Warum schafft es eBay einfach nicht, seine Grundsätze und Richtlinien konsequent durchzusetzen?

    • WillyW schrieb:

      Mal ehrlich, ist es da wirklich auszuschließen, dass eBay tatsächlich Leute einschleust, die einfach mal sehen wer hier welche Meinung hat?
      Du kannst davon ausgehen, dass eBay hier zumindest mitliest ;) .
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • PKasch schrieb:

      Du kannst davon ausgehen, dass eBay hier zumindest mitliest
      Ok, aber das macht ja nur Sinn wenn man die gewonnenen Erkenntnisse auch unter bestimmten Gesichtspunkten auswerten kann.

      KeineAhnung wie das ablaufen könnte. Vielleicht ein Programm, dass Texte nach bestimmten Wörtern durchsucht.

      Und wenn ich es richtig verstanden habe ist dieses Forum weder weisungsgebunden noch durch finanzielle Mittel von eBay abhängig.
      Soll heißen, dass eBay eigentlich keine Möglichkeit hat auch eine kritische Berichterstattung zu beeinflussen.
    • Schützin schrieb:

      Daß Amazon seinen Verkäufern so einen Blödsinn vernbindlich vorschreibt, ist ziemlich unwahrscheinlich
      Für Bücher - Musik - VHS - DVDs zahlt der Kunde für jeden Artikel 3,- EUR Versandkosten

      Ich hab's mir fast gedacht. Mit Medien wird auf amazon das Geld verdient. Und genau dieser Prodiktbereich ist vom kostenlosen oder frei wählbaren Versandkosten ausgeschlossen. Und nicht nur das. Wie ich erzählt habe, zahlt der Kunde pro Artikel 3,00 EUR.

      Die Höhe der Versandkosten für Bücher, Musik und Videos ist einheitlich
      für alle Verkäufer und richtet sich nach der Art des Artikels, den Sie
      erwerben und nach dem Land, in das Ihre Bestellung gesendet wird

      Die Versandkosten werden pro Artikel berechnet. Sie haben hier
      nicht, wie bei direkt von Amazon.de bestellten Artikeln, die Wahl
      zwischen Komplett- und Einzellieferung. Auch das Angebot der
      Frei-Haus-Lieferung ab einem Bestellwert über EUR 29,00 gilt hier
      *nicht*, auch dann nicht, wenn Sie Ihre Marketplace-Bestellung mit einer
      Amazon.de-Bestellung kombinieren.
      (Quelle amazon Versandbestimmungen)

      Der Händler bietet für seine Agrarprodukte ansonsten Kostenlosen Versand an. Für Bücher, Musik,VHS und DVDs muss er wie alle anderen auch 3,-00 EUR pro Artikel an Versandkosten berechnen. Ob er will oder nicht!

      Hier mal der Link zur Versandkostentabelle die was die Medien betrifft von amazon vorgeschrieben wird.

      amazon.de/gp/aag/details/ref=o…d=0&seller=A2UE6OYI7SXCBQ


      Du musst dir mal ansehen wie kreativ amazon ist die unterschiedlichsten Gebühren schön zu rechnen. Das Ergebnis sieht für den Verkäufer echt super aus. Allerding ist die Voraussetzung, dass es sich um einen Kleinunternehmer handelt der von der Umsatzsteuer befreit ist. Wer dieses Glück nicht hat, muss auf die amazon Gebühren halt nochmal 19 % aufschlagen. Und dann sieht die Sache schon ganz anders aus.
    • Schützin schrieb:

      Amazon hat mit der Unfähigkeit des Verkäufers jedenfalls nichts zu tun
      Warum bezeichnest du die Verkäufer immer als zu blöd und unfähig?

      Ich kann meine Frage nur nochmal wiederholen. Woher nimmst du deine Kenntnisse.
      Die Links die du angeboten hast, zeiegn Artikel auf amazon, mit kostenlosen Versand - mehr nicht.
      Hättest du in die Versandbedingungen gesehen, wäre dir aufgefallen, dass die Verkäufer wohl doch nicht so blöd sind.

