lato-trading
feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…dback&userid=lato-trading
cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…s=200&userid=lato-trading
Rechtliche Informationen des Verkäufers
LATO Trading
Geschäftsführer: Roman Lato
Laascher Str. 53
19306 Neustadt-Glewe
Telefon: 0176-43337283
Fax: 0385-67699026
E-Mail: latotrading@gmail.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 301362440
IBAN: DE63440100460248279462
BIC: PBNKDEFF
Postbank Dortmund
KTO: 248279462
BLZ: 44010046
Käufer, die bisher noch auf ihre nichtgelieferte Ware warten, sollten sich keine größeren Hoffnungen machen. Die noch vereinzelt eingehenden positiven Bewertungen beziehen sich alle auf Käufe von Anfang April.
Ware, die bis ca 10.04.2016 verkauft wurde, hat der Account noch geliefert.
Danach wurde Paypal-Zahlung nicht mehr angeboten, einzige Zahlungsmöglichkeit war jetzt "Überweisung". Die seitdem verkaufte Ware wird offensichtlich nicht mehr versendet.
Der Schaden dürfte bei über 100.000 EUR liegen.
Ob es sich hierbei um einen geplanten, gut vorbereiteten Betrugsfall handelt oder der Verkäufer insolvent ist, ist bisher völlig unklar.
Bisher bekannte Tatsachen:
1.) Die Festkauf-Preise waren absurd niedrig, sie lagen weit unter den Preisen anderer gewerblicher Händler. Soetwas kann kein Verkäufer lange durchhalten.
2.) An der angegebenen Adresse gibt es, außer den Verkäufen bei eBay, keinerlei Hinweise im Net auf einen "Roman Lato" oder einen Gewerbebetrieb namens "LATO Trading"
3.) Laut Bewertungsprofil konnte allerdings ein zurückgesendetes Paket dort wohl zugestellt werden, es kam jedenfalls nicht zurück ( das Geld allerdings auch nicht...)
4.) Wohl am 15.05.2016 hat eBay ( vermutlich aufgrund der gehäuft eingehenden negativen Bewertungen ) dem Account lato-trading weitere Verkäufe offenbar untersagt
Wie es aussieht, wird hier keine Ware mehr kommen.
Für die nicht belieferten Käufer gilt:
1.) Speichere Dir Deine Auktion / Angebot sofort ab und drucke sie auch aus.
Sobald eBay den Account vollständig sperrt, sind die Angebote nicht mehr aufrufbar. Danach hast Du nur noch Zugriff auf die auf Deiner Festplatte gespeicherten Daten.
2.) Falls Du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht.
Mit einer Lieferung ist hier nicht mehr zu rechnen. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, schicke dem Verkäufer über eBay oder per Mail einen Widerruf Deines Kaufes und kaufe die Ware im stationären Handel, da bekommst Du sie sofort ausgehändigt.
3.) Gib bitte einen Ergänzungskommentar zu Deiner Bewertung ab
Benutze dazu folgenden Link: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ReviewFeedbackLeft
Jetzt kannst Du eine zweite Zeile schreiben zu Deiner Bewertung. Kopiere dort bitte folgende Zeile hinein:
Weitere Käufer bitte dringend hier melden: ==> www.tinyurl.com/lato-trading
Der Link von tinyurl führt direkt in diese Diskussion, so finden alle Käufer hierher.
4.) Falls Du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl noch etwas zu retten.
Auch wenn das Geld sofort bei Dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu 24 Stunden liegen, in denen Deine Bank das evtl noch stoppen kann. Daher solltest Du sofort zu Deiner Bank flitzen und bitten, sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt buchstäblich jede Sekunde !! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und außerdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.
Lass' Dich nicht abwimmeln, bestehe darauf, daß Deine Bank es wenigstens versucht !
Betone dabei, daß Du nicht von einer Rückbuchung oä redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied. Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca in jedem 3. bis 4. Fall.
5.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.
