DHL-Paket wurde nicht ordnungsgemäß zugestellt - kann ich die Ansprüche auf den Empfänger übertragen?

    • DHL-Paket wurde nicht ordnungsgemäß zugestellt - kann ich die Ansprüche auf den Empfänger übertragen?

      Ein von mir versandtes Paket wurde nicht zugestellt, sondern wurde IM NACHBARORT des Empfaengers am Waldrand gefunden - geoeffnet und mit beschaedigtem Inhalt.
      Der vom Empfaenger daraufhin angesprochene Postbote habe auf Nachfrage gleich zugegeben, dass eine Kollegin, die das Paket haette ausliefern sollen, am Abend des Zustelltages gesagt habe, es wuerde ihr fehlen.
      Nach Ruecksprache des Zustellers mit seinem Vorgesetzten solle der Empfaenger ihm nun das Paket mitgeben. Dieses wuerde dann von der Post neu verpackt und an mich zurueckgeschickt. Ich koenne dann den Schaden geltend machen.

      Mein Eindruck ist, dass das "Verloren gehen" auf diesem Weg von den Verantwortlichen vertuscht werden soll. Immerhin haette man den Empfaenger ja ohne dessen Rueckfrage ueber den Verlust informieren koennen.

      Ehrlich gesagt habe ich keine Lust, mich mit der Abwicklung zu beschaeftigen.
      Es geht um einen Warenwert von 22 Euro, der Empfaenger wollte Versand per Paeckchen.
      Als haette ich es geahnt, habe ich es dennoch als Paket verschickt...

      Gibt es eine Moeglichkeit, das ganze procedere auf den Empfaenger zu uebertragen?

      LG
      blauaeugig

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    • Wenn ich mich richtig erinnere, musst Du den Schaden bei DHL mit deren Formular geltend machen, kannst dabei aber angeben, dass der Erstattungsbetrag an den Empfänger abgetreten ist.

      Problemchen: dazu brauchen die dann natürlich die Bankverbindung des Emfängers.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:



      Problemchen: dazu brauchen die dann natürlich die Bankverbindung des Emfängers.
      wo siehst du denn hier ein Problem(chen)?
      Die Ueberweisung als letzte Aktion ist ja nicht wirklich zeitaufwendig.

      Ich habe - zumal bei der offensichtlich vorliegenden Schlamperei seitens des Zustellers und augenscheinlichen Vertuschungsversuchs - keinen Bock auf Formularkram.

      Heisst also, ICH muss mich mit DHL rumschlagen? Genau das wuerde ich ja gerne vermeiden.
    • blauaeugig schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Problemchen: dazu brauchen die dann natürlich die Bankverbindung des Emfängers.
      wo siehst du denn hier ein Problem(chen)?Die Ueberweisung als letzte Aktion ist ja nicht wirklich zeitaufwendig.

      Ich habe - zumal bei der offensichtlich vorliegenden Schlamperei seitens des Zustellers und augenscheinlichen Vertuschungsversuchs - keinen Bock auf Formularkram.

      Heisst also, ICH muss mich mit DHL rumschlagen? Genau das wuerde ich ja gerne vermeiden.

      Du als Absender bist der Vertragspartner und kannst die Erstattung an den Empfänger abtreten oder halt an Dich selbst auszahlen lassen

      die Schadensmeldung muss immer vom Vertragspartner ausgestellt werden, da auch die entsprechenden Belege mit vorgelegt werden müssen (in dem Fall also der Versandbeleg und der Nachweis über den Inhalt - bei einem Verkauf via eBay z.B. die Verkaufsbestätigung, Einzelheiten zum Kauf, Mail der Kaufabwicklung, die Seite mit Artikelbeschreibung, etc.p.p. )
    • blauaeugig schrieb:

      ...

      Ehrlich gesagt habe ich keine Lust, mich mit der Abwicklung zu beschaeftigen.
      Es geht um einen Warenwert von 22 Euro, der Empfaenger wollte Versand per Paeckchen.
      Als haette ich es geahnt, habe ich es dennoch als Paket verschickt...

      Gibt es eine Moeglichkeit, das ganze procedere auf den Empfaenger zu uebertragen?

      ...



      blauaeugig schrieb:

      Heisst also, ICH muss mich mit DHL rumschlagen? Genau das wuerde ich ja gerne vermeiden.

      Das ist so ein bischen das Problem mit dem Verkäufen übers Internet (ich gehe davon aus, das es so etwas war).Man denkt man macht mal schnelles Geld, aber man hat ruck-zuck Verpflichtungungen ähnlich eines Kaufmanes an der Backe (wenn auch man als Privatman manche Verpflichtungen nicht hat) . Hier ist rechtlich zumindest die Verpflichtung des Privat-Verkäufers mit dem nachweisbaren Versand beendet. Zumindest wenn der aufgetretene Schaden nicht in einer unzreichenden Verpackung begründet ist was aus den Ausführungen nicht klar hervorgeht.

      Aber versetze dich auch mal in die Lage des Käufers, hat der wohl Lust sich mit DHL rumzuschlagen nachdem er offenbar 22€ bezahlt hat in der Erwartung, daß er die Ware unbeschadet nach Hause geliefert bekommt?

      Also rechtlich und moralisch würde ich da zwei Seiten sehen.....

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