      Dies ist die Rechnung, die man auf amazon sehen kann, wenn es darum geht Realität und Wunschdenken zu vermischen.
      Ein Unternehmen wie amazon rechnet seinen Händlern Umsatzmöglichkeiten vor. Und zwar auf Grundlage der Kleinunternehmerregelung.
      Das alleine ist doch schon lachhaft. Da die Händler von der Umsatzsteuer befreit sind, nutzt amazon dies um die MwSt. für Gebühren einfach mal weg zu lassen.

      Der 2. Trick besteht doch darin, dass amazon die 3,- EUR Versandkosten als Einnahme auf den Artikelpreis aufschlägt.
      Damit werden die Einnahmen gleich mal um 33 % nach oben gepusht. Die Ausgaben (Versand) spielen bei dieser Rechnung keine Rolle.

      Zu dem Gebühren-Salat: Die festen Gebühren, sowie die variablen Abschluss-Gebühren verändern sich nicht und ergeben zusammen immer 2,00 EUR
      Die Verkaufsgebühr ist dagegen vom Verkaufspreis abhängig.

      Liebe Schützin. Jetzt zeige ich dir mal weshalb amazon niemals suf diese 3,00 EUR verzichten würde:

      amazon rechnet die 3,- EUR als Einnahmen:

      Wenn der Händler nur die 3,- EUR als Einnahme hätte würde amazon davon die 2,- EUR an festen & varialblen Gebühren kassieren
      und noch einmal die 15 % Verkaufsgebühr (0.45 EUR).

      Insgesamt also 2,45 EUR . Pech für den der kein Kleinunternehmer ist. Der muss die Gebühren nämlich noch mal mit 19 % (0,46 EUR)versteuern.

      Von den 3,00 EUR die der Kunde dem Verkäufer an Versandkosten kassiert amazon 2,91 EUR

      Und genau das verschweigt amazon seine Kunden. Der Kunde der bei amazon glaubt er zahle Versandkosten, zahlt nichts als amazon-Gebühren.

      Und zum Schluss noch ein Beispiel wie es für Verkäufer unter realistischen Gesichtspunkten aussieht.
      Was bei amazon im Bereich Bücher gesucht und gekauft wird ist Belletristik. Vornehmlich Taschenbücher die nicht älter als 4 Jahre sind.
      Wenn ein Buch aber als Neupreis gerade mal 10,- EUR kosten wird es gebraucht natürlich biller verkauft.

      Bei 5,00 Eur Buchpreis bleibt dem Verkäufer nach Abzug aller Kosten Ein Betrag von 3,89 EUR. Davon muss er nun noch den Versand finanzieren.
      Viele Bücher DVDs usw. sind deutlich günstiger. Nicht selten zahlen Verkäufer auch drauf. Wer nicht in der Lage ist Großmengen wie momox anzubieten und zu Konditionenverkaufen kann den aber nur die gewerblichen Händler wählen können. wird von amazon ausgepresst wie eine Zitrone.


      Einnahmen aus Verkauf
      Artikelpreis10,00 EUR5,00 EUR
      Einnahmen/Versandkosten 3,00 EUR
      3,00 EUR
      Gesamteinnahmen13,00 EUR
      8,00 EUR
      amazon Gebühren (Netto)
      Feste Gebühren
      0,99 EUR
      0,99 EUR
      Verkaufsgebühren (15 %)
      1,50 EUR
      1,20 EUR
      Variable Abschlussgebühren
      1,01 EUR
      1,01 EUR
      Betrag für Verkäufer
      9,50 EUR
      4,80 EUR
      abzgl.Gebühren MwSt. (19 %)
      -1,80 EUR-1.20 EUR
      Tatsächlich Umsatz
      7,70 EUR
      3,89 EUR
    • WilliW schrieb:

      Mal ehrlich, ist es da wirklich auszuschließen, dass eBay tatsächlich Leute einschleust, die einfach mal sehen wer hier welche Meinung hat?

      Ja. Ist es.

      Glaubst Du wirklich, die Geschäftsleitung von ebay interessiert sich auch nur einen feuchten Furz dafür, was irgendwer da draussen über den Laden denkt und versucht darüber irgendwas zu erfahren? Schon alleine der Gedanke ist derart abstrus, dass er ohne jedes Sarksamus-Smiley zu Lachanfällen bei der ebay-erfahrenen Basis sorgt. Führt uns übrigens ohne Umwege wieder zu deiner ursprüngliche Frage des Threads und beantwortet sie ziemlich vollständig. Die einzigen ebay-Mitarbeiter, die hier im Forum schreiben tun das privat von zuhause und teilweise auch erst einige Jahre nachdem sie bei ebay weg sind.

