DHL verliert Paket und will nicht zahlen

    • DHL verliert Paket und will nicht zahlen

      Guten Abend,

      DHL hat ein von mir verschicktes Paket verloren, dieses teilte DHL mir mit.
      In dem Paket waren 4 SIKU Modelle 1:32, neu, unbespielt und ovp.
      DIe Modelle habe ich für 90€ verkauft was der Empfänger auf DHL Anfrage auch bestätigt hat.
      DHL wollte von mir eine Rechnung über die Modelle haben.Ich hatte noch die Quitungen der Modelle zusammen 133€, die ich an DHL geschickt habe.
      Nun nach 4 Wochen schreibt mir DHL:

      "Auf der Basis des § 429, Abs.1 des Handelsgesetzbuch erstatten wir nur den Wert, den der Inhalt Ihres Paketes am Ort und zur Zeit der Einlieferung hatte.
      Die aktuelle Zeitwertrechnung weist aber für diesen Inhalt keinen materiellen Wert mehr aus. Wir bitten Sie deshalb um Verständniss, dass wir ihnen
      nur das Paketentgeld erstatten können."

      Muss ich das so hinnehmen?

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lexion485 ()

    • Nein!

      gesetze-im-internet.de/hgb/__429.html
      Berufe dich auf Absatz 3:

      (3) Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit. Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist.


      Wobei ich davon ausgehe, dass es sich um ein versichertes Paket handelt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Es geht auch per Fax mit Fax-Protokoll.
      Ich versuche da immer recht sachlich zu bleiben und zu verhandeln. Irgendwelche Drohungen machen sich nicht gut. Wenn mir einer droht, dann ist der schonmal unten durch.
      Drohung heiß soviel wie, ich weiß nicht weiter.
      (Die Abo-Abzocker haben gedroht bis zum Geht-nicht-mehr, weil sie keine Argumente hatten.)
      Ich versuche aus dem Gesetzestext die Passagen an den Mann zu bringen.
      Immer schön mit der Ruhe und Gelassenheit.
    • boah, ist ja traurig, daß es dafür einen Gesetzestext braucht und man den denen auch noch extra vor"lesen" muß
      noch interessanter wirds ja, wenn ein ebayschnäppchen verlorengeht, was eigentlich einen höheren Marktwert hat als der Auktions/"Rechnungs"betrag

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • lexion485 schrieb:

      Guten Abend,

      DHL hat ein von mir verschicktes Paket verloren, dieses teilte DHL mir mit.
      In dem Paket waren 4 SIKU Modelle 1:32, neu, unbespielt und ovp.
      DIe Modelle habe ich für 90€ verkauft was der Empfänger auf DHL Anfrage auch bestätigt hat.
      DHL wollte von mir eine Rechnung über die Modelle haben.Ich hatte noch die Quitungen der Modelle zusammen 133€, die ich an DHL geschickt habe.
      Nun nach 4 Wochen schreibt mir DHL:

      "Auf der Basis des § 429, Abs.1 des Handelsgesetzbuch erstatten wir nur den Wert, den der Inhalt Ihres Paketes am Ort und zur Zeit der Einlieferung hatte.
      Die aktuelle Zeitwertrechnung weist aber für diesen Inhalt keinen materiellen Wert mehr aus. Wir bitten Sie deshalb um Verständniss, dass wir ihnen
      nur das Paketentgeld erstatten können."

      Muss ich das so hinnehmen?

      Gruß

      erstattet wird er aktuelle Wert - was in Deinem Fall 90 Euro sind und was durch die eBay-Verkaufsbestätigung zu belegen ist

      Du hast versucht, DHL zu betuppen ist bist damit gescheitert

      ich hatte jedenfalls keine Probleme bei der Erstattung - da wurde gleich alles ordentlich nachgewiesen (Verkaufsbestätigung, Ausdruck der AB mit den Bildern um den Inhalt nachzuweisen), und dann gab's die Erstattung des Verkaufspreises und der Versandkosten ... ging im übrigen auch um altes Spielzeug, und es waren auch nicht nur 2,50 Euro
    • hasjana schrieb:

      Du hast versucht, DHL zu betuppen ist bist damit gescheitert
      wie kommst du denn darauf?

      lexion485 schrieb:

      DIe Modelle habe ich für 90€ verkauft was der Empfänger auf DHL Anfrage auch bestätigt hat.
      DAS war der erste Schritt, aber anscheinend war DHL das nicht genug!?

      dann gabs (als Eigentumsnachweis?) noch die Ursprungsrechnung:

      lexion485 schrieb:

      DHL wollte von mir eine Rechnung über die Modelle haben.Ich hatte noch die Quitungen der Modelle zusammen 133€, die ich an DHL geschickt habe.

