hallo
ich will nur noch zur Klarheit fragen: habe das so verstanden, dass jemand einem Verkäufer bei Ebay sein Konto zur Verfügung stellt, also nicht seinen eigenen Ebay account. Die auf seinem Konto dabei einlaufenden Gelder soll er dann auf ein Konto des Accountinhaber weiterleiten, der an die Käufer nicht geliefert hat.
Strafrechtlich wird er dann in der Regel nicht belangt, aber zivilrechtlich. Aufgrund welcher Paragrafen? Gilt er als Verkäufer nur wegen seines angegebenen Kontos und muss nun erfüllen durch Lieferung oder aus welchem Grund? ist der Inkasso-Mensch immer auch der Verkäufer? Unter seinem Namen lief es doch gar nicht.
ich will nur noch zur Klarheit fragen: habe das so verstanden, dass jemand einem Verkäufer bei Ebay sein Konto zur Verfügung stellt, also nicht seinen eigenen Ebay account. Die auf seinem Konto dabei einlaufenden Gelder soll er dann auf ein Konto des Accountinhaber weiterleiten, der an die Käufer nicht geliefert hat.
Strafrechtlich wird er dann in der Regel nicht belangt, aber zivilrechtlich. Aufgrund welcher Paragrafen? Gilt er als Verkäufer nur wegen seines angegebenen Kontos und muss nun erfüllen durch Lieferung oder aus welchem Grund? ist der Inkasso-Mensch immer auch der Verkäufer? Unter seinem Namen lief es doch gar nicht.
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