      Ausserdem ist hier jedem der hier länger anwesend ist klar, dass ebay ohne weiteres erfahren kann, was ich von dem Laden halte und was ich aktuell wieder unternehme. Da reicht eine einfache Anfrage bei mir oder auch einfach nur das Reinhören in die Gesprächsaufzeichunngen, wenn ich mit dem Support telefoniere. Da bin ich dann mit meinem gewerblichen VK-Account unterwegs, nehme aber trotzdem kein Blatt vor den Mund.

      Mein Erfahrungswert aus den letzten Jahren ist: Man kann ebay tatsächlich mit einer absolut klaren Ansage angekündigt mit voller Wucht in den Hintern treten und man wird sie trotzdem eiskalt erwischen. Solange ebay nur mitgeteilt bekommt, was man tun wird, ist es ihnen egal. Fallen sie dann auf die Nase (Zahlungssystem, Mängelquote, VSK-Provision etc.) war es ihre eigene nette Entscheidung.

      BTW, weil Du danach gefragt hattest... Impressum für (deutsche) Privatverkäufer: §55 Abs. 1 RStV:

      (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
      1. Namen und Anschrift sowie
      2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.


      Handeln im geschäftlichen Verkehr dient aber nicht mehr "ausschliesslich persönlichen oder privaten Zwecken". Klare Aussage aller Landesmedienanstalten auf meine Anfrage hin. Deren Problem ist nur die Abgrenzung, wann die Grenze überschritten ist. Also hab ich ein bisschen gegraben, weil ich wusste, dass es da was hochinteressantes gibt...

      Dazu der BGH:

      BGH Urteil vom 30.08.2008 I ZR 73/05 RNr 36 schrieb:

      Der Hilfsantrag enthält aber als Minus die konkret beanstandete Verletzungsform (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.2003 - I ZR 117/01, GRUR 2004, 247, 248 = WRP 2004, 337 - Krankenkassenzulassung; Urt. v. 11.12.2003 - I ZR 50/01, GRUR 2004, 605, 606 = WRP 2004, 735 - Dauertiefpreise). Die Klägerinnen haben im Hilfsantrag auf Angebote von gefälschten "ROLEX"-Uhren Bezug genommen, deren Anbieter 26 und 75 Feedbacks aufweisen. Aufgrund der häufigen Feedbacks ist in diesen Fällen für die Beklagte ein Handeln des jeweiligen Anbieters im geschäftlichen Verkehr erkennbar.

      Klartext: 26 Bewertungen (hilfsweise auch 26 Angebote) sind "häufig", ein Handeln im geschäftlichen Verkehr (nicht zu verwechseln mit "gewerblich", dazu auch die Abgrenzung des BGH im Verfahren RWE Solar gegen Renter K, ebenfalls hier im Forum zu finden) und nicht mehr rein persönlicher oder privater Zweck.

      Für ebay problematisch ist das Urteil auch weil der BGH hier davon ausgeht, dass ein Plattformbetreiber anhand der Anzahl der Feedbacks selbst erkennen könnte, dass die Grenze überschritten ist. Es ist also fraglich, ob man erst mal noch für eine positive Kenntnis ebays gem. §10 TMG sorgen muss, damit man ebay direkt auf die Krawatte latschen kann. Aber sicherheitshalber kann man ja dafür sorgen. Oder man greift sich den jeweiligen Verkäufer direkt.

      Was kann dem PVK (oder eventuell auch ebay) nun blühen? Nuja, er wird wohl einen "Strafzettel" bekommen. Zuerst mal einen kleinen, danach wird es immer teurer.

      §49 RStV schrieb:

      Ordnungswidrig handelt auch, wer


      (...)

      13. entgegen § 55 Abs. 1 bei Telemedien den Namen oder die Anschrift oder bei juristischen Personen den Namen oder die Anschrift des Vertretungsberechtigten nicht oder nicht richtig verfügbar hält,

      (...)

