Mysteriöser Motorbetrug

    • Mysteriöser Motorbetrug

      Hallo liebe Gemeinde,
      ich hatte heute leider eine Anzeige wegen Betruges im Briefkasten. ;(

      Mir wird vorgeworfen, dass ich im Juni einen Motor für 600€ auf eBay Kleinanzeigen verkauft habe und trotz Bezahlung nicht versendet habe.
      Ansich wäre die Sache ja eindeutig und ich hätte nichts zu befürchten, aber als ich auf mein Konto geschaut habe, habe ich eine Überweisung über 600€ gefunden.
      Diese Überweisung weicht jedoch von dem Anzeigensteller ab und war für einen PC bestimmt, welcher persönlich an meiner Haustür abgeholt wurde. Leider habe ich keinerlei Nachweis,
      dass ich etwas übergeben habe. Auch geht aus dem Überweisungsbetreff nicht eindeutig heraus, dass das geld für einen Pc war. Dieser lautet Nur: ebaykleinanzeigen 1616.
      Zu meinem Ärgernis kam die Anzeige jetzt 6 Monate später und ich kenne weder die Person die mich anklagt ( Wir wohnen ca. 450km auseinander), noch wurde ich von jemandem kontaktiert, der auf seine Sendung wartet.
      Bei eBay-Kleinanzeigen kann ich auch nicht mehr in den Chatverlauf gucken, da sich dieser ja nach ein paar Monaten automatisch löscht.

      Ich habe wirklich keinen Plan, was ich jetzt tun soll! :/
      Wie kann ich nachweisen, dass ich keinen Motor angeboten habe? Wie kann ich nachweisen, dass ich die Person nicht kenne und auch keine Zahlung von ihr erhalten habe? :(


      Ich bin gerade echt zerstört und für jede Hilfe dankbar!!!

      PS: Ich habe die Person, von der ich das Geld erhalten habe, auf Facebook gesucht und unter seinen Freunden konnte ich herausfinden, dass er mit vielen Durmaz befreundet ist.
    • bitteumhilfe schrieb:

      Leider von der Staatsanwaltschaft!

      Dann solltest du nicht in einem Forum abhängen, sondern auf zu einem Strafverteidiger. Und am wichtigsten: bis der den Sachverhalt auseinanderklambüsert hat und die entsprechenden Schreiben aufsetzt, äußerst du dich keinesfalls zur Sache!

      Was @Pandora mit "Dreiecksbetrug" meint, ist folgendes:

      Ein Betrüger (B) "verkauft" eine nicht existierende Ware 1 zu einem Preis X, in deinem Fall einen Motor für 600 Euro, an Käufer (K). Er sucht gleichzeitig einen Verkäufer (V), der zum gleichen Preis eine andere Ware 2 verkauft, in deinem Fall einen Computer für 600 Euro. Nachdem er die Modalitäten mit V abgesprochen hat, nennt er K die Bankverbindung des V samt eines Verwendungszwecks, der nicht auf den tatsächlichen Artikel schließen läßt.

      K zahlt also die Summe X an VK, und B holt die vermeintlich bezahlte Ware 2 vom VK ab. An K wird Ware 1 natürlich nie geliefert, er denkt, VK hat ihn betrogen, mit den Folgen, die du gerade erlebst. B hat Ware 2 umsonst bekommen.

      -

      Für die Zukunft: immer alles quittieren lassen, Kopien von allen elektronischen Unterlagen machen (Screenshots), alle Mails aufheben usw. Und zwar auf dem eigenen Rechner.

      6 Monate sind eine erstaunlich schnelle Bearbeitungszeit für eine "Lappalie" wie einen 600-Euro-Betrug.

      Das Geld wirst du übrigens zurückgeben müssen, aber das ist ein anderes (zivilrechtliches) Thema.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Kleinanzeigen speichert intern auch definitiv noch nach dem eigentlichen Löschen und kann diese Daten auf verlangen auch zur Verfügung stellen. Ich weiß allerdings nicht genau wie lange und ob nur die Anzeigen oder auch die Chats. Aber in jedem Fall solltest du dich dort schnellstens Melden, denn aktuell hast du scheinbar absolut keine Beweise für deine Geschichte.

