Wie kann es sein, dass Ebay so viele illegale Liquid Verkäufe duldet? Bunkerbase - Storagebase - Nikotinbase - E-Liquis - E-Zigaretten-Zubehör etc.

    • Bunker Base .... darf bei eBay nicht verkauft werden in diesen Mengen und Konzentrationen .... oder Mischungen, welche NICHT gekennzeichnet sind ....

      Verkäufer:

      drumer_dmg
      krilluminat
      deluxe-chiller
      fleyer666
      savas686868
      labertuete1
      nkt1963
      sammynickel11
      smodem0615
      raanle
      seegurke01_123
      strassen.koeter
      shockpott
      h-o-t-t-e73
      dye1980
      myberlin-store
      hofde.zdw9z
      danielhro84-de
      humi1986
      hyper_threader
      besiktas1981
      hangmaus
      schnullerbacke-10
      annaskater
      keico01
      lang1212
      leckerschmecker*1
      almisamu
      dermajor1982
      selbayim68
      scatterbrain71
      schatzibobbes1986

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    • Und eBay reagiert endlich .. 8o
      auch kleine Schritte führen zum Ziel ..


      Meldungen an die Sicherheitsabteilung .. melden per Melde-Button ..

      Es wird gelöscht .. die zuständige Abteilung ist dran .. auch kleine Mengen werden nach und nach
      gelöscht werden (hoffentlich) ..
      .........................................

      Grundsatz von eBay zu Tabakwaren: pages.ebay.de/help/policies/tobacco.html
      TPD2 Informationen - Kurzfassung: dampf.tv/tpd2-informationen/

      Info: Wie kann es sein, dass Ebay so viele illegale Liquid Verkäufe duldet? Bunkerbase - Storagebase - Nikotinbase - E-Liquis - E-Zigaretten-Zubehör etc.

      Hier der erste Erfolg schriftlich .. in "Meckerform"
      Bilder
      • Bunkerbase - gelöscht.JPG

        42,67 kB, 794×299, 271 mal angesehen
      • Bunkerbase - HF-Frage.png

        43,33 kB, 583×556, 261 mal angesehen
    • Glashaus-W schrieb:

      Angebot wurde von eBay gelöscht .. was macht der Verkäufer?

      Richtig .. Bunkerbase erneut einstellen!

      Und was macht ebay?

      Richtig... erneut löschen. Aber eben nur den einen Artikel bei diesem einen Verkäufer. Im beendeten Angebot bewirbt ebay direkt zwei weitere Angebote mit mehr als 20 mg/l.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Guten Abend,

      sagt mal, was ist euer Problem?
      Habt ihr keine Hobbys?

      Bunkerbasis sollte nicht in die Hände von Minderjährigen kommen.
      Dafür gibt es den Versandservice von DHL der eine Altersichtprüfung vorsieht.

      48er Basis sind keine illegalen harten Drogen!!!
      Auch gibt es 48er weiterhin zu Kaufen, wenn man gewerblich auf dem Gebiet tätig ist.
      Ich habe das Gefühl, dass Ihr 48er Basis mit Uran verwechselt...?!
      Glaubt ihr wirklich jemand würde die Basis panschen?

      Ich habe relativ viel dieser Basis erworben.
      Vor über einem Jahr und habe zwischenzeitlich aufgehört zu dampfen.
      Ich habe 7 Liter die ich nicht verkaufen soll?
      Natürlich sind die Flaschen ungeöffnet und versenden wir nur mit Altersichtprüfung!
      Keiner will Kinder mit flüssigen nervengift in der Hand sehen.

      Was ist daran verkehrt?
      Recht herzlichen Dank, an alle möchtegern Polizisten hier, die meinen sich aufspielen zu müssen.
      #ichhabekeinehobbys

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    • :D Was versteht man an diesem Gesetzes-Satz NICHT ..

      Die Abgabe vonnikotinhaltigen Flüssigkeiten ist laut Tabakerzeugnisgesetz seit dem 20.05.2017nur noch in Behältnissen mit einem maximalen Inhalt von 10 ml erlaubt.

      :!: Der maximal erlaubte Nikotingehalt ist auf 20 mg/ml begrenzt. :!:

      :!: 20mg Nikotin und / in 10ml Flaschen :!:

      Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse(Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)
      gesetze-im-internet.de/tabakerzg/TabakerzG.pdf
      gesetze-im-internet.de/tabakerzg/

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    • Ach, und wer bist Du, dass Du Gesetze durchsetzen willst?
      Möchtegern Polizist?!