      Also kein Grund, nur die Paketgebühr zu ersetzen.

      Bestenfalls kann man ein Missverständnis über die "Rechnung" annehmen, bei der von Seiten der DHL eben die Rechnung von Vk an K bei Ebay gemeint gewesen sein kann, was der TE dann entsprechend anders verstanden hat.
    • nach deren Zeitwertrechnung hätte wahrscheinlich auch die "Sixtinische Madonna" keinen materiellen Wert mehr, weil längst abgeschrieben
      oder die Blaue Mauritius, denn mit ihr wurde ein Brief frankiert und danach hat eine Briefmarke ja keinen Wert mehr, ist doch ganz logisch.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Ich habe nicht versucht DHL zu betuppen! Ich habe Ware für 90€ verkauft für die ich selber 133€ bezahlt habe.
      Hätte ich mir jetzt eine Quitung über 90€ basteln sollen? Der Schaden wurde mit 90€ angegeben und vom Käufer auch bestätigt.
      Ich denke alle anderen haben es richtig verstanden. Ein Anruf beim DHL Kundenberater brachte heute leider gar nichts.
      Ich werde das GAnze nochmal schriftlich aufsetzten und als Einschreiben schicken, viel Hoffnung habe ich nicht.

      Gruß
    • Hasjana hat das einfach nicht geblickt.

      Hier stand nie im Raum, dass du irgendwelche unberechtigen Forderungen stellen würdest.
      ........... und NEIN, du lässt das nicht auf sich beruhen.......

      Speichere deine Auktion/Verkauf sofort, alle Mails usw. auch.

      Alles was du rechtlich für den Nachweis brauchst, was die Ware wert war, steht in der Auktion/in dem Verkauf und du lieferst nun diese Unterlagen mit dem Hinweis auf § 429 Abs. drei an die DHL nach.
      Wenn die wieder ablehnen, dann wird dir nur der Weg über einen Rechtsanwalt helfen, aber eben mit fast einer 100 % Chance.
      Hat nicht jeder....., also diese mögliche Chance/Quote.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • lexion485 schrieb:

      Guten Abend,

      DHL hat ein von mir verschicktes Paket verloren, dieses teilte DHL mir mit.
      In dem Paket waren 4 SIKU Modelle 1:32, neu, unbespielt und ovp.
      DIe Modelle habe ich für 90€ verkauft was der Empfänger auf DHL Anfrage auch bestätigt hat.
      DHL wollte von mir eine Rechnung über die Modelle haben.Ich hatte noch die Quitungen der Modelle zusammen 133€, die ich an DHL geschickt habe.
      Nun nach 4 Wochen schreibt mir DHL:

      "Auf der Basis des § 429, Abs.1 des Handelsgesetzbuch erstatten wir nur den Wert, den der Inhalt Ihres Paketes am Ort und zur Zeit der Einlieferung hatte.
      Die aktuelle Zeitwertrechnung weist aber für diesen Inhalt keinen materiellen Wert mehr aus. Wir bitten Sie deshalb um Verständniss, dass wir ihnen
      nur das Paketentgeld erstatten können."

      Muss ich das so hinnehmen?

      Gruß


      lexion485 schrieb:

      Ich habe nicht versucht DHL zu betuppen! Ich habe Ware für 90€ verkauft für die ich selber 133€ bezahlt habe.
      Hätte ich mir jetzt eine Quitung über 90€ basteln sollen? Der Schaden wurde mit 90€ angegeben und vom Käufer auch bestätigt.
      Ich denke alle anderen haben es richtig verstanden. Ein Anruf beim DHL Kundenberater brachte heute leider gar nichts.
      Ich werde das GAnze nochmal schriftlich aufsetzten und als Einschreiben schicken, viel Hoffnung habe ich nicht.

