Käufer will Kauf abbrechen - ich nicht!

    • Käufer will Kauf abbrechen - ich nicht!

      Guten Morgen Zusammen,

      nach Jahren bin ich jetzt auf einen Spaßbieter gestossen. Obwohl ich das kaum mehr als Spaß bezeichnen kann wenn ich
      auf 180 bin :cursing:
      Gestern ersteigerte ein Mitglied (am liebsten würde ich den Namen nennen damit ihn jeder sperren kann) bei mir Stiefel für
      knapp 45 Euro.
      Kurz nach dem Kauf kam ein Mail dass der Käufer den Kauf abbrechen möchte.
      Ich hab dann das Mitglied angeschrieben ob das korrekt ist (könnte ja sein dass die Katze mit der Pfote auf das falsche Knöpfchen gekommen ist ;))
      Dann kam nur zurück 'ja :)'
      Ich hab mir dann mal die Bewertungen angeschaut. Scheinbar macht die Person das nicht das erste Mal dass der Kauf abgebrochen werden soll, überweist weniger und fordert dann Kulanz oder gibt falsche Bewertungen ab.
      Ich hab dann das Mitglied bei ebay gemeldet und der Person geschrieben dass ich mir das mit dem Abbruch des Kaufes überlegen werde da sie das scheinbar nicht das erste Mal macht, das so nicht i.O. ist und sie sich überlegen sollte ob sie bei so einem Portal richtig ist.

      Dann kam zurück 'Danke für die Kulanz :)'

      Hab ihr wieder geschrieben dass ich mich noch nicht entschieden habe - sie evtl die Stiefel bezahlen muss. Da kam nur
      'ich zahl nix'
      Hab dann geschrieben dass ich sie bei ebay gemeldet habe und es kam zurück:
      Haha xddd das haben schon 20 leute vor dir gesagt und siehe da? Ich bin immer noch da ;) :*

      Frag mich echt wo ich hier gelandet bin :wallbash
      und schrieb ebay erneut an dass man es jetzt ja quasi schriftlich hat dass diese Person hier nichts zu suchen hat.
      Jetzt möchte ich den Kauf auf keinen Fall abbrechen und nun meine Frage:
      wenn man auf 'nein ich kann diesen Kauf nicht abbrechen' geht kommt ein Feld 'verschickt am' mit einem Datum das ich nicht rausnehmen kann. Lässt man das dann einfach so drin - auch wenn der Artikel noch nicht bezahlt wurde?

      VG und eine gute Woche
      Bettina
    • haibetti schrieb:

      Kurz nach dem Kauf kam ein Mail dass der Käufer den Kauf abbrechen möchte.

      Kam eine Mail? Oder kam eine Rückgabeanfrage über ebay?

      Wie Du ja vielleicht (vermutlich eher nicht) weisst ist ebay ja inzwischen für Verkäufer zum Lotteriespiel verkommen, weil der Käufer auch beim privaten Verkäufer innerhalb der ersten Stunde nach Kauf die Transaktion abbrechen kann.


      haibetti schrieb:

      ein Mitglied (am liebsten würde ich den Namen nennen damit ihn jeder sperren kann)

      Unter Powersellern ist es längst üblich, Sperrlistenkandidaten auszutauschen. Der Haken dabei ist, dass man dazu idealerweise auch die Anmeldedaten mitgibt, damit die Sperre auch für Zweitaccounts greift. Und nein, das geht dann trotzdem nicht über die Sperrliste von ebay. Das geht dann so, dass man den einen Nick in der Liste hat und anhand der Daten des Käufers feststellen kann, dass er mit einem anderen Account gekauft hat. Und dann ruft man bei ebay an und meldet mit Hinweis auf den berits bestehenden Sperrlisteneintrag einen Kauf durch ausgeschlossenen Bieter. Das entsorgt dann den Zweitaccount.

      Kleiner Haken an dieser Vorgehensweise: das ist aufgrund der deutschen Datenschutzbestimmungen nur im Rahmen einer organisierten Struktur möglich. Beispiel: Verein Creditreform. Ich bin aber momentan dabei, das auch für PVK zu öffnen, sobald alle rechtlichen Eckpunkte abgeklopft sind.


      haibetti schrieb:

      Jetzt möchte ich den Kauf auf keinen Fall abbrechen und nun meine Frage:

      Musst Du auch nicht. Allerdings wirst Du trotzdem erst mal keine Zahlung bekommen. Dieser Kandidat wird sich logischerweise weigern.

