Nein, das im Betreff ist kein Schreibfehler.
Es ist auch keine Wertung eines BGH-Urteils.
Es ist allenfalls meine Ansicht über die Datensicherheit beim BGH. Da trifft das nämlich voll ins Schwarze: Jejejeje
Ok, was ist passiert?
Ich hatte heute in meinem Posteingang den Newsletter des BGH, den ich, wie viele Juristen und Interessierte Laien, auch tatsächlich abonniert habe.
Präzise war das die Pressemiteilung Nr. 196/2016 vom 07.11.2016 mit dem Betreff:
Na gut, das ist soweit ja normal. Dazu hat man den Newsletter ja. Allerdings habe ich und garantiert nicht nur ich sondern alle Abonnenten des Newsletters zwei Minuten später folgende Mail im Posteingang.
Als "Von:" steht da tatsächlich Herr RA Labus. Als Absender wird aber der Newsletter des BGH genannt. Nun ist natürlich Herr Labus nicht an den BGH berufen worden. Der Mailheader zeigt insgesamt was da passiert ist.
Kollege Labus wollte wohl diese Mail gegenüber einem Kollegen kommentieren und hat dabei versehentlich die Option "Allen Antworten" benutzt statt den richtigen Empfänger auszuwählen. Denn diese Mail ging dann sowohl an den Absender als auch an die Antwortadresse. Nun ist aber der Absender der Newsletterverteiler des BGH. Die Antwortadresse dagegen ist eine no-reply-Adresse des BGH, die darauf vermutlich gar nicht reagiert hätte.
So weit so gut. Fehler passieren jedem mal. Was aber dann passiert ist, ist das eigentliche Trauerspiel. Der Mailserver des BGH hat offensichtlich die Mailadresse von Herrn Labus als authorisiert angesehen, Mails an den Adressverteiler des BGH zur Weiterleitung zu schicken. Was dann offenbar auch passiert ist.
Und zwar nicht nur einmal. Denn tatsächlich hat ein weiterer Empfänger gar nicht bemerkt was da geschehen ist und hat genau den selben Unsinn getrieben, indem er brav auf diese Mail geantwortet hat:
Tja, und damit des Guten nicht genug, Harro Herzberg sandte "mir" (wohl eher allen) folgende Mail:
Um das mal zu beantworten: ja Harro. Anscheinend kann man.
Es wäre nett, wenn der BGH das Thema Datensicherheit zumindest in der eigenen IT-Architektur mal ein kleines bisschen ernster nehmen würde und dafür sorgt, dass der Mailserver des BGH für den Newsletter-Verteiler nur Mails von authorisierten Absendern innerhalb des eigenen Netzwerks annimmt. Es könnte natürlich auch sein, dass der BGH die aktuelle Rechtssprechung zu WLAN-Routern auf diese Art auch auf Mailserver von Bundesbehörden ausdehnt. Dann wäre das ja ok.
Vielen Dank jedenfalls an Herrn Labus und Frau Nikolaeva, die mir endlich mal wieder demonstriert haben, worin der Bund meine vereinnahmten Steuer-Euronzen investiert: ein offener Spamserver auf höchter Ebene. Das hat doch was. Zumindest ist es zum heulen komisch. Oder ein Trauerspiel. Ganz wie man möchte. Der dafür verantwortliche Sysadmin beim BGH hat sich in meinen Augen jedenfalls als verantwortlicher Entscheidungsträger in der Programmierabteilung von ebay qualifiziert.
Oder wie Alexander Labus das so trefflich formuliert hat ohne es direkt zu wollen:
Jejejeje :-)
Es ist auch keine Wertung eines BGH-Urteils.
Es ist allenfalls meine Ansicht über die Datensicherheit beim BGH. Da trifft das nämlich voll ins Schwarze: Jejejeje
Ok, was ist passiert?
Ich hatte heute in meinem Posteingang den Newsletter des BGH, den ich, wie viele Juristen und Interessierte Laien, auch tatsächlich abonniert habe.
Präzise war das die Pressemiteilung Nr. 196/2016 vom 07.11.2016 mit dem Betreff:
Mitwirkung einer Richterin während des gesetzlichen Mutterschutzes führt zur fehlerhaften Besetzung einer Strafkammer in der Hauptverhandlung
Na gut, das ist soweit ja normal. Dazu hat man den Newsletter ja. Allerdings habe ich und garantiert nicht nur ich sondern alle Abonnenten des Newsletters zwei Minuten später folgende Mail im Posteingang.