      Gruß


      DHL hat widersprüchliche Angaben von Dir erhalten - die "Rechnung über die Modelle" bezieht sich schlicht und ergreifend auf den aktuellen "Wert" - und dieser beträgt durch den eBay-Verkauf 90 Euro, genau DAS ist nachzuweisen, anhand der Verkaufsbestätigung etc., DAS wäre Deine "Quittung" gewesen, die nur ausgedruckt und nicht extra "gebastelt" werden muß

      Du hingegen hast DHL Quittungen im Wert von 130 Euro vorgelegt, in der Hoffnung, das dann erstattet zu bekommen - DHL fühlt sich da dann natürlich etwas veräppelt (zumal der Käufer laut Deiner Aussage DHL die 90 Euro bestätigt hat)

      nochmal: DHL hat meinen Verlust (ebenfalls im Bereich Modellbau) anstandslos erstattet - allerdings habe ich auch alles korrekt angegeben und nicht Originalrechnungen von Anno Tuk vorgelegt

      Kaiolito schrieb:

      Hasjana hat das einfach nicht geblickt.

      wenn Du meinst
    • für was entschuldigst du dich?
      sie hat den Vorwurf in dem post vor deinem letzten doch wiederholt

      "Du hingegen hast DHL Quittungen im Wert von 130 Euro vorgelegt, in der Hoffnung, das dann erstattet zu bekommen"

      ich sehe in lexions Ausführungenallerdings nichts, was diese Unterstellung rechtfertigt
    • aurum schrieb:

      für was entschuldigst du dich?
      sie hat den Vorwurf in dem post vor deinem letzten doch wiederholt

      "Du hingegen hast DHL Quittungen im Wert von 130 Euro vorgelegt, in der Hoffnung, das dann erstattet zu bekommen"

      ich sehe in lexions Ausführungenallerdings nichts, was diese Unterstellung rechtfertigt
      Weil es mir echt zu mühsam ist, den Quark von Hasjana weiter zu verfolgen.
      Denke, der TE hat begriffen, dass die DHL hier Gesetze einseitig zur ihren Gunsten auslegen möchte um sich vor einer Erstattung zu drücken.

      Hätte Hasjana die Antwort der DHL richtig gelesen, wäre sie wahrscheinlich selbst drauf gekommen.
      Jetzt die eigene Argumentation zu ändern, darauf hinzuweisen, dass die Belegeinreichung falsch/irreführend war, obwohl der Käufer die 90 € bestätigt hat, was für mich darauf schließen lässt, dass der TE auch nur die 90 € gefordert hat.....na ja, grenzwertig.

      Finde es auch völlig daneben, wenn man dann irgend sowas schreibt wie: "Also bei mir hat die DHL anstandslos gezahlt."
      Wie wenn ein Fall der Entschädigung, die vielen abgelehnten Schadenersatzansprüche aufwiegen würden. Liest man sich durch Foren, kann man eindeutig erkennen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern dass da eine Art System dahinter steckt, erstmal Ersatzansprüche abzulehen in der Hoffnung, dass der freundliche Kunde das einfach mal so hin nimmt.

      Wie gesagt, mir ist es zu mühsam, jemanden wiederholt darauf hinzuweisen, dass haltlose Vorwürfe kontraproduktiiv sind, niemandem wirklich weiterhelfen und es Sinn macht, erst zu schreiben, wenn man ein EP auch wirklich gelesen hat. Versteht man was nicht, frägt mach nach.......
      Aus diesem Grund habe ich mich entschuldigt, denn wenn auf etwas Kritik ein solcher Satz folgt wie: "wenn Du meinst", ist eh jeder weitere Satz schon vor dem Schreiben vergeudete Zeit........