      (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro im Falle des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 13 und 14 mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro und im Falle des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 15 und 16 mit einer Geldbuße bis zu 250.000 Euro geahndet werden

      Mein Ansprechpartner für die ersten beiden Opfer kommt aber erst morgen aus dem Urlaub zurück. Dann weiss ich auch, wem wir zukünftig wie ins Gesäß treten. Denn ein bisschen unfair finde ich es schon, dem privaten Verkäufer so eine Klatsche zu verpassen. Ich würde das lieber ebay aufs Auge drücken. Vor allem, weil die dann jedes Mal ein höheres Bußgeld bekommen. Bis zu 50.000 Euro pro Verstoß- also pro eingestelltem Angebot - dann kann endlich mal unsere Fernsehzwangsabgabe gesenkt (oder ganz abgeschafft) werden.

      Und jetzt kannst Du abwarten, ob ebay für PVK ein Zwangsimpressum einführt. Ich behaupte mal: nicht aufgrund dieses Postings. Dsa geht denen nämlich (siehe oben) glatt am Arsch vorbei. Solange bis es ihren Geldbeutel trifft. An der Stelle sind sie reichlich schmerzempfindlich.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Sorry, aber Dein Geschwätz fängt an zu nerven.
      Meine Links zeigen jeweils eine Übersicht mit diversen Verkäufern, die alle denselben Artikel anbieten, einmal Druckerpapier, einmal irgendwas gegen Ungeziefer.
      Da waren jeweils Verkäufer mit kostenlosem Versand und bei jedem Artikel mindestens drei mit unterschiedlichen Versandkosten, von denen ich dann jeweils einen rausgepickt und aufgezeigt habe, daß einer alle zusätzlichen Artikel kostenlos mitversendet und der andere nimmt pro weiterem Artikel jeweils 5 Cent zusätzliche Versandkosten.
      Die können also alle ihre Versandkosten ganz individuell einstellen.

      Deine Bücher, die Du jetzt nachträglich ( zuerst war von Amazon generell, nicht nur von Büchern die Rede ) anführst, sind demzufolge ein Spezialfall, nicht die Regel bei Amazon.
      Und da geht es bei den neuen Büchern wohl weniger darum, daß Amazon an den Versandkosten der anderen Händler mitverdienen will, sondern darum, sich ein Monopol zu schaffen auf der eigenen Plattform. Bücher unterliegen der Buchpreisbindung, zumindest neue Bücher. Dh, kein Händler darf ein neues Buch unter dem vom Verlag vorgeschriebenen Preis verkaufen, weder online noch stationär. Was glaubst Du also, wo hier
      amazon.de/gp/offer-listing/386…1&keywords=Ewige+Gezeiten
      die Leute kaufen werden?
      Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, daß irgendein Käufer für ein neues Buch tatsächlich mehr ausgibt als den festgelegten Handelspreis. Also kauft er entweder bei Amazon direkt oder bei eBay. Oder im stationären Handel.
      Warum gewerbliche Händler überhaupt neue Bücher bei Amazon anbieten mit 3 EUR Versandkosten, kann ich auf Anhieb nicht nachvollziehen, aber vielleicht gibt es ja tatsächlich doch einzelne Käufer, die ohne nachzudenken da draufklicken. Da hat der Verkäufer dann seine Gebühren aber bei den Versandkosten wieder drin, denn wenn es nicht grad ein Wälzer ist, der mehr als 1 Kilo wiegt, dann kann er die meisten Bücher für unter 2 EUR versenden. Ich gehe mal davon aus, wenn ein gewerblicher Händler an einem neuen Buch bei amazon weniger verdienen würde als bei eBay, dann würde er neue Bücher bei Amazon überhauptnicht ins Sortiment nehmen.

