Versandschaden Festplatte bei Hermes reklamieren?

    • Versandschaden Festplatte bei Hermes reklamieren?

      Nach dem Kauf einer Festplatte hatte ich diese sofort hier ausgepackt und als erstes die technischen Werte der Platte überprüft.

      Dabei stellte sich ein Defekt heraus.

      Der (private) Verkäufer sagt beim Absenden wäre die Platte fehlerfrei gewesen und ich sollte den Schaden beim Transporteur Hermes reklamieren.

      Wie geht das?

      Hat das Aussicht auf Erfolg?

      Wer muss diesen Versandschaden reklamieren der Verkäufer oder Käufer?
      Äusserlich ist kein gavierender Schaden am Paket zu erekennen.

      Peter
    • Vorweg: der Verkäufer ist eigentlich fein raus, wenn er die Platte sicher verpackt hat und die Platte noch nicht vorher kaputt war (müsstest du aber beweisen -> so gut wie unmöglich).
      Der VK haftet nur bis zur Abgabe des Pakets beim Dienstleister. Auch hat der VK einen Vertrag mit dem Paketdienst, somit muss er auch den Antrag stellen und ggf. kriegt er dann auch das Geld wieder.
      Eine Festplatte kann auch durch Fallschäden, etc. beschädigt werden, die nicht unbedingt an der Verpackung sichtbar sind.

      Du kannst den Schaden jedenfalls nicht bei Hermes melden, wende dich an den VK, der muss den Antrag stellen (ggf. könntest du ihn ja schon mal ausfüllen, dass der VK keine arbeit damit hat und es evtl. gar nicht macht oder irgendwas hinrotzt.

      Einzige Ausnahme: du hast mit PayPal bezahlt und kannst es über Käuferschutz probieren oder du hast über Amazon gekauft und hast darüber ein "Rückgaberecht" (wird von Amazon mehr oder weniger vorgeschrieben), dann kannst du über die A-Z Garantie gehen.
    • pstein schrieb:

      Dabei stellte sich ein Defekt heraus. Der (private) Verkäufer sagt beim Absenden wäre die Platte fehlerfrei gewesen und ich sollte den Schaden beim Transporteur Hermes reklamieren.
      du schreibst aber nicht, welcher Defekt vorhanden ist.




      pstein schrieb:

      Wer muss diesen Versandschaden reklamieren der Verkäufer oder Käufer?
      Äusserlich ist kein gavierender Schaden am Paket zu erekennen.
      Den Transportschaden musst DU reklamieren - aber was heißt bitte "äußerlich ist kein gravierender Schaden am Paket erkennbar .... das ist ein Gummibegriff.



      pstein schrieb:


      Versandschaden Festplatte bei Hermes reklamieren?
      AGB von Hermes myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/agb

      Der Ratgeber ist zwar schon etwas älter, aber hilfreich ebay.de/gds/So-meldet-man-eine…/10000000009947132/g.html
      und hier Lektüre paketda.de/logistik-paketversicherung.php
    • Toastbrot666 schrieb:

      Der VK haftet nur bis zur Abgabe des Pakets beim Dienstleister.

      Voraussetzung: der Verkäufer tritt als privater Verkäufer auf. Sonst muss ich dir da leider widersprechen. Und TE hat dazu ja nix gesagt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Glashaus-W schrieb:

      Den Transportschaden musst DU reklamieren - aber was heißt bitte "äußerlich ist kein gravierender Schaden am Paket erkennbar .... das ist ein Gummibegriff.
      Der Versender muss reklamieren.
      Im Falle eines Verkaufs von Privat an Privat gilt kein besonderer Verbraucherschutz. Der Absender muss das Paket zwar ordentlich verpacken, aber das Risiko eines Transportschadens trägt der Empfänger. Der Absender kann nur in Haftung genommen werden, wenn er das Paket nachweislich zu schlecht verpackt hat. Wenn das beschädigte Paket hingegen gut verpackt war, ist der Empfänger auf die Kooperation des Absenders angewiesen: Der Absender muss nämlich den Schadenersatz vom Paketdienst einfordern (siehe Erklärungen in den nachfolgenden Abschnitten).


      pstein schrieb:

      Der (private) Verkäufer sagt beim Absenden wäre die Platte fehlerfrei gewesen und ich sollte den Schaden beim Transporteur Hermes reklamieren.
      @ Löschbert er ist privater Anbieter.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

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    • Stubentiger schrieb:

      Penny schrieb:

      er ist privater Anbieter.
      vielleicht, vielleicht aber nicht wirklich? Rechte und Pflichten von Verkäufern ( Ritter-Thread ) ;)
      nur das müste dann wohl ein Gericht entscheiden....

