Betrüger oder überforderter Händler? Dominik Kandlbinder

    • D.kandlbinder schrieb:

      Es ist weder verboten, noch in irgendeiner Weise unseriös Ware anzubieten und die erst im Auftrag zu bestellen.

      Au contraire. Was anders als unseriös soll es sein, sich von seinen Kunden ohne deren Wissen einen unbesicherten und unverzinsten Kredit geben zu lassen?

      Und speziell bei eBay ist es aus gutem Grund sehr wohl verboten, Ware anzubieten, die man nicht unverzüglich dem Käufer übereignen kann. Das steht in dem Nutzungsvertrag, den du mal irgendwann mit eBay geschlossen hast, §6 Abs. 10. Die wenigen strengen Ausnahmen sind im Grundsatz zu Lieferzeiten verewigt, es geht dabei vor allem um Vorabverkaufsartikel (z.B. Tonträger mit feststehender VÖ) oder individuell angefertigte Artikel, für die dann aber aus ebenfalls gutem Grund nur eine Anzahlung i.H.v. 15% kassiert werden darf.

      Du hast eine kaufmännische Ausbildung genossen, im Gegensatz zu irgendwelchen merkbefreiten Leuten mit der fixen Idee "was mit eBay" zu machen, ist bei dir Vorsatz im Spiel. Du brauchst hier also gar nicht versuchen, den Unwissenden rauszukehren und solchen ebenso bescheuerten wie leicht widerlegbaren Kram zu posten, dein "Geschäft" sei nicht unseriös oder rechtswidrig gewesen. Kann ja jeder nachlesen, daß es so war, und zwar in ebendem eBay-Nutzungsvertrag, den du nicht einzuhalten in der Lage warst.

      Diese unsinnigen Drohungen gegen das Forum und die hier postenden Leute kannst du dir getrost in die Haare schmieren, glaubst du du kannst hier Poster einschüchtern, von ihrem Recht zur Meinungsäußerung Gebrauch zu machen? Lächerlich!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • D.kandlbinder schrieb:

      Was die Beratung angeht, so müssen Sie vielleicht einmal mein Angebot genau lesen. Außerdem gilt hier seit 2007 ein neues Gesetz
      Welches neue Gesetz gilt seit 2007 und auf welche Vorschrift berufst du dich da? Verlink mal bitte die entsprechende Fundstelle. Nach welchem Gesetz ist gewerbliche Rechtsberatung für Nichtjuristen/Nichtregistrierte i.S.d. §12 RDG erlaubt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • An die Adresse von pandarul. Es mag für Sie nicht verständlich oder nachvollziehbar sein, eine solche Geschäftspraxis zu betreiben. Tatsächlich ist Diese bei viele Unternehmen in der Branche gängige Praxis. Was Ebay angeht haben Sie Recht (zumindest nach heutigem Stand). Nur stellt die Missachtung von Ebay-Grundsätzen keinerlei Straftatbestand da. Aueßerdem möchte ich nochmals erwähnen, dass dieses Model bereits seit 2013 erfolgreich, sowohl für Käufer als auch Verkäufer betrieben wurde.

      Genau aus dem Grund, dass ich eine kaufmänische Ausbild genossen habe, lassen Sie mich ein paar Worte sagen. Ich weiß nicht, verzeihen Sie die Ausdrucksweise, aber für wie blöd mich manche Leute halten. Bei vorsätzlichen Betrug, hätte ich da meine Wohnadresse angegeben? Eine Rechnung erstellt (mit richtiger Anschrift)? Wäre ich dann nach wie vor erreichbar? Ich denke diese Tatsachen müssten jedem einleuchten.

      Bezüglich der Drohungen zwei Sätze. Ich habe niemandem gedroht, lediglich in den Raum geworfen evtl. Datenschutzverstöße zu verfolgen. Lieber "pandarul" ich weiß nicht, was Sie unter einer Drohung verstehen, aber in jedem Fall sind gewisse Zitate aus diesem Forum viel näher an einer Drohung als meine Information.