      Bleiben also noch die gebrauchten Bücher.
      Wie gesagt, Amazon ist eigentlich für private Verkäufer nicht wirklich gedacht. Wer als privater Verkäufer ein paar gebrauchte Bücher verscherbeln will, der kann das bei eBay oder den Kleinanzeigen tun. Der normale gewerbliche Händler bei Amazon wird ein "Power-Anbieterkonto" haben, also 39 EUR im Monat pauschal bezahlen, dafür kann er soviele Artikel einstellen, wie er will. Und bei gebrauchten Büchern auch seine Preise selbst gestalten. Also wird er so kalkulieren, daß für ihn dasselbe herausspringt wie wenn er das Buch bei eBay anbietet. Da "darf" er weniger Versandkosten nehmen, muss dafür aber auch auf die Versandkosten Gebühren bezahlen.
      Momox ist, wie die meisten gewerblichen Händler, auf beiden Plattformen unterwegs. Wenn der Verkauf für identische Artikel bei Amazon unterm Strich nicht mindestens den gleichen Gewinn erbringen würde wie bei eBay, würden die das wohl eher nicht machen. Da kommt es wohl nur drauf an, jeweils die richtige Balance zwischen Verkaufspreis und Versandkosten zu finden, um jeweils den gleichen Gewinn zu erzielen. Und dann stellt er bei Amazon eben ein paar hundert Bücher ein und lässt die da laufen. Wenn sie gekauft werden, ist gut. Und wenn nicht, Bücher werden ja nicht schlecht.

      Im Übrigen vermute ich, daß Amazon auch bei den gewerblichen Händlern möglichst wenige derartige "Flohmarkthändler" mit gebrauchten Kleinpreisartikeln haben will. Das ist einfach nicht deren Image. Der Flohmarkt mit gebrauchten Artikeln, das war eigentlich immer das Monopol von eBay. Daß die irgendwann beschlossen haben, lieber ein zweites Amazon sein zu wollen und möglichst alle privaten Verkäufer von der Plattform zu vertreiben, steht auf einem anderen Blatt. Dadurch hat eBay sein ursprüngliches Image einer Gemeinschaft, auf der die Nutzer "Mitglieder" waren und Spaß hatten beim handeln, mittlerweile völlig verloren. Und ein zweites Amazon wird aus eBay nie werden, dafür sind die Erwartungen und Möglichkeiten bei eBay viel zu verschieden. Das Vertrauen in und die Bindung der Käufer an die Plattform geht mehr und mehr verloren, Spaß beim Kaufen hat man da schon lange nicht mehr. Und je verzweifelter eBay mit immer mehr Neuerungen und Änderungen versucht, dagegen zu steuern, desto genervter werden Käufer und gewerbliche Verkäufer.
      Die privaten Verkäufer hingegen wandern, wie von eBay gewollt, mehr und mehr zu den Kleinanzeigen ab, da zahlen sie überhauptkeine Gebühren.
    • Ebay hat doch eine Hinweis für die Privaten VK wegen den Verkausaktivitäten.
      Scheinbar sind sie der Meinung dass das ausreichend ist, denn geklärt wird da gar nix.

      Hinweis: Wenn wir aufgrund Ihrer Verkaufsaktivitäten feststellen, dass einige der obigen Kriterien erfüllt sind, werden wir zusammen mit Ihnen versuchen zu klären, ob Ihr eBay-Konto als gewerblich gekennzeichnet werden muss.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Impressum für (deutsche) Privatverkäufer: §55 Abs. 1 RStV:
      Hab dies zum Thema gelesen. Sorry, das Gleiche hattest du ja bereits in abgespeckter Form eingestellt.

      Was ich ehrlich nicht so ganz verstanden habe ist Folgendes:
      Wenn es hierbei um eine Gesetzesänderung geht wird sich auch eBay daran halten müssen.

      Ich bin mir fast sicher, dass es darum auch gar nicht geht.
      Klär' mich doch bitte noch mal auf was diese Gesetzesänderung für den privaten Verkäufer bedeutet.
      Ich will da jetzt nicht irgendwas zusammenfummeln was am Ende weder Hand noch Fuß hat.


