Info über Rechtsanwaltkosten
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Meiner Meinung nach bringt die Seite keine verwertbaren Erkenntnisse, wenn man das hier liest:
Diese Gebühr wird dann, abhängig von der Komplexität der Sachlage, mit einem bestimmten Faktor zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert. Der Anwalt kann eine Tätigkeit also mit einer halben Gebühr abrechnen oder mit einer zweieinhalbfachen.
Die Standardgebühr wird mit dem Faktor 1,3 berechnet. Da es gerade bei der Tätigkeit eines Fachanwalts jedoch meist um komplexere Sachverhalte geht, kommen bei der Vertretung durch den Fachanwalt vielfach höhere Faktoren zum Einsatz.
... und wer beurteilt nun, wie komplex der Sachverhalt ist? Zwischen dem halben und den zweifachen Betrag ist auch noch einmal ein großer Unterschied. -
Robbie-Williams schrieb:
Meiner Meinung nach bringt die Seite keine verwertbaren Erkenntnisse, wenn man das hier liest:
Diese Gebühr wird dann, abhängig von der Komplexität der Sachlage, mit einem bestimmten Faktor zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert. Der Anwalt kann eine Tätigkeit also mit einer halben Gebühr abrechnen oder mit einer zweieinhalbfachen.
Die Standardgebühr wird mit dem Faktor 1,3 berechnet. Da es gerade bei der Tätigkeit eines Fachanwalts jedoch meist um komplexere Sachverhalte geht, kommen bei der Vertretung durch den Fachanwalt vielfach höhere Faktoren zum Einsatz.
... und wer beurteilt nun, wie komplex der Sachverhalt ist? Zwischen dem halben und den zweifachen Betrag ist auch noch einmal ein großer Unterschied.
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Ich habe noch keinen Anwalt erlebt, der im Vorgespräch sich bereits dazu geäußert hat, ob der Fall schwierig und aufwendig oder nicht. Das wird auch in den meisten Fällen im Vorgespräch auch nicht möglich sein, weil sich der Umfang sich erst im Laufe der Zeit ergibt. Einen konkreten Betrag wird man auch in den seltesten Fällen erfahren, womit man wieder bei dem Grundproblem steht, was ein anderer Anwalt verlangt hätte.
Auch kenne ich es nicht, dass die Abrechnung zuerst mit dem Mandanten besprochen wird. Erst wenn einem die Rechnung zu hoch erscheint und den Anwalt darauf anspricht, mag der ein oder andere einlenken und weniger verlangen. -
Ein Gebührenrechner ist stets nur ein Hinweis, ein Anhaltspunkt. Die tatsächlichen Gebühren weichen ab, manchmal nach unten, manchmal nach oben.
Es geht lediglich um eine grundsätzliche Abschätzung eines Kostenrisikos. Macht Sinn, denn dann weiß man, was mindestens auf einen zukommt. -
Robbie-Williams schrieb:
Ich habe noch keinen Anwalt erlebt, der im Vorgespräch sich bereits dazu geäußert hat, ob der Fall schwierig und aufwendig oder nicht. Das wird auch in den meisten Fällen im Vorgespräch auch nicht möglich sein, weil sich der Umfang sich erst im Laufe der Zeit ergibt. Einen konkreten Betrag wird man auch in den seltesten Fällen erfahren, womit man wieder bei dem Grundproblem steht, was ein anderer Anwalt verlangt hätte.
Auch kenne ich es nicht, dass die Abrechnung zuerst mit dem Mandanten besprochen wird. Erst wenn einem die Rechnung zu hoch erscheint und den Anwalt darauf anspricht, mag der ein oder andere einlenken und weniger verlangen.
Weitere Recherche, ohne vor Gericht zu gehen, kostete dann insgesamt 250,00 Euro mit Bericht.
Dann wurde mir aufgezeigt, welche Kosten noch auf mich zukommen, wenn wir vor Gericht gehen. Und Ja, ein guter Anwalt kann es in etwa abschätzen, was es kosten würde. Auch die zusätzlichen Kosten, wie Kopien etc.
Und ja, die Abrechnung wurde besprochen - hier wurde aufgezeigt, was alles berechnet wird.
Es sind immer Ca.-Kosten.
Und wie "Kaiolito" schrieb, es ist ein Anhaltspunkt, was auf einem zukommen KANN.
Eine nachträgliche "Kostenreduzierung" habe ich noch nicht erlebt, würde mich aber sehr stutzig machen.
Das ist meine Erfahrung.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Glashaus-W ()
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Mir ging es darum, dass die eingestellte Seite keine besonders verwertbaren Ergebnisse bringt, weil alles was für eine Kosteneinschätzung notwendig ist, nur persönlich mit dem Anwalt geklärt werden muss.
Das zeigen auch die Erfahrungen die jeder einzelne bisher gemacht hat und nicht die Internetseite.