      Du wartest jetzt also erst mal vier Tage. Vorher geht da nichts. Dann meldest Du bei ebay einen nichtbezahlten Artikel. Diesen Fall machst Du nach weiteren vier Tagen wieder zu und gibst an, dass Du keine Zahlung erhalten hast. Das verpasst dem Käufer zumindest einen Eintrag als Nichtzahler. Hat er davon zwei innerhalb von 12 Monaten kann er bei mir mit diesem Account schon nicht mehr kaufen. (Eingeschränkter Bieterkreis heisst die Funktion)

      Wenn Du dann unbedingt darauf bestehst, die Stiefen zu verkaufen, setzt Du deinem Käufer schriftlich eine Frist zur Zahlung und Abnahme der Ware. Kommt darauf hin nichts, steht es dir frei, die Vertragserfüllung einzuklagen. Aber ganz offen gesagt halte ich das bei dem Streitwert für zu viel Aufwand bei zu wenig Ergebnis. Stell die Dinger dann wieder ein, die Vertragskündigung hat dir der Käufer ja bereits angetragen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ...ich dachte es ist so - wenn ich quasi innerhalb von drei Tagen dem Abbruch weder zu noch nicht zugestimmt habe dass dann automatisch davon ausgegangen wird das man dem Abbruch zustimmt. Das würde ja dann bedeuten - mache ich jetzt nix dann stimme ich zu - und dann kann ich ja keine Zahlung mehr einfordern oder?
      Oder ich setz einfach das Häckchen bei 'ich stimme nicht zu' und schreib ein Lieferdatum rein das auf keinen Fall stimmen kann - weil ich die Stiefel ja noch hier habe. Irgendwie witzig - ein Käufer kann innerhalb einer Stunde den Kauf versuchen abzubrechen - und dann muss der Verkäufer ein Lieferdatum angeben. Passt ja super zusammen ;)
    • Hallo Schützin,
      meinst du zb so in der Art?
      sar_sgxcx2u ;)
      Man kommt sich bei solchen Leuten echt vor wie im Kindergarten, wahrscheinlich weiss ihre Mami gar nicht was sie alles so ohne Aufsicht anstellt. Am liebsten würde ich unter der angegebenen Adresse mal anrufen.
      Komischerweise hab ich das mit dem Ablehnen des Kaufs noch mal übers Handy versucht und dann ging es. Auch wenn ich das Geld nicht bekomm werde ich schön das Geld über ebay anmahnen. In der Hoffnung dass einer von den 20 anderen die das Kind genauso veräppeln wollte auch was gemeldet hat.
      VG und einen guten Abend...
    • ...ich nehm die Rote in dem Fall gerne in den Kauf, so schnell kommt die mir nicht davon. Von solchen Leuten lasse ich mich nicht einschüchtern und ein Weggucker weil es einfacher ist war ich noch nie. Wenn niemand was macht kommen solche Leute mit so ner Art bis an ihr Lebensende weiter. In anderen Lebenslagen wird die sich leider bestimmt auch nicht anders verhalten. Aber schön dass sie es schriftlich gemacht hat dass sie die Leute nur verarscht. Den Text häng ich mir übers Klo :D
    • Hallo Zusammen,

      muss man eigentlich wenn man einen geöffneten Fall nach den 4 Tagen wieder schliesst (Zahlung immer noch nicht erhalten) und den Artikel wieder neu einstellen will den Käufer darüber informieren? Ehrlich gesagt möchte ich mit dem Käufer nicht noch mal kommunizieren...aber nicht dass nachdem ich den Artikel neu eingestellt und verkauft hab doch bezahlt und die Ware verlangt wird. Der trau ich leider alles zu :cursing:
      Oder hat der Käufer auch ohne Benachrichtigung über die erneute Einstellung keinen Anspruch mehr drauf?
    • Man muß den Kaufvertrag kündigen, das heißt, eine Frist setzen innerhalb der der Käufer die Ware noch erhalten kann, mindestens 5 Arbeitstage
      und gleichzeitig für den Fall des Nichtzahlens den Vertrag kündigen:

      Hiermit fordere ich Sie auf, den von Ihnen ersteigerten Artikel bis zum (genaues Datum, nicht etwas 1 Woche) zu bezahlen, sollte das Geld bis zum (Datum) nicht bei mir eingegangen sein, trete ich vom Kaufvertrag zurück

      Sicherheitshalber per Einschreiben schicken am besten noch einen Zeugen dafür

      Erst nach dieser Frist kannst Du wieder neu einstellen, außer der Käufer erklärt vorher seinen Rücktritt vom Kaufvertrag
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Man muß den Kaufvertrag kündigen, das heißt, eine Frist setzen innerhalb der der Käufer die Ware noch erhalten kann, mindestens 5 Arbeitstage
      und gleichzeitig für den Fall des Nichtzahlens den Vertrag kündigen:

      Hiermit fordere ich Sie auf, den von Ihnen ersteigerten Artikel bis zum (genaues Datum, nicht etwas 1 Woche) zu bezahlen, sollte das Geld bis zum (Datum) nicht bei mir eingegangen sein, trete ich vom Kaufvertrag zurück