      Hast du vor der TPD2 eine Person gekannt der das Gesetz Sinnvoll findet?
      Oder jetzt danach?
      Nikotinshots haben keinen Sicherheitsverschluss, oder?
      Bist Du etwa glücklich über das ganze Plastik und die damit verbundene Umweltverschmutzung, die das Gesetz mit sich bringt?


      100ml 48er Basis haben 4800mg Nikotin, man braucht 24 Platikflaschen für ein Glas (100ml) Bunkerbasis.
      Mal abgesehen von den ganzen Plastik, welches Du bzw. deine Kinder, deinen Enkeln in 100 Jahren noch zeigen kannst, kosten Shots gut 24€, Bunkerbasis 5 - 7€...?!
      Glas ist übrigens auch deutlich einfacher zu recyceln als Plastik.


      Wie kann man etwas unterstützen was die Umwelt noch mehr belastet und in meinen Augen keinen Mehrwert bietet und dazu noch vielfaches teuerer ist.
      Es gibt nicht einfach so, einen Markt für die Bunkerbasis.


      Bitte, nenne mir ein Argument für die TPD2 bzw. für dein Handeln.
      Ich vermute Du bist mit deiner Einstellung und Handeln eher ein Außenseiter.
      #MöchtegernPolizist
    • Es ist auch total cool und sinnvoll, wenn ich mir jetzt 1680 kleine 10ml Platikflaschen kaufe um meine Bunkerbasis legal verkaufen zu dürfen.

      Bei einem Marktüblichen Preis zu 1€ würde das ein lohnenswerter Gewinn sein. (Steuerfrei, privates Veräußerungsgeschäft, bei dem zwischen Erwerb und Verkauf mehr als 12 Monate liegen)

      Natürlich dürfte ich diese nur in 100 oder 200er Sets verkaufen, da man sonst schnell als gewerblicher Anbieter durchgeht......
      ....aber ist es wirklich das was Du Dir vorstellst bzw. Dir wünschst?

      7l zu je 48.000mg je Liter = 336.000mg
      10ml zu 20mg = 200mg
      336.000 / 200 = 1680 kleine 10ml Plastikflaschen

      Stell Dir den Berg Platik vor.
      Stell Dir vor, wie Du ihn durch, Fisch oder Meeresfrüchte, auf deinem Teller wieder findest.
      Wie er, im Urlaub neben Dir schwimmt.
      Wie er, noch neben deinem Enkel schwimmt.
      Und das, bitte auch jedes Mal, wenn Du wieder einen angeschwärzt und meldest.


      #IchBinStolzDieUmweltZuVerschmutzen
      #MeineFreizeitNutzeIchUmDieUmweltZuVerschmutzen
      #MichInteressiertDieNächsteGenerationNicht
      #EgoSeinIstCool
      #Familie?IchBinAlleine

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    • WoIstDerBus schrieb:

      Hast du vor der TPD2 eine Person gekannt der das Gesetz Sinnvoll findet?
      In einem Rechtsstaat ist geltendes Recht unabhängig davon wirksam, ob einzelne Personen dieses für sinnvoll halten oder nicht.


      WoIstDerBus schrieb:

      Bist Du etwa glücklich über das ganze Plastik und die damit verbundene Umweltverschmutzung, die das Gesetz mit sich bringt
      Auch ob irgendjemand glücklich ist mit irgendwas, änder nichts an der Geltungskraft einer Vorschrift.


      WoIstDerBus schrieb:

      Ach, und wer bist Du, dass Du Gesetze durchsetzen willst?
      Einen Gesetzesverstoß darf jedermann anzeigen, nicht nur ein Polizist.


      WoIstDerBus schrieb:

      Bitte, nenne mir ein Argument für die TPD2
      Findest du in der Gesetzesbegründung.