      Fallgruppe: Eingeschränkte Impressumspflicht, § 55 I RStVGem. § 1 Abs. 4 TMG, § 55 Abs. 1 RStV haben Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, Name und Anschrift bzw. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten verfügbar zu halten. Diese Fallgruppe betrifft damit Webmaster, die von den beiden vorangegangen Fallgruppen nicht erfasst werden, also nicht nur rein persönlichen Zwecken dienende Webseiten betreiben, aber auch nicht geschäftsmäßig tätig sind, also auch keine Werbeanzeigen schalten. Damit kann als Fazit festgehalten werden: Die Gesetzesänderung lässt anonyme Webseiten nur in Ausnahmefällen zu. Zumindest Name und Anschrift muss praktisch jeder angeben. Bei den geschäftsmäßigen Angeboten kommt E-Mail-Adresse und Telefonnummer hinzu. Zu den erforderlichen Angaben aber gleich noch im Detail
      (Quelle: linksandlaw.info)
    • Schützin schrieb:

      Der Flohmarkt mit gebrauchten Artikeln, das war eigentlich immer das Monopol von eBay
      Leider ganz falsch. Das der Handel mit Büchern übers Internet ein risiger Erfolg werden kann, hat als erster Jedd Bezos erkannt (Gründer von amazon).
      Wer heute etwas mit Büchern zutun hat egal welcher Art. Ob als Verleger, Büchhändler usw. kommt an amazon nicht vorbei.

      Und das amazon keine gebrauchten Bücher haben will weil das nich tder Stil von amazon ist wage ich auch zu bezweifeln.

      Momox macht aud amazon & eBay über 80 Mio EUR Umsatz (und nicht jeder verkauft seine Bücher für ein paar Cent an Momox)

      amazon setzt über 1,5 Mrd. EUR mit Büchern um. Darunter viele gebrauchte. Ohne gebrauchte Bücher wäre amazon nicht das geworden was es heute ist.

      Die Buchpreisbindung in Deutschland dauert 18 Monate

      Auch schon mal daran gedacht das man Bücher auch aus dem Ausland versenden kann. Da bibt es die deutsche Buchpreisbindung nämlich nicht.
    • WilliW schrieb:

      Leider ganz falsch. Das der Handel mit Büchern übers Internet ein risiger Erfolg werden kann, hat als erster Jedd Bezos erkannt (Gründer von amazon).
      Die Schützin spricht von einem Flohmarkt, nicht speziell von Büchern. Ebay war in der Vergangenheit als Marktplatz gebrauchte Artikel aller Art der Vorreiter schlechthin. Amazon kam aus einem ganz anderen Sektor, nämlich dem Buchhandel. Auch gab es völlig andere Verkaufsstrategien. Während Amazon selbst als Verkäufer auftrat und im Fokus stand, galt dies für eBay nie.

      WilliW schrieb:

      Die Buchpreisbindung in Deutschland dauert 18 Monate
      Das ist so verkürzt sehr missverständlich. Ein Verlag darf nach 18 Monaten die Buchpreisbindung aufheben. Das geschieht aber nur selten. Einen gesetzlichen Automatismus gibt es da schon gar nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Ein Verlag darf nach 18 Monaten die Buchpreisbindung aufheben
      Sorry, du hast vollkommen Recht. Ich meinte im Bezug auf die 18 Mon.

      Das Moderne Antiquariat
      Bücher können sogar ganz aus der Preisbindung herausgenommen werden (z.B. „Modernes Antiquariat“). Dies darf grundsätzlich allerdings
      nicht vor Ablauf von 18 Monaten nach erstmaligem Erscheinen des Titels geschehen. Verlage müssen die preisbindungsfreien Titel mit dem Zusatz „unverbindliche Preisempfehlung“ kennzeichnen, damit der Händler weiß, dass er den Preis in diesem Fall frei kalkulieren kann. Denn das ist bei preisgebundenen Verlagserzeugnissen nicht gestattet: Hier darf der Händler den Ladenpreis weder reduzieren noch erhöhen
    • Penny schrieb:

      ob Ihr eBay-Konto als gewerblich gekennzeichnet werden muss.

      Darum geht es gar nicht. Es geht um eine Impressumspflicht, die weit unterhalb der Geewrblichkeit einsetzt und daher ausdrücklich private Verkäufer betrifft. Da hat der BGH zwar keine Untergrenze festgestellt, aber zumindest mal beleuchtet, bei wie wenig Transaktionen das bereits der Fall ist. Wir wissen also nicht sicher, ob die Impressumspflicht für PVK schon bei 3, bei 5 oder bei 11 Transaktionen einsetzt oder bereits bei der ersten. Aber 26 sind auf jeden Fall "drin".