AW: [BGH-Pressemitteilungen] Mitwirkung einer Richterin während des gesetzlichen Mutterschutzes führt zur fehlerhaften Besetzung einer Strafkammer in der Hauptverhandlung
Jejejeje
Alexander Labus
Rechtsanwalt
*******************************************************************************************************************
Sonntag & Partner
Riesstr. 16, 80992 München
Telefon: +49 89 2554434-0
Telefax: +49 89 2554434 9
Sonntag & Partner (Partnerschaftsgesellschaft), Sitz der Gesellschaft Augsburg, Amtsgericht Augsburg, PR 60. sonntag-partner.de
Als "Von:" steht da tatsächlich Herr RA Labus. Als Absender wird aber der Newsletter des BGH genannt. Nun ist natürlich Herr Labus nicht an den BGH berufen worden. Der Mailheader zeigt insgesamt was da passiert ist.
Kollege Labus wollte wohl diese Mail gegenüber einem Kollegen kommentieren und hat dabei versehentlich die Option "Allen Antworten" benutzt statt den richtigen Empfänger auszuwählen. Denn diese Mail ging dann sowohl an den Absender als auch an die Antwortadresse. Nun ist aber der Absender der Newsletterverteiler des BGH. Die Antwortadresse dagegen ist eine no-reply-Adresse des BGH, die darauf vermutlich gar nicht reagiert hätte.
So weit so gut. Fehler passieren jedem mal. Was aber dann passiert ist, ist das eigentliche Trauerspiel. Der Mailserver des BGH hat offensichtlich die Mailadresse von Herrn Labus als authorisiert angesehen, Mails an den Adressverteiler des BGH zur Weiterleitung zu schicken. Was dann offenbar auch passiert ist.
Und zwar nicht nur einmal. Denn tatsächlich hat ein weiterer Empfänger gar nicht bemerkt was da geschehen ist und hat genau den selben Unsinn getrieben, indem er brav auf diese Mail geantwortet hat:
Aw: AW: [BGH-Pressemitteilungen] Mitwirkung einer Richterin während des gesetzlichen Mutterschutzes führt zur fehlerhaften Besetzung einer Strafkammer in der Hauptverhandlung
Da freut sich der Herr Labus aber
--
Julia Nikolaeva
Rechtsassessorin
Xing: xing.to/julia-nikolaeva
Tja, und damit des Guten nicht genug, Harro Herzberg sandte "mir" (wohl eher allen) folgende Mail:
AW: [BGH-Pressemitteilungen] Mitwirkung einer Richterin während des gesetzlichen Mutterschutzes führt zur fehlerhaften Besetzung einer Strafkammer in der Hauptverhandlung
Kann man da jetzt jeden Quatsch veröffentlichen???
Um das mal zu beantworten: ja Harro. Anscheinend kann man.
Es wäre nett, wenn der BGH das Thema Datensicherheit zumindest in der eigenen IT-Architektur mal ein kleines bisschen ernster nehmen würde und dafür sorgt, dass der Mailserver des BGH für den Newsletter-Verteiler nur Mails von authorisierten Absendern innerhalb des eigenen Netzwerks annimmt. Es könnte natürlich auch sein, dass der BGH die aktuelle Rechtssprechung zu WLAN-Routern auf diese Art auch auf Mailserver von Bundesbehörden ausdehnt. Dann wäre das ja ok.
Vielen Dank jedenfalls an Herrn Labus und Frau Nikolaeva, die mir endlich mal wieder demonstriert haben, worin der Bund meine vereinnahmten Steuer-Euronzen investiert: ein offener Spamserver auf höchter Ebene. Das hat doch was. Zumindest ist es zum heulen komisch. Oder ein Trauerspiel. Ganz wie man möchte. Der dafür verantwortliche Sysadmin beim BGH hat sich in meinen Augen jedenfalls als verantwortlicher Entscheidungsträger in der Programmierabteilung von ebay qualifiziert.
Oder wie Alexander Labus das so trefflich formuliert hat ohne es direkt zu wollen:
Jejejeje :-)
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.