Ticketverkauf vorzeitig beendet - Schadensersatzforderung

    • Bei seinem anderen Account

      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=daniel.bulgarien

      hat er ein Impressum:

      Kellerweg 3
      96253 Untersiemau
      Deutschland

      E-Mail: roos.motoren@gmx.de
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 985642349


      Wobei der Widerruf zu richten ist an:

      Roos Motoren, Badergasse 56, 96472 Einberg
      E-Mail: roos.motoren@gmx.de

      ebay.de//261223337488
      (Anhang)


      Witzig:

      Daniel Roos bei eBay schrieb:

      Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da es einen Fehler enthielt.


      Kennt sich wohl aus mit dem Beenden, der Junge. Hat er sicherlich gaaaaaanz berechtigt getan und keinesfalls, um an eBay vorbei zu verkaufen. Ehrlich!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Der Ausspruch "Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande" ist ja allgemein bekannt.

      Naja... Ich kenn da noch einen. Nicht von mir, aber ebenfalls von einem Juristen:

      Weil sie im Suff ihr Dasein fristen, drum nennt man sie auch Volljuristen...


      P24matze schrieb:

      Ich habe ein Anwaltsschreiben wg Verstoß gegen das Urheberrecht bekommen und würde jetzt gerne diesen Thread löschen.

      Wieso? Wer hat denn das Urheberrecht an dem von dir unabhängig geschaffenen Lichtbildwerk beansprucht?

      Dem werten Herrn Anwalt Stefan Walder, Krahenberg 2 in 96317 Kronach und seiner Kollegin Bott würde möglicherweise ein Studium der Rechtswissenschaften ganz gut zu Gesichte stehen. Das Machwerk, das die da verzapft haben erinnert mich starkt an das peinliche Ergebnis einer Sammlung von wikipedia-Links bei gutefrage. Das ist ja sowohl vom Anliegen als auch der Argumentation her zum Fremdschämen.

      Wer also einen Anwalt sucht, den er garantiert nie beauftragen sollte dürfte bei dieser Kanzlei sehr gut aufgehoben sein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hier gibt es auch noch ne öffentliche Quelle für die "Firmenadresse":

      firmenwissen.de/az/firmeneintr…ROOS_AUTOTEILEHANDEL.html

      (Anhang 1)


      Da liegt die Badergasse in Rödental. So wie der Artikelstandort in dem Angebot von hotel.anker:

      ebay.de/itm/381655741323

      (Anhang 2)


      Die oben monierte Coburger Adresse hat Herr Roos in dieser AB selbst veröffentlicht - auch wenn er seinen Namen nicht schreiben kann. Witzig:

      Daniel Roos bei eBay schrieb:

      Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da es einen Fehler enthielt.


      Ähem. Scheint irgendwie öfter zu passieren. Kleiner Irrtum bei der Laufleistung, ist ja üblich unter Autoteilehökerern, gell? Hier das korrigierte Angebot:

      ebay.de/itm/381911809656

      (Anhang 3)


      Nicht ganz so witzig:

      Daniel Roos bei eBay schrieb:

      Widerrufsbelehrung
      Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
      Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.

      Und es gibt auch nur noch 3 Monate Garantie statt 12 im überarbeiteten Angebot. Was die eigentlich umfaßt, wird nicht erläutert. Ob dem eigentlich klar ist, daß er damit den Eindruck erweckt, er würde nicht komplette zwei Jahre für Sachmängel haften? (Falls sich einer fragt was "Garantie durch Intec" ist: klick.)

      Vielleicht sollten die Damen und Herren Fachanwälte ihren Mandanten mal zu einem selbigen für gewerblichen Rechtsschutz schicken. Sonst kommt noch ein Konkurrent auf die Idee, mal eine Salve kostenpflichtige Abmahnungen rauszuhauen dafür, daß hier so ziemlich sämtliche Verbraucherrechte vorenthalten werden, die im Fernabsatz vom Gesetzgeber vorgesehen sind. Ein wahres Prachtexemplar von Verkäufer!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • in diesem Zusammenhang ganz aktuell :
      http://www.ebay.de/itm/4-X-Tickets-FC-Bayern-Munchen-FC-Schalke-04-/322356274362

      und:

      http://www.ebay.de/itm/3-X-Tickets-FC-Bayern-Munchen-FC-Schalke-04-/322389202787

      und:

      http://www.ebay.de/itm/3-Karten-Tickets-FC-Bayern-Munchen-FC-Schalke-04-Oberrang-Kat-4-Vollzahler-/232199920196

