Abbruchjäger Adem74

    • Pandondo schrieb:

      Bei meiner Klage handelt es sich um einen (berechtigten) Auktionsabbruch.
      Wenn der Abbruch berechtigt war, dann hast du doch beste Karten vor Gericht. Dann muss das nur noch entsprechend vorgetragen werden. Die Rechtsprechung ist da mittlerweile derart gefestigt, das man verweisen kann. Was genau ist dann dein Problem?

      Pandondo schrieb:

      Immerhin hat Adem 74 bei 43 Bewertungen in 14 Teilnahmejahren bereits 3 Einträge hier. Da kommt bei mir schon der Vredacht auf, dass er bewusst auf Auktionsabbrüche spekuliert hat.
      3 Klagen in 14 Jahren? Und das nennst du Abbruchjäger? Unabhängig davon, ob dies irgend eine Relevanz vor Gericht haben könnte, wird dir dieser Einschätzung niemand folgen. Beim Verfahren von Kev kam es übrigens zu keinem Abbruch der Auktion. Lies doch mal den ganzen Thread aufmerksam. Immerhin das wenige konnte man aus seiner Darstellung herauslesen. Damit waren es dann nur noch zwei Klagen in 14 Jahren, deine eingeschlossen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • zumwohldiepalz schrieb:

      Mein Anwalt sagt: wenn sich 3 oder mehr Beklagte finden und austauschen verliert der Adem74 jeden Prozess!
      Nein, kein ernst zu nehmender Anwalt hätte das gesagt. Vielleicht möchtest du das nur so verstanden haben. Es gibt ja auch keine auch nur annähernd triftige Begründung für so eine hanebüchene Annahme.

      Ansonsten ist es bemerkenswert, wie einige Betroffene sich hier gegenseitig überbieten mit unschlüssigen oder äußerst dürftigen Informationen. Leider bekommt man das Gefühl, dass einige an seriösen Ratschlägen nicht interessiert ist. Man möchte nur das hören, was man sich vorher zurecht gelegt hat. Hilfreich ist dieser Thread kaum.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mein Anwalt sagte, wegen Urteil von AG Alzey, wenn Daten von Anderen vorliegen kann man dies Vorträgen und gewinnen.

      Ich ärgere mich nur weil dieser Mensch nach 2 Jahren auf einmal um die Ecke kommt, lügt das sich die Balken biegen und ich mir jetzt einen Anwalt nehmen und bezahlen muss, um das Gegenteil dieser Lügen zu beweisen.

      Bei dem Anwalt bin ich mir tatsächlich nicht sicher ob es der richtige für diese Angelegenheit ist, ich habe aber in der Hinsicht nicht soviel Erfahrung wie z.B. Adem74 und dessen Schwager, der sich übrigens mit der gleichen Tätigkeit bei eBay beschäftigt.

      Zuviel kann man hier vermutlich auch nicht öffentlich Preisgeben da der Prozess ja noch ansteht.

      Ich weiß auch nicht, ich bin nur zufällig beim Googeln nach dem Nutzernamen auf dieses Forum gestoßen, hat aber wohl nichts gebracht.

      Alles Gute trotzdem allerseits.
    • zumwohldiepalz schrieb:

      Mein Anwalt sagte, wegen Urteil von AG Alzey, wenn Daten von Anderen vorliegen kann man dies Vorträgen und gewinnen.
      Suche dir einen neuen Anwalt. Das Urteil des AG Alzey war bereits bei seiner Veröffentlichung überholt und in der Nachfolge durch diverse Urteile höhere Instanzen, bis hin zum BGH, ad absurdum geführt. Entscheidend ist vielmehr der Einzelfall und die Antworten auf die Fragen, weshalb die Auktion abgebrochen wurde, welche Aussagen danach getroffen wurden und natürlich die Nachweisbarkeit dieser Dinge. Was einst ein völlig überfordertes Amtsgericht geurteilt hat, führt dich keinen Schritt weiter.

      zumwohldiepalz schrieb:

      Zuviel kann man hier vermutlich auch nicht öffentlich Preisgeben da der Prozess ja noch ansteht.
      Das muss jeder selbst entscheiden, aber ohne alle Informationen offen zu legen, wirst du auch keine seriöse Einschätzung bekommen können.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nein, hat niemand. Aber eine Liste mit ungeeigneten Anwälten habe ich für dich: alle.

