Mir ist soeben folgendes Szenario eingefallen und ich wollte mal fragen, ob das jemandem schon mal passiert ist bzw. was ihr vielleicht tun würdet.
Wenn man eine Paketmarke von DHL oder eine Einschreibenmarke (Internetmarke) von der Deutschen Post an den Kunden schickt, weil der seinen Kaufvertrag widerrufen hat, was ist, wenn der Kunde den Artikel dann doch nicht zurückschickt, wohl aber die Marke behält und andersweitig nutzt. DHL befördert das Paket ja trotzdem, der Kunde kann den Empfänger einfach manuell auf dem Paketschein ändern und auf der Internetmarke ist ja überhaupt keine Adresse vermerkt.
Wenn man eine Paketmarke von DHL oder eine Einschreibenmarke (Internetmarke) von der Deutschen Post an den Kunden schickt, weil der seinen Kaufvertrag widerrufen hat, was ist, wenn der Kunde den Artikel dann doch nicht zurückschickt, wohl aber die Marke behält und andersweitig nutzt. DHL befördert das Paket ja trotzdem, der Kunde kann den Empfänger einfach manuell auf dem Paketschein ändern und auf der Internetmarke ist ja überhaupt keine Adresse vermerkt.