht gierig sein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.