Tips und Hinweise dazu findest Du unter diesem Link: archive.today/eJ60v
Drucke Dir unbedingt auch den ersten Beitag dieser Diskussion inklusive der Verkaufslisten aus und füge sie Deiner Anzeige hinzu. Die Polizei erkennt dann schneller, daß es sich bei Dir nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um einen ziemlich großen Schadensfall in vermutlich 6stelliger Höhe.
"Sammelklagen" gibt es in Deutschland nicht 
1.) Die Strafanzeige bei der Polizei muss jeder auf dem örtlichen Revier für seinen eigenen Fall erstatten. Sie wird dann vom Revier an Deinem Wohnort an den Wohnort des Verkäufers weitergeleitet und dort "sammeln" sich die eingehenden Anzeigen aus ganz Deutschland ganz automatisch auf dem Tisch eines einzigen Sachbearbeiters, der den Fall dann zentral bearbeitet.
2.) Auch zivilrechtlich ( um das Geld zurückzufordern ) muss jeder Geschädigte für sich selbst aktiv werden, es können sich nicht mehrere Betroffene einen Anwalt "teilen" oder was immer sich die Leute unter einer "Sammelklage" vorstellen. Soetwas gibt es nur in den USA.
Um festzustellen, ob es den Verkäufer an der angegebenen Adresse gibt, sende zunächst einen Widerruf mit konkreter Fristsetzung zur Rückzahlung per Einschreiben.
Sofern das Einschreiben zugestellt werden kann, ist ein weiteres Vorgehen gegen den Verkäufer auf dem zivilen Rechtsweg zumindest theoretisch möglich. Siehe auch
allgemeine Hinweise zum zivilen Mahnverfahren
Online-Mahnantrag zum ausdrucken auf Papier und versenden ans zuständige Amtsgericht
Abläufe des zivilen Mahnverfahrens
Die Wahrscheinlichkeit, von dem Geld noch etwas wiederzusehen, ist insgesamt relativ gering. Einen Anwalt sollte daher gleich am Anfang nur einschalten, wer eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat, die bereits vorher die Übernahme des Falles auch zugesagt hat. Solange keine Klage bei Gericht eingereicht werden muss, sondern das Ganze noch auf dem Niveau des Mahnbescheides läuft, kann jeder Geschädigte die nötigen Schritte selbst unternehmen und wenigstens die Anwaltskosten sparen.
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Rechtliche Informationen des Verkäufers
LATO Trading
Geschäftsführer: Roman Lato
Laascher Str. 53
19306 Neustadt-Glewe
Telefon: 0176-43337283
Fax: 0385-67699026
E-Mail: latotrading@gmail.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 301362440
IBAN: DE63440100460248279462
BIC: PBNKDEFF
Postbank Dortmund
KTO: 248279462
BLZ: 44010046
Käufer, die bisher noch auf ihre nichtgelieferte Ware warten, sollten sich keine größeren Hoffnungen machen. Die noch vereinzelt eingehenden positiven Bewertungen beziehen sich alle auf Käufe von Anfang April.
Ware, die bis ca 10.04.2016 verkauft wurde, hat der Account noch geliefert.
Danach wurde Paypal-Zahlung nicht mehr angeboten, einzige Zahlungsmöglichkeit war jetzt "Überweisung". Die seitdem verkaufte Ware wird offensichtlich nicht mehr versendet.
Der Schaden dürfte bei über 100.000 EUR liegen.
Ob es sich hierbei um einen geplanten, gut vorbereiteten Betrugsfall handelt oder der Verkäufer insolvent ist, ist bisher völlig unklar.
Bisher bekannte Tatsachen:
1.) Die Festkauf-Preise waren absurd niedrig, sie lagen weit unter den Preisen anderer gewerblicher Händler. Soetwas kann kein Verkäufer lange durchhalten.
2.) An der angegebenen Adresse gibt es, außer den Verkäufen bei eBay, keinerlei Hinweise im Net auf einen "Roman Lato" oder einen Gewerbebetrieb namens "LATO Trading"
3.) Laut Bewertungsprofil konnte allerdings ein zurückgesendetes Paket dort wohl zugestellt werden, es kam jedenfalls nicht zurück ( das Geld allerdings auch nicht...)