      Dass jemandem ein Gesetz nicht gefällt, gibt einem weder moralisch noch juristisch das Recht, es zu brechen.
      Dafür gibt es zum Glück andere Wege. Gründe / unterstütze doch eine Partei mit dem entsprechenden Ziel und suche dir eine gesellschaftliche Mehrheit dafür. Sollte ja gar kein Problem sein, wenn alle das geltende Gesetz so sch*** finden.
    • Wie cool, man sich fühlen kann, wenn man ein sinnloses Gesetz auf seiner Seite hat und rechtlich im Recht ist.
      Moralisch sieht es aber anders aus.
      Es ähnelt eher der Prohibition.


      Einzelpersonen?
      Bitte entschuldige, aber ich kenne niemanden und habe auch noch nie einen gehört, der sagt: "Juhu, die TPD2 ist da".
      Im Gegenteil, sogar die Händler und nicht nur seine Kunden, fanden es sch***e.
      ALLE in allen möglichen Foren etc. finden es nicht positiv dermaßen eingeschränkt zu werden.
      Darauß, ist auch erst das Produkt Bunkerbasis entstanden.


      Was denkst Ihr, warum die Bunkerbasis so erfolgreich war?
      Weil alle sich auf die TPD2 gefreut haben?
      Sicherlich ;)


      Jeder kann alles zur Anzeige bringen und jeden anschwärzen.
      Gerne, und auch berechtigt, sofern es geschädigte gibt.
      Wenn nicht aber, würde ich es unter Freizeitproblem bzw. Minderwertigkeitskomplex kategorisieren.
      #IchSpieleMichAuf
      #IchHabeNichtsBesseresZuTun
      #GesetzesverstößeOhneGeschädigtenBringeIchZurAnzeigeZurLastenDerUmwelt


      Wenn ich meinen Sperrmüll raus stelle und sich andere daran bedienen, rufe ich auch nicht Polizei, der Müll wird nicht sinnlos entsorgt, sondern wiederverwertet.


      Hier wird die Vermutzungung der Umwelt sinnlos gefördert.
      Das Gesetz gibt euch vielleicht Recht.
      Erinnert euch an euer Handeln.
      Übernimmt auch noch in 50 Jahren dafür die Verantwortung.
      Erzählt euren Kindern und Enkeln:
      "Ich bin verantwortlich für die sinnlose Produktion und Verwertung zehntausender 10ml Platikflaschen, weil ich Verkäufer gemeldet habe die Glasflaschen nutzten".


      Ich habe damit alles gesagt, wünsche euch weiterhin viel Vergnügen beim melden der illegalen Angebote
      Übrigens, mein eBay Name taucht hier in keiner Liste auf, auch kein Inserat!


      Verwendet eure Zeit doch lieber für die echten Betrüger und Scammer, die es auf eBay zu Hauf gibt.
      Wo es auch echte geschädigte gibt.
      Auch ich habe schon 4 stellige Beträge überwiesen und keine Ware erhalten.
      Es gibt wichtigeres als 4800mg oder 200mg in einer Flasche.


      Wünsche euch und eurer Familie ein schönes Wochenende.
    • Da fällt mir gerade etwas ein .. TE konnte es auch nicht verstehen .. die Ähnlichkeit ist verblüffend ..
      WoIstDerBus


      Hallo,
      wie schon in der Frage steht. Viele Angebote von bunkerbasen sind alle verschwunden. Einige hatte ich in der Beobachtung, auch diese sind verschwunden. Ich weiß, dass der Versand mit Alterssichtprüfung erfolgen muss in dieser Sache und die war auch bei einigen angegeben, trotzdem sind die Angebote nicht mehr da. Offensichtlich von ebay gelöscht.
      Eine Info habe ich gesucht, aber keine gefunden, hat jemand eine Info oder Idee?
      Ein paar Angebote gibt es ja noch, daher kann ein komplettes Verbot ja nicht sein.
      Nebenbei: Ich weiß das Ebay sich an Gesetze halten muss, aber was bitte ist daran ein Tabakerzeugnisprodukt???? Oder überhaupt alles rund ums dampfen. Nikotin ist auch in anderen Pflanzen enthalten, nicht nur in der Tabakpflanze. Z.B. in Nachtschattengewächsen wie z.B. die Blätter der Kartoffelpflanze. Dieser ganze Schwachsinn nervt. Aber es geht ja um meine Frage.
      Gruß
      b------y
      Bilder
      • Bankerbase.JPG

        32,62 kB, 561×243, 189 mal angesehen
    • Das Du mich einfach mal verdächtigst ein anderer zu sein, passt total zu meiner Einschätzung deiner Persönlichkeit.