      Und davon ab als Tipp für die Zukunft: Nicht nur quittieren lassen, bei Überweisungen soll immer Anzeigennummer und Artikel angegeben werden. Schließt Betrug auch nicht aus, erschwert ihn aber doch deutlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Übliche Empfehlung in solchen Fällen:

      1. Keine eigenmächtige Einlassung zum Tatvorwurf
      2. Zum Anwalt
      3. Akteneinsicht durch Anwalt
      4. alles weitere hängt vom Ergebnis von 3. ab.

      Alles andere wäre hier nur Spekulation, die nur Zeit kostet.

      oopps Pandarul #7 war schneller...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Vielen Dank für eure Hilfe!

      Das ganze ist so ärgerlich! Ich bin Auszubildender und habe das Geld natürlich nicht...

      Ich werde direkt bei eBay wegen des Chatverlaufes nachfragen. Hoffentlich ist es noch nicht zu spät!

      Und das geld werde ich unter keinen Umständen behalten können? Ich meine ich habe ja den Pc abgeliefert :(
    • Nino schrieb:

      Übliche Empfehlung in solchen Fällen:

      1. Keine eigenmächtige Einlassung zum Tatvorwurf
      2. Zum Anwalt
      3. Akteneinsicht durch Anwalt
      4. alles weitere hängt vom Ergebnis von 3. ab.

      Alles andere wäre hier nur Spekulation, die nur Zeit kostet.

      oopps Pandarul #7 war schneller...


      pandarul schrieb:

      bitteumhilfe schrieb:

      Leider von der Staatsanwaltschaft!
      Dann solltest du nicht in einem Forum abhängen, sondern auf zu einem Strafverteidiger. Und am wichtigsten: bis der den Sachverhalt auseinanderklambüsert hat und die entsprechenden Schreiben aufsetzt, äußerst du dich keinesfalls zur Sache!

      Was @Pandora mit "Dreiecksbetrug" meint, ist folgendes:

      Ein Betrüger (B) "verkauft" eine nicht existierende Ware 1 zu einem Preis X, in deinem Fall einen Motor für 600 Euro, an Käufer (K). Er sucht gleichzeitig einen Verkäufer (V), der zum gleichen Preis eine andere Ware 2 verkauft, in deinem Fall einen Computer für 600 Euro. Nachdem er die Modalitäten mit V abgesprochen hat, nennt er K die Bankverbindung des V samt eines Verwendungszwecks, der nicht auf den tatsächlichen Artikel schließen läßt.

      K zahlt also die Summe X an VK, und B holt die vermeintlich bezahlte Ware 2 vom VK ab. An K wird Ware 1 natürlich nie geliefert, er denkt, VK hat ihn betrogen, mit den Folgen, die du gerade erlebst. B hat Ware 2 umsonst bekommen.

      -

      Für die Zukunft: immer alles quittieren lassen, Kopien von allen elektronischen Unterlagen machen (Screenshots), alle Mails aufheben usw. Und zwar auf dem eigenen Rechner.

      6 Monate sind eine erstaunlich schnelle Bearbeitungszeit für eine "Lappalie" wie einen 600-Euro-Betrug.

      Das Geld wirst du übrigens zurückgeben müssen, aber das ist ein anderes (zivilrechtliches) Thema.

      Dann werde ich nach eurer Reihenfolge vorgehen.

      Kennt ihr zufällig noch einen günstigen Anwalt ? :/
    • bitteumhilfe schrieb:

      Ich meine ich habe ja den Pc abgeliefert
      Im Falle eines "Dreiecksbetruges" aber eben nicht an denjenigen, der Dir Geld überwiesen hat...

      Ohne Kenntnis des Sachverhalts ist das hier aber alles Spekulation.
      Ich würde weiterhin dringend vor allen weiteren Schritten zur Akteneinsicht raten. Die erhält aber im Strafermittlungsverfahren nur ein Anwalt. Das kostet erstmal Geld, klar - aber ohne professionelle Hilfe kann es am Ende noch teurer werden.
    • roflem schrieb:

      Absatz 7:

      dejure.org/gesetze/StPO/147.html
      Oh sorry, da war ich noch auf einem alten Stand. Ist meine letzte Anzeige doch schon so lange her ;-))
      Danke für die Richtigstellung.