      Abschließend biete ich auch Ihnen an sich persönlich mit mir zu treffen. Ich nehme mir auch gerne Zeit Ihnen die Worte Betrug und Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches zu erläutern.



      An Nino: Ich biete keine Rechtsberatung an und habe das auch nicht vor. In jedem Angebot, dass auch nur im enferntesten den Eindruck erwecken könnte, weiße ich darauf extra hin. Meine Beratungstätigkeit erstreckt sich nur über Datenschutzbelangen. Hier ist eine juristische Ausbildung / Studium in keinsterweise vorgeschrieben. Alles anderen Dienstleistungen sind lediglich Erklärungen und das Erstellen von Formularen (nach Kundenvorgabe, nicht nach meinen Vorstellungen, auch rate ich zu nichts). Meine Aufgabe besteht in der Überwachung der Form, sowie natürlich einer einwandfreien Rechtsschreibung.

    • D.kandlbinder schrieb:

      Nur stellt die Missachtung von Ebay-Grundsätzen keinerlei Straftatbestand da.

      Das ist ein Scheinargument, denn ich habe das bislang (!) überhaupt nicht behauptet. Wir können das aber gerne mal aufdröseln:


      Ich kenne die gegenständlichen Angebote nicht, insofern kann ich nix dazu sagen, ob wirklich in jedem Fall darauf hingewiesen wurde, daß die Ware erst mit Kundengeldern beschafft wird. Falls nicht, wird jedenfalls mit dem Angebot bei eBay über die Tatsache getäuscht, daß du sofort lieferfähig warst, weil du jene Angebote sonst gar nicht hättest einstellen dürfen. Vermögen eines Dritten beschädigt? CHECK. Eigener Vermögensvorteil? CHECK. Vortäuschen falscher Tatsachen zur Erregung eines Irrtums bei deinen Käufern? CHECKed momentan die Staatsanwaltschaft. Die ermitteln nämlich nicht aus Spaß, also lehn dich lieber nicht zu weit raus.

      Ich behaupte weiterhin sehr wohl, daß ein Händler, der es nicht mal schafft, sich an den Nutzungsvertrag mit seiner Vertriebsplattform zu halten, unseriös ist. Und daß es bei eBay verboten ist, dein sog. "Geschäftsmodell" abzuziehen. Beides - unseriös, verboten - hast du bestritten. Wobei verboten hier rechtswidrig im Sinne der Verstoßes gegen eine privatrechtlich getroffene Abmachung (mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, deiner Käufer!) bedeutet. Und wie isses nun mit dem im eBay-Account hinterlegten Falschdaten? Rhetorische Frage, Antwort unnötig.


      D.kandlbinder schrieb:

      Abschließend biete ich auch Ihnen an sich persönlich mit mir zu treffen. Ich nehme mir auch gerne Zeit Ihnen die Worte Betrug und Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches zu erläutern.

      Also ich habe kein Interesse mich mit irgendwem zu treffen, und in Jus bin ich soweit ganz fit, vielen Dank.


      Warst du nicht auch in diesem Forum bereits gesperrt wegen mehrfachen Verstoßes gegen die Forenregeln? Mir war irgendwie so...


      D.kandlbinder schrieb:

      Ich biete keine Rechtsberatung an und habe das auch nicht vor.

      Das entscheist nicht du, sondern die zuständige Aufsichtsbehörde. Was du dir unter dem Angebot der Erstellung eines rechtskonformen Impressums oder der Beratung bei Abmahnung vorstellst, kann dahinstehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Warst du nicht auch in diesem Forum bereits gesperrt wegen mehrfachen Verstoßes gegen die Forenregeln? Mir war irgendwie so...


      auktionshilfe.info/user/18566-ludwig-schierer/
      auktionshilfe.info/user/18675-dominik-kandlbinder/
      auktionshilfe.info/user/18710-wagner/


      auktionshilfe.info/user/19424-d-kandlbinder/

      Na klar meldet er sich immer wieder an um entweder als begeisterter Käufer aufzutreten oder als 'Geschäftsmann' der mit seinen Kunden in Kontakt treten möchte.


