PayPal-Konto nach Betrugsfall tief im Minus - wie vorgehen?

    • Zairi7 schrieb:

      Voucher
      Was für einen?


      Zairi7 schrieb:

      Wie würdet ihr am besten Vorgehen im Falle dass mir Paypal bzgl. Verkäuferschutz quer kommen will..
      Ich würde PP erst mal mitteilen, dass Zahlungsmitteläquivalente (explizit auch Gutscheine) schon vom Käuferschutz bereits ausgeschlossen sind.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zairi7 schrieb:

      Voucher
      Was für einen?

      Zairi7 schrieb:

      Wie würdet ihr am besten Vorgehen im Falle dass mir Paypal bzgl. Verkäuferschutz quer kommen will..
      Ich würde PP erst mal mitteilen, dass Zahlungsmitteläquivalente (explizit auch Gutscheine) schon vom Käuferschutz bereits ausgeschlossen sind.
      jaa Problem ist nur dass die andere seite angibt Geld für ein Smartphone gesendet zu haben.. deswegen gehe ich dreizeit von einem drei personen konstellations betrug aus sofern man der anderen Person glauben schenken mag.. des weiteren schließt paypal voucher nur deswegen aus weil es paypal nicht möglich ist festzustellen ob diese vouchers am ende des tages durch den empfänger auch verbraucht wurden.. glücklicherweise habe ich mir belege diesbezüglich als nachweis beschaffen können.. der fall ist ziemlich kurios..
    • Ich argwöhne ein Problem.

      Meine vorstehende Argumentationskette basiert auf anderen Fall-Konstellationen, und zwar auf angeblich nicht autorisierten Zahlungen.
      Wenn PayPal ohne Autorisierung zahlt (oder eine nachträglich bestrittene Autorisierung nicht ordentlich und nachweisbar authentifiziert hat), wäre das nicht mehr das Problem des Zahlungsempfängers, sondern PayPal kann sich mit dem Zahler herumstreiten oder einfach dem Zahler seine Kohle aus PayPals eigener Tasche zurückzahlen.

      Hier könnte es anders sein.
      Im Fall des Dreiecksbetruges könnte eine ordentliche Authentifizierung des Zahlers und damit eine korrekte Authentifizierung auch der Autorisierung vorgelegen haben.

      Und zwar so: Ein Käufer eines Smartphones hat korrekt einen Zahlungsauftrag über PayPal autorisiert. PayPal hat völlig korrekt den Zahlungsauftrag ausgeführt, wie vom Zahler beauftragt.
      Allerdings wurde dem Käufer Dein PayPal-Konto genannt, auf das er dann auch gezahlt hat.

      Und jetzt Dein Problem:
      Du hast garkeinen Anspruch auf den Kaufpreis des Smartphones, bist also ungerechtfertigt bereichert worden.
      Gesetzliche Folge: Du musst die Kohle an den Handykäufer zurückzahlen.

      PayPal bietet eventuell Käuferschutz für den Smartphone-Käufer und hat dem vielleicht schon die Kohle zurückgezahlt, weil kein Versandnachweis des (betrügerischen) VK existiert.

      Jetzt kommen PayPals AGB ins Spiel.
      Die Zahlungen mit Käuferschutz sind eine Kopplung aus den recht unangreifbar gesetzlich geregelten Pflichten als Zahlungsdienstleister (kein Fehler erkennbar) und einer von mir so genannten Versicherungsleistung (wenn Handy nicht kommt, zahlt PayPal den Kaufpreis zurück).

      Diese "Versicherung" erfolgt zu PayPals Versicherungsbedingungen, sprich AGB.
      Ich habe ganz sicher nicht andauernd alles gelesen und rechtlich beurteilt, was da alles als AGB vereinbart werden kann.
      Es könnte durch deren AGB wirksam "vereinbart" sein, dass im Fall einer Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer im Gegenzug die Forderung gegen den unrechtmäßigen Zahlungsempfänger an PayPal abgetreten wird.

      Wenn das so ist (nachlesen), hat PayPal ein einklagbares Recht auf Rückzahlung Deiner ungerechtfertigten Bereicherung.
      PayPal wird Dich erfolgreich verklagen, wenn Du nicht freiwillig zahlst.

      Dein Problem: Du hast die Voucher vermutlich an einen Betrüger gemailt, der Dich mit der (unrechtmäßigen) Smartphone-Zahlung in gleicher Höhe getäuscht hat.
      Der Betrüger freut sich, hat die Gutscheine schon längst eingelöst oder versilbert, aber der hat bis heute nicht gezahlt.
    • Löschberts Argumente (kein Käuferschutz) sind wichtig.
      Wenn Bedienstete von PayPal irrtümlich eine Rückzahlung wegen eines vermeintlichen Käuferschutz-Falles vorgenommen haben, aber garkein Käuferschutzfall vorliegt, könnte man meinen, PayPal hätte freiwillig oder willkürlich gehandelt.
      Was interessieren uns die Handlungen PayPals, die kann PayPal nicht einseitig zulasten Dritter machen.

      Ganz so einfach ist es aber nicht.

