Ticketverkauf vorzeitig beendet - Schadensersatzforderung

    • Ticketverkauf vorzeitig beendet - Schadensersatzforderung

      Hallo,
      Ich habe 2 Tickets für das CL Finale 2016 zum Verkauf angeboten, da Bayern es nicht in das Finale geschafft hat.
      Wir haben uns dann entschieden, doch zum Finale nach Mailand zu fahren und ich habe das Angebot vorzeitig beendet.
      Das Gebot des Höchsbietenden stand bei 1300€. Kartenwert beträgt 640€.
      Jetzt habe ich Anwaltspost bekommen, mit Inhalt, dass der Höchstbietende sich anderweitig um Karten umsehen musste und für 2800€ fündig wurde und Schadensersatz von 1500€ fordert.
      Kann eine derartige Forderungen zum Erfolg führen, da die Karten einen Originalpreis von zusammen 640€ besitzen? Forderung geht weit über den Warenwert hinaus.
    • Normalerweise würde ich jetzt auf die ganzen anderen Threads zum Thema verweisen, aber hier liegt die Sache ein klein wenig anders.

      Zunächst mal: ja, ein grundsätzlicher Schadensersatzanspruch besteht.

      Ob er tatsächlich besteht geht aus deinem Posting nicht hervor, lässt sich also so auch nicht direkt beantworten. Dazu müsste man präzise wissen, was es sonst noch an Schriftwechsel gegeben hat.

      Wenn der Anspruch besteht, dann ergibt er sich der Höhe nach aus dem Betrag, den die Ersatzbeschaffung den Vertragswert mit dir übersteigt.

      Die Ersatzbeschaffung muss dein Nichtkäufer natürlich anchweisen oder zumindest glaubhaft machen.

      Allerdings - und hier kommt die Besonderheit - kann er nicht einmal nachweislich Karten kaufen und dann bei mehreren Verkäufern auf der Abbruchmasche reiten und jeweils den vollen Schadensersatz geltend machen. Das zu beweisen wäre allerdings deine Aufgabe.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der Marktwert ist nicht was du bezahlt hast, wenn ich meinem Nachbarn einen Goldbarren für einen Euro abkaufe, dann ist er dadurch auch nicht einen Euro wert. Dein Bieter hat augenscheinlich einen Deckungskauf vorgenommen und solange er glaubhaft machen kann das dies zum zu dem Zeitpunkt marktüblichen Preis geschah bzw. du nicht das Gegenteil beweist, ist die höhe der Forderung nicht zu beanstanden.
    • Den genauen Schriftverkehr kann ich nachher noch liefern.
      Aber der Wert der ersatzbeschaffung ist doch komplett übertrieben und willkürlich.

      Dann könnte er ja theoretisch auch seinen Freund Tickets für 8000€ abkaufen, weil er weiß er bekommt den Differenzbetrag eh von mir wieder?
    • P24matze schrieb:

      Dann könnte er ja theoretisch auch seinen Freund Tickets für 8000€ abkaufen, weil er weiß er bekommt den Differenzbetrag eh von mir wieder?

      Wenn er diesen Kauf nachweisen könnte und der Richter das nicht als Scheingeschäft ansieht: ja.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Schriftverkehr:

      Hallo Herr Roos,

      da sie anscheinend einen Rechtsstreit anstreben, sichere ich mich auf anraten hier weiter ab.

      Hiermit fechte ich, Ihre gesetzte Frist zur Nacherfüllung von 5 Tagen ab dem heutigen Tage (17.5.) an.
      Ebenso fechte ich Ihre folgende Forderung an: "In Falle dass Sie dies verweigern (Frist) weise ich Sie darauf hin, dass vergleichbare Karten bei einer Ticketagentur derzeit für ca. 2.800.-Euro angeboten werden! Für den Fall, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen, müsste ich die Karten gegebenfalls dort beziehen. Den Mehrpreis müsste ich dann von Ihnen einfordern!" und ergänze zusätzlich, dass es keinen Mehrpreis gibt, da die 2 Tickets einen Wert von 640€ besitzen und diese legal nur über das offizielle UEFA Ticketing portal zu beziehen sind.

      Des Weiteren ist es mir unverschuldet unmöglich, den Artikel dem Käufer zu übereignen.
      Der Artikel ist nicht mein Eigentum und der Eigentümer überlässt mir seinen Artikel nicht.
      Ebenso ist es generell unmöglich den Artikel wegen eines rechtlichen Verbots zu übereignen.
      Dazu verweise ich auf 2016 UEFA CHAMPIONS LEAGUE™ FINAL TICKETING TERMS AND CONDITIONS
      C. USE OF TICKETS
      7. Prohibited Use of the Ticket(s)
      7.1. Except as expressly permitted in Article 7.2, any resale or transfer of the Ticket(s) is
      strictly prohibited without the prior written approval of UEFA (to be given at UEFA’s sole
      discretion).