      Zudem, bitte lesen und auch verstehen.
      Zitat von mir:
      "Übrigens, mein eBay Name taucht hier in keiner Liste auf, auch kein Inserat!"

      Ich habe das letzte mal Bunkerbasis vor über einem Jahr über eBay angeboten und bin kein geschädigter der proleten hier, die meinen es wäre Ihre Aufgabe alle anzuschwärzen.

      Ich habe ausschließlich mit Alterssichtprürung versendet!
      Keine möchte Kinder mit nervengift sehen und erst recht nicht dafür verantwortlich sein!
    • Lassdampfab schrieb:

      Verstöße sind Strafbewehrt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldbüße:
      Fast jeder private den ich anschreibe ist aber der Meinung das Gesetze wohl nur für Gewerbliche Händler gelten ;)

      Nein....Gesetze gelten für alle, gemeint hast Du aber wahrscheinlich die TPD2 Verordnung und hier liegst Du falsch. Die TPD2 betrifft nahezu ausschließlich Händler -> Kunde / Privat. Dort steht "dürfen nur in den Verkehr gebracht werden". Wer bringt es in den Verkehr? Wenn ein Händler an einen Kunden verkauft, hat der Händler es in den Verkehr gebracht. Wenn ich es z.B. weiter vekaufe, bringe ich es nicht nochmal in den Verkehr, denn es ist bereits in den Verkehr gebracht worden.

      In der TPD2 gibt es auch folgendes: "E-Zigaretten und Nachfüllfläschchen müssen einen Mechanismus haben, der ein Auslaufen beim Nachfüllen verhindert – technische Spezifikationen werden von der Kommission definiert."

      Daraus folgte ein Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C, die der betreffende Händler nicht mehr weiter verkaufen darf weil diese "E-Zigarette" nicht kindersicher sei.

      Die Begründung würde aber nahezu alle Verdampfer betreffen, wenn das Gericht dem Recht gibt. Worauf ich jetzt aber hinaus will, wenn es so käme, dürften alle Händler das nicht mehr verkaufen, aber ich als privater aus meinem Besitz schon. Das gilt auch für nikotinhaltige Basen / Aromen die ein Händler nur in 10ml mit max. 20mg/ml verkaufen darf. Wenn ich z.B. 500ml davon hätte, darf ich das verkaufen als privater.
      Bei sehr hohen Dosierungen, z.B. 100mg/ml, greift nicht die TPD2 sondern das Chemikaliengesetz - ChemG. So viel ich weiß, gilt das bereits bei mehr als 4,8% (48mg/ml). Darüber hinaus muss man einen entsprechenden Sachkundenachweis erbringen können, den sogenannten "Giftschein". Es wird auch von den meisten Zulieferern untersagt sowas einfach zu versenden, Flüssigkeiten können während des Transports auslaufen. Da gibt es besondere Maßnahmen. Daher würde ich auch abraten, hoch dosierte Basen aus einem anderen Land zu bestellen, z.B. aus China.

      Nebenbei bemerkt, es ist noch niemand an zu hoch dosierter Flüssigkeit mit Nikotin gestorben. Es gab auch Selbstmörder die es versuchten mit weit höheren Dosierungen (googeln). Denen ging es aber ein paar Tage sehr dreckig, daher keine gute Idee sich damit umbringen zu wollen. Bei Kindern ist es natürlich etwas anderes. Aber Gesetz ist nun mal Gesetz.

      Die tödliche Dosis für einen Erwachsenen ist falsch angegeben (ich meine 500ml waren das) und geistert durch falsche Annahmen durch die Bücher. Prof. Dr. Bernd Mayer hatte das mal zurückverfolgt, ich meine das waren 150 Jahre, bis er es fand. Das wurde seit dem einfach übernommen. Prof. Dr. Bernd Mayer ist Pharmakologe und Toxikologe an der Universität in Graz, als auch sein Fachgebiet als Wissenschaftler und hat seiner Erkenntnisse in einer entsprechenden Fachzeitschrift veröffentlicht. Er sagt das, was ich geschrieben habe. Kann man alles ergoogeln. Bei Youtube gibt es einige Videos von ihm. Also der ist Experte und muss es wissen.