      Anwälte werden nach Streitwert bezahlt. Die Sätze sind gesetzlich festgelegt im RVG, dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz. Um welchen Betrag geht es bei dir?

      Falls es < 600 Euro sind, ist das der geringste Tarif. Ein Anwalt, der eine Kanzlei betreibt, also einen RA-Gehilfen beschäftigt, einen Satz Fachzeitschriften abonniert, Gesetzbücher kauft, einen Dienstwagen hat, sich selbst krankenversichert, Miete, Kammerbeitrag, Sozialabgaben und Unfallversicherung für die Mitarbeiter entrichtet usw., kann es sich bei diesem Wert nicht leisten, mehr als 20 Minuten (!) Arbeitszeit zu investieren, bevor er Miese macht.

      Es gibt gewisse Spielräume. Es kann eine 1,6-Gebühr genommen werden statt einer 1,3-Gebühr, wenn der Fall komplexer war als üblich. Natürlich kann man geringwertige Mandate auch bis zu einem gewissen Punkt quersubventionieren, indem man die Mehreinnahmen aus Sachen von höherem Streitwert z.T. dazu verwendet, auch bei geringen Streitwerten gewissenhaft zu arbeiten. Das geht natürlich nur bis zu einem gewissen Grad.

      Die Abbruchsache ist hochkomplex, mehrere Wochen a 2-3 Stunden täglich sind schon ein angemessener Zeitraum, um das in allen Feinheiten zu recherchieren und aufzubereiten. Ich weiß das, ich habe einen gutem Teil meiner 3,5k Postings hier zu diesem Thema abgegeben. Diesen Aufwand wirst du selbst betreiben müssen und deinem Anwalt alles vorkauen. Der kennt sich hingegen uas dem FF mit der Zivilprozeßordnung aus (hoffentlich) und weiß, wie man (formale) Fehler in einem Rechtsstreit vermeidet. Wenn es an einem von beidem fehlt, geht die Sache gegen den Baum.

      Also: bist du bereit, dich zu beschäftigen?

      Es ist richtig, daß du die Hosen wirst runterlassen müssen. Und nein, niemand verlangt von dir, daß du hier Munition für den Gegner hinterläßt. Wenn du deine Ware einfach an jemand anderen vertickt hast und deshalb die Auktion abgebrochen hast, dann wäre es töricht, das hier zu schreiben. Andererseits würdest du in dem Fall wohl eh verlieren. Aber wie uhu schon sagte, ohne Input wird man dir nicht helfen können. Wir brauchen wenigstens den zeitlichen Ablauf und worauf du dich als beerechtigten Abbruchgrund eigentlich berufst, um dir Hinweise geben zu können.

      Richtig ist ferner, daß das Urteil von Alzey ein Einzelfall ist, der vielfach durch entgegenstehende Urteile höherer Gerichte konterkariert worden ist. Es wird in mindestens einem sogar direkt Bezug genommen, biguhu möge es mal zitieren. Sinngemäß: Gerade die Betätigung als Abbruchjäger, der eine Vielzahl von Leuten auf geschlossene Verträge in Anspruch nähme, spricht dafür, daß ebendiese Verträge in voller Ernsthaftigkeit geschlossen werden sollten.

      Nur mit der schieren Zahl der Betroffenen wirst du dir nicht helfen können. Davon ab, daß 3 wirklich lächerlich gering ist (wer sagt denn, daß einem nicht drei Mal das gleiche Unrecht widerfahren kann?), ist auch eine echte Vielzahl von Fällen allenfalls ein Indiz dafür, daß dein Gegner hier rechtsmißbräuchlich handelt, also ein vermeintliches Recht nur bösgläubig vorschiebt. Ich nehme an nach der Zeit hast du kaum noch Unterlagen, mhh? Das dürfte genau der Grund sein, warum dein Gegner sich jetzt erst rührt und das nicht schon 2 Wochen nach dem Abbruch getan hat.