      und wartet mal bis die CH-L-Finalkarten von der UEFA versendet werden, dann ist es seit ca. 8 Jahren immer das gleiche Spiel. Er kommt auch gerne persönlich bei Ihnen vorbei wahrscheinlich ist sein Kumpel R. mit im Auto, Ebay Account ist/war mit dem Nummernschild identisch comh... und dann wird duch halb Deutschland gefahren, Karten eingesammelt und dann wieder verkauft. Wer nicht spurt bekommt Post vom Anwalt. Ist bei Ebay ganz interessant anzusehen, wenn auf 30 oder mehr Auktionen geboten wird (auch gerne mal gegenseitig). Und wer dann sein Angebot vorzeitig beendet bekommt eine Schadensersatzklage....
      Was ist das mit den Tickets bei Ebay ? Schwarzmarkthandel ganz legal! Die Vereine und auch Ebay machen nichts, ihr müsst selbst tätig werden!
      Ich werde weiter sammeln und irgendwann bekommt er auch mal Post vom Finanzamt "in Ihrer Steuerklärung sind ein paar Unstimmigkeiten, können sie uns das bitte mal erklären"
      in diesem Sinne
      S04 gegen den Schwarzmarkthandel, Glück auf!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kuechenhelfer ()

    • Ich würde dringend darum bitten, dass hier von einer Person nicht mit mehreren Accounts geschrieben wird. Diese sind nun entsprechend zusammengelegt. Es sei dahingestellt, ob es sich um ein Versehen oder Absicht handelt, aber wir nehmen entsprechende Regelungen nicht aus Spaß in unsere Forenregeln auf. Gerade bei emotional aufgeladenen Themen, die in einem Rechtsstreit enden, verbietet es sich, den Eindruck zu erwecken, es wären mehr Personen betroffen als es tatsächlich der Fall ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Kuechenhelfer schrieb:

      Ich werde weiter sammeln und irgendwann bekommt er auch mal Post vom Finanzamt "in Ihrer Steuerklärung sind ein paar Unstimmigkeiten, können sie uns das bitte mal erklären"

      Dann vergiß nicht seine Kleinanzeigen.

      ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=12465050
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    • rda622:

      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=rda622

      hat auch Probleme mit Fehlern im Angebot:

      ebay.de/itm/322328047266

      (Anhang 3)

      Der gleiche Motor mit identischer Laufleistung findet sich in Coburg bei Kleinanzeigen (Anhang 2). Der Nutzer "Pooc" (Anhang 1) - also Roos in kyrillischer Schreibweise - hat das gleiche Problem mit dem Deppenleerzeichen und dem "!" hinter jedem Satz wie unser Schätzchen hier in den Artikelbeschreibungen bei eBay. Was ein Zufall.

      Achso, und natürlich:

      Daniel Roos bei eBay schrieb:

      Angemeldet als privater Verkäufer
      ...
      Wir bieten Einbauservice zum Festpreis und incl. Mwst an. Einfach anfragen.
      Tel. 0178-1667000

      Sie erhalten zum Motor eine Rechnung .

      (Anhang 4)


      Meine Meinung: Der Typ ist ein echtes Früchtchen.


