Ok, ich hab mal drübergeschaut. Unter uns: mit dem Schreiben wirst Du ziemlich sicher auf die Schnauze fallen. Auch wenn heiner.hemken das sicher wieder mal nicht gerne lesen wird: an der Abbruchjägerei selbst ist rein rechtlich nicht das geringste auszusetzen, unabhängig davon, ob es moralisch in Ordnung ist.
Nö, das ist unerheblich. Man kann sich bei ebay als Micky Maus anmelden, solange man die unter dem Namen abgeschlossenen Verträge für und gegen sich gelten lassen will. Solange ebay da nicht einschreitet sind die Verträge gemäß ebay-AGB und rechtlich vollkommen einwandfrei zustande gekommen. Fraglich ist höchstens, ob man sich einer Fälschung beweiserheblicher Daten schuldig gemacht hat. Aber auch das ist nur relevant, wenn es darum geht, ob ebay hier eventuell betrogen werden soll. Sollen sie wohl gerade nicht.
Rein technisch ist das Vorbringen des Anwalts also durchaus korrekt. Was ich vermisse (abgesehen davon, dass Du die Realdaten von dir hättest schwärzen können) ist die Vollmacht. Und üblicherweise sollte sich ein Anwaltvom ordnungsgemäßen Zustand des Ziehungsgeräts von der Identität seines Mandanten auch selbst überzeugen.
Zuerst mal musst Du klären, ob es diesen Roos überhaupt unter der Anschrift gibt. Das geht auf zweierlei Art. Erstens durch persönlichen Augenschein. Zweitens durch eine Meldeauskunft. Am besten durch beides. Die Meldeauskunft kostet allerdings ein paar Euro und muss schriftlich beantragt werden.
Dann fragst Du bei ebay nach, wem denn der Account überhaupt gehört. Da ist zwar ein Impressum veröffentlicht, aber das muss nicht zu den Daten im Account passen. Ausserdem sollen die dir die Gewerbeanmeldung rausgeben, die sie erhalten haben, als der Account auf gewerblich umgestellt wurde. Und drittens würdest Du gerne wissen, ob mit diesem oder einem anderen Account auch noch auf vergleichbare Angebote geboten wurde, die vorzeitig beendet wurden und bittest um ggfls Herausgabe der Accountdaten dieser Verkäufer zum Zweck des unabhängigen Beweisverfahrens. Um ebay da flott zu machen schickst Du denen das per Fax.
Die Gewerbeanmeldung (bzw die Info, dass es keine gibt) bekommst Du parallel beim Ordnungsamt der Stadt Coburg. Auch die werden ein paar Euronzen haben wollen. Und auch da wirst Du schriftlich werden müssen.
Das sind die Zuarbeiten, die Du für deinen Anwalt (ja, Du solltest einen beauftragen) erledigen kannst.
Meine indirekte Frage ist aber immer noch unbeantwortet. Ist der Deckungskauf belegt? Falls nicht würde ich das am 09.07. mit Nichtwissen bestreiten und einen geeigneten Nachweis fordern. Schafft auf jeden Fall erst mal noch etwas Luft für deinen Anwalt und die Rückantworten aus Coburg und von ebay.
Heiner.Hemken schrieb:
Ein möglicher Ansatz, wenn ich es richtig gelesen habe, ist die bei eBay hinterlegte Anschrift falsch.
Nö, das ist unerheblich. Man kann sich bei ebay als Micky Maus anmelden, solange man die unter dem Namen abgeschlossenen Verträge für und gegen sich gelten lassen will. Solange ebay da nicht einschreitet sind die Verträge gemäß ebay-AGB und rechtlich vollkommen einwandfrei zustande gekommen. Fraglich ist höchstens, ob man sich einer Fälschung beweiserheblicher Daten schuldig gemacht hat. Aber auch das ist nur relevant, wenn es darum geht, ob ebay hier eventuell betrogen werden soll. Sollen sie wohl gerade nicht.
Rein technisch ist das Vorbringen des Anwalts also durchaus korrekt. Was ich vermisse (abgesehen davon, dass Du die Realdaten von dir hättest schwärzen können) ist die Vollmacht. Und üblicherweise sollte sich ein Anwalt
Zuerst mal musst Du klären, ob es diesen Roos überhaupt unter der Anschrift gibt. Das geht auf zweierlei Art. Erstens durch persönlichen Augenschein. Zweitens durch eine Meldeauskunft. Am besten durch beides. Die Meldeauskunft kostet allerdings ein paar Euro und muss schriftlich beantragt werden.
Dann fragst Du bei ebay nach, wem denn der Account überhaupt gehört. Da ist zwar ein Impressum veröffentlicht, aber das muss nicht zu den Daten im Account passen. Ausserdem sollen die dir die Gewerbeanmeldung rausgeben, die sie erhalten haben, als der Account auf gewerblich umgestellt wurde. Und drittens würdest Du gerne wissen, ob mit diesem oder einem anderen Account auch noch auf vergleichbare Angebote geboten wurde, die vorzeitig beendet wurden und bittest um ggfls Herausgabe der Accountdaten dieser Verkäufer zum Zweck des unabhängigen Beweisverfahrens. Um ebay da flott zu machen schickst Du denen das per Fax.
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Die Gewerbeanmeldung (bzw die Info, dass es keine gibt) bekommst Du parallel beim Ordnungsamt der Stadt Coburg. Auch die werden ein paar Euronzen haben wollen. Und auch da wirst Du schriftlich werden müssen.
Das sind die Zuarbeiten, die Du für deinen Anwalt (ja, Du solltest einen beauftragen) erledigen kannst.
Meine indirekte Frage ist aber immer noch unbeantwortet. Ist der Deckungskauf belegt? Falls nicht würde ich das am 09.07. mit Nichtwissen bestreiten und einen geeigneten Nachweis fordern. Schafft auf jeden Fall erst mal noch etwas Luft für deinen Anwalt und die Rückantworten aus Coburg und von ebay.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.