Hallo,
ich hatte eine Auseinandersetzung mit einem Privatverkäufer. Artikel wurde als Topzustand zur Auktion gegeben, war aber abgenutzt und fleckig. Der private VK hatte keine Mängel in der Artikelbeschreibung angegeben.
Dem Paket und dem Artikel hatte die VK allerdings einen handgeschriebenen Zettel beigelegt, in der sie schrieb dass sie erst beim Eintüten bemerkt habe, dass der Artikel einige Abnutzungen und Flecken habe. Falls es mich störe, fände man sicher eine Lösung.
Ich habe also einen Fall aufgemacht, dass der Artikel nicht der Beschreibung entsprach. VK verweigerte sich dann aber trotz des beigelegten Zettels, wo sie die Mängel ja zugestanden hatte, der Rückabwicklung. Schließlich stimmte VK der Rückabwicklung doch zu, um diese dann als Irrtum zu widerrufen, da sie angeblich eine falsche Taste angeklickt hatte.
Ebay verwies mich danach auf den Rechtsweg ( Anwalt) da ich per Überweisung gezahlt hatte. Da ich einen Rechtsschutz habe, bin ich auch zum Anwalt gegangen. Da der Rechtsschutz meine Anwaltskosten/ Gerichtskosten trägt, habe ich mich auf den Vergleich eingelassen, dass die VK ihren Artikel zurück nimmt und jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten selbst trägt.
Die VK wollte auch ihre negative Bewertung von mir gelöscht haben. Der Löschung der negativen Bewertung habe ich nicht zugestimmt und diese war auch ausdrücklich nicht Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs( geht aus den Unterlagen ausdrücklich hervor, von der Bewertungsrücknahme war keine Rede).
Ich habe mal allgemein bei Ebay angefragt. Danach kann man eh nur innerhalb von 30 Tagen die Bewertung ändern. Ich habe auch keine von Ebay sanktionierten Begriffe im Text verwendet. Trotzdem ist meine Bewertung bei der VK nach jetzt gut einem halben Jahr wie von Geisterhand gelöscht. Wie kann das sein, ohne dass ich meine Zustimmung gegeben habe?
Ich habe mal etwas läuten hören, dass VK eine Art eidesstattlicher Erklärung abgeben können, dass die negative Bewertung nicht den Tatsachen entspricht, dann würde diese gelöscht.
Auf Anfrage wollte sich Ebay in meinem Fall nicht äußern. Welche Kniffe hat vermutlich da die Anwältin meiner privaten VK genutzt, ohne meine Zustimmung die Bewertung weg zu bekommen?
Die VK war ja Privatverkäufer, nicht gewerblich.
ich hatte eine Auseinandersetzung mit einem Privatverkäufer. Artikel wurde als Topzustand zur Auktion gegeben, war aber abgenutzt und fleckig. Der private VK hatte keine Mängel in der Artikelbeschreibung angegeben.
Dem Paket und dem Artikel hatte die VK allerdings einen handgeschriebenen Zettel beigelegt, in der sie schrieb dass sie erst beim Eintüten bemerkt habe, dass der Artikel einige Abnutzungen und Flecken habe. Falls es mich störe, fände man sicher eine Lösung.
Ich habe also einen Fall aufgemacht, dass der Artikel nicht der Beschreibung entsprach. VK verweigerte sich dann aber trotz des beigelegten Zettels, wo sie die Mängel ja zugestanden hatte, der Rückabwicklung. Schließlich stimmte VK der Rückabwicklung doch zu, um diese dann als Irrtum zu widerrufen, da sie angeblich eine falsche Taste angeklickt hatte.
Ebay verwies mich danach auf den Rechtsweg ( Anwalt) da ich per Überweisung gezahlt hatte. Da ich einen Rechtsschutz habe, bin ich auch zum Anwalt gegangen. Da der Rechtsschutz meine Anwaltskosten/ Gerichtskosten trägt, habe ich mich auf den Vergleich eingelassen, dass die VK ihren Artikel zurück nimmt und jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten selbst trägt.
Die VK wollte auch ihre negative Bewertung von mir gelöscht haben. Der Löschung der negativen Bewertung habe ich nicht zugestimmt und diese war auch ausdrücklich nicht Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs( geht aus den Unterlagen ausdrücklich hervor, von der Bewertungsrücknahme war keine Rede).
Ich habe mal allgemein bei Ebay angefragt. Danach kann man eh nur innerhalb von 30 Tagen die Bewertung ändern. Ich habe auch keine von Ebay sanktionierten Begriffe im Text verwendet. Trotzdem ist meine Bewertung bei der VK nach jetzt gut einem halben Jahr wie von Geisterhand gelöscht. Wie kann das sein, ohne dass ich meine Zustimmung gegeben habe?
Ich habe mal etwas läuten hören, dass VK eine Art eidesstattlicher Erklärung abgeben können, dass die negative Bewertung nicht den Tatsachen entspricht, dann würde diese gelöscht.
Auf Anfrage wollte sich Ebay in meinem Fall nicht äußern. Welche Kniffe hat vermutlich da die Anwältin meiner privaten VK genutzt, ohne meine Zustimmung die Bewertung weg zu bekommen?
Die VK war ja Privatverkäufer, nicht gewerblich.
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