      Kurz gesagt ist deine beste Chance, im Einklang mit den AGB von eBay abgebrochen zu haben. Falls du das nicht hast und falls du das sogar zugegeben hast - nicht wenige Abbrecher antworten ja ihrem Ex-Höchstbieter ehrlich auf die Frage, was mit der Auktion passiert ist -, stehen deine Chancen schlecht. Es kann ratsam sein, dem gutem Geld nicht auch noch schlechtes hinterherzuwerfen. Aber wie gesagt, um das alles zu beurteilen, müßten wir wissen, was wirklich vorgefallen ist.
    • Es geht um 1000,- seiner Meinung nach.
      Mir wurde der Auktionsgegenstand gestohlen, darauf hin habe ich die Auktion beendet.
      Da der Wert meiner Meinung nach aber geringer war und ich eine Selbstbeteiligung von 500,- bei der Versicherung habe, habe ich es weder der Versicherung noch der Polizei gemeldet.

      Circa 10 Tage nach dem Abbruch kommt eine allseits bekannte Mail von ihm, ich antwortete das er zwar nicht Höchstbietender war, ich ihm aber davon ab sagen muss das die Wäre gestohlen wurde und somit nicht mehr verkauft werden kann.

      Er meinte nur darauf, das ich selbst Hochgeboten habe und der Diebstahl gelogen sei.

      Dann 2 Jahre nichts und jetzt die Klage.

      Nach dem E-Mail Verkehr bin ich, nach Rücksprache mit meiner Familie, zur Polizei und habe den Diebstahl angezeigt. Der Versicherung habe ich es besagten Gründen trotzdem nicht eingereicht, habe es nur meinem befreundeten Versicherungsmakler erzählt.
    • zumwohldiepalz schrieb:

      Da der Wert meiner Meinung nach aber geringer war und ich eine Selbstbeteiligung von 500,- bei der Versicherung habe, habe ich es weder der Versicherung noch der Polizei gemeldet.
      Das mit der Versicherung klingt plausibel, die fehlende Anzeige dagegen nicht, zumal es sich um einen Gegenstand handelt, der offensichtlich mindestens mehrere hundert Euro wert ist. Wobei es nicht darum geht, uns zu überzeugen, sondern das Gericht. Ich würde an deiner Stelle alles daran setzen, den Diebstahl glaubhaft zu machen oder noch besser beweissicher zu belegen. Neben der Familie wären unabhängige Zeugen äußerst hilfreich. Wenn dir der Beweis gelingt, wirst du beste Aussichten haben, hier heil heraus zu kommen.

      Ich lasse jetzt mal den Aspekt außen vor, ob es von Belang ist, falls du bei dem Diebstahl grob fahrlässig gehandelt hast. Zu der Recherche fehlt mir jetzt die Zeit.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich habe mich jetzt auch komplett hier durchgelesen, und bin erstaunt, was es so für Typen gibt.
      Wenn der eigentliche Käufer vom Kauf zurück tritt, dann ist doch nicht automatisch der Zweitbietente der Käufer.
      Oder sehe ich das falsch??

      Gibt es denn keine Verjährungsfrist für Schadenerstzansprüche??
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • Kaiolito schrieb:

      Nach dem E-Mail Verkehr bin ich, nach Rücksprache mit meiner Familie, zur Polizei und habe den Diebstahl angezeigt.
      Klar, aber die erfolgte erst nachträglich, als der Verkäufer wusste, dass ihm juristisch Ungemach droht. Inwiefern diese Strafanzeige dann tatsächlich den Sachverhalt eindeutig belegt, kam man ohne nähere Details nur schwer nachvollziehen.

      Frage an den Verkäufer: Diese Anzeige ist Adem74 auch vorgelegt oder doch nur behauptet worden?

      mr.mr schrieb:

      Wenn der eigentliche Käufer vom Kauf zurück tritt, dann ist doch nicht automatisch der Zweitbietente der Käufer.
      Das ist der Fall von Kev, bei dem ich den Widerspruch bereits angemerkt habe. Weitere erhellende Informationen haben wir leider trotz Nachfrage nicht erhalten.

      mr.mr schrieb:

      Gibt es denn keine Verjährungsfrist für Schadenerstzansprüche??
      3 Jahre zum Jahresende.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.