      Das Leben ist zu kurz um sich mit so etwas zu beschäftigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • <OFFTOPIC>

      Kaiolito schrieb:

      Liest man sich durch Foren, kann man eindeutig erkennen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern dass da eine Art System dahinter steckt, erstmal Ersatzansprüche abzulehen in der Hoffnung, dass der freundliche Kunde das einfach mal so hin nimmt.
      Das ist doch längst State of the Art bei unseren Konzernen: Am Ende zählt, was hintern raus kommt. Die Ablehnung geht pauschal raus, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. Wenn sich dadurch auch nur ein kleiner Teil der Geschädigten mürbe machen lässt, lohnt sich das.
      </OFFTOPIC>

      Wenn ich richtig informiert bin, ist doch beim Privatverkauf Gefahrenübergang auf den Käufer mit Übergabe an den Versanddienstleister? Kann VK nicht einfach seine Forderungen gegenüber DHL an K abtreten und ist dann raus aus dem Spiel?
    • Kann er, aber was soll das derzeit bringen?
      Der Käufer hat schon bezahlt, der Verkäufer hat geliefert und nix kam an.

      Jetzt kann es nur um den Ersatz des Schadens gehen und da sehe ich den Verkäufer moralisch in der Pflicht, das zu regeln und nicht einfach abzuwälzen nach dem Motto: Mach du mal.
      Das gehört einfach zum Service, auch als Privatverkaufer.
    • Moin Moin,

      ich erzähle mal aus meiner Erfahrung mit "Dauert Halt Länger"...

      Ist ein Paket verschwunden, wird ein Antrag auf "Ersatz" gestellt. Hierbei werden alle relevanten Daten und Dokumente eingereicht.
      - Kopie des Versandscheines oder Einlieferungsbeleg
      - Rechnung woraus ergeht, zu welchem Preis das versendete Gut verkauft bzw. bei einem Care-Paket die Einkaufsbelege.
      - Erstattung des Verkaufspreises zuzügl. den Wert der Sendungsmarke

      Nach der Schilderung könnte ich mir nur vorstellen, das der Sachbearbeiter die Differenz zwischen den eingereichten Verkaufspreis ( 90 € ) und den eingereichten Kaufbelegen ( 133€ ) moniert und entsprechend einen Schadenersatz aus willkürlichen Gründen ablehnt. Das ist das, was Hasjana meint.

      Egal welcher Carrier, die erhalten von mir grundsätzlich ausschließlich nur die Verkaufsbelege, da ich meinem Käufer gegenüber auch den Verkaufspreis ( als GVK abzügl. MwSt. ) schulde.

      Ich schlage vor, das Du DHL mitteilst, das wohl ein Missverständnis vorliegt und das Du selbstverständlich nur den Verkaufspreis als Ersatz zuzügl. der Paketmarke erwartest. Du hättest die Kaufbelege lediglich dazugelegt als Beweis, das die Artikel auch tatsächlich in deinem Besitz waren.

      Das Risiko abwälzen auf den Käufer geht nach dem Weltpostvertrag erst, wenn der Käufer über seine Unterschrift bestätigt hat, das er die Sendung in einem einwandfreien Zustand erhalten hat. Für weitere nachträgliche Schäden muss der Empfänger dem Carrier nachweisen, das der Schaden auf dem Transportweg passiert ist und nicht erst bei Ihm Zuhause.

      Ich habe bisher nur 1 Sendung nicht ersetzt bekommen, da ich Artikel versendet habe, die in der Ausschlussliste des Carriers standen.

      Bei einer anderen Sendung habe ich auch den Beleg Verkaufspreis und den Beleg Einkaufspreis vorgelegt. Diese wurde auch aus irgendwelchen Gründen abgelehnt und danach habe ich wie oben einen freundlichen Brief nachgereicht. Daraufhin bekam ich nach 4 Wochen einen Brief ( habe schon mit Anwalt die weiteren Schritte besprochen, jedoch noch nicht eingeleitet ), das mir der Schaden Verkaufspreis ersetzt wird.

      Es gibt so alte Weissheiten wie "wie es in den Wald hineinschreit, so schreit es zurück" oder "wie Du kommst gegangen, so wirst Du auch empfangen".

      Hoffe, das Du etwas mit meiner Ausführung anfangen konntest

      Gruß Haijo