      Nur werden dadurch bestimmt nicht die Gesetze angepasst. Die bleiben bei ihrem Blödsinn.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CrazyFaStY ()

    • Glashaus-W schrieb:

      Und eBay reagiert endlich .. 8o
      auch kleine Schritte führen zum Ziel ..

      Meldungen an die Sicherheitsabteilung .. melden per Melde-Button ..

      Es wird gelöscht .. die zuständige Abteilung ist dran .. auch kleine Mengen werden nach und nach
      gelöscht werden (hoffentlich) ..
      .........................................

      Grundsatz von eBay zu Tabakwaren: pages.ebay.de/help/policies/tobacco.html
      TPD2 Informationen - Kurzfassung: dampf.tv/tpd2-informationen/

      Info: Wie kann es sein, dass Ebay so viele illegale Liquid Verkäufe duldet? Bunkerbase - Storagebase - Nikotinbase - E-Liquis - E-Zigaretten-Zubehör etc.

      Hier der erste Erfolg schriftlich .. in "Meckerform"
      Das Angebot bei ebay, was da eingefügt ist mit den 5 Liter 48mg Base, ist nicht gelöscht worden sondern verkauft, also KEIN "erster Erfolg". Sieht man, wenn man auf die Bewertungen geht und der Verkäufer ist in dem linken Bild zu sehen. Außerdem betrifft die TPD2 nicht die Privaten....z.B. hier von Anwälten anka.eu/news-aktuelles/tabaker…pd2-durchlaeuft-bundesrat ....Weiter sieht man direkt in der Verordnung TPD2, dass dort immer wieder steht, dass es nicht so oder so in den Verkehr gebracht werden darf. Genau das tun Händler / Hersteller, aber nicht private. Alles was ein privater hat, ist schon in den Verkehr gebracht worden. Und alles was vor dem Inkrafttreten der TPD2 gekauft wurde ist und bleibt legal!


      Weiter liest sich das so, dass Du jedem privaten Verkäufer ein Gewerbe unterstellst. Kannst Du das beweisen???? Bei dem Beispiel da oben mit dem vermeintlichen Erfolg siehe mal die Bewertungen. 75 Bewertungen in 17 Jahren ist bei dir ein Verdacht auf gewerbemässiges handeln???? Denn dort ist zu sehen "Mitglied seit: 27.11.00 in Deutschland".



      Und den Preis da, 249 Euro für 5 Liter 48er Base hätte ich auch gern bezahlt und mich auf die Menge gefreut. 50 Euro je Liter. Was mich ärgert, dass ich es nicht schnell genug gesehen habe. Wenn ich die anderen da sehe, die sich eine goildene Nase verdienen wollen. Also Abzocke ist das mit Sicherheit nicht und versendet wurde es anscheinend auch, denn der Käufer schreibt ja in den Bewertungen "Alles super sehr guter Verkäufer Daumen hoch".


      Du führtest auch die Ebay Grundsätze zu Tabakwaren an. Was steht dort neben eingeschränkt??? "Flüssigkeiten (sowohl nikotinhaltige, als auch nikotinfreie) und Aromen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Jugendschutzgesetzes angeboten werden." 1. Aromen unterliegen nicht der TPD2 sondern nur nikotinhaltige Flüssigkeiten. 2. Da private Verkaüfer vom TPD2 NICHT betroffen sind, verstossen sie auch nicht gegen die Ebay Grundsätze. Warum Ebay solche Angebote löscht ist mir schleierhaft. Wenn ich so eine Base hätte, würde ich die gern mal bei ebay anbieten und die nach dem genauen Grund fragen wenn die es löschen. Mir scheint, dass die Beschwerden von anderen gewerblichen Verkäufern bekommen die Ihr Geld machen wollen und denen die privaten Base Verkaüfer ein Dorn im Auge sind. Und wahrscheinlich auch wegen denjenigen die gerne Polizei spielen. Ich würde von ebay sehr gerne den genauen Grund detailliert wissen, welcher Ebay-Grundsatz das sein soll wenn die TPD2 nur Händler, Importeure und Hersteller betrifft. Diese 48mg/ml Nikotin verstossen auch nicht gegen das Chemiegesetz und / oder gegen das Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV), denn diese Gesetze gab es bereits lange vor der TPD2.


      Der Verkauf und Versand nur an Volljährige war angegeben, genau nach Ebay Grundsatz, bei fast allen solcher Angebote.