      edit: Die Software hat irgendwie die Reihenfolge der Anhänge versaut. Egal.
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    • Zum besseren Verständnis seiner Machenschaften. Siehe Anhang: Diese gem. EBAY AGB unterlaubten Suchanzeigen werden jedes Jahr zur gleichen Zeit von Hr. D.R. auf mehreren Accounts geschalten. Immer dann, wenn die Personen, die bei der Zulosung von Champions-Finalkarten Nachricht von der UEFA bekommen haben, dass sie die Glücklichen sind und Karten zugelost bekommen haben. Die Suchanzeigen werden pro Account immer für nur ca. 18 Std. geschalten, denn bis Ebay die "Meldung einer Suchanzeige" gelesen und reagiert hat, ist diese Suchanzeige schon wieder raus. Alle, die in dieser Zeit Hr. R. kontaktiert haben bekommen dann ca. das Doppelte für ihre Karten angeboten und er holt sie dann bei Auslieferung durch die UEFA (also wenn die Karten im Postkasten gelandet sind) persönlich bei Ihnen ab. Da liegen mehrere Wochen zwischen, in dieser Zeit stellt Hr. R. die Karten dann bei Ebay unter verschiedenen Accounts ein. So kommen schon mal ein paar Zehntausende Euronen zusammen. An den Tagen, wo er bei dem Einen die Karten abholt liefert er sie gleich, vielleicht nur ein paar Kilometer weiter, wieder an den Käufer (den Gewinner einer Auktion)aus. Moderner Schwarzmarkthandel würde ich mal sagen. Wer in irgendeiner Phase von dem Verkauf zurücktreten möchte bekommt Post von Hr. Wal...
      Dass die Karten personalisiert und eigentlich gar nicht "handelbar" sind, interessiert Hr. R. natürlich nicht. In seiner Verkaufsanzeige betont er natürlich immer, dass er für nichts haftet ;)
      Aber wie ja schon einer meiner Vorredner erkannt hat, Hr. R. ist natürlich Multiple tasking fähig. Diese Masche funktioniert so oder so ähnlich auch mit Europa-League und mit DFB Pokalfinal Karten. Ach, was sag ich, es muss ja nicht immer gleich nur ein Finale sein, es geht auch mit Halbfinalkarten oder mit ganz normalen Bundesligaspielen. Kreativ ist er, dass muss man Ihm lassen, er kommt immer wieder an Karten, obwohl er schon bei vielen Vereinen im Ticket Kauf gesperrt ist. Wie schrieb mir der FC Bayern München " Ja, Hr. R und auch Hr. R.P. sind uns bekannt und für den Kartenkauf bei uns gesperrt, schon seit Jahren. Wenn diese Herren Karten über Dritte bekommen, dann sind uns die Hände gebunden.....;-("
      Natürlich wurden im laufe der Zeit von Ebay immer mal wieder Accounts von Hr. R. gesperrt, aber er meldet sich immer wieder neu an oder nimmt dann einfach einen seiner vielen anderen noch aktiven Accounts. Das ist wahrscheinlich auch der Grund für die verschiedenen Schreibweisen seines eigenen Namens ;)
      Ach ja, und da Hr. R. und sein Anwalt hier ja auch mitlesen, sonst hätte es jawohl kein "Urheberrechtsschreiben" an Matze gegeben, alles was ich hier geschrieben habe ist von mir nicht so dahin gesagt, sondern ich habe ALLES und noch viel viel mehr schwarz auf weiß....ich habe mir ein paar Aktennotizen gemacht;-)
      ..... wenn das Thema hier wirklich jemanden interessiert, kann ich die nächsten Tage noch was posten.....ach was ich könnte sogar ein Buch schreiben!
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    • Kuechenhelfer schrieb:

      alles was ich hier geschrieben habe ist von mir nicht so dahin gesagt, sondern ich habe ALLES und noch viel viel mehr schwarz auf weiß....ich habe mir ein paar Aktennotizen gemacht;-)
      Nun, da das Thema ja so heikel ist und du weitreichende Anschuldigungen machst, wäre dies doch der richtige Zeitpunkt, die Belege auch vorzulegen. Wenn du das nicht hier direkt im Thread machen möchtest, dann möchte ich dich bitten, alles an die Redaktion unter kontakt@auktionshilfe.info zu schicken. Es stellt sich dann doch die Frage, woher du das Geschäftsmodell so detailliert kennst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die Redaktion hat den Sachverhalt geprüft:

      P24matze schrieb:

      Beitrag Nr.6 - den Namen Roos schwärzen und hotel.anker schwärzen.
      Weder die Nennung eines eBay-Accounts noch der vom Account-Inhaber selbst veröffentlichten Daten eines gewerblichen Accounts verstoßen für uns erkennbar gegen ein Rechtsgut.

      P24matze schrieb:

      Beitrag Nr.8 - den Link zu seinem Ebay-Account entfernen
      Ebenso.

      P24matze schrieb:

      Beitrag Nr.19 - die Anhänge entfernen.
      Die Redaktion kommt zwar zu dem Schluss, dass das Standard-Schreiben von RA Walder zwar nicht die nötige Schöpfungshöhe für ein Werk erreicht, aber der Schutz des TE vor den Unwegsamkeiten der für ihn relevanten deutschen Rechtsprechung nicht unbeachtet bleiben soll. Da das fragliche Schriftstück an anderer Stelle des Threads ein weiteres Mal veröffentlicht wurde, können wir es im beanstandeten Post löschen und dennoch dem Informationsinteresse gerecht werden.

      P24matze schrieb:

      Beitrag Nr.27 - Adresse und Namen schwärzen + Anhang entfernen.
      Zu den Adressdaten ist alles gesagt. Hinsichtlich der abgebildeten Quittung eines gewerblichen Händlers erschließt sich uns nicht, gegen welches Recht hier verstoßen werden sollte. Insofern sehen wir auch hier keine Berechtigung oder Notwendigkeit einzugreifen.