      WilliW schrieb:

      Sorry, das Gleiche hattest du ja bereits in abgespeckter Form eingestellt.

      Hab ich? Oder wollte ich nur? Ich les nicht alle meine alten Postings nochmal durch und eine Strichliste zum Abhaken was ich schon in welchem Umfang geschrieben habe führe ich auch nicht. Macht aber nichts. Du kannst dich drauf verlassen, dass ebay weder das eine noch das andere Posting zum Anlass nehmen wird zu reagieren, wenn man ihnen nicht in den Geldbeutel tritt.

      WilliW schrieb:

      Wenn es hierbei um eine Gesetzesänderung geht wird sich auch eBay daran halten müssen.

      Ich reiche erst mal den Link zu deiner Zitatquelle nach: linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html

      Und nein, das ist keine "Gesetzesänderung". Abgesehen von dem formalen Umstand, dass es sich dabei um einen Staatsvertrag der Länder handelt, der Gesetzesrang erlangt hat und kein Gesetz ist das auch nichts neues. Ein Blick an den unteren Rand der Seite zeigt das schon deutlich:
      Copyright © 2004-2008 Dr. Stephan Ott

      Ausserdem geht die fehlende Anbieterkennzeichunng ebay erst mal gar nichts an. Für einen rechtlich einwandfreien Auftritt ist primär der jeweilige Verkäufer selbst verantwortlich. Nur wird er erfahrungsgemäß dann Bekanntschaft mit der Löschabteilung von ebay machen, weil so eine Angabe natürlich geeignet ist um an ebay vorbei zu verkaufen und damit (ohne ausdrücklich erwähnt zu werden) für ebay unter den Grundsatz zur Gebührenumgehung fällt. Und das ist ja (laut ebay) unfair gegenüber anderen Verkäufern. Ich vermute allerdings eher, dass ebay das für unfair gegenüber seiner Provisionsberechnung hält. Naja, mein Problem ist das nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • WilliW schrieb:

      Für wen wäre das Impressum negativ un dwarum?

      Um es ganz brutal zu sagen: für jeden, der sich schämen würde, seinen Namen nebst Adresse in Verbindung mit dem Müll genannt zu bekommen, den er in die Plattform reinkübelt.

      Es gibt aber auch eine ganze Menge positiver Aspekte. Arbeitgeber freuen sich, wenn die ganzen Schwund-Artikel aus dem Regal gleich mit dem Namen des Mitarbeiters im Netz stehen. Wer seilbst ordentliche Bilder macht, freut sich, wenn er gleich weiss, wem er die Rechnung für die Lizenz schicken darf. Der private Klamottenverkäufer der mal eben ein bisschen den Kleiderschrank entrümpelt freut sich, wenn jeder sehen kann, dass er genug Kleiderschränke für fünf Accounts hat. Das selbe gilt für den typischen Dachbodenfund - der sich dann als der Fund mehrere Dachböden (nebst Kellern und ganzen Hausinventaren) erweist. Freude allerorten.

      Wieso soll das überhaupt negativ sein?


      WilliW schrieb:

      Bei den Gewerblichen wird das Impressum doch auch nur bei Stress gelesen,
      Was hat das mit der grundsätzlich bestehenden rechtlichen Verpflichtung zum Impressum zu tun?
      1.) Es muss da sein
      2.) Es ist nicht da
      3.) Zwischen 1.) und 2.) besteht eine gewisse, nicht ganz zu erklärende Diskrepanz...

      Wer da nun sagt "Dann stell ich auf ebay nichts mehr ein" wird schon selbst wissen, welche Leichen er im Keller liegen und was er zu verbergen hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Um es ganz brutal zu sagen
      Brutaler geht's nicht. Vielleicht hat es das Finanzamt dann auch etwas leichter.

      Aber du hast Recht. Vielleicht sehe ich dann endlich mal was mein Nachbar immer aus dem Keller in sein Auto schafft.

      Hat aber nicht mit irgenmdwelchen EU-Richtlinien zu tun oder?

      Wer lässt sich so Quatch einfallen. Und wer ist für die Umsetzung und die Kontrolle zuständig - eBay?