      Beste Grüße
      Matthias Schröder
      hotel.anker:
      Sorry Kaufpreis ist 1.235.- Euro!!!
      Sehr geehrter Verkäufer,
      ich war zum Zeitpunkt der Löschung Ihres Angebotes der Höchstbieter!
      Somit haben Sie mir den Artikel verkauft!
      Kaufpreis 1.235.- Euro!
      Ich setze Ihnen hiermit eine Frist zur Nacherfüllung von 5 Tagen ab dem heutigen Tag 17.5. 2016, um die Karten zur Übergabe/Abholung durch mich bzw. meinen Beauftragten bereit zu stellen! Ich biete an, den kompletten Kaufpreis in Bar vorort zu bezahlen! Also Zug um Zug Karten gegen Kaufpreiszahlung!
      In Falle dass Sie dies verweigern weise ich Sie darauf hin, dass vergleichbare Karten bei einer Ticketagentur derzeit für ca. 2.800.-Euro angeboten werden! Für den Fall, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen, müsste ich die Karten gegebenfalls dort beziehen. Den Mehrpreis müsste ich dann von Ihnen einfordern!
      Sie können für diesen Fall den Schaden mindern, in dem Sie innerhalb der oben genannten Frist mir eine solide Bezugsquelle beschaffen, bei der ich vergleichbare Karten unter dem Preis von 2.800.--Euro gegen Barzahlung bei Übergabe der Karten erwerben kann!
      Mit freundlichen Grüßen Roos

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von P24matze ()

    • P24matze schrieb:

      Hallo Herr Roos

      Ähhh...... Marcus Roos?

      Kannst Du mal netterweise den ebay-Account nennen? Nur der Vollständigkeit halber.

      Denn eigentlich darf Herr Marcus Roos die ebay-Plattform nicht mehr nutzen. Dazu hat er sicher auch ein Einschreiben von ebay bekommen.

      Ich such mal ein solches Kündigungsschreiben (reguläre Kündigung durch ebay) raus und stell es hier anonymisiert rein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • P24matze schrieb:

      Ich muss mal in den Brief schauen, ob da sein ganzer Name steht.

      Ich würde mal sagen, in der anwaltlichen Vollmacht muss der drinstehen. Einschliesslich der Adresse des Vollmachtgebers.

      Das Kündigungsschreiben von ebay, das ich hier jetzt mal angehängt habe stammt von einem meiner Kunden, denen ebay wegen Beharrens auf dem Recht auf einen ungestörten Geschäftsbetrieb regulär und ohne sonstige Verfehlungen (angemeldet 2002, Top-Verkäufer, 100% BW, Sternchen: 5/5/5/4,9, 0,0% Mängelquote, Rückgabequote im Klamottenbereich(!) 6,89%) den Vertrag gekündigt hat kam per Einschreiben und ist ziemlich aktuell. Weniger hat Roos sicher auch nicht verboten bekommen.

      Wenn das also der Roos ist, den Du hier über die Forensuche findest, würde ich mal meinen, dass der mit dir gemäß ebay-AGB gar keinen Vertrag haben darf.
      Bilder
      • kuendigung_anon.jpg

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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Pandora schrieb:

      Es handelt sich hier übrigens um einen gewerblichen Account.

      Natürlich. Damit der Idee des "Rechtsmissbrauchs wegen vielen Käufen" gleich zu Anfang ein Riegel vorgeschoben wird. Um so wichtiger wäre es daher nun zu erfahren, ob es sich um diesen Roos handelt. Dann hilft ihm das nämlich nicht wirklich weiter, weil dann nicht nur gemäß ebay-AGB sondern sogar laut einzelvertraglicher Regelung im Kündigungsschreiben Schicht im Schacht ist.

      Da ja der BGH immer wieder darauf abgehoben hat dass bei der Bewertung eines Kaufvertrags über ebay die AGB von ebay als elementar ebstimmender Bestandteil zur rechtlichen Würdigung des Vertragsverhältnisses heranzuziehen sind sehe ich nicht, wieso das hier anders gelagert sein sollte. Nur hatten wir bisher ja immer nur die Mails hier wenn es um Sperrungen wegen Verstößen ging. Da kommt ja kein gesonderter Brief von ebay. Der hier ist eine reguläre Kündigung "ohne Grund".