      Sicherheitshalber per Einschreiben schicken am besten noch einen Zeugen dafür

      Erst nach dieser Frist kannst Du wieder neu einstellen, außer der Käufer erklärt vorher seinen Rücktritt vom Kaufvertrag


      ich mache das immer per eBay-System und per normaler Mail - es ist unwahrscheinlich, daß der Käufer beides nicht erhält

      ... zumal er auch die Annahme des Einschreibens verweigern kann

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hasjana ()

    • mijanne2007 schrieb:

      ußer der Käufer erklärt vorher seinen Rücktritt vom Kaufvertrag

      Konkludent. EP lesen:


      haibetti schrieb:

      Kurz nach dem Kauf kam ein Mail dass der Käufer den Kauf abbrechen möchte.

      haibetti schrieb:

      Hab ihr wieder geschrieben dass ich mich noch nicht entschieden habe - sie evtl die Stiefel bezahlen muss. Da kam nur
      'ich zahl nix'

      Und wenn TE so nett wäre, die Mail hier rienzustellen, die ebay dem VK schickt, nachdem der Fall mit Verwarnung geschlossen wurde, lässt sich auch daraus nochmal die Wirkung der ebay-Regularien auf den Kaufvertrag erkennen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • jipiiiih, ich glaube das Gute hat gesiegt. Wollte grad den Fall schliessen und jetzt steht da:

      Hinweis von eBay: Dieser Nutzer ist bei eBay nicht mehr angemeldet.

      Vielleicht hat das zig mal Melden der Person doch was gebracht, hatte gestern mit einem anderen Mitglied wg ihr Kontakt - der Person
      hatte sie zu wenig überwiesen und hat ihr dann gedroht. Das Mitglied hat sie auch gemeldet.

      Dh, eine Nachricht o.ä. ist jetzt wahrscheinlich hinfällig..jetzt kann sie ja zumindest nicht mehr über ebay an mich herantreten
      bzw das Geld wahrscheinlich auch nicht mehr überweisen da sie die Kaufabwicklung o.ä. ja wahrscheinlich nicht mehr aufrufen kann.

      VG und eine schöne, sonnige Woche
    • Behalte en Käufer trotuzdem in deiner Sperrliste. Da steht jetzt zwar nicht mehr der Nick, aber wenn er mit einem Zweitaccount bei dir was kauft, ist er noch schneller weg als jetzt. Dann reicht ein Anruf bei ebay um einen Kauf durch ausgeschlossenen Bieter zu melden und der ist weg. Also notier dir auch die Klardaten des Käufers dazu, denn jetzt erkennst Du ihn nur an Name und Adresse.

      Übrigens ist es für ebay auch dann ein Kauf durch ausgeschlossenen Bieter falls der/die Lebensabschnittsbeischlafsgehilfe/in bei dir auftaucht. Auch der ist dann ganz fix Geschichte. Und auch andere aus dem Umfeld, die sich ähnlich verhalten fallen unter diese Sippenhaft.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • haibetti schrieb:

      Jetzt möchte ich den Kauf auf keinen Fall abbrechen und nun meine Frage:
      wenn man auf 'nein ich kann diesen Kauf nicht abbrechen' geht kommt ein Feld 'verschickt am' mit einem Datum das ich nicht rausnehmen kann. Lässt man das dann einfach so drin - auch wenn der Artikel noch nicht bezahlt wurde?
      Hatte heute ähnlichen Fall : Kauf um 10:35 / Abrruchanfrage 10:38

      Auf "nein" geklickt und mit der Maus einfach in das mit einem Versandtermin vorbelegte Datum geklickt....und schon war es leer.
      Da man kein Feld für die Gründe der Ablehnung vorfindet habe ich bei Sendungs-Nr. folgendes eingetragen: "gültiger Kaufvertrag - auch für Spaßbieter"

      Ergebnis: 1. eine Bestätigung des Abbruchs von ebay
      2. unter "alle Bestellungen" war etwa 10 Minuten später zu sehen : Kaufabwicklung wurde durchlaufen und sofort die Eieruhr für Zahlung gesendet :thumbup:

      Also, geht doch :lach:

      Ich hoffe das kann einigen helfen
      lieben Gruß aus dem Norden

      ------------------------------------
      "Wir sind, was wir denken. Alles was wir sind, entsteht mit unseren Gedanken. Mit unseren Gedanken machen wir die Welt."
      - Weisheit von Buddha - | .....und ich mache mir meine Welt. wie sie mir gefällt :]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Lizz ()

    • sorry da ist mir ein Fehler unterlaufen :O
      natürlich sollte der Text der ebay-mail eigentlich da rein:
      "Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie diesen Kauf nicht abbrechen können"

      Danke fürs aufpassen ^^
      lieben Gruß aus dem Norden

      ------------------------------------
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