      @bitteumhilfe: Also geht die Akteneinsicht doch schonmal ohne einen Anwalt zu beantragen. Einen Mustertext gibt es hier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • bitteumhilfe schrieb:

      Diese Überweisung weicht jedoch von dem Anzeigensteller ab und war für einen PC bestimmt, welcher persönlich an meiner Haustür abgeholt wurde.
      Das ist natürlich auch interessant, normalerweise wenn ich etwas abhole dann mit Barzahlung, im Rahmen von einem Dreiecksbetrug gibt es natürlich die Überweisung von dem um den Motor Betrogenen ? Aber wie wurde das Synchronisiert, also der Betrüger muss ja sicher sein das der um den Motor Betrogene tatsächlich überwiesen hat und das Geld beim PC Verkäufer gutgeschrieben wurde und was war die Begründung für die Abholung trotz Überweisung ? Normalerweise versendet man ja an eine Adresse die man im Rahmen eines Online Verkaufs erhält.
    • Trotzdem würde ich dem thread Eröffner nahelegen das mit Anwalt zu machen. Nur mit juristischer Erfahrung würde ich es jemandem zutrauen, dem Staatsanwalt die Akte aus dem Kreuz zu leiern ohne sich dabei zu verplappern. Das alles braucht der Anwalt nicht. Der beantragt, legt die Vollmacht vor und gut ist. Bis dahin ist dann auch Ruhe und man muss nicht aussagen!

      Wenns Dreiecksbetrug gibt dann bestimmt auch Vierecksbetrug also über 4 oder mehr Ecken.
    • BietBietBiet schrieb:

      bitteumhilfe schrieb:

      Diese Überweisung weicht jedoch von dem Anzeigensteller ab und war für einen PC bestimmt, welcher persönlich an meiner Haustür abgeholt wurde.
      Das ist natürlich auch interessant, normalerweise wenn ich etwas abhole dann mit Barzahlung, im Rahmen von einem Dreiecksbetrug gibt es natürlich die Überweisung von dem um den Motor Betrogenen ? Aber wie wurde das Synchronisiert, also der Betrüger muss ja sicher sein das der um den Motor Betrogene tatsächlich überwiesen hat und das Geld beim PC Verkäufer gutgeschrieben wurde und was war die Begründung für die Abholung trotz Überweisung ? Normalerweise versendet man ja an eine Adresse die man im Rahmen eines Online Verkaufs erhält.


      Ja da war ich ein wenig naiv .... Er wollte ja unbedingt den Pc, konnte den aber die Woche nicht abholen sondern erst nächste. Damit ich ihn nicht verkaufe hat er mir das geld überwiesen und gefragt, ob ich es erhalten habe. Also eigentlich ganz normal... :/
      Was ich auch krass finde ist, dass es von einem Jungen ca. 17 Jahre abgeholt wurde, der eigentlich ganz nett war aber unbedingt auf eine ausgedruckte Rechnung bestand. Auch seine Nationalität passte mit dem namen von der Überweisung überein...
    • Pandora schrieb:

      Die meisten Anwälte rechnen nach RVG ab und unterscheiden sich daher preislich kaum. Außerdem sollte dir als Azubi theoretisch auch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zustehen.
      Hast du einen Plan wo ich diese beantragen kann? Das Jugendamt ist dafür ja wahrscheinlich nicht mehr zuständig oder?

      Nino schrieb:

      roflem schrieb:

      Absatz 7:

      dejure.org/gesetze/StPO/147.html
      Oh sorry, da war ich noch auf einem alten Stand. Ist meine letzte Anzeige doch schon so lange her ;-))Danke für die Richtigstellung.

      @bitteumhilfe: Also geht die Akteneinsicht doch schonmal ohne einen Anwalt zu beantragen. Einen Mustertext gibt es hier.
      Vielen Dank, dann werde ich mein Glück doch mal versuchen.