Habe es auch endlich geschafft und mich von einem "Fakeshop" abzocken lassen. Auf einen Warnhinweis einer östereichischen Informationsplattform (watchlist-internet.at/fake-sho…g-vor-versandhaus-poehle/) bin ich leider zu spät nach der gerade bestätigten Überweisungszahlung aufmerksam geworden, auf gezielte Suche hin weil der "Händler" offline gegangen ist.
Die Empfängerbank rät mir nun neben der erfolgten und dort nachgewiesenen Betrugsanzeige, bei meiner Hausbank einen "Überweisungsrückruf mit einer Haftungsfreistellung zu starten", deren Erfolg allerdings nicht sichergestellt sei. Meine Hausbank (Sparkasse) hat mir nach Rückfrage in deren Zentrale bestätigt, dass man so was machen könne, ich müsse diesen Antrag aber selbst formulieren und mich ggf. im Internet informieren, wie das zu formulieren sei. Das nenne ich wirklich kundenfreundlich!
Kann mir jemand bei der Formulierung weiterhelfen bzw. gibt es vielleicht irgendwo ein Muster, auf das ich zugreifen könnte? Gelesen habe ich hier immerhin etwas von einer Frist von 10 Tagen, so dass dieser Antrag bald gestellt werden müsste, soweit er denn zu empfehlen ist?!
Die Empfängerbank rät mir nun neben der erfolgten und dort nachgewiesenen Betrugsanzeige, bei meiner Hausbank einen "Überweisungsrückruf mit einer Haftungsfreistellung zu starten", deren Erfolg allerdings nicht sichergestellt sei. Meine Hausbank (Sparkasse) hat mir nach Rückfrage in deren Zentrale bestätigt, dass man so was machen könne, ich müsse diesen Antrag aber selbst formulieren und mich ggf. im Internet informieren, wie das zu formulieren sei. Das nenne ich wirklich kundenfreundlich!

Kann mir jemand bei der Formulierung weiterhelfen bzw. gibt es vielleicht irgendwo ein Muster, auf das ich zugreifen könnte? Gelesen habe ich hier immerhin etwas von einer Frist von 10 Tagen, so dass dieser Antrag bald gestellt werden müsste, soweit er denn zu empfehlen ist?!