      Fetsplatten haben typischerweise immer Defekte nämlich Sektoren, die aber vom Betriebssystem der Festplatte aussortiert werden. Deswegen wäre die Antwort auf die Frage bedeutsam, denn welcher defekt sich denn nun wie (mit welchem Tool ?) herausgestellt hat? Z.B. 300Gb Plate und nur 280Gb Kapazität unter Windows sichtbar -> auch normal . Irgendwas mit einem Smart Tool ? Das hätte ein privater Verkäufer, ausser er ist PC Experte sicherlich nicht gesehen.

      Was hat die Festplatte gekostet ?

      Mein Gefühl, wenn man da nicht ein Exempel statuieren will und die komplette Rechtskiste auspackt, ist das unter Lehrgeld zu verbuchen, ggf. dem Verkäufer um Erstattung von 10..20 % anfragen wenn die Platte zumindest teilweise noch brauchbar ist (ein paar mehr Sektoren defekt), Ist die Platte aber komplett hinüber dann eben komplett abschreiben.

      Wenn das Paket nicht komplett flachgedrückt war, wird Hermes da nichts zahlen, die werden sich berufen, das Festplatten ordenlich (Stossgeschützt) verpackt gehören

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    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Toastbrot666 schrieb:

      Der VK haftet nur bis zur Abgabe des Pakets beim Dienstleister.
      Voraussetzung: der Verkäufer tritt als privater Verkäufer auf. Sonst muss ich dir da leider widersprechen. Und TE hat dazu ja nix gesagt.
      doch, steht jedenfalls im Startpost ;)

      BietBietBiet schrieb:

      nur das müste dann wohl ein Gericht entscheiden....
      Fetsplatten haben typischerweise immer Defekte nämlich Sektoren, die aber vom Betriebssystem der Festplatte aussortiert werden. Deswegen wäre die Antwort auf die Frage bedeutsam, denn welcher defekt sich denn nun wie (mit welchem Tool ?) herausgestellt hat? Z.B. 300Gb Plate und nur 280Gb Kapazität unter Windows sichtbar -> auch normal . Irgendwas mit einem Smart Tool ? Das hätte ein privater Verkäufer, ausser er ist PC Experte sicherlich nicht gesehen.

      Was hat die Festplatte gekostet ?

      Mein Gefühl, wenn man da nicht ein Exempel statuieren will und die komplette Rechtskiste auspackt, ist das unter Lehrgeld zu verbuchen, ggf. dem Verkäufer um Erstattung von 10..20 % anfragen wenn die Platte zumindest teilweise noch brauchbar ist (ein paar mehr Sektoren defekt), Ist die Platte aber komplett hinüber dann eben komplett abschreiben.

      Wenn das Paket nicht komplett flachgedrückt war, wird Hermes da nichts zahlen, die werden sich berufen, das Festplatten ordenlich (Stossgeschützt) verpackt gehören
      Seh ich ganz genauso. Leider hat der TE hier viel zu wenig Infos gegeben:
      - was ist kaputt
      - was genau hat der VK angegeben (alter, nutzungsdauer, smart werte, etc.?!)
      - wo gekauft

      Aber selbst wenn, man kann es über Hermes versuchen, aber die Chancen sind gering. Vom VK wirst du jedenfalls nicht wiedersehen, selbst mit Rechtsmitteln sehe ich die Chancen als gering. Wie genau die Platte verpackt war, lässt sich ja bestimmt auch nicht mehr nachweisen.

      Ganz davon abgesehen scheint der TE eh kein großes Interesse zu haben, sonst hätte er hier längst mal die Fragen beantworten können.

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    • Toastbrot666 schrieb:

      doch, steht jedenfalls im Startpost

      Könntest Du mir gelegentlich deinen Blindenhund leihen, wenn Du im Gegenzug dafür ab und zu meinen Zweitrollator bekommst? ^^
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Toastbrot666 schrieb:

      Seh ich ganz genauso. Leider hat der TE hier viel zu wenig Infos gegeben:- was ist kaputt
      - was genau hat der VK angegeben (alter, nutzungsdauer, smart werte, etc.?!)
      - wo gekauft
      Das ist doch eigentlich alles völlig irrelevant.

      Die Festplatte geht nicht, wurde aber in der Artikelbeschreibung als "funktionsfähig" angepriesen.
      Punkt.

      Auch dass jetzt Hermes das Ersatzverlangen zurückweist mit dem Hinweis die Ware sei ja ordnungsgemäss verpackt gewesen ist völliger Nonsens
      Denn erstens können beim Transport interne Schäden entstehen die äusserlich nicht erkennbar sind.

      Aber angenommen es gäbe äusserlich sagen wir eine Kerbe im braunen Packkarton.
      Wie soll man dass später beweisen?

      Soll ich zum Hermesboten sagen "Passen Sie mal auf. Ich hole meine DigiCam um den Verpackungsschaden fotographisch zu dokumentieren. Bitte quittieren Sie mir das dazu im 12 Seitigen Vordruck. Anschliessend fahren wir dann noch kurz beim Notar vorbei der Ihre Identität und Ihre Unterschrift beglaubigt"

      Völliger weltfremder Blödsinn.