4.) Wohl am 15.05.2016 hat eBay ( vermutlich aufgrund der gehäuft eingehenden negativen Bewertungen ) dem Account lato-trading weitere Verkäufe offenbar untersagt
Wie es aussieht, wird hier keine Ware mehr kommen.
Für die nicht belieferten Käufer gilt:
1.) Speichere Dir Deine Auktion / Angebot sofort ab und drucke sie auch aus.
Sobald eBay den Account vollständig sperrt, sind die Angebote nicht mehr aufrufbar. Danach hast Du nur noch Zugriff auf die auf Deiner Festplatte gespeicherten Daten.
2.) Falls Du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht.
Mit einer Lieferung ist hier nicht mehr zu rechnen. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, schicke dem Verkäufer über eBay oder per Mail einen Widerruf Deines Kaufes und kaufe die Ware im stationären Handel, da bekommst Du sie sofort ausgehändigt.
3.) Gib bitte einen Ergänzungskommentar zu Deiner Bewertung ab
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4.) Falls Du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl noch etwas zu retten.
Auch wenn das Geld sofort bei Dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu 24 Stunden liegen, in denen Deine Bank das evtl noch stoppen kann. Daher solltest Du sofort zu Deiner Bank flitzen und bitten, sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt buchstäblich jede Sekunde !! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und außerdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.
Lass' Dich nicht abwimmeln, bestehe darauf, daß Deine Bank es wenigstens versucht !
Betone dabei, daß Du nicht von einer Rückbuchung oä redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied. Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca in jedem 3. bis 4. Fall.
5.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.
Tips und Hinweise dazu findest Du unter diesem Link: archive.today/eJ60v
Drucke Dir unbedingt auch den ersten Beitag dieser Diskussion inklusive der Verkaufslisten aus und füge sie Deiner Anzeige hinzu. Die Polizei erkennt dann schneller, daß es sich bei Dir nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um einen ziemlich großen Schadensfall in vermutlich 6stelliger Höhe.


1.) Die Strafanzeige bei der Polizei muss jeder auf dem örtlichen Revier für seinen eigenen Fall erstatten. Sie wird dann vom Revier an Deinem Wohnort an den Wohnort des Verkäufers weitergeleitet und dort "sammeln" sich die eingehenden Anzeigen aus ganz Deutschland ganz automatisch auf dem Tisch eines einzigen Sachbearbeiters, der den Fall dann zentral bearbeitet.
2.) Auch zivilrechtlich ( um das Geld zurückzufordern ) muss jeder Geschädigte für sich selbst aktiv werden, es können sich nicht mehrere Betroffene einen Anwalt "teilen" oder was immer sich die Leute unter einer "Sammelklage" vorstellen. Soetwas gibt es nur in den USA.
Um festzustellen, ob es den Verkäufer an der angegebenen Adresse gibt, sende zunächst einen Widerruf mit konkreter Fristsetzung zur Rückzahlung per Einschreiben.
Sofern das Einschreiben zugestellt werden kann, ist ein weiteres Vorgehen gegen den Verkäufer auf dem zivilen Rechtsweg zumindest theoretisch möglich. Siehe auch
allgemeine Hinweise zum zivilen Mahnverfahren
Online-Mahnantrag zum ausdrucken auf Papier und versenden ans zuständige Amtsgericht
Abläufe des zivilen Mahnverfahrens
Die Wahrscheinlichkeit, von dem Geld noch etwas wiederzusehen, ist insgesamt relativ gering. Einen Anwalt sollte daher gleich am Anfang nur einschalten, wer eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat, die bereits vorher die Übernahme des Falles auch zugesagt hat. Solange keine Klage bei Gericht eingereicht werden muss, sondern das Ganze noch auf dem Niveau des Mahnbescheides läuft, kann jeder Geschädigte die nötigen Schritte selbst unternehmen und wenigstens die Anwaltskosten sparen.