Wattenbek, Betrug durch Rückbuchung

    • Wattenbek, Betrug durch Rückbuchung

      Über ein anderes Forum habe ich mitbekommen, das in unserer Nachbarschaft eine weibl. Person über Ebay betrügt.
      Die Person hat bereits einmal dafür in der JVA gesessen, ist aber dadurch nicht klüger geworden.
      Simpler Trick:
      - Bestätigung der Überweisung mittels Screenshot (Bild der getätigten Überweisung)
      - Versand des Bildes (getätigte Überweisung) an den Verkäufer
      - sofortige Rückbuchung des Kaufpreises

      Dabei wurden Konten in Hamburg (Sparkasse) und Berlin (Volksbank) benutzt.
      Der Namen variiert, die Versandadresse ist jedoch immer die gleiche, nämlich Wattenbek
      Um nicht in den Gesetzeskonflikt zu kommen hier nur die möglichen Initialen der Person, sowie die Hausnummer: E. W. oder E. G. , Nr. 33
    • VolkerWB schrieb:

      Über ein anderes Forum habe ich mitbekommen, das in unserer Nachbarschaft eine weibl. Person über Ebay betrügt.
      Die Person hat bereits einmal dafür in der JVA gesessen, ist aber dadurch nicht klüger geworden.
      Simpler Trick:
      - Bestätigung der Überweisung mittels Screenshot (Bild der getätigten Überweisung)
      - Versand des Bildes (getätigte Überweisung) an den Verkäufer
      - sofortige Rückbuchung des Kaufpreises

      Dabei wurden Konten in Hamburg (Sparkasse) und Berlin (Volksbank) benutzt.
      Der Namen variiert, die Versandadresse ist jedoch immer die gleiche, nämlich Wattenbek
      Um nicht in den Gesetzeskonflikt zu kommen hier nur die möglichen Initialen der Person, sowie die Hausnummer: E. W. oder E. G. , Nr. 33

      warum überweist sie ständig und annuliert diese dann? kann man doch viel einfacher machen, ohne die TAN zu verbraten ...
    • Abends.

      VolkerWB schrieb:

      Über ein anderes Forum habe ich mitbekommen, das in unserer Nachbarschaft eine weibl. Person über Ebay betrügt.
      Da wäre ein Link zu ebendem Beitrag in dem Forum ggf. hilfreich gewesen.

      VolkerWB schrieb:

      Die Person hat bereits einmal dafür in der JVA gesessen, ist aber dadurch nicht klüger geworden.
      Hmmm...

      VolkerWB schrieb:

      Simpler Trick:
      - Bestätigung der Überweisung mittels Screenshot (Bild der getätigten Überweisung)
      - Versand des Bildes (getätigte Überweisung) an den Verkäufer
      - sofortige Rückbuchung des Kaufpreises

      Tatsächlich bei Ebay - der Auktionsplattform?
      Läßt sich dort irgendein Verkäufer auf ein Abbild einer Überweisung ein ?

      Nicht vielleicht eher Ebay-Kleinanzeigen?
      Dort allerdings haben betrügerische Verkäufer bildlich einen Versand als dokumentiert vorgegeben.

      Es bleiben Fragen offen,die Du auch beantworten könntest,ohne die Privatsphäre Deiner Nachbarin zu verletzen.
      Butter bei die Fische?
      Gruß
      KPN
    • Klar lassen sich erschreckend viele dazu überreden, bloß aufgrund eines Screenshots zu versenden. Die Überschrift ist dann aber falsch, da es hier auch min einen Betrüger gibt der tatsächlich überweist und die Ware dann mit einem echten Kontoauszug abholen geht.
    • Hallo,
      tja, ob das nun ein "echter" Screenshot oder Photoshop ist, das fragen wir uns in der Nachbarschaft auch schon.....
      Auf ein Bild zu vertrauen ist natürlich auch schon ziemlich dumm.
      Andererseits, so eine Rückbuchung ist heute wohl auch sehr einfach.

      Das Sie allerdings als Versandanschrift die Heimadresse benutzt, läßt wiederum auf unendliche Dummheit schließen.
      Das der Betrug aber tatsächlich geschieht ist klar, die Person hat ja wg. Betrug bereits 9 Monate in der JVA gesessen, und setzt die Betrügereien wohl fort.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von VolkerWB ()

    • Ein betrogener schrieb mit folgendes:
      (Kontakt kam über Forum 123recht.net zustande, Beitrag leider schon gelöscht, da im Forum unpassend)

      es lief folgendermaßen ab:
      Ich ließ mich darauf ein, das Paket schon zur Post zu bringen, wenn ich ein Foto von der Online-Überweisung bekomme.
      Dieses Foto bekam ich auch direkt und darauf Stand der Name Silvia G., Berliner Volksbank.
      Als ich nach der Versandadresse fragte,bekam ich erneut ein Foto auf dem Stand: Familie W. c/o G., Straße, Hausnummer 33, 24582 Wattenbek.
      (Namen hier natürlich nur gekürzt)

      Der betrogene hat Anzeige erstattet, mittlerweile mit den Klarnamen, da er ja die Versandanschrift hat :)
      Ob da bei Ebay, oder Ebay-kleinanzeigen gedealt wurde ist mir nicht bekannt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von VolkerWB ()

    • von der Seite: forum.e-recht24.de/17098-leide…n-ebay-kleinanzeigen.html

      17.02.2016, 20:52
      Nico12211 [Blockierte Grafik: https://forum.e-recht24.de/images/metro/red/statusicon/user-offline.png] Neuer Benutzer Registriert seit17.02.2016Beiträge1
      [Blockierte Grafik: https://forum.e-recht24.de/images/icons/icon1.png] Re: Leider reingefallen - Ebay Kleinanzeigen
      Habe heute Karten kaufen wollen , leider war es Betrug .
      Der schon öfters unter den Name grewe aus Kiel stammt .
      Die Familie gibt es wirklich hat aber nichts mit dem Betrug zu tun .
      Die Person die betrügt sendet immer nur ein Foto von der Adresse auf dem Personalausweis mehr nichts , er sendet den komplette , und zweiten will er nur per Überweisung das Geld haben . Also wenn jemand mit dem Namen grewe etwas verkaufen will , ist es Betrug . Die Familie hat damit nichts zu tun diese gibt es wirklich . Also Finger weg in eBay Kleinanzeigen unter dem Namen grewe
    • Hat das jetzt auch was mit deinem EP zu tun? Außer dem Ort? Oder willst du hier einfach in loser Folge Betrügereinen auf Kleinanzeigen vermelden?

      Oder ist die Versandadresse identisch? Wenn ja, sage es doch einfach. Hast du noch gar keine Anzeige erstattet?

      https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html schrieb:

      § 263
      Betrug
      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.