      Die ganzen Versand-Servcies (DPD, DHL, Hermes) müssen irgendwelche einfachen globalen Regeln haben wie Reklamationen zu handhaben sind.
      Danach suche ich.

      Peter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pstein ()

    • pstein schrieb:

      Toastbrot666 schrieb:

      Seh ich ganz genauso. Leider hat der TE hier viel zu wenig Infos gegeben:- was ist kaputt
      - was genau hat der VK angegeben (alter, nutzungsdauer, smart werte, etc.?!)
      - wo gekauft
      Das ist doch eigentlich alles völlig irrelevant.
      Die Festplatte geht nicht, wurde aber in der Artikelbeschreibung als "funktionsfähig" angepriesen.
      Punkt.
      Und das steht wo? Da steht lediglich, dass der VK im Nachhinein sagte, dass die Platte "fehlerfrei" ist.
      Unter welchen Bedingungen die Platte aber gekauft wurde steht dort nicht (hat der VK nur geschrieben "verkaufe Festplatte XYZ, konnte keine Probleme feststellen" oder wurden genaue Details wie SMART Werte etc genannt. Du hast auch nicht geschrieben, was genau kaputt ist. So wie ich das verstehe ich die Platte durchaus noch funktionsfähig, hat aber einen Defekt (defekte Sensoren/defekte Sektoren/etc.). Da wäre dann auch die Frage ob man den Defekt als normale PC-Nutzer überhaupt feststellen konnte, ob die Platte jetzt wirklich kaputt ist oder nur Schäden hat, die in naher Zukunft zum Defekt führen werden.

      Aber du hast Recht, eigentlich völlig egal, wenn du keine rechtlichen Schritte gegen den VK planst.

      pstein schrieb:

      Auch dass jetzt Hermes das Ersatzverlangen zurückweist mit dem Hinweis die Ware sei ja ordnungsgemäss verpackt gewesen ist völliger Nonsens
      Denn erstens können beim Transport interne Schäden entstehen die äusserlich nicht erkennbar sind.

      Aber angenommen es gäbe äusserlich sagen wir eine Kerbe im braunen Packkarton.
      Wie soll man dass später beweisen?

      Soll ich zum Hermesboten sagen "Passen Sie mal auf. Ich hole meine DigiCam um den Verpackungsschaden fotographisch zu dokumentieren. Bitte quittieren Sie mir das dazu im 12 Seitigen Vordruck. Anschliessend fahren wir dann noch kurz beim Notar vorbei der Ihre Identität und Ihre Unterschrift beglaubigt"
      Hermes hat den Antrag abgelehnt, weil die Ware ordnungsgemäß verpackt war?! Damit bestätigen sie dir ja, dass der VK die Ware entsprechend der AGBs verpackt hat, was sie ja gar nicht wissen können, ohne das Paket geöffnet zu haben.

      Und nein: ist das Paket äußerlich beschädigt sollte man es gar nicht annehmen, bzw. tatsächlich den Schaden dokumentieren und quittieren lassen oder andere Zeugen beim Annehmen des Pakets haben.


      Aber wie auch immer, du kannst nicht beweisen, dass die Platte schon kaputt war, kannst nicht beweisen, dass Hermes sie kaputt gemacht hat und kannst auch nicht beweisen, dass du die Platte nicht kaputt gemacht hast. Käufer von privaten VK haben so gut wie nie eine Chance, außer sie haben irgendwelche Käuferschutzprogramme zur Verfügung wie bei PayPal oder Amazon.
    • @pstein

      da Du ja schreibst, das es ein privater VK war, musst Du den Schaden beim Transporteur melden. Wie das bei Hermes geschieht, steht hier.

      Inwieweit Hermes den Schaden anerkennt, ist Kristallkugel lesen. Du kannst jedoch davon ausgehen, wenn es nicht versucht wird, kann auch nix kommen. Leider versuchen die Transportunternehmen sehr gerne nach der Paketannahme sich freizuhalten.
      Solltest Du mit PP bezahlt haben, könntest darüber ( Käuferschutz "erhebliche Abweichung von der Beschreibung") versuchen die kaputte Festplatte an den PVK zurück zu geben. Das funzt nur, wenn der PVK auch eine voll funktionsfähige Platte verkauft hat.

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Haijo ()

    • pstein schrieb:

      ......und als erstes die technischen Werte der Platte überprüft.

      Dabei stellte sich ein Defekt heraus.

      pstein schrieb:


      Die Festplatte geht nicht, wurde aber in der Artikelbeschreibung als "funktionsfähig" angepriesen.
      Punkt.
      Hallo Peter

      Diese beiden Fehlerbeschreibungen sind für mich nicht klar zu verstehn, bzw. sogar widersprüchlich, das wäre in meinen Augen als erstes eindeutig zu klären um irgeneinen Rat zu geben in welche Richtung überhaupt ein Anspruch entstehen könnte