Hat ein Landesgesetz auf eine Person Wirkung, die in einem anderen Bundesland wohnt?

    • Ja, der "Gebührenbescheid" war vielleicht in der Sache und in seiner Höhe unbegründet. Dies kann ich leider nicht näher beschreiben, da ich ihn nicht gesehen habe. Die Nichte des Verstorbenen hat den geforderten Betrag von 300€ gezahlt, ohne den Bescheid zu überprüfen.

      @ Stubi, ah, hast Deinen Beitrag geändert. Der Föderalismus hat auf jeden Fall etwas mit der Anwendung von Ländergesetzen außerhalb ihres eigentlichen Anwendungsberechs zu tun. Deshalb streiche ich mal meinen nächsten Absatz hier.

      Die Abweichungsgesetzgebung regelt (soll regeln) die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung der Länder gegenüber der Gesetzgebung des Bundes. Ein kompliziertes Rechtsthema für sich. Trifft hier aber nicht zu, denn die Bestattungsgesetze liegen in der auschließlichen Gesetzgebung der Länder.

      Bitter an der ganzen Anelegenheit ist, daß die Nichte den Onkel zu Lebzeiten nur äußerst selten gesehen hat und eigentlich auch gar keinen großen Wert darauf gelegt hatte ihn zu sehen. Aber wie das mit Verwandtschaft so ist ... man kann ihr nicht immer aus dem Weg gehen ...

      Die anderen 2 Nichten und 2 Neffen aus Hessen waren den nächsten Angehörigen nicht per Namen und Adresse bekannt. So wurden sie von der Forderung der Behörde verschont. Wie bereits oben erwähnt, konnte die Behörde nur von den nächsten ziemlich mittellosen Verwandten die Daten erhalten haben.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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    • Laut BSG hätte sie nicht zahlen müssen:

      Nach Ansicht des BSG ist die Stufenfolge in der Weise aufzufassen, dass der zunächst zur Kostentragung Verpflichtete die weiteren Angehörigen auch dann ausschließt, wenn er zur Zahlung nicht in der Lage ist. Damit bleibt es nicht selten bei der Kostenübernahme durch das Sozialamt.
      Bundessozialgericht (Urteil vom 29.9.2009, B 8 SO 23/08)

      bereits oben zitiert
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Wenn sie schon gezahlt hat, könnte man höchstens noch nachträglich anfechten, entweder nach dieser BSG-begründung, oder ahilfsweise mit der Begründung, dass der Betrag entsprechend der gleichrangigen Verwandten aufgeteilt werden müsste!?

      Wär das nicht eine Frage für die oben von mir verlinkte, darauf spezialierte Anwältin - zum Beispiel? ;) Gefühlt ungerecht behandelt worden zu sein (auch noch mit Verpetzen durch die Verwandtschaft! X( ) hilft ja allein auch noch nicht weiter.

      Warum haben die nichtzahlenden Erbschaftsverweigerer 1. oder 2. Grades(?) denn überhaupt noch einen (?) weiteren Verwandten genannt, wenn sie doch schon aus der Sache raus waren? Oder sind die vielleicht doch noch nicht aus der Sache raus? Man weiß es nicht.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"