Bezahlen oder nicht? Vermutlich gleicher Betrüger, neues Konto

    • Bezahlen oder nicht? Vermutlich gleicher Betrüger, neues Konto

      Hallo,

      ich habe vor 2 Jahren 4 Reifen gekauft, die sich entgegen der Beschreibung als (fast) abgefahren herausstellten.

      Eine Anzeige brachte nichts, es seien bereits mehrere Verfahren anhänging, deshalb wurde meine Sache eingestellt. 250 eu Schaden.

      ebay Name 2014Medisurfer.

      Jetzt habe ich zwei Federn gekauft bei 2012esms0895 (ähnliche Kombination aus Jahreszahl und Buchstaben) ( Artikel Nr 172482599112 )

      Jetzt stellt sich heraus, die Adresse ist 15 km entfernt, der gleich Name (K.Kxxx). Ist ja nicht wie Schmidt oder Müller.

      Wenn ich nicht bezahl, droht er mit Anwalt (war letztes Mal so). Wenn ich zahle. laufe ich Gefahr reinzufallen.,

      Ich weiß, ich hätte auf die Bewertung sehen sollen, aber das hilft mir nicht weiter.

      Ach, ja Pay Pal hat er abgelehnt, Ebay kann mir auch nicht weiterhelfen

      Was soll ich tun???

      Bitte um Hilfe.

      Danke

      Grüße

      Dirk

      ***Red.: Realname editiert***
    • erstmal Sicherung



      Federn sehen mir auch irgendwie verbogen, vereiert aus?
      Bilder
      • Bewertungsprofil für 2012esms0895' - feedback_ebay_de_ws_eBayI.png

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      • '2012esms0895 I eBay' - www_ebay_de_sch_2012esms0895_m_html_LH_Compl.png

        1,02 MB, 1.220×4.307, 148 mal angesehen
    • schau mal bei den Followern, ist da der andere Account dabei, bei dem du schon mal gekauft hattest? z. B. http://www.ebay.de/usr/sr_fump (der verfolgt den auch umgekehrt und kauft gaaaaaanz viele Autoteile ein: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…hInterval=30&mPg=7&page=1 aber nicht bei dem 2012esms0895 ...


      Wenn du den Verkäufer von damals auf deine Sperrliste gesetzt hättest und den darüber informiert hättest, dann könntest du dich nach Erhalt der Daten und der Erkenntnis, dass es sich um die selbe Person handelt darauf berufen.

      Ein Betrüger ist der nicht automatisch, wenn er schlechte Ware versendet, du hast aber ein Gewährleistungsrecht

      Ist die Ware mangelhaft, das heisst, der Kaufgegenstand weist nicht die vereinbarten oder üblicherweise vorhandenen Eigenschaften auf,

      stehen dir folgende Rechte zu:
      • Nacherfüllung
      • Rücktritt oder Minderung
      • Schadensersatz
      • Ersatz vergeblicher Aufwendungen
    • Die anderen Acounts entalten Teile des Nachnamen (Kxxx)*. Da werden Klamotten verkauft.
      Ist ja soweit nicht verboten.
      Bringt es denn was, wenn ich zahle und bei Empfang sofort den Inhalt unter Zeugen begutachte /fotografiere?
      Wenn z.B. rostige falsche Federn drinsind, was dann?
      Ging letztesmal schön einfach die Onlineanzeige. Bringt nur nix, wenn alles nach 6 Wochen eingestellt wird, es seien andere Verfahren gegen ihn am Laufen.
      Super.
      Wenn ich nicht zahle, rennt er zum Anwalt .




      ***Red.: Realname editiert***
    • Was willst du denn auch anzeigen, wenn der liefert, was er versprochen hat, betrügt der nicht, auch wenn du nicht zufrieden bist, ist es immer noch keine Straftat. Zum Absichern wär ein Zeuge/Film beim Öffnen des Pakets natürlich hilfreich.

      Das ganze ist aber immer noch eine stinknormale zivilrechtliche Sache, Kaufvertrag nach BGB, keine strafrechtliche und auch kein Betrug. Und im Falle der Federn könnte es ja sein, dass sie genau so sind wie beschrieben.
    • Hast wohl recht:

      ich zahle und werde dann unter Zeugen /Foto/Film das Paket öffnen, wenn der Artikel von der Beschreibung/Bilder abweicht, mache ich

      nach Fristsetzung meine Rechte über einen Anwalt geltend.

      Nochmal lass ich mich nicht verar......

      Bei diesem Falle der Federn gibt es nur: Topp oder Schrott, ähnlich wie bei einem Glas, entweder ganz oder kaputt....

      Danke fuer die Mühe.

      Grüße

      Dirk
    • Ich finde das Risiko ist zu groß dass es wieder der gleiche Verkäufer ist, der es wohl offenbar mit den Zustandsbeschreibungen seiner Ware nicht ganz so genau nimmt.

