Auktion abgebrochen - ab wann kann der Artikel nochmal eingestellt werden?

    • Auktion abgebrochen - ab wann kann der Artikel nochmal eingestellt werden?

      Hallo zusammen,
      folgende Sache: Verkäufer stellt einen Artikel bei Ebay ein und bricht die Auktion dann ab, obwohl bereits ein Gebot vorlag. Passiert ist aber nichts weiter. Wie lange müsste der Verkäufer warten, ehe er den Artikel "gefahrenlos" nochmal einstellen kann?

      (Abbruch der Auktion erfolgte, weil Spaßbieter den Preis munter hoch- und runtertrieben, bis es dem Verkäufer zuviel wurde).
      Weiß jemand Rat?
      Vielen Dank im Voraus
    • Amcas schrieb:

      Passiert ist aber nichts weiter.
      noch nicht - die gewerbsmäßigen Abmahner warten gerne mal monatelang,... um so wichtiger, sich die Bieterlisten genau anzusehen und zu speichern.

      Solange hier nicht klar ist, wer wann geboten und wer wann abgebrochen hat, kann gar nicht zum neuen Einstellen geraten werden.
    • Amcas schrieb:

      Wie lange müsste der Verkäufer warten, ehe er den Artikel "gefahrenlos" nochmal einstellen kann?

      Bis Freitag.



      Also genauer Freitag, den 1. Januar 2021.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Amcas schrieb:

      Die Auktion war im September letzten Jahres, ich weiß nicht, wie lange Ebay so was speichert. Es muss doch aber irgendeine Frist geben, innerhalb derer sich mögliche Käufer melden können und danach ist dann Schluss?
      das war letztes Jahr, ... dann also am 1. Januar 2020. ->

      https://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_(Deutschland) schrieb:

      Die Regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).


      (...)
      "Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)."[3]
      immer vorausgesetzt, dass ein Kaufvertrag entstanden ist, was ja hier ohne die Angabe von Fakten deinerseits nicht zu beantworten ist.
    • Amcas schrieb:

      Oder wenn jemand einen Weg kennt, diese Auktion noch abzurufen: Ich bin für jede Auskunft dankbar.

      Ich sag es mal so: wenn der Höchstbieter ein Abbruchjäger gewesen ist, bekommst du die Screenshots sicher in den nächsten paar Jahren per Post zugeschickt.

      Hast du denn die Artikelnummer noch? Du hast doch damals 'ne Mail bekommen, dass du den Artikel eingestellt und eine, dass du den Artikel beendet hast. Einer der Nachteile mit dem ganzen kostenlosen Einstellen ist, dass man dich jetzt nicht in die ebay-Rechung schicken kann...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Amcas schrieb:

      Die Auktion war im September letzten Jahres, ich weiß nicht, wie lange Ebay so was speichert. Es muss doch aber irgendeine Frist geben, innerhalb derer sich mögliche Käufer melden können und danach ist dann Schluss?

      versuch es mal über die Mails, welche Du an Deine eMail-Adresse erhalten hast - also die Verkaufsbestätigung / ggf. auch Fragen zum Artikel etc. ... ich kann da durchaus noch die Artikelseiten meiner Angebote aus April 2016 aufrufen

      ... und auch wenn man keine (Angebots-) Gebühren zahlen muss, sind die Angebote natürlich trotzdem in der Monatsrechnung aufgeführt, dafür musst Du dann halt die detaillierte Rechnung aus September bzw. Oktober 2016 aufrufen > mein ebay > eBay-Konto > rechts im Feld "Rechnungen" den Monat auswählen
    • hasjana schrieb:

      ... und auch wenn man keine (Angebots-) Gebühren zahlen muss, sind die Angebote natürlich trotzdem in der Monatsrechnung aufgeführt,

      Stimmt, daran hatte ich gar nicht gedacht. Dann stehen sie ja sogar zweimal drin. Einmal als Gebühr und einmal als Gutschrift. Wo hatte ich nur wieder meinen Kopp?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hmm... Ich hab mir die Rechnung jetzt angesehen, aber diese Auktion taucht in der Rechnung nicht auf. Das wäre natürlich am einfachsten gewesen. Die damaligen Emails habe ich bestimmt noch, allerdings auf einem Rechner, den ich inzwischen eingemottet habe. Ich werd den wohl wieder aufbauen müssen ...