      Edit: Korrekturen im Satzbau.
    • redaktion schrieb:

      dass das Standard-Schreiben von RA Walder zwar nicht die nötige Schöpfungshöhe für ein Werk erreicht

      Würde ich aber auch meinen. Wöfür hält dieser Walder sich? Goethe, Schiller, Shakespeare und Moses mit den zehn Geboten in Personalunion?

      Wenn dieses Schreiben aber tatsächlich die notwendige Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz erreichen sollte ist es definitiv ein kackfreches Plagiat. Denn nach Durchsicht meiner eigenen Geschäftspost habe ich bemerkt, dass das Schreiben merkwürdigerweise bis auf einige unwesentliche Abänderungen (Name des Adressaten etc) in weiten Teilen fast wörtlich einer Abmahnung gleicht, die mein Anwalt bereits vor einigen Jahren verschickt hat.

      Vielleicht sollte ich meinen Anwalt darauf aufmerksam machen und ihm anraten, von seinem Herrn Kollegen, dem Schriftsteller und Autor Walder Lizenzgebühren zu verlangen. Oder ihn auf Unterlassung zu verklagen. Oder beides. Dann hat er wenigstens mal wieder was zu lachen, denn vermutlich hat er das Schreiben damals auch schon "plagiiert". Oder er hat - weil er im Studium irgendwan auch mal gutachterlichen Stil gelernt hat - schlicht das geschrieben, was man aus der Rechtslage herauslesen und dann entsprechend formulieren muss.


      redaktion schrieb:

      aber der Schutz des TE vor den Unwegsamkeiten der für ihn relevanten deutschen Rechtsprechung nicht unbeachtete werden soll

      Grammatikalisch fragwürdig, aber in der Sache sinnvoll. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      redaktion schrieb:

      dass das Standard-Schreiben von RA Walder zwar nicht die nötige Schöpfungshöhe für ein Werk erreicht
      Würde ich aber auch meinen. Wöfür hält dieser Walder sich? Goethe, Schiller, Shakespeare und Moses mit den zehn Geboten in Personalunion?

      Wenn dieses Schreiben aber tatsächlich die notwendige Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz erreichen sollte ist es definitiv ein kackfreches Plagiat. Denn nach Durchsicht meiner eigenen Geschäftspost habe ich bemerkt, dass das Schreiben merkwürdigerweise bis auf einige unwesentliche Abänderungen (Name des Adressaten etc) in weiten Teilen fast wörtlich einer Abmahnung gleicht, die mein Anwalt bereits vor einigen Jahren verschickt hat.

      Vielleicht sollte ich meinen Anwalt darauf aufmerksam machen und ihm anraten, von seinem Herrn Kollegen, dem Schriftsteller und Autor Walder Lizenzgebühren zu verlangen. Oder ihn auf Unterlassung zu verklagen. Oder beides. Dann hat er wenigstens mal wieder was zu lachen, denn vermutlich hat er das Schreiben damals auch schon "plagiiert". Oder er hat - weil er im Studium irgendwan auch mal gutachterlichen Stil gelernt hat - schlicht das geschrieben, was man aus der Rechtslage herauslesen und dann entsprechend formulieren muss.


      redaktion schrieb:

      aber der Schutz des TE vor den Unwegsamkeiten der für ihn relevanten deutschen Rechtsprechung nicht unbeachtete werden soll
      Grammatikalisch fragwürdig, aber in der Sache sinnvoll. ;)
      Achtung !!


      Hotel.anker treibt wieder bei eBay Tickethandel mit UEFA Champions League Final Tickets sein Unwesen.

      Er kauft bezahlt aber nicht sondern möchte persönlich die Karte abholen anstatt wie in der Artikel Beschreibung " Überweisung" tätigen.

      3 Wochen keine Zahlung von ihm erhalten, Fall eröffnet Gutschrift erhalten, daher habe ich die Tickets nun weiterverkauft.

      Nun möchte er mich verklagen weil er meine Karten bereits um das doppelte weiterverkauft hat, obwohl er meine noch nicht Mal bezahlt hat. Verrückt. Verkauft also Karten die er gar nicht hat, geschweige bezahlt. Strafrecht Betrug.

      Geht daher keine Geschäfte mit Hotel.anker ein und sperrt ihn am besten wenn es um Tickets geht.