Verschweigen wichtiger Informationen durch Verkäufer

    • Verschweigen wichtiger Informationen durch Verkäufer

      Hallo zusammen. Ich habe vor kurzem diesen Fernseher

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…7&ssPageName=STRK:MEWN:IT

      ersteigert. Als ich das Gerät zu Hause ausgepackt habe, musste ich erstmal feststellen, dass es nur einen amerikanischen Stecker hatte. Später habe ich herausgefunden, dass das Gerät gar kein Pal-Signal verarbeiten kann und, dass ich niemals deutsches High Definition Fernsehen damit sehen kann. Ich bräuchte für den Betrieb einen Trafo und eine Pal-Umwandler für zusammen 400€. Der Verkäufer hat zwar geschrieben , dass der Fernseher 120V Netzspannung braucht und NTSC Anschlüsse hat, aber er nie explizit geschrieben, dass das Gerät nicht ohne weiteres in Deutschland funktioniert.
      Was haltet Ihr von der Artikelbeschreibung? Ist die rechtens oder mit betrügerischer Absicht geschrieben.
    • RE: Verschweigen wichtiger Informationen

      Das ist ja mal wieder eine ganz knifflige Sache, über die schlußendlich wohl nur ein Richter entscheiden kann, falls mann sich nicht gütlich einigt. Warum hast Du 6 Wochen gewartet??? Die Auktion endete am 26.12.04. Der Verkäufer hat in den letzten 3 Monaten 3 socher Messestücke bei Ebay vertickt. Wenn das nicht gewerblich ist, weiß ich auch nicht. Somit hättest Du ein 2-wöchiges Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen gehabt. Nun ist es aber zu spät.
      Ich würde versuchen auf Basis dieser Gewerblichkeit zu argumentieren, und als letztes Mittel mit einer Anzeige beim Finanzamt zu drohen. Ich denke mal, daß der Verkäufer weiß, daß er mit dem Verschweigen der Produkteigenschaften und dem nur angeblich privaten Verkäufen rechtlich nicht auf der sicheren Seite ist. Vielleicht lässt er sich daraufhin auf eine Rückabwicklung des Geschäfts ein.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Verschweigen wichtiger Informationen

      Hi ego444
      ich habe das Gerät am 26.12 ersteigert, das Geld aber erst am 13.01 überweisen können. Soweit war ja alles in Ordnung. Habe die Verzögerung beim Bezahlen sofort mitgeteilt und um Verständnis gebeten. Kontakt war freundlich. Als ich das Gerät dann bekommen habe, habe ich ihn angemailt und gesagt, dass der Artikel zwar wie beschrieben ist aber leider nicht Deutschland tauglich. Daraufhin hat er geschrieben, dass ich ja "nur" einen Trafo bräuchte und NTSC fähige Geräte. Ab diesem "nur" war mein Hals ziemlich Dick.
      Als ich mich dann beruhigt hatte, habe ich ihm geschrieben, dass wenn er mir den Kaufpreis zurückerstattet, ich den Fernseher auf meine Kosten zurückschicke. Ich würde somit das Porto für den Hin- und Rückweg bezahlen. Er hätte dann den TV wieder und wär halt auf den ebay-Gebühren sitzen geblieben.
      Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört.

      P.S.: Siehst Du das auch so, dass der Verkäufer mit dem Weglassen dieser wichtigen Informationen den Kaufpreis in die Höhe getrieben hat? Oder haben die Infos gereicht und ich hab nur nicht aufgepasst? Meinst Du echt, dass man mit 3 verkauften Fernsehern schon gewerblich ist?
    • RE: Verschweigen wichtiger Informationen

      Meinst Du echt, dass man mit 3 verkauften Fernsehern schon gewerblich ist?

      Die Menge ist nicht entscheidend, aber ein Indiz für eine "andauernde Gewinnerzielungsabsicht". Und das interessiert das Finanzamt schon.
      Ob ich und Du finden, ob wichtige Informationen in der Auktion verschwiegen wurden, ist relativ egal. Ich bin kein Jurist, und kann deswegen auch keine Tips geben. Sollte eine Gewerblichkeit vorliegen handelt der Verkäufer als Vollkaufmann, und müsste diese relevanten Informationen weitergeben.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Verschweigen wichtiger Informationen

      Siehst Du das auch so, dass der Verkäufer mit dem Weglassen dieser wichtigen Informationen den Kaufpreis in die Höhe getrieben hat?


      Sehe ich persönlich nicht so, ich denke eher, Du hast einfach einen (dummen) Fehler gemacht !!

      In der Artikelbeschreibung steht zwar nichts von PAL-System, aber der VK hat eindeutig geschrieben, daß es sich um ein Gerät mit 120-Volt-Spannung handelt. Daraufhin hättest Du den Button "Frage an den Verkäufer" klicken sollen und nachfragen müssen. Ich hätte es jedenfalls so gemacht, denn es ist keineswegs üblich, daß man TV-Geräte mit einem Schalter versieht, wo man die Spannung zwischen 110/120 und 220/230 Volt wechseln kann. Anders sieht es bei Elektrokleingeräten wie z.B. einem Fön aus ...

      Auch wenn ich ego444 recht gebe, daß der VK in der Tat gewerblich handelt, so denke ich trotzdem, kann man ihm wegen der AB keinen Vorwurf machen. Meiner Meinung nach dürfte es auch ein Richter so sehen, denn schließlich kann man vor Gebotsabgabe alle Unklarheiten durch erfragen klären.

      Verbuch es unter der Kategorie "dumm gelaufen" und stell den Fernseher selbst wieder bei eBay ein. Notfalls kannst Du die AB des VK übernehmen, stehen ja alle Features drin ?!
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Verschweigen wichtiger Informationen

      Wenn der Verkäufer Dich nicht auf Dein Rückgaberecht aufmerksam gemacht hat, verlängert sich dies auf unbestimmte Zeit. Vielleicht
      mal drüber nachdenken und auch eine negative Bewertung androhen.

      Ciao

      heini