      Wer aber ebay nicht und in keiner Weise nutzen darf, der darf es auch nicht zum Abschluss von Kaufverträgen nutzen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Was ich nicht verstehe:
      http://www.ebay.de/itm/2-x-Kat-1-ChampionsleagueFinale-Herren-Mailand-28-5-16-Per-Nachnahme-/381630207427

      Folgende Hinweise sind zu beachten:
      Diese Auktion stellt einen rechtsgültigen Kaufvertrag dar.
      Laut Angaben der UEFA sind die Tickets personalisiert, jedoch ist bisher kein Fall bekannt, bei dem der Eintritt verwehrt wurde. Offiziell verbietet die UEFA den Weiterverkauf der Tickets zu erhöhten Preisen in ihren AGBs. Die UEFA behält sich vor gegebenenfalls Tickets zu sperren. Unabhängig davon, ob diese AGB wirksam ist (§ 307 Abs. 1 BGB), sind Ihnen die Tatsachen (Personalisierung der Tickets, Kartensperrung, Verbot des Weiterkaufs zu überhöhten Preisen) hiermit bewusst und Verzichten mit der Gebotsabgabe, Preisvorschlag oder dem Sofort-Kauf der Tickets den Rechtsweg in Bezug auf die drei genannten Tatsachen einzulegen.
      Sie erwerben die Tickets auf eigenes Risiko. Wenn gegen Sie oder Ihre Mitbesucher des Spiels ein Stadtionverbot (egal ob auf nationaler wie durch den DFB oder aber international Ebende wie zB durch die UEFA) vorliegt, dürfen Sie die Tickets nicht erwerben. Ich übernehme auch in diesem Fall keine Verantwortung, weder für den Einlass, noch für daraus folgende rechtliche Prozesse.
      In Bezug auf das neue EU-Gesetz im Zusammenhang mit Privatverkäufen- bzw. käufen:
      Ich erkläre ausdrücklich, dass ich für die von mir versteigerten Artikel keine Gewährleistung übernehme. Mit der Abgabe eines Gebots, eines Preisvorschlags oder gar eines Sofort-Kaufs erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen, nach dem neuen EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/ Garantie zu verzichten. Keine Rücknahme und keine Rechnung meinerseits.
      Bitte beteiligen Sie sich an dieser Auktion nur, wenn Sie alle genannten Regelungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.
      Der Auktionspreis kann teilweise höher als der Originalpreis der Tickets sein. Beteiligen Sie sich an dieser Auktion auch bitte nur dann, wenn Sie damit einverstanden sind.
      Im Nachhinein kann nicht über den Gesamtpreis verhandelt werden.


      Ist das bei einem gewerblichen Verkäufer rechtens?

      Impressum:

      daaniel Roos
      Kalenderweg 8
      96450 Coburg
      Deutschland


      sicherlich nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechend


      ebensowenig wie dieses Angebot:

      http://www.ebay.de/itm/Audi-A4-8K-2-0-TFSI-Turbo-CFKA-CFK-Motor-Engine-180-PS-komplett-incl-Anbautteile-/381655741323
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • Ich kann im Adressbuch niemanden mit dem Namen Roos im Kalenderweg 8 in Coburg finden, vielleicht wäre es interessant, mal einen Nachbarn dort anzurufen?

      Es gibt dort unter der Nummer ein Bestattungsinstitut: Telefon: 09561 15763

      vielleicht können die weiterhelfen?

      dann noch ein Designgeschäft: +49(0)9561 355 05 95


      telefonnummervon.com/Coburg/Kalenderweg.htm
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Nein, eher im Gegenteil, könnte er doch so einen noch höheren Wert der Tickets belegen.

      Und dem Hotel könntest du mal eine Mail schicken, ist zumindest deutlich naheliegender als als irgendwelche Nachbarn in der gleichen Straße.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Ich vermute, er hat sich keine neuen Tickets gekauft und möchte nur die Differenz, die er in seiner Ebay Nachricht genannt hat, abzocken. Der Anwalt nannte mir die selbe Summe, Wochen später, ohne aber auch einen Nachweis hinzuzufügen.
      Dem Hotel werde ich eine E-Mail schreiben.
    • Mal abgesehen, dass man keine Forderung oder Frist anfechtet, sondern ersterer widerspricht, hat Dein Schreiben, bis auf die Ablehnung der Forderung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Auswirkung auf das weitere Vorgehen des RAs.
      In dieser Situation kannst Du entweder versuchen, in Erfahrung zu bringen, ob der Gegner überhaupt berechtigt ist, über eBay Verträge zu schließen oder es aber darauf ankommen lassen, dass er das Prozessrisiko nicht scheut.

      Ein möglicher Ansatz, wenn ich es richtig gelesen habe, ist die bei eBay hinterlegte Anschrift falsch. Damit wäre dann schon ein Verstoß gegen die eBay-AGB gegeben, aus dem man evtl. ein Nichtbestehen eines Vertrages annehmen könnte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()