      Es besteht immer noch das Recht des Käufers auf Rückzahlung Deiner ungerechtfertigten Bereicherung.
      Den Anspruch hätte nicht PayPal, sondernder Käufer des Smartphones gegen Dich.
      Wenn nun PayPal schon an den Käufer zurückgezahlt hat, hat der womöglich kein Interesse an weiterem Streit und PayPal hätte keinen Anspruch gegen Dich.

      Im Ernstfall kann sich PayPal auch nachträglich den Rückzahlungsanspruch abtreten lassen und dann von Dir die Kohle fordern.

      Wenn es keine weitere Aufklärung gibt, sehe ich Deine Chancen gegen PayPal als gering an.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Usambara ()

    • ja mag sein aber was ist mit dem VERkäufer schutz.. ich als verkäufer müsse ja ebenfalls schutzwürdig sein, nachdem was ich dort so durchgelesen habe.. auserdem hat es der Käufer (des Smartphones) unterlassen als verwendungszweck smartphone anzugeben.. spätestens dann wäre es aufgeflogen.. da ich spätestens dann gemerkt hätte, moment mal.. ich habe garkein smartphone veräußert, ich gebe die zahlenkombinationen erstmal nicht raus...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zairi7 ()

    • @Zairi7
      Klär doch erstmal auf, ob tatsächlich ein Dreiecksbetrug stattgefunden hat.
      Das wirst Du nicht ohne Weiteres alleine schaffen.

      Es könnte ... ja auch der Fall sein, dass der - angebliche - Smartphone-Käufer mit dem Voucher-Käufer identisch ist, die Zahlung vorsätzlich falsch als angeblichen Handykauf deklariert hat und den Käuferschutzfall schon einkalkuliert und vorbereitet hat.
      Dann wäre es gegenüber PayPal zielführend, einen angeblichen Käuferschutzfall zu bestreiten.
    • Zairi7 schrieb:

      ja mag sein aber was ist mit dem VERkäufer schutz.. ich als verkäufer müsse ja ebenfalls schutzwürdig sein, nachdem was ich dort so durchgelesen habe..
      Nunja, solange Du noch keine Kohle vom Käufer der Voucher bekommen hast, aber dennoch versandt hast, siehts mau aus.
      Auch kannste den Versand nicht nachweisen, weil als Bild gesendet.
      Und ob es für Voucher einen Verkäuferschutz gibt, müsste man aktuell nachlesen, aber ich glaube nicht.
    • Usambara schrieb:

      Zairi7 schrieb:

      ja mag sein aber was ist mit dem VERkäufer schutz.. ich als verkäufer müsse ja ebenfalls schutzwürdig sein, nachdem was ich dort so durchgelesen habe..
      Nunja, solange Du noch keine Kohle vom Käufer der Voucher bekommen hast, aber dennoch versandt hast, siehts mau aus.Auch kannste den Versand nicht nachweisen, weil als Bild gesendet.
      Und ob es für Voucher einen Verkäuferschutz gibt, müsste man aktuell nachlesen, aber ich glaube nicht.
      Doch.. bei immateriellen Gütern ist ein Versand Nachweis auf elektronischem Wege ausreichend.. Das habe ich bereits alles zusammen getragen.. des Weiteren wie dein Vorgänger sagte.. müsse erstmal schauen ob tatsächlich ein dreiecksbetrug vorliegt.. naja es ist auch schon etwas komisch.. unmittelbar nachdem ich die Warnungsmailvon ebay kleinanzeigen erhielt.. meldete sich der Käufer direkt auch per Mail von wegen Smartphone... also bißchen komisch war das schon alles..

      PS. Die Verkäuferschutz Richtlinien haben sich zum April 2020 geändert.. nunmehr sind auch immaterielle güter umfasst!

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    • Finde die Personen raus, die jeweils dahinterstecken.
      Frage sie per Mail nach Namen, Adressen und Telefonnummer.

      Gehe nicht davon aus, dass Du damit Erfolg haben wirst.
      PayPal wird Dir nicht weiterhelfen, der Laden ist für Vernebelung aller Beteiligten gut.
      Insbesondere wird Dir ein Betrüger keine echten Daten liefern.

      Aber irgendwelche Mailadressen hast Du.
      Googeln, ob ein echter Name zu finden ist, kannste jederzeit.
      Etwas weiter kommst Du nur mit Einschaltung der Ermittlungsbehörden nach Strafanzeige und eventuell, wenn ein Rechtsanwalt bei PayPal nachforscht.

      Sofern ein Betrüger involviert ist, werden die auch nichts rausfinden.

      Noch eine Möglichkeit:
      Was waren das für Voucher?
      Wenn ein Betrüger die einlöst oder weiterverkauft und der Käufer diese dann einlöst, könnte es neue Spuren geben.
      Wenn die Voucher anonym oder pseudonym einlösbar sind, wird sich niemand zu Ermittlungen anstiften lassen.
      Extremes Gegenbeispiel wären beispielsweise Theaterkarten für festes Datum und konkrete Sitzplätze.
      Dann kannste hingehen und denjenigen sehen, der ganz genau Deine Tickets nutzt.
      Aber woher derjenige die Tickets hat, kann auch wieder niemand beweisen.