      Ich würde einfach nicht zahlen. Was soll er machen? Schlecht bewerten kann er Dich nicht. Er kann nur bei Ebay einen nicht bezahlten Artikel melden, aber das bockt Ebay erfahrungsgemäß nicht.
      Dann soll er doch mit nem Anwalt kommen. Als ob einer wegen 90 Euro Federn seinen zivilrechtlichen Zahlungsanspruch durchzusetzen versucht... ich bezweifel es
    • Stubentiger schrieb:



      Wenn du den Verkäufer von damals auf deine Sperrliste gesetzt hättest und den darüber informiert hättest, dann könntest du dich nach Erhalt der Daten und der Erkenntnis, dass es sich um die selbe Person handelt darauf berufen.
      Das es eine Sperrliste für Verkäufer gibt, ist mir neu, ich kenne nur die, mit der man Bieter/Käufer sperren kann. Kannst du mal einen Link schicken, wo ich Verkäufer sperren kann?
      Man sieht nur mit den Augen gut

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    • Du kannst User sperren, um sie vom Bieten/Kaufen bei dir abzuhalten, aber wenn du sie per Nachricht darüber hinaus informierst, dass du generell und absolut keine Verträge mit ihnen machen willst (Willenserklärung), gilt das für die Person und alle ihre anderen Accounts.

      Allerdings solltest du dann auch bei der Suche in der "erweiterten Suche" den dir bekannten Account immer ausschließen (oder halt beim vorm Bieten aufpassen, da du sonst quasi im Einzelfall eine neue Willenserklärung abgibst.
    • Hallo, er ist leider nicht von meinem Wohnort 15 km entfernt. Sonst würde ich natürlich hinfahren.
      Der Account des jetzigen Verkäufers und des damaligen, bei dem ich reingefallen bin, liegen 15 km auseinander,
      da der Name abgekürzt ist, aber alles zusammenpasst, habe ich die starke Vermutung, dass es sich um den gleichen handelt.
      Das alles war leider erst nach dem Kauf ersichtlich.
    • So,jetzt geht es in Phase zwei:

      Hatte regen unangenehmen E-Mail Verkehr mit folgendenm Resultat,

      Ich habe nicht gezahlt, ihm auch sachlich die Gründe erklärt, er hat mir noch gedroht, heute kam nach Fristablauf folgende bekannte Meldung:

      xxxxxxxx hat die Transaktion abgebrochen und Sie haben keinen Anspruch mehr auf Zusendung des Artikels. Außerdem wurde Ihrem eBay-Konto ein Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels hinzugefügt.

      Ich weiss mittlerweile, dass der Kaufvertrag davon unberührt bleibt, aber auch in diesem Fall, wenn der Verkäufer aktiv abgebrochen hat?

      Hat er damit selbst den Kaufvertrag aufgehoben oder kann er jetzt zum Anwalt rennen, was meiner Meinung nach sein Ansinnen ist,

      entweder er liefert Müll (siehe Bewertungen, auch seiner anderer Konten) oder klagt auf Abnahme. Ich fürchte er hat einen Anwalt in der Familie....
    • So, habe jetzt geschrieben, dass ich zur Erfüllung des Vertrags bereit sei, gegen Nachnahme und nicht Vorauskasse.

      Alternativ habe ich Abholung angeboten, da ich es einrichten kann im Sommer in seiner Gegend zu sein, mal sehen ob er dazu bereit ist,

      ich brenne drauf, ihn persönlich kennenzulernen.

      Gibt es eigentlich einen Zeitrahmen, wann ein Kaufvertrag der über ebay geschlossen ist, erfüllt sein muss?
    • mercedes schrieb:

      dass ich zur Erfüllung des Vertrags bereit sei, gegen Nachnahme
      Das bringt dir aber auch nicht viel.
      Der Postbote darf dir das Paket erst nach Zahlung aushändigen.Wenn dann Schrott drin ist, stehst du genauso ohne Geld da wie bei Überweisung.
      Der Postbote darf dir das Geld nicht einfach wieder geben. Du müsstest dann genauso über den Zivilrechtlichen Weg dein Recht einklagen.

      Warum tust du dir diesen Krampf überhaupt an? An deiner Stelle hätte ich nach dem Abbruch durch den Vk erstmal abgewartet ob und was überhaupt kommt.
      Dann kann man immernoch weitersehen.
    • Hallo,
      sehr guter Tipp mit der Sicherung, danke nochmal. Auch die vielen persönlichen Nachrichten mit Tipps.Hab alles ausgedruckt.
      Der Verkäufer hat sich jetzt abgemeldet, damit alle ebayspezifischen Daten weg, glücklicherweise habe ich die Korrespondenz archiviert.