      D.kandlbinder schrieb:

      Ich nehme mir auch gerne Zeit Ihnen die Worte Betrug und Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches zu erläutern.

      :lach:
    • D.kandlbinder schrieb:

      sowie natürlich einer einwandfreien Rechtsschreibung.
      :lach: :lach:

      Dr.jur.Kandlbinder schrieb:

      Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragen

      Dr.jur.Kandlbinder schrieb:

      Dieses Angebot stellt keine Rechtsberatung dar.
      :wallbash


      D.kandlbinder schrieb:

      Ich nehme mir auch gerne Zeit Ihnen die Worte Betrug und Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches zu erläutern.
      Spar dir das für dein Plädoyer in deiner Hauptverhandlung. Auch wenn es dir nichts nützen wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Nun hat der werte Herr 'Geschäftsmann' seine soziale Ader entdeckt.

      archive.is/CbLx9

      ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeig…n-kann/913019653-242-7637


      Beratung-DK schrieb:

      Suche soziales Projekt, Welches ich als Firma unterstützen kann
      Preis: VB


      Sehr geehrter Besucher,

      vielen Dank für Ihren Besuch meiner Anzeige. Ich suche auf diesem Wege ein soziales Projekt, welches ich unterstützen kann.

      Der Projektzweck ist in erster Linie nicht so wichtig, Sie können mir gerne alles vorschlagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht jeden unterstützen kann.
      Ich versichere aber, jede Anfrage zu beantworten.

      Am liebsten wäre mir ein regionales Projekt oder eine Familie in der Region, die unverschuldet in Not gekommen ist.

      Freue mich auf zahlreiche Zuschriften.

      beratung-dk.com
    • wir warten seid 8 Monaten auf unser samsung Galaxy s7... war 6 Monate alt....mit Display Schaden. Wir haben es unserem .. . Rechtsberater zugesendet zuzüglich 100 Euro Reparatur. Nie mehr was gehört davon .... Anzeige ist erstattet . Vergesst alles bla.. bla. Von ihm. Es passiert nix.


      Hallo Herr Kandlbinder.... schönen Urlaub gehabt mit meinem Geld ??? Auch wenn Sie im Rollstuhl sitzen..... keine Gnade

      LEUTE. . LASST EUCH NICHT VERARSCHEN

      Wir haben ihm unser Vertragshandy anvertraut....6 Monate alt. Alles weg. Wir zahlen immer noch an diesem Vertrag

      Und er hat unsere 100 Euro Vorauszahlung auch kassiert.

      Keine Angst.... Anzeige gemacht ....

      Und der will eine Rechtsberatung machen ?

      Ich lach mich tot
      Aber wissen Sie was H. KANDLHEINER ????

      WORLD.....WIDE.....WEB

      Lg aus Stuttgart
    • Oh man :D besser als Kino!

      Herr Kandlbinder... antworten Sie doch bitte einmal auf meine Frage! 26. Februar 2018 hieß es wir sollen unser Geld wiederbekommen (aus Mai 2017!)... Bis jetzt keinen Cent gesehen! Sie möchten doch eine gütliche Einigung?!
      Die GERINGE Ratenvereinbarung aus 2017 wurde bislang nicht mit einem Cent beglichen!
    • Danke! Ich hatte auch keine ehrliche Antwort erwartet ;)
      Hätte mich nur mal interessiert wie er dazu Stellung bezieht dass wir seit über einem Jahr auf unser Geld warten und er doch soooo gewillt ist alles zu begleichen - parallel aber sich angeblich "sozial engagieren" möchte, vemutlich nur um das Image seiner "Beratung" auf Kleinanzeigen so aussehen zu lassen als ob... :D
    • Genau - ein gutes Bild in der Öffentlichkeit ist das Ziel Kandlbinders, oder richtig: ein gutes Schein-Bild!
      Er ist ja sowieso mehr Schein als Sein.

      Man kann nur hoffen, daß viele Hunde (betrogene Kunden) des Hasen (Kandlbinder) Tod sind (im übertragenen Sinne).
      Die Mühlen der Justiz malen zwar langsam, aber manchmal mit Erfolg!
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana